Baumeister tritt von Angebot zurück

Diskutiere Baumeister tritt von Angebot zurück im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe gleichgesinnte Häuslbauer, Ich benötige bitte dringend Euren Rat! Meine Frau und ich haben 2013 ein Haus gekauft und bisher viel Arbeit in...

  1. #1 Hausbau84, 02.10.2020
    Hausbau84

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    Liebe gleichgesinnte Häuslbauer,

    Ich benötige bitte dringend Euren Rat!

    Meine Frau und ich haben 2013 ein Haus gekauft und bisher viel Arbeit in die Renovierung und Umbauten gesteckt. Jetzt endlich sind wir am finalen Projekt angekommen: ein Teil des Hauses sollte aufgestockt werden.
    Da wir weiterhin mit unseren beiden Kindern in diesem Haus wohnen möchten während der Bauarbeiten, kam für uns nur eine Holzriegelbauweise in Frage.
    Nach langem Suchen, wurden wir Anfang des Jahres fündig. Ein kompetenter Zimmerer sagte uns seine Unterstützung für dieses Projekt zu. Es handelt sich hier um ein Unternehmen, welches zig Referenzen, v.A. im Fertigteilhaus Sektor hat. Vorteilhaft für uns wäre gewesen, dass unsere Baustelle nach knapp 2 Wochen abgeschlossen wäre.
    ABER
    Nach der ersten Anfrage/Kontaktaufnahme im Februar erhielten wir das erste Angebot ca im Mai. Unser recht enger Zeitplan war ihm bekannt: wir wollten vor dem Schulbeginn im September fertig sein. Einen start des Projektes wollte er allerdings erst im Oktober vorsehen: erstens wegen seiner Auslastung und zweitens wegen "der stabileren Wetterlage im Herbst".
    Im August (nach langem hin und her) besuchte uns der Chef dieser Firma. Wir besprachen sein Angebot, sahen uns das Objekt an und sprachen neuerlich über den Zeitplan. Aufgrund der Auslastung sah er den Start des Projektes bereits nun im November. Auch gut - bis Weihnachten fertig zu sein wäre in Ordnung für uns.
    Das Angebot blieb dann allerdings leider längere Zeit bei ihm liegen. Telefonisch kein Kontakt möglich. Erst bei schriftlicher Frage, ob ihn der Auftrag interessiert antwortete er und sandte kurzfristig die Angebotsrevision.
    Seit dem: kein Kontakt mehr.
    Seit 5 Wochen habe ich nun versucht über die zentrale, seine mobilnummer, SMS, Mails an ihn und seine Kollegen, rückrufbitten,... versucht ihn zu bekommen.
    Wir hatten lediglich noch eine Frage zu EINER kleinen Position, zudem wollte ich die kaufm. Konditionen erfragen (Zahlungsplan, Nachlass,...).
    Kein Kontakt

    Erst heute hat seine Sekretärin es geschafft ihn zu einer Reaktion zu bewegen:
    Es kam ein kurzes email, mit den Kernpunkten dass er erst frühestens im Sommer 2021 wieder etwas für uns machen könnte, 3 Leute haben gekündigt, daher Engpass und daher "sieht er sich leider aus der Lage, weitere Gespräche oder Verhandlungen mit uns zu führen".

    So, eine Pfeiffe vor dem Herrn. ABER: sein Angebot hat bis 12.10 noch bindende Gültigkeit. Kann er das einfach so absagen?
    Ich möchte mit seinem Verein nichts mehr zu tun haben. Problem ist: ausgehend von seinen genannten Terminschienen und seinem (teuren aber gutem) Angebot haben wir die Finanzierung vorbereitet, den Einreichplan überarbeiten lassen (hinsichtlich bauführer), und vor allem zig andere Gewerke angefragt und verhandelt. Deren Angebote gelten auch nur noch bis längstens Dezember.
    In Summe hat er durch seine Absage ein gutes Stück meiner Planungsarbeiten diesen Jahres sabotiert.
    Dass ich von vorne beginnen muss ist mir klar - aber so leicht möchte ich ihn nicht aus der Pflicht lassen.
    In der Privatwirtschaft gibt es Erfüllungsgarantien bei Aufträgen. Wie ist das bei bindenden Angeboten? Das ich den Vertrag abschließen wollte kann ich mehrfach belegen. Kann ich aufgrund dessen zumindest meine Aufwände (Urlaubstag für das Treffen mit ihm, planänderung, evt. Mehrkosten durch nicht mehr gültige Angebote anderer Handwerker,...) bei ihm anmelden?
    Gibt es hier eine Rechtsgrundlage?

