Stahltreppe außen und Brandschutz

Diskutiere Stahltreppe außen und Brandschutz im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir überlegen gerade, an ein Haus mit 3 Wohnungen (EG, OG, DG) eine Stahl-Außentreppe zu bauen. In NRW gehört das Gebäude zur...

  1. #1 Bolanger, 09.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 09.07.2020
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    Hallo,

    wir überlegen gerade, an ein Haus mit 3 Wohnungen (EG, OG, DG) eine Stahl-Außentreppe zu bauen. In NRW gehört das Gebäude zur Gebäudeklasse 3, für die Außentreppen zulässig sind, solange diese aus nicht brennbaren Materialien sind und die Nutzung im Brandfall nicht gefährdet ist.

    Nun habe ich schon mit ein paar Stahlbauern gesprochen und so richtig scheinen die sich bzgl. der Möglichkeiten nicht einig zu sein. Die Aussagen reichen von "als Außentreppe geht verzinkter Stahl, weil es außen ist" über "das geht, man muss aber entsprechende Beschichtungen anbringen (teuer)" hin zu "das geht nur bei einem zweiten Fluchtweg, nicht aber beim ersten Fluchtweg".

    Weiß hier jemand, was Stand der Dinge ist? Ist eine verzinkte Stahltreppe zulässig, um das OG und das DG zu erschließen, wenn es im Haus keine weitere Treppe gibt?

    Grüße
     
  2. #2 Fred Astair, 09.07.2020
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    Ich wüsste nicht, was dem entgegenspräche, wenn die Stufen "normal" begehbar und rutschfest sind.
    Habe diese Treppentürme bisher aber nur als zweiten Rettungsweg gebaut. Vielleicht weiß SIL oder Fabian hier mehr?
     
  3. SIL

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    Ja. Aber mit Auflagen.
    Erstmal - wenn es sich um die einzige Zugangstreppe handelt, im Sinne 'notwendige Treppe' - nur mit Einhausung, ansonsten nicht.
    Wie Fred im Ansatz bemerkte - normal begehbar eisfrei und auch für Sanka Rettung geeignet, heisst oft mit Podest und entsprechender Breite.
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 Bolanger, 10.07.2020
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    Wenn die notwendige Treppe eine Einhausung hat, dann ist es aber keine Außentreppe mehr. Die BauO NRW sagt dazu:

    "Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig (...) als Außentreppe, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann."

    Es stellt sich eigentlich nur die Frage, was "im Brandfall nicht gefährdet werden kann" tatsächlich bedeutet. Früher gab es die Brandklassen F30, F90 etc. Damit war klar, wie lange ein Bauteil einem Feuer widerstehen konnte. Diese Formulierung der BauO hingegen ist butterweich. Auch eine Holztreppe wird nicht zusammenbrechen, wenn ich ein Feuerzeug drunter halte. Auf der anderen Seite kann ich aber auch jede Treppe zum Einsturz bringen, wenn ich genug thermische Energie einbringe.

    Ich freue mich übrigens sehr, dass auch hier im Forum unterschiedliche Sichtweisen existieren. Das spiegelt dann schön meine Erfahrung mit Treppenbauern wieder, von denen auch viele unterschiedliche Meinungen haben.
     
  5. SIL

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    Steht doch eindeutig da - Nutzung und Brandfall, Stahl beschichtet bekommst auf bis F300 wenn es sein müsste.
     
  6. #6 Bolanger, 11.07.2020
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    Hallo,

    wo steht denn da etwas von der Widerstandsklasse oder Widerstandsdauer? Reicht verzinkter Stahl oder muss der noch eine Brandschutzbeschichtung haben? Ich kann diese nähere Spezifizierung leider nicht erkennen..

    Grüße
     
  7. #7 Fred Astair, 11.07.2020
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    Ich kan nur aus meiner Erfahrung mit außenliegenden Treppentürmen als zweiten Rettungsweg berichten. Dort reichen feuerverzinkte Konstruktionen unbeschichtet aus.
    Sobald das Ganze aber eingehaust wird, ist es nicht mehr freistehend und muss bestimmte Brandschutzanforderungen erfüllen.
    Ob eine freistehende Konstruktion als notwendige Treppe zulässig ist, müsstest Du der Landes Bauordnung entnehmen.
     
  8. SIL

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    Fred wir sprechen von dem ersten 'notwendige Treppe' und nicht zweiter, selbst bei zweiten ist zu differenzieren nach GK und m² respektiv Nutzungseinheiten.
    @Bolanger GK3 und 3 WE mit über 200m² pro Geschoss oder nicht? Wenn ja muss jedes Geschoss angebunden sein plus Einhausung, wenn nein - ist es Einzelfallentscheidung der Behörde gemäß deinen Brandschutzkonzept und der weiteren Rettungs/Fluchtwege, aus der MBO ergibt sich erstmal kein Anspruch auf eine R oder F Klasse oder besser auf eine nichtbrennbare und F Dauer in GK 1-2 ab 3 bis GK5 und SB eh ändert sich dies etwas, was auch in den LBOs aber mit Abweichungen übernommen ist, gleichermassen ergibt sich aus der MBO auch nicht der grundsätzliche Anspruch auf raumbildende Treppenhäuser, bei dir ist das etwas speziell, abhängig an deiner GK Nutzfläche /Wohnfläche etc wer ist den Entwurfsverfasser? Ich deute dein Anliegen auf Umnutzung /Ausbau Erweiterung hin...
    Jo, Fred GK 1-2

    In deiner LBO.
     
  9. #9 Bolanger, 11.07.2020
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    Hallo,

    GK3, 3WE und 100 m² pro Geschoss bzw. Nutzungseinheit.

    Bei uns geht es um einen echten Neubau. SIL's Ausführungen erwecken bei mir den Eindruck, dass die Anforderungen an die Außentreppen bei GK3 Auslegungssache der Gemeinde sind.
    Sowas ruft bei mir immer Unbehagen aus. Gerade beim Brandschutz gibt es für fast alles ganz klare Vorgaben zur Durchführung, um ohne Einzelfallentscheidungen, die auch einer gewissen Willkür und persönlichen Präferenz des Entscheidungsträgers unterliegen, auszukommen.
     
  10. SIL

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    Dann nur als 'vorgesatteltes Treppenhaus', ich war der irrtümlichen Annahme es handelt sich um Sanierung etc - mir ist in den 4 Bundesländern in denen ich so tätig bin, kein Bau bekannt bei dem dies als nicht 'raumbildend' bisher immer zwingend gesehen wurde, du kannst ja mit deinem Arch vor Ort über Dispens /Abweichung sprechen, ich sehe bei einem Neubau da allerdings eher schlechte Voraussetzung @Fabianweber?
     
  11. SIL

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    Nein, eben nicht zumal die MBO etc nicht in Ihrer Form zwingend in allen LBOs so übernommen ist.
     
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