Abrechnung Fliesenarbeiten nach Wandfläche?

Diskutiere Abrechnung Fliesenarbeiten nach Wandfläche? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Es geht bei mir um die Abrechnung mit dem Fliesenleger mit den Wandfliesen im Format 1,20 x 60 cm: Aufmass: 25 m2 Verlegen von Wandfliesen...

  1. #1 Druckfest, 06.07.2020
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    Es geht bei mir um die Abrechnung mit dem Fliesenleger mit den Wandfliesen im Format 1,20 x 60 cm:


    Aufmass: 25 m2 Verlegen von Wandfliesen

    Jedoch in der Abrechnung finden sich in der Materialiste 31,25 m2 wandfliesen wieder, die berechnet werden.

    Ist das richtig?
     
  2. Alex88

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    Verschnitt?
     
  3. #3 Druckfest, 06.07.2020
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    zu Lasten des Kunden?
     
  4. #4 Andreas Teich, 06.07.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Vielleicht Fensterflächen durchgerechnet?

    Frag den Fliesenleger wie es dazu kommt-
    Vielleicht hat er den Pisa- Test -zumindest im Rechnen- nicht bestanden?
     
  5. #5 Fabian Weber, 06.07.2020
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    Was steht denn im Auftrag?
     
  6. #6 simon84, 06.07.2020
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    Wie viele Qm wurden denn verlegt ? Mit Zollstock nachmessen. vob oder BGB ?
     
  7. Alex88

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    da entsteht die Frage, wie wurde abgerechnet? Materialaufwand plus Betrag X für das verlegen,
    oder Komplettbetrag für Verlegen incl. Material?
    Den Verschnitt zahlt der Kunde in jedem Fall.....
     
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  8. SvenvH

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    Ne den Verschnitt zahlt der Kunde in der Regel nicht mit. Das ist im m² Preis eingerechnet. Die Abrechnung sollte schon mit der verlegten Fläche übereinstimmen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass mehr Fläche verlegt wird als im Angebot angegeben. Deswegen einmal genau nachmessen was tatsächlich verlegt wurde und mit der Rechnung vergleichen. Wenn Unstimmigkeiten da sind mit dem Fliesenleger in Kontakt treten.
     
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  9. SIL

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    Extrem viel Verschnitt wäre dies @SvenvH :winken das passt selbst dann nicht.
    Jepp.
     
  10. #10 driver55, 07.07.2020
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    Natürlich zahlt der Kunde den Verschnitt. Entweder direkt oder indirekt, aber er zahlt ihn!
     
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  11. SIL

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    Ja, aber er wird nicht extra ausgewiesen Herr Driver :winken
     
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  12. #12 simon84, 07.07.2020
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    kommt auch drauf an wenn der Kunde das Material stellt dann gibts oft so komische Diskussionen

    aber die verlege Leistung sollte nach tatsächlichen qm gehen oder pauschal
     
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  13. Alex88

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    Richtig!!!
    aber er bezahlt ihn, wie ist doch unter dem Strich egal
    der TE sollte mal erklären wie abgerechnet wurde
     
  14. BaUT

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    Tja - das Problem mit den Kollegen von MyHammer.de
    Wenn der Flisör weder eine Lehre noch eine Meisterschule besucht hat, dann können solche Fehler beim Rechnung schreiben schon vorkommen.
    Aber der TE scheint an der weiteren Aufklärung hier auch nicht mehr interessiert zu sein und hat das schon bei einem Feierabendbier mit dem Handwerker direkt geklärt.
     
  15. #15 driver55, 08.07.2020
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    Ne, ne, er misst noch nach...;)

    Hoffe, er kommt nochmal um die Ecke und gibt die Infos durch...
     
  16. Nabat

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    Ich hätte eine Frage zu diesem Thema.
    Ich habe eine Rechnung erhalten zu den Fliesenarbeiten mit Materialkosten also Fliesen plus Verschnitt und bei einer zusätzlichen Position wurde unter Fliesen verlegen ebenfalls die selbe Fläche plus Verschnitt angegeben. Müsste die Position Fliesen verlegen nicht der Wand Fläche, die gefliest wurde entsprechen und das Material ebenfalls dieser Fläche. Der Verschmitt wird doch beim Einheitspreis Fliesen verlegen bereits miteingerechnet oder nicht?

    Vielen Dank schonmal an alle die mir weiterhelfen!
     
  17. SIL

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    Privatkunde BGB Vertrag? Vermutlich wurde einmal Material plus Verschnitt ausgewiesen ( reines Material) und einmal Verlegen mit der Schnittleistung , insofern keine VOB vereinbart herrscht hier freie Wahl des Unternehmens in der Rechnungsstellung und ausweisen der Positionen.
    Nein.
    Kann...zum großen Teil , wenn ich diese Leistung vergebe gibt es einen Zuschlag, dieser ist auch Auftragsbestandteil, im LV gibt es auch mehrere Möglichkeiten der Ausweisung.
    Zeig mal die Rechnung ohne Namen BV Firma etc
     
  18. Nabat

    Nabat

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    Okay. Das würde heißen das er beim Material den Verschnitt mit aufnehmen kann aber bei der Position Fliesen verlegen bleibt es bei der tatsächlich verlegten Fläche oder ?
     

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  19. #19 Gast 85175, 22.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Nö, das bedeutet, dass der das so abzurechnen hat, wie es angeboten/vereinbart war. Wie das war, das sieht man der Rechnung nicht an...

    Und selbst dann muss man da noch oft raten, weil wenn da nicht explizit steht, dass auch der Verschnitt und ggf. Restmengen berechnet werden, dann gilt eher die "Verkehrssitte" und die wäre da wohl die Abrechnung nach VOB, weil wenn es da nicht explizit steht, dann gilt halt eben nicht irgendein "Wahlrecht" von irgendwem, sondern dann gilt die "übliche Verkehrssitte"...

    Das ist kompletter Unsinn... Es gibt keine "freie Wahl bei der Abrechnung nach BGB"... Es herrscht die Vertragsfreiheit und er kann es erst einmal anbieten wie er will, aber bei der Abrechnung muss er es dann halt auch ganz genau so abrechnen wie angeboten/vereinbart... Nur schaffen es die meisten Handwerker ja nicht es so anzubieten/vereinbaren, dass das auch klar ist wie es abgerechnet werden muss, im Fall der Lieferung von Fliesen fehlt da oft der kleine Satz "Abrechnung inklusive Verschnitt und der Restmenge bis zum vollen angebrochenen Gebinde (Restmenge verbleibt als Reserve beim Kunden)".

    Und wieso da dann, wenn das nicht klar ist der Kunde alles so bezahlen muss wie sich das der Handwerker gerade einfach nur "vorstellt", das erschließt sich mir nicht. Da kann man den Gaul nämlich auch anders herum aufzäumen und dann zahlt da nur der Kunde das, was er gerade für gut und richtig hält. Das sind zwar beides vollkommen irrige Vorstellungen, aber die sind dann wenigstens "gleichwertig" irrig... Ein Gericht würde in dem Fall trotzdem diese beiden Halluzinationen ignorieren und auf die "Verkehrssitte" abstellen, und da kommst dann an der VOB nur schlecht vorbei... Es sei denn, es fällt sonst irgendwem eine gebräuchliche Verkehrssitte, die das Gericht dann auch also solche anerkennt...
     
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  20. SvenvH

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    Verschnitt berechnen.... Da verhau ich mich paar mal beim schneiden und der Kunde darf meine Blödheit bezahlen. Klingt genial.
     
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