    Ich hab schon viel erlebt. Aber dass man einen 120.000 Auftrag (für eine einfache 65m2 Aufstockung) einfach so liegen lässt... zudem in der absage auch "keine weiteren Gespräche " formuliert. Find ich alles eine Frechheit. Zudem die Anzahl der Gespräche mit ihm ohnedies gegen Null gingen.

    Bitte um euren Rat!!

    Lg
    Stefan
     
  2. SIL

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    Wie ist das zu verstehen? Habt ihr unterschrieben und es kam ein Vertrag zu Stande bzw Vorvertag, aus deinem Text ist das nicht ganz ersichtlich - ihr wolltet unterschreiben.... ? Wenn ja, alle deine Aufwendungen incl eventueller Mehrkosten einer neuen Firma plus Bereitstellungszinsen etc gegen dann zu seinen Lasten.

    VOB oder reiner BGB?
     
  3. #3 simon84, 02.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 02.10.2020
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    Hast du das Angebot angenommen bzw. beauftragt ?

    war der noch zu diskutierende Punkt eine reine Rückfrage oder ergibt / ergäbe sich daraus eine Änderung des Angebots ? Wäre dann als neuer Antrag deinerseits zu werten

    wenn du nichts beauftragt hast sieht es eher schlecht aus.

    Verschulden müsste der Unternehmer ja auch noch damit er Schadensersatzpflichtig wird, und wenn er schon durch corona und Kündigungen argumentiert so hat er sich da wohl schon Gedanken gemacht.

    und er hat doch gar nicht abgelehnt sondern nur Gesagt er kann erst später ausführen.

    wenn ihr von mai bis heute (ca 5 Monate) gewartet habt dann wird ihm eine ähnlich lange Verzögerung bei der Ausführung sicher auch zugestanden wenn das vor Gericht ausgestritten wird.

    ist denn im Angebot überhaupt ein ausführungszeitraum aufgeführt ?

    mal anders rum, ihr unterschreibt 5 Monate lang nicht und er soll die Leute „auf Halde“ haben und jetzt springen oder wie ?

    wenn ihr unterzeichnet / beauftragt habt ist es was anderes aber so hört sich das ja nicht an.

    sieht aufs erste nicht so gut aus meine ich
     
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  4. #4 Gast85808, 02.10.2020
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    Ich glaube, das Anspruchsdenken ist hier mal wieder grandios. Ich (Kunde) habe alle Zeit der Welt, aber wenn ich will, dann muß es los gehen und der Unternehmer hat dann gefälligst zu springen. Und wenn ich das nicht bekomme, dann mach ich Telefonterror.

    Ich glaube, der Unternehmer ist ein Schweinchenerkenner. Und das hier, war das Sahnehäubchen:

    Zitat: ..."zudem wollte ich die kaufm. Konditionen erfragen (Zahlungsplan, Nachlass,...)."

    Ich kenne diese Fälle zu Hauf. Und ich bin da genauso rabiat und schmeiße die Leute raus. kein Geschäft ist manchmal besser als sowas.

    Deutlich: wenn dann das in diesem Jahr noch hätte durchgezogen werden sollen, dann hätte im Mai der Auftrag unterschrieben werden sollen und Punkt. Und nicht noch nachverhandeln hier, ändern da und dann sofort anfangen wenn ich (Kunde) fertig bin. Nicht in den heutigen Zeiten. Und rein aus kaufmännischer Sicht: Ich hab nen Kunden, der zu mir sagt, Du, geht los, machen. Und dann hab ich einen, der überlegt und überlegt und noch ein Angebot will und noch was hier und noch was da. Welchen nimmt man denn wohl?
     
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  5. #5 Hausbau84, 02.10.2020
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    Danke für Eure wirklich schnellen Antworten!

    Vorweg muss ich etwas klar stellen - das war anscheinend missverständlich formuliert:
    wir haben ab dem Zeitpunkt seines ersten Angebotes jedes mal sofort reagiert. Eventuell vergingen 1-2 Wochen, damit wir sein Angebot prüfen und vergleichen konnten.
    Wir haben nicht 5 Monate zugewartet: er war auf keinen Weg erreichbar - weder per Email, SMS, Telefonanruf oder über seine Zentrale. Kurz vor dem ersten Abbruch der Anfrage unsererseits hat er sein Bedauern geäußert, sich entschuldigt und nochmals bestätigt (mündlich) dass er ab November spätestens den Bau ausführen kann. Kurz darauf kam die Angebotsrevision im August. Seit dem war überhaupt kein Kontakt mehr möglich - bis zur Absage.

