Grundstückskauf versteckte Mängel

Diskutiere Grundstückskauf versteckte Mängel im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe jemand kennt sich mit dem Thema "Grundstückskauf" aus. Wir haben vor 2 Monaten ein Grundstück erworben. Alles ist durch den...

  1. #1 platschquatsch123, 08.08.2020
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    Hallo,

    ich hoffe jemand kennt sich mit dem Thema "Grundstückskauf" aus. Wir haben vor 2 Monaten ein Grundstück erworben. Alles ist durch den Notar beurkundet. Wir haben das Grundstück gekauft "Wie es liegt und steht" oder so ähnlich. Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgte dann die Übergabe und jetzt die Probleme: Nach der Übergabe erklärte uns die Verkäuferin,

    1) dass auf dem Grundstück eine Wasserleitung für die BEwässerung der umliegenden Äcker liegt, von der vorher nie die Rede war und die auch nicht im Vertrag auftaucht.

    2) Dass es eine riesige, eingestürzte Zisterne auf dem Grundstück gebe. Wir haben diese jetzt auch gefunden und sie ist nicht nur eingestürzt, sondern auch voll mit Müll (Asbest, PVC-Beläge, Möbel, Autoteile). Alles überwachsen von Brombeeren und Essigbäumen.

    Ist das ein Fall für den Anwalt? Hat jemand Erfahrung damit und liegt hier eine arglistige Täuschung vor?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.
     
  2. #2 simon84, 08.08.2020
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    Ein Anzeichen dafür ist dass direkt nach Vertragsabschluss diese Informationen genannt wurden.

    Welche Unterlagen habt ihr gesichtet und waren dort Brunnen / Zisternen nicht eingezeichnet?

    Inwiefern beeinträchtigen euch die Bewässerungsleitungen?

    wenn nichts im Grundbuch eingetragen ist dann habt ihr einen Anhaltspunkt diese entweder entfernen zu können oder mit den Betroffenen Ackerbesitzer bzw. deren Pächter rauszufinden wie vorzugehen ist (Entschädigung etc)

    die illegale Müllentsorgung in der Zisterne könnt ihr anzeigen , ob nachzuweisen ist dass es der Vorbesitzer selbst war wird sich zeigen

    alles in allem ja eine erstberatung durch einen versierten Anwalt ist sinnvoll.

    andersrum hört es sich jetzt auch nicht so an als ob diese Probleme nicht mit angemessenen Aufwand zu beheben sind.

    vermutlich ist es besser (wenn ihr bauen wollt) diese Mängel zu beheben also den Schutt fachgerecht zu entsorgen und alle anfallenden Kosten und Aufwände zu dokumentieren.
    Dann könnt ihr immer noch den Schaden gegen dritte geltend machen.

    das Grundstück zurückgeben bzw. Rückabwicklung vermutlich nicht in eurem Interesse oder ?
     
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  3. #3 platschquatsch123, 08.08.2020
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    Danke für deine Antwort. Nein, zurückgeben wollen wir es nicht, da wir das Haus auf dem Grundstück bereits entkernt haben :)

    Auf den Unterlagen waren weder Leitungen, Brunnen, Zisternen etc. zu sehen. Auch keine Leitungsrechte oder so etwas. Die Bewässerungsleitung beeinträchtigt uns erst einmal nicht, aber unser Bauunternehmer wies uns darauf hin, dass die Leitung für die Ackerbewässerung einen beträchtlichen Umfang haben könnte. Im Falle eines Rohrbruchs hätten wir dann vielleicht einen Krater mit Natursee im Garten...

    Wir überlegen, die Mängel zu dokumentieren und an die Vorbesitzer heranzutreten nach dem Motto, wir halten die Füße still, wenn die Mängel von euch behoben werden. Mal sehen, ob sie sich darauf einlassen. Aber mit einem Anwalt sprechen, werden wir erstmal auf jeden Fall. Wir haben heute noch ein bisschen im Schutt gebuddelt, die haben Plastik, Hausrat, Klamotten dort entsorgt und sogar der Überlauf für die Klärgrube führt genau in die Zisterne! Was für eine Schweinerei *Kopf schüttel*
     
  4. #4 simon84, 08.08.2020
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    Ist die Fälligkeit schon eingetreten bzw ist das Geld schon geflossen
     
  5. SIL

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    Ja, das ist Vorsatz - insofern muss die Kosten der Vorbesitzer tragen, was die Leitung betrifft zur Bewässerung betrifft - keine Dienstbarkeit - >raus damit.
     
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  6. #6 jodler2014, 08.08.2020
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    Das wird mit Sicherheit nochmal nachverhandelt ..
    Gerade der Notar hatte ja Einsicht in das Grundbuch und der Verkäufer sollte schon Kenntnis davon haben was verkauft wird.
    Schlechter geht es eigentlich nicht !
    Aber wenn das Grundstück endgeil ist .. scheißegal :think
     
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  7. #7 jodler2014, 09.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 09.08.2020
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    Eher Dummheit oder fehlender Sachverstand !
    Natürlich ist das anfechtbar !
    Was steht im Kaufvertrag ?
    Wer so eine " Halde " verkauft muss dafür bluten .
    Ach dann , wenn er 5 Jahre auf der Uni Paragraphen büffeln muss und eine Schreibkraft mit einem Nebenjob -Gehalt abspeist .
    Augen auf bei der Berufswahl !
     
  8. #8 simon84, 09.08.2020
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    Gibt es denn Zeugen oder schriftliches dazu was belegt dass der Verkäufer kurz nach Notar Termin etwas zu den Mängeln gesagt hat ?
     
  9. #9 jodler2014, 09.08.2020
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    Das ist sachbezogen ausbaufähig ..
    Da hilft auch kein Schrauber oder ein jodler 2014
     
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  10. #10 azalee0108, 09.08.2020
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    Unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen. Interessant ist nämlich auch die Geschichte des Grundstücks: War es immer in Privatbesitz ( gut für euch) oder war die Phase der nicht ganz legalen Müllentsorgung zu einer Zeit, als das Grundstück der Gemeinde gehört hat? In den 70ern gab es viele Grundreformen im Rahmen der Gemeindezusammenlegungen, im Zuge derer viele Verantwortungen quasi „gelöscht“ wurden.
    Da richtet man auf dem Rechtsweg eher weniger aus. Aber das sollte ein erfahrener Rechtsanwalt überblicken können.
     
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