Architekten Honorar bereits nach Vorentwürfe

Diskutiere Architekten Honorar bereits nach Vorentwürfe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich bin ja nicht unbedingt ein "Fan" der Architektenschaft..:D . Ich sehe hier aber, daß jemand sich Mühe gegeben hat, gearbeitet hat, der Kunde...

  1. #21 Gast85808, 10.07.2020
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    Gast85808 Gast

    Ich bin ja nicht unbedingt ein "Fan" der Architektenschaft..:D . Ich sehe hier aber, daß jemand sich Mühe gegeben hat, gearbeitet hat, der Kunde superglücklich mit dem Entwurf ist, nur der leider zu groß ist.

    Wir kennen hier nicht die weiteren Bedingungen des Raumprogrammes, ob sich Anforderungen möglicherweise beißen. Aus Laiensicht (soll jetzt kein Vorwurf sein) kommen immer wieder die Wünsche mit 145 qm (um jetzt mal bei dieser Zahl zu bleiben) aber das Raumprogramm unten sieht bereits 100 m² (um es übertrieben darzustellen) vor. Oder, weil partout eine Galerie gewünscht wird, ergibt sich automatisch auch wieder eine gewisse Größe, oder die Galerie wird zum Guckloch...

    Wofür ich absolut kein Verständnis habe, sind Aussagen, wie: sofort zum Rechtsanwalt, Kammer beschweren, natürlich der Klassiker: nicht bezahlen. jeder fasse sich an die eigene Nase und frage sich, ob er gerne umsonst arbeitet.

    Wir sind alles erwachsene Menschen. Reden! Miteinander reden. Und kein WhattsApp und kein Mail-Verkehr, das kann manchmal komisch rüber kommen und völlig falsch verstanden werden. Und aus dem einen Satz oben schließe ich, daß man sich offensichtlich gut verstanden hat. Also redet zusammen verdammt noch mal.

    Vielleicht habe ich es ja überlesen, um wieviel geht es denn?
     
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  2. #22 mikro0p, 10.07.2020
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    es wurde eine pauschale ausgehandelt für die LP1-3. Hiervon möchte sie nun 3/4 abrechnen (weil sie die Leistung erbracht hat) und schreibt das sie aus Kulanz 1/4 im Nachgang abrechnen wird, wenn die Anpassungen ihrerseits eingearbeitet wurden.
     
  3. 11ant

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    Au contraire: wenn der Vertragsgegenstand grob verfehlt wurde, kann der Vertrag nicht erfüllt sein, und eine Nachbesserung nicht auf eine Zahlung warten, weil sich da die Katze in den Schwanz beißt. Schnitzel bestellt, Gulasch bekommen: Vertrag nicht erfüllt, da mag es noch so sehr die gleiche Sorte Fleisch sein. Fünf Sommerhemden statt eines Wintermantels - ja, theoretisch kann man die übereinanderziehen, und der Schneider hat sich Mühe gegeben. Merkste selber, ne ?

    Genau. 145 qm Wohnflächengrenze aber Luftraum sind ein Widerspruch. Da hilft es nicht, zu sagen "aber ich habe dem Lamborgini-Händler doch gesagt, höchstens 145 PS".

    Der springende Punkt bleibt m.E., waren die Gesprächsbestandteile auch Vertragsbestandteile - das Cloud-Powerpoint ist nicht die Pixel aus denen es geklickt wurde wert, wenn der Vertrag keinen eindeutigen Bezug darauf nimmt. DANN ist der Architektenvertrag mit "1 Stück Einfamilienhaus, genehmigungsfähig" erfüllt und die Gegenleistung fällig. Hat die Architektin hingegen einen klaren Auftrag gehabt und diesen nicht erfüllt, ist ihre andersartige Planung nichts weiter als ein Gegenangebot, daß der Auftraggeber weder an- noch abzunehmen bräuchte. Zahlte er dafür, wäre das hingegen eine konkludente Annahme. Nimmt er dies nicht an und sie begründet damit wiederum, die Nichterfüllung sogar fortzusetzen statt zu heilen und bedroht ihn mit dem Nachteil von Verzögerungen im Ablauf seines Bauprojektes, macht sie sich m.E. schadenersatzpflichtig und ist dies völlig ohne daß man zur Streithanselei neigen müßte ein Fall für ihre Kammer und den Rechtsanwalt des Auftraggebers.
     
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  4. #24 mikro0p, 10.07.2020
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    Ich will die Rechnung jetzt begleichen - hoffe inständig das sie die Nacherfüllung leistet, weil mir einfach die Kraft fehlt mit ihr in Diskussionen zu gehen. Immerhin sind 12 Wochen vergangen und jede verlorene Zeit führt zu Verzögerunen. Soll ich eine Zahlungsbestätäigung per Mail an sie Schreiben und nochmals verdeutlichen was ich verlange bzw. das ich die Zahlung leiste nur um den Projektfortgang nicht zu gefährden? Sie schreibt ja: "Jetzt wo klar wird, dass die Einhaltung der 145 qm Wohnfläche die oberste Prämisse ist, kann der Entwurf entsprechend angepasst werden.
    Das werde ich auch umgehend erledigen wenn meine bisherige Leistung bezahlt ist."
    Nicht das wieder mit einer neuen Rechnung um die Ecke kommt - ich bin total verunsichert.
     
  5. SIL

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    Natürlich will die Geld dafür - doch nicht für lau.
     
