Innenwand im Neubau steht um 10 cm falsch

Diskutiere Innenwand im Neubau steht um 10 cm falsch im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen da ich sonst im Internet keine brauchbare Hilfe gefunden haben. Wir haben einen Neubau...

  1. #1 Neutrin0, 28.09.2020
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    Guten Tag,
    ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen da ich sonst im Internet keine brauchbare Hilfe gefunden haben.

    Wir haben einen Neubau frei stehendes Einfamilien Haus, mit getrennten Hauswirtschaft-/Technikraum von einem Bauträger gekauft.
    Nun ist uns nach ca. 2 Monaten aufgefallen das die Wand zwischen diesen beiden Räumen nicht den Massen im Plan entspricht, der Architekt hatte dies wohl mal erwähnt, woran ich mich aber nicht erinnern kann. Sprich, es gibt nichts Schriftliches zu der Thematik.

    Nun zu dem Problem, beim Einmessen der Versorgungsleitungen in der Bodenplatten ist wohl laut Architekt ein Fehler passiert oder es ging nicht anders. Auf jeden Fall kommen die Versorgungsleitungen für das Haus (Strom, Wasser, Internet,…) nicht an dem ursprünglich geplant Punkt aus der Platten, dadurch muss die Wand zwischen diesen beiden Räumen versetzt werden, sodass der Technikraum größer und der Hauswirtschaftsraum kleiner sind. Dies ist uns nur aufgefallen da der Architekt immer gesagt hat das im HWR in die Nische 3 60er Schränke passen, dies ist nun jedoch nicht der Fall.

    Nach dem ich dies dem Architekten noch einmal geschildert hatte erzählte er mir nur, wenn ihr mal Hilfe braucht, sag Bescheid. Mit dieser Aussage kann ich jedoch nicht viel anfangen. Ein bekannter sagte wir sollen etwas Geld vom Kaufpreis zurückverlangen.

    Nun meine Frage ist dies ein Berechtigter Mängel der ausgeglichen werden sollte und wenn ja in welcher Form.


    Vielen Lieben dank schon einmal im voraus für die Hilfe.
     
  2. #2 Gast56382, 28.09.2020
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    Gast56382 Gast

    Ja, das ist ein Mangel rechtfertigt aber keine Rückabwicklung, meines Erachtens. Die reinen m2 Wohn- und Nutzfläche stimmen? Wenn diese stark abweicht ist das eher ein schwerwiegender Mangel der eine Rückabwicklung möglich macht. Ich höre raus, dass ihr das Haus nicht mehr wollt, wegen den 10cm?
     
  3. #3 Fred Astair, 28.09.2020
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    Nö, sie wollen Geld, Geld, Geld...
     
  4. #4 Neutrin0, 28.09.2020
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    Nein wir wollen das Haus natürlich behalten.
    Ist nur schade das wie gesagt dort nicht die Schränke rein passen wie es geplant war.

    Die restlichen Masse in dem Bereich passen. Wenn ich das nun auf die m2 berechnen würde fehlen im HWR 0,25 m2 und im HTR sind es entsprechen 0,25 m2 mehr.
    Laut Plan soll der HTR 4,28 m2 haben laut Messung sind es ca. 4,70 m2, bei dem HWR weiss ich nicht genau wie dieser berechnet wurde da der ein wenig verwinkelt ist.

    Wie gesagt meine Frage ist was ist der richtige weg, sagt man wir leben damit und der Architekt tut einem wie gesagt mal einen gefallen oder ist es wirklich eine Sache wo es schon ins Geld gehen könnte?
    Einen Gutachter wollen wir hier für nicht gleich beauftragen da es unserer Meinung vor erst der einzige Mängel ist der nicht besprochen geklärt wurde. Die anderen Mängel wurden bzw. werden noch beseitigt.
     
  5. #5 Fabian Weber, 28.09.2020
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    Dann baut doch vom Tischler 3x 56er Schränke ein. Und das soll dann der Bauträger anteilig bezahlen.
     
  6. #6 Kriminelle, 28.09.2020
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    Wer war denn Bauherr? Habt Ihr mit dem Archi gebaut? Oder habt Ihr ein fast fertiges Haus gekauft?
    Handelt es sich tatsächlich um einen Bauträger oder um einen Generalübernehmer?
     
  7. #7 Neutrin0, 28.09.2020
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    Wir haben das Haus von einer Bauträgerschaft gekauft, also jemand der die Häuser geplant und gebaut hat, diese Firma hatten einen Architekten der die Häuser entworfen hat ( Es sind 5 mal die gleichen hier im Straßenzug) und mit diesem Architekten standen wir während des Baus in Kontakt wie der Stand ist usw.

    Während der Bauphase konnten wir kleine Änderungen bzw. Wünsche mit einfliessen lassen, wie z.B. zusätzliche Steckdosen oder Lampenauslässe. Jedoch an sich haben wir das Haus nicht geplant oder ähnliches sonder so fertig gekaut, lediglich streichen und Bodenbelege (außer Bäder) mussten wir verlegen.