    Sein neues Angebot entsprach unserer Erwartungen. Einen Zahlungsplan (Anzahlung, Abschnitte, Abnahme, ...) im Vorfeld zu hinterfragen ist üblich und natürlich wichtig.
    Und wenn er in Summe etwa 20% über Marktpreisen liegt, ist die Frage um 5% oder zumindest Skonto keine Unverschämtheit. Diese Frage habe ich ihn allerdings nur ausrichten lassen können - da er (wie gesagt) nicht erreichbar war.

    Klar hätten wir im August schon wittern müssen dass er kein Interesse an unserem Auftrag hat. Aber wieso revisioniert er dann noch das Angebot? Wieso sichert er uns einen möglichen Termin zu?
    Fakt ist, wir haben ihn nicht hingehalten - wir waren seit Angebotslegung wöchentlich dran ihn zu erreichen um den Kauf abzuschließen. Da er ohnedies erst im Herbst beginnen wollte waren wir bis zuletzt eigentlich recht entspannt.

    Wie gesagt: Nachdem wir alles rund um diese Baustelle organisiert haben (er hätte quasi nur Wände und Dach aufgestellt, ohne Innenausbau, Böden, Installationen, Fenster, ...) wollten wir ihm eigentlich nur noch den Zuschlag geben. Kaufvertrag gab es noch keinen.
    Bei einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von EUR 1.850,-- (vergleichbar mit Ausbaustufe "Ausbauhaus") für ein Obergeschoß, sehe ich auch nicht unbedingt das Argument, dass er "bessere" Aufträge in der Zwischenzeit erhalten hat.

    Doppelt ärgerlich für uns ist nun momentan einzig, dass wir v.A. bei den Fenstern und den Installationen (Heizung und Klima für das gesamte Haus) absolute Spitzenrabatte (Aufgrund von Aktionen und Sonderrabatten) temporär begrenzt bis längstens Dezember bekommen haben.
    D.h. im durchschnitt zahlen wir ab Jänner 28% mehr für diese beiden Gewerke. Fensterbauer hab ich gerade angerufen "das ist eine Aktion, da kann er nichts machen - eventuell gibt es nächsten Herbst wieder eine Aktion"...

    Danke für Eure Antworten!
    Ich schließe mich durchaus Euren Meinungen an: vielleicht gibt es eine kleine Möglichkeit. Aber ohne Kaufvertrag sieht es eher schlecht aus - habe ich das richtig verstanden?

    Danke!!
    Lg
    Stefan
     
  6. #6 Hausbau84, 02.10.2020
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    Er hat im Nachsatz geschrieben, dass er leider aufgrund seiner Ressourcen "für keine weiteren Gespräche und Verhandlungen bereit stehen kann" - das ist meiner Meinung eine Absage (?)
     
  7. #7 Hausbau84, 02.10.2020
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    Im Mai bekamen wir sein Erstoffert aufgrund unserer Einreichunterlagen. Das passte aber nicht mit der vor Ort Situation zusammen. Daher ist er ja noch zu uns auf Besuch gekommen und hat sein Angebot (wie besprochen und vereinbart) überarbeitet. Ab diesem Zeitpunkt wollten wir nur noch die kaufm. Details mit ihm klären und hatten zu einer Angebotsposition noch eine Frage. Auf wöchentliche freundliche Erinnerungen reagierte er nicht. Und "Nachlass": Klar kann man bei diesem angebotenen Quadratmeterpreis um einen möglichen Spielraum anfragen. V.A. weil er ja seine Aufwendungen auch nur seriös schätzen kann. Er muss ja nicht zustimmen.
     
  8. #8 driver55, 02.10.2020
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    Sieht für mich nach Hinhaltetaktik vom Unternehmen aus, weshalb auch immer.
    Und ohne Unterschrift --> Vertrag, hast du keine Chance irgendetwas "herauszuholen".
    So geht es doch den Unternehmen täglich, dass Angebote nicht angenommen werden, weil sich der Kunde für ein anderes entschieden hat. Hier wurde der "Spieß lediglich umgedreht".
    Volle Auftragsbücher, kein wirkliches Interesse (aber weshalb bietet er dann an, kostet ihn ja auch Zeit / Geld)

    Ärgerlich, aber dumm gelaufen.
     
  9. #9 Gast56382, 02.10.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Ihr kommt auf Österreich, oder?
    Aber auch gilt ein Angebot als Angebot. Zu einen Vertrag bedarf es eine rechtsgültige, beidseitige Willenserklärung. Das Angebot ist keine Willenserklärung zum Vertrag. Auch wenn Ihr jetzt Ja sagt, entsteht kein Vertrag und daraus auch keine vertragliche Verpflichtung. Erst wenn Ihr Ihr das Angebot annehmt ist es eine einseitge Willenserklärung, diese muss auch der Angebotserstller durch konkludente Handlung zustimmen, erklären etc. In der Regel via schriftl. Dokumentation, muss aber nicht sein. Wenn er einfach auf der Baustelle aufschlägt und loslegt gilt auch der Vertrag als geschlossen, weil er seinen Willen durch Arbeitsbeginn angezeigt/ bekundet hat.
    Dies ist keine rechtl. Beratung.

