Berechnungsgrundlage Honorar Angebot

Diskutiere Berechnungsgrundlage Honorar Angebot im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich glaube das Baukindergeld wurde gerade erst bis Ende März verlängert.

  1. SvenvH

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    Ich glaube das Baukindergeld wurde gerade erst bis Ende März verlängert.
     
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  2. #22 driver55, 24.09.2020
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    Für den / das Glauben gibt es bestimmte Einrichtungen.:biggthumpup:
    Entweder es gibt die Verlängerung oder eben nicht.
     
  3. SvenvH

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    Ich hab vor ein paar Tagen ein Beitrag darüber gelesen bzw. kurz überflogen.
     
  4. SvenvH

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    Nein ich saß dabei nicht im Flugzeug.:D
     
  5. 11ant

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    Das wäre dann noch´mal Glück für die Kuh Elsa :-)
     
  6. SvenvH

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  7. #27 driver55, 25.09.2020
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    Na also, geht doch.

    Auszug: Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.:Brille

    Ich frage mich da, was da gekauft oder gebaut wird.
     
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  8. #28 torsten73, 15.10.2020
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    Soviel ich dazusagen kann, vielleicht hat es sich ja geändert, ich habe auch damals mit einen Architekten einen Festpreis ausgehandelt.... der weit unter der Gebührenverordnung für Architekten gelegen hatte, Die Planung und die Statik passte von vorne bis hinten nicht... ich hatte mir dann einen anderen Statiker gesucht der die Sache dann grade gezogen hatte.
    Anschließend ist das ganze vor Gericht gegangen... sprich wenn der ein Architekt einen Preis unter der Gebührenordnung für Architekten anbietet muss er sich da nicht dran halten, bzw. ist nicht daran gebunden... Er ist verpflichtet nach den Mindestsetzen in der Hinsicht da abzurechnen.... Sprich ich durfte für eine Schrottplanung dann noch mal kräftig nachbezahlen, das Haus wurde vom Bauamt nicht so angenommen wegen massiver Planungsfehler... Aber es hat die Baugenehmigung erteilt.... Das Gericht war der Ansicht das die Baugenehmigung ausreichend ist das der Architekt eine Arbeit vollrichtet hat, bloss im einfachen Bauverfahren wird nichts geprüft und dann fällt dann erst auf bei der Rohbauabnahme oder Fertigabnahme... armes Deutschland !
     
  9. #29 simon84, 15.10.2020
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    Ist halt die Steilvorlage. Du machst mit Architekt unter der Hand etwas aus, was weder für ihn, noch für dich zulässig ist, und dann geht es vor Gericht.
    Da hat er gar keine Wahl, er muss nach HOAI abrechnen. Ganz im Gegenteil, vielleicht macht er ja sogar auf Opfer und argumentiert dann sogar, er hätte ja viel zu wenig verlangt, deshalb nicht genug Zeit investieren können und daher kommen die ganzen Mängel.

    Die HOAI, GOÄ, RVG usw gibt es ja nicht ohne Grund, auch wenn man sie nicht vollumfänglich für sinnvoll hält oder halten muss.

    Das sollte aber Nachbesserungsansprüche gegen den Architekten nicht betreffen, sprich wenn LP's nach HOAI vereinbart waren und bezahlt werden, dann müssen diese auch geliefert werden.
    Die Baugenehmigung bzw. die Eingabeplanung dafür ist selbstverständlich das Gewerk was die Erfüllung von LP4 beweist.
    Ich würde nicht sagen armes Deutschland sondern eher schlecht informiert, geplant und blöd gelaufen.

    Dich hat sicher niemand gezwungen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zu machen, sondern das wurde sicher gemacht weil es schneller geht und ggf. günstiger von den Gebühren ist.
    Du hättest sicherlich auch einen vollen Bauantrag einreichen können und somit gewisse Prüfungsverantwortung vorzeitig auf das Bauamt umlagern können.

    Aber wie vorher schon geschrieben, all das ändert doch nix an der Haftung des Architekten. Wenn er nachweislich in LP3 und LP4 Planungsfehler gemacht hat, die zu grossen Problemen führen, so solltest du Ansprüche gegen ihn stellen.

    Wenn diese Fehler aber aufgrund einer fehlenden LP5 aufgetreten sind, dann ist es dein Problem, wenn du das nicht beauftragt hast.
     
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  10. #30 torsten73, 15.10.2020
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    Das ganze ist Mittlerweile 16 Jahre her und ich hatte zu wenig Ahnung von der Materie...
    Architekt war der Sohn bei einer Firma wo man Vater mal gearbeitet hatte, es war das Problem Ende 2002 sollte die Eigenheimzulage geändert werden... dann musste alles ganz husch und schnell gehen das der Bauantrag fertig wurde... er hatte eindeutig zuviel angenommen und war damit überfordert.
    bei der Prüfung der Statik wurden über 20 Punkte beim Bauamt bemängelt... Wenn man so ne Baudisater erlebt.. steht man meist mit den Rücken zur Wand... was das finanzielle betrifft...
    Es war ein 4 Familienhaus was gebaut wurde.
    Was ich aber von einen Architekten verlangen kann das er die Abstandsflächen die Treppenbreiten als auch Brandschutzvorschriften bis LP4 berücksichtigt... auch da war einiges verkehr.
    Mit der Erfahrung von heute, hätte ich es nicht mehr versucht den bau noch fertig zu bekommen, sondern Anwalt einschalten Baustopp und das gerichtlich klären gelassen.... aber muss aus den Fehlern halt erst lernen.

    Das Haus steht nun als Bauruine unbewohnt rum und das Verkehrsgutachten für die Zwangsversteigerung war null Euro, weil Abrissfällig wäre. aber nicht wegen Ausführungsmängel ... davon gab es auch einige ... wegen Abstandsflächen... und Treppenbreite... da wurde halt der Meter nicht eingehalten bei 3 Wohneinheiten sondern nur 90 cm ...nun bautechnisch lässt es sich nicht lösen da was nach DIN mehr einzubauen...
    Für die Bank ist das Haus nun seid gut 10 Jahren unverkäuflich...
     
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