    Natürlich bekommt man an die besagte stelle Einbauschränke oder ähnliches hin, aber diese Stelle ist für Trockner und Waschmaschienen gedacht und ob die da hin passen oder nicht ist nicht die Frage, sondern wie mit dem Bau"mängel" verfahren werden soll.
     
  8. #8 msfox30, 28.09.2020
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    @Neutrin0 Ich frag mal anders herum. Hättest du das Haus zum selben Preis gekauft, wenn die Wand in der Planung so eingezeichnet gewesen wäre, wie sie real nun existiert?
    Antwort ja: Wo ist nun der Mangel? Dann lass den Archi einfach die Pläne ändern...
    Antwort nein: Was wäre das KO-Kriterium für den Kauf gewesen?
     
  9. #9 Fabian Weber, 28.09.2020
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    Doch das ist doch genau die Frage, einen Schrank kann man ändern, eine Waschmaschine nicht. Daher bemisst sich doch der Mangel ganz anders, jedenfalls wenn hier diese Geräte ursprünglich hingeplant waren und nun nicht mehr reinpassen.

    Das müsstest Du also erstmal aufklären.
     
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  10. #10 Fred Astair, 28.09.2020
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    Dann habt Ihr überhaupt nur ein Recht auf Mängelrüge, wenn die genauen Abmessungen des HWR Bestandteil des Kaufvertrages waren. Sind sie das?

    Oben schreibst Du noch von 3 St. 60cm-Schränken, die da hinpassen sollten und jetzt passt plötzlich WM und Trockner nicht mehr hin?
    Kann es vielleicht sein, dass Dir der Bekannte nur Dollarzeichen ins Auge gezaubert hat?
    Dann bist Du hier falsch. Solch Rosinenpickerei ist Sache von Hinterhofanwälten, nicht von ehrlichen Beratungsforen.
     
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  11. #11 Gast56382, 28.09.2020
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    Doch darum geht es. 10cm falsch und 10.000€ Kaufpreisminderung. Der TE wollte doch überhaupt nicht darlegen, was passt und was nicht. Was er wollte war ein Ansage, was man denn so verlangen könne an Entschädigung.
     
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  12. #12 msfox30, 28.09.2020
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    Dafür muss ihm aber erst ein bezifferbarer Schaden entstanden sein.
     
  13. #13 Fabian Weber, 28.09.2020
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  14. #14 Kriminelle, 28.09.2020
    Zuletzt bearbeitet: 28.09.2020
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    Die Frage war, wie man mit einem Baumangel umgeht.
    Ich muss gestehen, dass ich mich nicht gut mit der BT-Sache auskenne. Aber ich kann mir vorstellen, dass Euer Kaufvertrag sich auf die Bauzeichnung stützt, aber sich auch bei eventuellen spontanen Änderungen oder baulichen Veränderungen (die sich ergeben oder müssen) freihält, dass der Vertrag dennoch gültig ist*.
    10cm sind kein Zentimeter... aber ich denke, dass das Haus dennoch voll funktionsfähig sein wird, inkl. Stellplatz Waschmaschine und Trockner. Die Wohnfläche ist ja nicht weniger, nur woanders hingewandert.
    Ein Baumangel kann man rügen, wenn man persönlich einen Mangel hat. Meines Erachtens wäre der Mangel da, wenn Ihr in dem Raum keine Möglichkeit mehr habt, die Funktion „Stellplatz WM/Tr“ zu verwirklichen.
    Wenn man das trotzdem kann, aber einfach nur sauer ist, dass man jetzt keine Standard-Ikea-Schränke mehr stellen kann (was ich persönlich auch sehr ärgerlich finde), dann wird man in einer ganz schlechten Position etwas bemängeln, was eben kein Mangel darstellt.
    Ich rate zum Lesen des Vertrages, ob da etwas* drinsteht.
    Ggf hättet Ihr auch schon damals, als der Architekt Bemerkungen gemacht hat, nachmessen und entsprechend Einwand sprechen müssen.

    Erinnert mich übrigens an unseren TK-Raum, wo ich auf der langen 330 Länge Freiraum bestanden habe, dort keine Installationen haben zu wollen. Das Vorhaben von mir war eine durchgehende Arbeitszeile aus Ikea-Möbeln. Und was ist passiert: genau dort an der Außenwand sind jetzt die Versorgeranschlüsse. Nun haben wir eine Zeile von 280 Breite, die verstümmelten restlichen 45 cm, da steht eine Leiter, Wischbehälter und 2 Wischmops. Insofern auch sinnvoll genutzt, wenn auch ohne Schrank. Mit einem Mangel wären wir nicht durchgekommen.
     
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  15. #15 Johnny85, 28.09.2020
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    Was für ein Frevel gegenüber den sozialen Bt, Gu, Güs und Architekten...
     
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