  6. #26 simon84, 10.07.2020
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    ich wäre auch mal ganz vorsichtig mit dem „Pauschale ausgehandelt für LP1-3“

    wenn diese Pauschale unter der HOAI liegt geht das im Streitfall schnell daneben

    das funktioniert nämlich immer dann solange wie man sich einig ist
     
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  7. #27 mikro0p, 10.07.2020
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    Ich schreibe einfach folgendes:
    Können wir auf Bauherrenseite sicher sein und davon ausgehen das unsere weitere Zusammenarbeit bestehen bleibt und die weiteren Anpassungen, Änderungen, Wünsche unsere Abstimmungstermine per Telefon oder Treffen mit deinem Honorar Angebot vom 11.01.2020 und der jetzt der fälligen Abschlagszahlung über X EUR abgegolten und gedeckt sind? Oder muss ich mit zusätzlichen Kosten und weiteren Rechnungen von Dir rechnen? Außer der noch offenen X EUR (netto) natürlich.
    Nur damit das klar und unmissverständlich zwischen uns formuliert ist.
     
  8. #28 Fabian Weber, 10.07.2020
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    Schreib doch erstmal folgendes:

    Hallo XXX:

    wir haben das geld überwiesen.

    Hier nochmal die für uns wichtigsten Punkte:

    145qm Wohnfläche max. wegen Förderung

    Kostenobergrenze XXXXX

    grüße XXX

    Nicht immer so formal, die Zusammenarbeit soll doch Spaß machen.
     
  9. #29 Fabian Weber, 10.07.2020
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    Zur Kostenobergrenze könnt Ihr Sie sowieso nicht haftbar machen, denn wie sich der Markt entwickelt, oder wie der GU arbeitet weiß man ja nie vorher.

    Jedenfalls sind da ja am Anfang noch 20% Puffer.
     
  10. 11ant

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    Wie viele Häuser baust Du ? - ist das das selbe ?
     
  11. #31 Gast85808, 10.07.2020
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    Ich könnte jetzt mal gemein sein und sagen, Du hörst einfach nicht zu. Ich habe gefragt, um wieviel geht es und nicht ob eine Pauschale ausgehandelt wurde. Wenn das natürlich in der Kommunikation mit der Architektin genau so falsch läuft, tja... :shades Dann hätte ich für die 3/4 zu 1/4 Regelung der Architektin aber sowas von Verständnis...

    Wenn dem so ist, und Du schreibst dann noch so eine Mail, :closed:
     
  12. #32 mikro0p, 10.07.2020
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    :), ne ne ich baue schon nur ein Haus - das sind meine "alten" Planentwürfe. Ich hatte mir nur duch den Planungsauftrag an die Architektin einfach bessere Ergebnisse erhofft. Vlcht. war das auch nur ein Trugschluss und ich hätte bei den ursprünglichen bleiben s
     
  13. #33 mikro0p, 10.07.2020
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    echt, findest du das ich zu forsch rüber komme per Mail und dadurch viele Missverständnisse entstehen?! Aktuell geht es um eine Rechnung über 3200 EUR netto
     
  14. #34 simon84, 10.07.2020
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    Immer dieses Mail schreiben. Einfach mal
    Die Architekten anrufen die Hat doch ein Handy . Oder sprecht das bei nen Kaffee durch
     
  15. #35 Fabian Weber, 10.07.2020
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    Das ist ja jetzt wohl überhaupt kein Risiko für Dich...

    Das zahlst Du später sofort für einen Weber-Grill...
     
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  16. #36 jodler2014, 10.07.2020
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    Das Risiko besteht einfach darin , daß ein Keller bei der Planung nicht berücksichtigt wurde ,sondern einfach nur das Haus 20m² größer ist und zwar ohne Keller ! :think
    Verkaufst Du die unter deinem Namen ?
     
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  17. #37 Fabian Weber, 10.07.2020
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    Wieso das Haus hat doch einen Keller.
     
  18. #38 jodler2014, 10.07.2020
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    Habe ich das überlesen ?
    Manchmal etwas mühselig dem ganzen Kram hier zu folgen.
    #21 hat gewonnen ..
     
  19. #39 mikro0p, 11.07.2020
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    ich habe mal mein Mailverkehr seit Januar durchforstet. Sowohl dem Hausbauer (der mir den Kontakt zur Architektin hergestellt hat) als auch der Architektin selbst habe ich nach unserem ersten Bauherren Gespräch die Angaben und den Link zur Förderung mit den Rahmenbedingungen geschickt.
     
  20. #40 Gast85808, 11.07.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Ich hab mal den HOAI-Onlinerechner angeschmissen.

    350.000 Euro, LP 1-3 Mittelsatz: geschmeidige 12.500 Euronen +/- (bei 19% MWSt)

    Was kann/darf also der unbedarfte Kunde erwarten, wenn das Angebot bei 4 plus liegt?

    Der nächste Knackpunkt liegt: " ansonsten Vorgaben nach B-Plan".

    Nochmal: setzt Euch zusammen, trinkt was (was auch immer) und einigt Euch. Mein Bauch sagt mir mittlerweile, Du bist bei der ganzen Kommunikationsmisere nicht ganz unschuldig. Und bevor da Rechtsanwälte sich ne goldene Nase verdienen, man sich zum Schluß sowieso bei der Hälfte einigt, kann man sich auch gleich einigen.
     
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