Satteldach im Bebauungsplan ohne detaillierte Angabe

Diskutiere Satteldach im Bebauungsplan ohne detaillierte Angabe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir interessieren uns für ein Grundstück in Rheinland-Pfalz. Es gibt dort einen Bebauungsplan, in dem nicht viele Details stehen. Man darf...

  1. #1 WestHesse, 06.08.2020
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    Hallo!
    Wir interessieren uns für ein Grundstück in Rheinland-Pfalz. Es gibt dort einen Bebauungsplan, in dem nicht viele Details stehen. Man darf Walm- oder Satteldach bauen und es muss eine Neigung von 22 bis 45 Grad haben. In der Umgebung gibt es sehr viele Varianten. Alle Firstrichtungen, Gauben mit Runddach, Neigungen, Anbauten mit Pultdach und so weiter. Es ist ein altes Baugebiet.

    Wir wollen nur eingeschossig bauen und das Grundstück, Abstandsgrenzen und unsere Wünsche für Raumaufteilung erlaubt nur ein bestimmtes Außenmaß: 7,5m x 13m plus 11m x 2m (also T-Form). Wenn ich hier jetzt ein Satteldach nehme, dann wird der Giebel sehr hoch sein (wegen der 11m im breitesten Teil und der 22 Grad). Ich nutze das Dach aber überhaupt nicht.

    Wie viel Spielraum haben wir denn, wenn im Bebauungsplan nichts weiteres steht? Eine Idee war, ein Flachdach zu bauen und in der Mitte über die volle Länge von 15m und möglichst viel Breite eine Dachterrasse (begehbar von Außen). Wir würden dann nur etwa 2-3m oder noch weniger Dach zur Dekoration auf jeder Seite als Pultdach bauen. Denkt man sich das Pultdach auf beiden Seiten weiter, wäre es ja ein Satteldach.

    Eine andere Idee wäre das Satteldach asymmetrisch zu machen, um eine überdachte Dachterrasse am kürzeren Teil zu haben (ebenfalls von Außen begehbar).

    Gibt es hierzu noch andere Ansätze oder Erfahrungen?
     
  2. Dimeto

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    Walm- oder Satteldach mit einer Neigung von 22 bis 45 Grad
    Diese Idee scheint nicht den Spielregeln zu entsprechen.
    Entweder Du zeigst uns den ganzen BPlan mit texlichen Festsetzungen oder Du fragt den Architekten Deines Vertrauens, den Du ja sowieso früher oder später brauchst.
     
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  3. #3 simon84, 06.08.2020
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    Andersrum gesagt, schaffst du mit einem 45 Grad Satteldach den maximalen Zusatzraum, der nicht "zählt" du aber voll nutzen kannst/könntest.
    Vielleicht auch mal versuchen die Nachteile als Vorteil zu sehen ;)

    In so einem Dachspitz kann man alles mögliche machen, was sonst schwieriger ist. Elektroverkabelung, Lüftungsanlage, Klima, etc.
     
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  4. #4 WestHesse, 06.08.2020
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    Hallo!
    Danke für die schnellen Antworten.

    Den Bebauungsplan habe ich noch nicht. Hat uns der Verkäufer nur vor Ort gezeigt.

    Die Vorteile des 45 Grad Daches verstehe ich ein wenig. Wir möchten aber keine Treppen oder Leitern, daher die eingeschossige Planung.

    Ein Nachbar hat im obersten Geschoss seine Terrasse nicht überdacht. Das macht ein Drittel aus. Wir würden nur auf der schmalen Seite ein Satteldach machen und bei den 11 x 2 m auch flach bleiben. Das wäre dann nicht einmal ein Drittel. Hoffe, es wird genehmigt.
     
  5. #5 simon84, 06.08.2020
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    Das sind zwei Pultdächer, kein Satteldach

    Das ist ein doppelt versetztes Pultdach, kein Satteldach.

    Üblicherweise ist eine Dachterasse nicht (im Sinne eines Satteldaches) überdacht.

    Aus der Ferne ist sehr schwer zu sagen wie realistisch die Chancen auf eine Abweichung/Genehmigung sind.
    Wenn direkte Nachbarn bereits abgewichen haben (Pultdach auf Garage etc. kann nicht unbedingt für den Hauptbaukörper rangezogen werden), dann vielleicht gar nicht schlecht.
    Gespräch mit dem Bauamt suchen oder Bauvoranfrage stellen. Mehr kann man aus der Ferne eigentlich nicht sagen.
     
  6. #6 WestHesse, 06.08.2020
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    Danke! Wir werden das Gespräch mit einem lokalen Architekten suchen müssen.

    Jetzt hatte ich ein Foto gesehen, wo das Satteldach ohne Ziegel, Dämmung etc. also einfach die nackten Balken oben am Giebel zusammenlaufen und darunter ist dann die Dachterrasse. Sieht aus wie eine Pergola. Wäre das denkbar? Ich finde nirgends eine Definition was ein Dach sein muss (offen, zu, gedeckt)
     
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  7. #7 WestHesse, 12.08.2020
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    Uns ist eine weitere Variante eingefallen. Zwei Satteldächer hintereinander. Somit wäre die Firsthöhe relativ gering, wie gewünscht. Ist sowas baurechtlich denkbar, wenn "Satteldach" im Bauplan steht? Sieht dann so wie ein Reihen- oder Doppelhaus aus.
     
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  8. #8 driver55, 13.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 13.08.2020
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    Ihr wollt keine Treppen und Leitern, aber eine von außen zugängliche Dachterrasse?

    Flaschenzug, Lift, Hubschrauber?

    Ein Satteldach bleibt ein Sattedach und wenn dies (neben Walmdach) gefordert wird, dann ist dies so. Punkt.

    Plant den Bungalow mit diesen 22 Grad, fertig. Platz hat man nie genug.
     
  9. #9 simon84, 13.08.2020
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    Zwei Satteldächer bzw. versetzt ist denkbar. Aber das kostet (wesentlich) mehr als ein grosses was ihr nicht nutzt :)
     
  10. #10 WestHesse, 14.08.2020
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    Das hört sich gut an! Wir denken in diese Richtung einmal weiter und wo ein Haken sein könnte (z.B. Dachrinne innenliegend, wo die beiden Satteldächer zusammenlaufen oder Auflage der Dachbalken)
     
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