Große Verunsicherung bei Kaufvertrag für Neubau

Diskutiere Große Verunsicherung bei Kaufvertrag für Neubau im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir stehen derzeit kurz vor dem Abschluss, den Vertrag für unseren Neubau zu unterschreiben; der Notartermin wird in ca. 2 Wochen...

  1. Elaine

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    Hallo zusammen,

    wir stehen derzeit kurz vor dem Abschluss, den Vertrag für unseren Neubau zu unterschreiben; der Notartermin wird in ca. 2 Wochen stattfinden.
    Es handelt sich hierbei um den Neubau einer Doppelhaushälfte, die in ein bereits entstehendes Wohngebiet gebaut wird. Das heißt, es ist die letzte Doppelhaushälfte des Projekts des Bauunternehmers, welche nun noch nachträglich gebaut werden soll (die anderen Häuser sind zwar noch im Bau aber bereits im Bau recht fortgeschritten (Rohbau abgeschlossen).

    Obwohl wir die letzten Wochen uns entsprechend sehr intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hatten und auch den Vertrag von einem Bausachverständigen als auch von einem Anwalt für Baurecht haben prüfen lassen, sind wir uns nun unsicher, ob wir den Vertrag überhaupt unterschreiben sollen.

    Außerdem hatten wir eine Wirtschaftsauskunft eingeholt, welche uns nicht gerade überzeugt hatte.
    Der Bauunternehmer hat wohl eine mittlere Bonität, was laut Anwalt grundsätzlich nicht schlecht sei für Bauunternehmer. Allerdings war der Bauunternehmer bereits vor ca. 2-3 Jahren mit einer anderen Firma insolvent und es liegen bei einer anderen Firma schuldnerregisterliche Eintragungen vor.

    Unsere Unsicherheit wird zusätzlich dadurch erhöht, dass der Zahlungsplan lt. Anwalt kopflastig sei, d.h. der Zahlungsplan sieht vor, dass wir am Anfang bereits recht schnell die einzelnen Zahlungen tätigen sollen.
    Da bei dem Kauf das Grundstück und der eigentliche Bau getrennt voneinander gekauft werden, ist entsprechend auch das Grundstück direkt am Anfang zu zahlen.
    Es gilt auch nicht die Makler- und Bauträgerverordnung hierbei, da eben das Grundstück nicht über den Bauunternehmer, sondern über eine separate Person bezogen wird, die nichts mit dem Bauunternehmer zu tun hat.

    Als Sicherheit für uns im Vertrag wurden noch 5% des Kaufpreises zugesichert.

    Wir hatten gestern einen Termin mit dem Bauunternehmer um nochmals alles zu besprechen und haben auch das Thema Zahlungsplan nochmals angesprochen. Wir haben die Kopflastigkeit des Zahlungsplans angesprochen und um Nachverhandlung gebeten. Hierzu hatte uns unser Anwalt auch einen Vorschlag gemacht, wie der Zahlungsplan angepasst werden könnte.
    Das Fazit ist nun, dass es hier keinen Verhandlungsspielraum gibt. Laut Bauunternehmer muss er den Zahlungsplan so gestalten, da er auch die entsprechenden Partner bezahlen muss, sprich er kann nicht in Vorkasse treten.

    Wir sind nun völlig unsicher, wie wir die Situation nun einschätzen sollen. Wir wollen auch zeitnah nochmal versuchen, die anderen Leute zu kontaktieren, welche bereits gekauft haben und der Bau bereits recht fortgeschritten ist.

    Hat hierzu jemand eine Einschätzung? Oder ggf. ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich muss ehrlich sagen, dass man dann auch noch die Situation mit Corona im Hinterkopf hat, und wie sich das auf die Baufirmen auswirken könnte...

    Vielen Dank vorab!!

    Viele Grüße
     
  2. #2 Fabian Weber, 09.07.2020
    Fabian Weber

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    Doch das kann er, warum solltet Ihr das tun?

    Unbedingt.

    Ihr könntet auch einfach das Grundstück kaufen und dann den zweiten Deal platzen lassen.

    Das fänd er zwar Scheiße, aber er umgeht ja damit auch rechtliche Bestimmungen.
     
  3. Elaine

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    Ihr könntet auch einfach das Grundstück kaufen und dann den zweiten Deal platzen lassen.

    Das fänd er zwar Scheiße, aber er umgeht ja damit auch rechtliche Bestimmungen.[/QUOTE]

    Das geht so leider nicht. Das Grundstück und der eigentliche Bau werden im Notartermin gemeinsam beurkundet/unterschrieben. Davon abgesehen, würden wir auch nicht nur das Grundstück kaufen und uns dann eigenständig einen neuen Bauträger suchen wollen...
     
  4. #4 simon84, 10.07.2020
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    Wie sieht es bei ihm wohl finanziell aus wenn er schon so einen Wasserkopf am Anfang braucht ?

    vielleicht ist das Letzte Haus auch nur dazu gekommen weil er schon in der Klemme steckt und sich damit refinanzieren will ?
     
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  5. Elaine

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  6. #6 simon84, 10.07.2020
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    Das Grundstück kostet nur 20% des gesamten Hauses ??? Wie muss man sich das vorstellen
     
  7. Elaine

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    Hatte mich vertan; 15% ist der Anteil der Kosten des Grundstücks am Gesamtkaufpreis inklusive aller Kaufnebenkosten.
    Ist das ungewöhnlich?
     
  8. #8 Fabian Weber, 10.07.2020
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    Angenommen das Haus kostet 350.000, dann wären 7% für WDVS = 24.500€, was ich dann schon ok finden würde.

    Elektro und Sanitär finde ich sehr wenig, da kannst Du nicht viel erwarten. Das kostet real das Doppelte.

    Aber irgendwie müssen ja auch die 10% Sicherheit zusammengesucht werden.

    Biete doch noch einen Skonto von 2% an bei schneller Zahlung.
     
  9. Domski

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    Denkt dran, das hier in der Konstellation vermutlich die Grunderwerbsteuer auf Grundstück+Haus umgangangen werden soll. Es ist aber ein Koppelgeschäft, d.h. ihr müsst auf die Komplettsumme Steuern zahlen.
     
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  10. #10 simon84, 10.07.2020
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    Ist ein heißes Eisen das ganze
    Ich würde weiter suchen hört sich ja auch an als ob das in einer Region ist wo die Grundstücke eher günstig sind (im Vergleich zu München zb)

    von 20% von gesamt Projekt Volumen kann man hier nur träumen
     
  11. #11 Fabian Weber, 10.07.2020
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    Das ist doch mittlerweile jedenfalls hier im Berliner Umland die Standard Konstellation. Rechtlich äußerst fragwürdig, aber es machen alle.

    Du GU‘s spielen Makler, es gibt kaum noch Grundstücke zu kaufen, wo nicht ein GU sein beschissenes Haus mit anbietet.

    Darum meinte ich ja platzen lassen.

    Andererseits kauft dann halt jemand anderes das Haus.

    Dem GU wird’s egal sein.
     
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