Fachwerk modifizieren, Sicherheit u. Baugenehmigung ?

Diskutiere Fachwerk modifizieren, Sicherheit u. Baugenehmigung ? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum. Ich spiele mit dem Gedanken, 2 oder 3 Mauern welche das Fachwerk ausfüllen, zu entnehmen und den Hohlraum mit Glasscheiben...

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    Hallo Forum.
    Ich spiele mit dem Gedanken, 2 oder 3 Mauern welche das Fachwerk ausfüllen, zu entnehmen und den Hohlraum mit Glasscheiben auszufüllen.
    Dies würde viel mehr Licht in das noch nicht ausgebaute Dachgeschoß bringen.
    Würde diese Modifizierung die Standsicherheit beeinträchtigen ?`
    Wäre hierfür eine Baugenehmigung erforderlich (NRW) ?
    Denkmalschutz besteht nicht.
    Danke schon mal für eventuelle Antworten.
     

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  2. #2 simon84, 10.08.2020
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    Gebäudeklasse ? Bauordnung für NRW ist bekannt ?
    @Dimeto

    Veränderungen an tragenden und aussteifenden Teilen in den meisten BL verfahrensfrei (bedeutet du übernimmst als Bauherr die gesamte Verantwortung)
    NRW ist da etwas strenger aber glaube das ist eher bei Neubau nicht bei Veränderungen


    bei Fachwerk ist viel möglich. ein erfahrener Architekt, Zimmerer oder Statiker der mit der Bauweise vertraut ist absolut nötig
     
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    Daraus entnehme ich, daß ich es rein rechtlich einfach ohne alles tun kann (auf meine Verantwortung), aber eben ein Fachmann emfehlenswert ist, was ja im Grunde für alles gilt.

    Welche 2 oder 3 Quadrate würden sich wohl für eine realtiv sichere Entnahme, am ehesten eignen ?
     
  4. #4 simon84, 10.08.2020
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    nein ich habe gesagt ermittle die Gebäudeklasse und schaue in deiner LBO nach
     
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    Gebäudeklasse ist 1.
    In der LBO kann ich darüber nichts finden.
    Aber ich habe einen entsprechenden Umbau schon oft bei Fachwerk gesehen.
     
  6. #6 simon84, 10.08.2020
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    Guckst du 62 1 11

    Daraus geht hervor dass nur geringfügige Änderungen an tragenden Teilen die nicht die standsicherheit beeinträchtigen verfahrensfrei sind

    im umkehrschluss bedeutet das, dass umfassende Änderungen genehmigungspflichtig sind
     
  7. JHBD

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    Stellt sich dann aber die Frage, ob sowas eine "umfassende Änderung" darstellt und ob es sich hier bei der Fachwerkverfüllung überhaupt um ein "tragendes Teil" handelt ?
     
  8. Polier

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    Und genau das wird Dir kein verantwortlicher Fachmann anhand eines oder 2 Fotos beantworten, das muss sich schon einer anschauen und dann Entscheiden.
     
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  9. #9 petra345, 10.08.2020
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    Wenn die Sparren mit dem Fachwerk fest verbunden sind und das Fachwerk damit aussteifen (Dreieck) sehe ich keine Gefahr. Aber vom Foto aus möchte ich diese Verbindung nicht beurteilen. Das muß man vor Ort prüfen.

    Das rechteckige Fachwerk hat ja keine eigene Aussteifung!
    Ich bin daher zuversichtlich, daß es ohne Probleme möglich ist.
     
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  10. #10 JHBD, 17.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 17.08.2020
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    Welche Fachwerk-Quadrate wären anhand meines obigen Beispielfotos denn an geeignetsten für eine Entnahme des Mauerwerks, ab der 2. Reihe von unten gesehen ? Also diejenigen die voraussichtlich am wenigsten belastet sind.
    Ich könnte mir z.B. die im Anhang markierten Quadrate vorstellen.
     

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  11. #11 petra345, 20.08.2020
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    Insbesondere wenn man die obere Reihe vollständig herausnimmt, ist das Fachwerk nicht mehr selbst gegen seitliche Kräfte ausgesteift. Die Sparren können zwar aussteifen, aber es ist nicht ihre Aufgabe. M.a. W. Man kann dem Zimmermann keinen Vorwurf machen, wenn die Sparren dies nicht tun.

    Man muß also Prüfen, ob die Sparren diese Aufgabe übernehmen können. Das kann man nur vor Ort. Evtl muß man die Sparren mit zusätzlichen Verbindungen zur Aussteifung heranziehen.
    .
     
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