DIN277 vs. Wohnflächenverordnung - WoFlV

Diskutiere DIN277 vs. Wohnflächenverordnung - WoFlV im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, da wir mit einen Teil unserer Baufinanzierung mit der Wohnraum Förderung finanzieren wollen gilt es für die Anträge eine...

  1. #1 mikro0p, 10.07.2020
    mikro0p

    mikro0p

    Dabei seit:
    11.09.2010
    Beiträge:
    330
    Zustimmungen:
    34
    Ort:
    Germersheim
    Hallo zusammen,
    da wir mit einen Teil unserer Baufinanzierung mit der Wohnraum Förderung finanzieren wollen gilt es für die Anträge eine Berechnung nach der Wohnflächenverordnung - WoFlV (Link) zusammen zu stellen.
    Weiß jmd. wo die konkreten unterschiede zur normalen DIN277 Berechnung liegen?
    Nachteile/ Vorteile?
    Kann ich bspw. im DG einen Stück vom Schlafzimmer als Speicher deklarieren damit es nicht in Wfl. Berechnung einfließt?
     
  2. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    "Die Seite wo meine Frau schläft ist ein "Trockenraum" und die Seite wo ich schlafe ist "Abstellraum", beides zählt nicht zur Wohnfläche, weil dort nachts vorrübergehend nur Altmaterial gelagert wird!" :shades

    Warum haben Sie die WFlV nicht einfach mal angefangen zu lesen? Da steht doch alles drin!

    (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
    (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
    1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
    2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
    wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
    1. Zubehörräume, insbesondere:
    a) Kellerräume,
    b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    c) Waschküchen,
    d) Bodenräume,
    e) Trockenräume,
    f) Heizungsräume und
    g) Garagen,
    2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
    3. Geschäftsräume.


    Wenn sie also einen Raum im Dachgeschos als "Trockenraum" deklarieren, dann gehört der nicht zur WFL. Wenn Sie ihn später als Schlafzimmer oder Kinderzimmer umnutzen müssten sie dieses allerdings dem Bauamt mitteilen (Anzeige Nutzungsänderung).

    Auf diesem Wege hat man sich schon vor über 30 Jahren eine Überschreitung einer für das Grundstück maximal zulässigen Wohnfläche erschlichen indem man in Kellern und Dachöden bis zum Einzug Hobbyräume, Abstellräume und Trockenräume deklariert hat, die nach dem Einzug zu Wohnzwecken umgenutzt wurden.
     
    simon84 und 11ant gefällt das.
  3. #3 mikro0p, 10.07.2020
    mikro0p

    mikro0p

    Dabei seit:
    11.09.2010
    Beiträge:
    330
    Zustimmungen:
    34
    Ort:
    Germersheim
    :D
    okay. besten Dank.
     
  4. #4 Fabian Weber, 10.07.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.589
    Zustimmungen:
    5.164
    Und immer noch 20m2 zu groß?
     
  5. #5 mikro0p, 07.09.2020
    mikro0p

    mikro0p

    Dabei seit:
    11.09.2010
    Beiträge:
    330
    Zustimmungen:
    34
    Ort:
    Germersheim
    @BaUT b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    dürfen diese Räume denn innerhalb der Wohnung liegen?
     
  6. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Guckst du unter d) oder e)
     
    mikro0p gefällt das.
Thema:

DIN277 vs. Wohnflächenverordnung - WoFlV

Die Seite wird geladen...

DIN277 vs. Wohnflächenverordnung - WoFlV - Ähnliche Themen

  1. Kostemschätzung (BKI2016 - DIN277)

    Kostemschätzung (BKI2016 - DIN277): Hallo zusammen :-) Folgendes: ich sitze zum ersten mal an einer Kostenschätzung (für Schulen). Dies gestaltet sich soweit, dank BKI, sehr...
  2. Wer kennt sich aus mit der Wohnflächenverordnung aus ?

    Wer kennt sich aus mit der Wohnflächenverordnung aus ?: Hallo Zusammen, wer kennt sich aus mit dem Thema Wohnflächenverordnung? Also,ich habe mir ein Reiheneckhaus über einen Bauträger gekauft.Die...
  3. Berechnung DIN-Fläche nach DIN277

    Berechnung DIN-Fläche nach DIN277: Hallo, ich suche nun schon einige Zeit im Internet eine Berechnungsmöglichkeit, am besten per Software, um die Wohnfläche nach DIN277 berechnen...
  4. Bauordnung und Wohnflächenverordnung (WoFlV 2004)

    Bauordnung und Wohnflächenverordnung (WoFlV 2004): Hallo, werte Bauexperten, folgende Fragestellung konnte ich mir leider nicht selbst beantworten: Wir sind an einer Eigentumswohnung...
  5. Einheitswert - Fragen zur Wohnflächenverordnung

    Einheitswert - Fragen zur Wohnflächenverordnung: Hallo, das Finanzamt fordert uns auf, eine Wohnflächenberechnung (gem. WoFlV vom 1.1.2004) zur Einheitsbewertung unseres neu gebauten EFH...