verschiedene Fliesenprobleme

Diskutiere verschiedene Fliesenprobleme im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo bei einander, Wir wohnen nun seit 4 Jahren in einem Neubauappartment (Schlüsselfertig) und haben eine Menge Erfahrung zwecks Baumängel...

  1. #1 barry2104, 26.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2020
    barry2104

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    Hallo bei einander,

    Wir wohnen nun seit 4 Jahren in einem Neubauappartment (Schlüsselfertig) und haben eine Menge Erfahrung zwecks Baumängel bisher gemacht. Wir haben knapp 1 Jahr Gewährleistung (noch!) und eine Stelle hat sich bisher immer wieder als Mackenhaft bewiesen: die Fliesen.
    Daher suche ich euer Rat, um besser (informierter) mit dem Bauherrn mit dem Thema umgehen zu können!

    1) Nachdem wir bereits 5 Mal lösende Wandfliesen & bröselnden Fugen reparieren lassen haben, ist es offensichtlich, dass eindeutig zu wenig Kleber hinter fast allen Wandfliesen verwendet wurde - wurde sogar vom Fliesenleger bestätigt, der anfang des Jahres die letzte Stelle repariert hatte (Fuge entfernt, Fliese abgenommen, neu verklebt & verfugt). Um diesen Mangel endgültig zu beheben, würde ich gerne bei ALLEN akustisch hörbaren Hohlraumstellen (nach Klopftest ca. 75% der Wandfliesen im EG WC) die Fliesen entfernen und wieder (gescheid) befestigen lassen. Kann mir jemand einen Verweis auf dem treffenden Norm & Kapitel/Absatz geben, wo es steht, dass z.B. der Hohlraumanteil maximal 30% der Fliesenfläche betragen darf? Ohne konkrete Verweise auf DIN/Norm oder „aktueller Stand der Technik“ (Grauzone) wird der Bauträger den Mangel bekannterweise ablehnen.
    Wandfliesen-kaum-verklebt.jpg

    2) Wir haben rektifizierte Fliesen bei allen gefliesten Böden einbauen lassen. Unsere bodenebene Dusche ca. 90x120cm hat einen mittigen Bodenablauf, sodass die 40x80cm Fliesen in Dreiecken zugeschnitten wurden, um im Duschbereich passen zu können. Allerdings gab es bald nach dem Einzug ein Problem mit dem Bodenablauf (der Unterputzteil war z.T. von Fliesen abgedeckt und daher nicht zugänglich, sodass ich ihn nicht rausnehmen konnte, zu reinigen).
    Ablaufgarnitur.jpg
    Um dieses Problem zu beheben, mussten die innersten Dreiecksfliesen rausgehämmert werden, neu geschnitten und neuverlegt werden. Das hat die Optik noch schlimmer gemacht, da die neue Fugenfarbe viel heller war als die Originalfugen, aber ich habe gehofft, dass es mit der Zeit sich wieder ausgleicht (ist leider nicht passiert). Die neue Fugenbreiten haben auch stark geschwankt ggü. der Fugenbreiten im restlichen Bodenbereich des Duschraums.
    Wir haben eben den Aufpreis für rektifizierten Fliesen bezahlt, um eine so eng wie mögliche Fugenbreite haben zu können.
    Kann mir jemand sagen (gerne mit Verweis!), was die Toleranzen für solchen (rektifizierten) Fugenbreiten sind?
    Dusche-Dreiecksfliesen-Fugenabweichungen.jpg

    3) auch in der (fensterlose) Dusche haben wir einen Lüfter. Die Stelle, wo der Lüfter sitzt, grenzt zwei nebeneinander liegenden Fliesen, die evtl. die Ebenheitstoleranz überschreitet – ich habe gelesen, dass „bis 3 Millimeter Ebenheitstoleranz auf einer Länge von einem Meter laut DIN EN 18202“ erlaubt sei, aber wenn man z.B. 2mm Ebenheits-/Höhenunterschied bei zwei direkt aneinander liegenden Fliesen bzw. entlang einer Fuge hat, ist das trotzdem ok weil die restliche Fliesen in der (1 Meter) Umgebung alle perfekt glatt/eben sind?