    Grundsätzlich muss möchte ich die Kunden sehen, die noch nie etwas mit Bauen zu tun haben und dem Unternehmer zurufen, geht los... Also die kann man sich an einer Hand abzählen.

    Euch hätte aber aufgrund der verstrichenen Zeit klar sein müssen, dass kein Interesse besteht und ihr euch andersweitig orientieren solltet.
     
  10. #10 Hausbau84, 02.10.2020
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    JA, das hätte uns klar sein müssen. Die Situation war leider paradox und wir standen gewissermaßen mit dem Rücken zur Wand. Wir haben eindeutig aufs falsche Pferd gesetzt und keine weiteren Optionen angefragt.

    Wie driver55 richtig schreibt: üblicherweise sucht man sich als Bauherr unterschiedliche Anbieter und sagt dann dem ein oder anderen einfach ab. Ging halt bei uns nicht so einfach, da wir für die Einreichung den Baumeister auch als Bauführer nennen mussten. Oder anders gesagt: Ich war überzeugt von den Referenzen und wollte auch keinen anderen Baumeister mehr anfragen.

    Werde wohl künftig auch anders agieren und mehrere Firmen anfragen bevor ich mich wieder von einer (meiner Meinung nach) Würstelbude abhängig mache und dann ein Jahr an Vorbereitungsarbeiten verliere.

    Ihr habt wohl recht: dumm gelaufen.

    Danke nochmals für Eure seriösen Antworten!! Haben mir echt geholfen - und vor allem auch meine Emotionen wieder ein wenig beruhigt :-)

    Danke!!
     
  11. #11 simon84, 02.10.2020
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    Formaljuristisch ist es vielleicht noch etwas feiner abgestuft, aber ja ich stimme hier zu, das wird sehr schwierig bis unmöglich.

    Das stimmt so nicht ganz! Anfrage, Angebot, Auftrag. Der springende Punkt ist aber, dass es sich hier noch um die vorvertragliche Phase handelt, da nur 1 WE abgegeben ist und nicht 2.

    Es handelt sich hier schliesslich nicht um ein "Angebot" im Sinne von einer Dose Cola die im Regal steht, sondern um ein echtes Angebot auf Basis einer Anfrage.
    Somit ist das Angebot schon als 1. WE zu werten.

    Das interpretiere ich eher so, dass er nicht bereit ist weitere veränderte Angebote oder Nachträge zu akzeptieren, aber nicht als Gesamtabsage. Wenn ihr heute unterschreiben würdet, dann würde er doch für euch bauen, oder nicht?

    Nachfragen oder "prüfen und vergleichen" sind aber kein Auftrag bzw. Unterschrift.....
    Diese Fragen zum Zahlungsplan hätten schon Teil der Anfrage sein sollen ! Macht das bei der nächsten Aktion einfach direkt rein.

    Jede Rückfrage die den Charakter der Veränderung des ursprünglichen Angebots hat (z.B. Rabatt) entspricht wieder einer neuen WE. Somit dreht sich der Spiess wieder um.

    Ich lese hier zwischen den Zeilen auch raus, dass ein bestimmter Ausführungszeitraum nicht Teil des schriftlichen Angebots war, somit gäbe es doch sogar bei einem unterschriebenen Auftrag nicht viel Angriffsfläche

    Ich finde auch, das ist blöd gelaufen, aber sehe da wenig Handhabe.

    Das Szenario mit dem Antrag kommt halt auch daher zu stande, dass ihr mit "GU" baut, somit Planung, Antrag und Ausführung vermischt (oder anders gesagt aus einer Hand habt) und den ersten GU als Bauleiter/Baumeister angegeben habt.
    Wenn ihr mit Architekt baut und einzeln vergebt, wäre das vermutlich anders gelagert.

    Habt ihr jetzt sozusagen den Bauantrag und die Entwurfsplanung vom GU "umsonst" bekommen? Hat er euch Skizzen bereitgestellt die genutzt wurden, oder ging es nur um die "Unterschrift" ?

    Wäre dann auch zu prüfen, ob bzw. wie ihr das bei der Wahl eines anderen Unternehmens der Baubehörde mitteilen müsst und in welcher Form.
     
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Baumeister tritt von Angebot zurück

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