    4) entlang vieler Fliesen-Fußleisten, wo Anschlussfugen sich befinden, sind vermutlich durch Setzungen zumindest optisch beschädigt bzw. haben viele kleine Risse – s. Bild anbei. Dieser Mangel wurde vom Bauherrn neulich ohne Grund abgelehnt. Warum kann sowas passieren und wie aufwändig ist es zu beheben (bloß Fuge entfernen und neu verfugen wird ja nicht die Welt sein)?
    Auch bei den Türrahmen passiert das öfters.
    Fugenrisse.jpg

    Also wie ihr vielleicht sehen könnt, bin ich weder in Sache Bau noch die Deutsche Sprache sehr begabt, aber ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, sodass ich noch auf Gewährleistung ein paar Stellen richten lassen kann!
    Merci im Voraus
     
  2. #2 Fabian Weber, 26.10.2020
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    Hallo Barry,

    Die wesentlichen DIN Normen zum Kleben ist die DIN 18534 sowie die DIN 18352.

    Außerdem die 18202 für die Ebenheit.

    Alles was Du beschreibst klingt eindeutig nach einem Mangel.

    Sowas bekommt man meiner Meinung nach nur durch Komplettsanierung hin.

    Ich spreche da aus Erfahrung, weil ich gerade 23 Bäder neu machen lassen muss, da waren die Fliesen auch falsch verklebt.

    Für sowas kann ich nur empfehlen einen Gutachter einzuschalten.
     
  3. #3 barry2104, 26.10.2020
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    Ok ja ich denke auch, dass ich das per Gutachter abwickeln muss. Ich hatte zwar während des Baus und für die Abnahme einen Gutachter beauftragt, aber der hat leider einiges verpasst...
    Falls jemand einen GUTachter irgendwo in der Nähe von München\Dachau wirklich empfehlen kann, gerne her damit!
    Auch wenn er "nur" auf Fliesen spezialisiert ist wäre das auch i.O.

    Vielleicht wird es sogar gescheider sein, 2-3 verschiedene Gutachter zu beauftragen, die alle unterschiedliche Spezialgebiete haben, um möglich viel aufnehmen bzw. begründet bemängeln zu können.
    In dem Sinne gerne auch Vorschläge für Elektriker weiterreichen!
     
  4. #4 Gast 85175, 27.10.2020
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Zu 2.
    Das würde ich gleich über den „optischen Mangel“ angehen, da die Messing der Fugenbreiten, etc. am Ende sowieso auf genau das hinauslaufen wird. Das ist aber im Streitfall dann eher was für den Sachverständigen den das Gericht schicken wird...

    Zu 3.
    Wenn das nicht bei der Abnahme gerügt wurde, dann ist das gelaufen. Ansonsten wie 2.

    Zu 4.
    Das sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Randabsenkungen. Die entstehen regelmäßig wenn man einen Zementestrich viel zu früh belegt. Echte „Setzungen“ des Unterbaus habe ich (bis auf Schüttungen) bei EPS- und Mineralwolle-Unterbau seit über 15 Jahren nicht mehr gesehen, das Problem ist praktisch ausgemerzt und es ist sehr unwahrscheinlich, dass Du da das Pech hattest, ausgerechnet die paar wenigen Platten zu erwischen, die bei der Qualitätssicherung durchgerutscht sind.
     
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  5. #5 barry2104, 27.10.2020
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    Ist das einfach durch neue Fugen behoben oder muss man sonst was machen?
     
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  6. #6 Fabian Weber, 27.10.2020
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    Da wird dann die Fuge neu gemacht.
     
  7. #7 Gast 85175, 27.10.2020
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    Gast 85175 Gast

    Wenn die Senkungen abgeschlossen sind, dann dürfte das mit neuen Silikonfugen getan sein. Wenn sich da nicht auch noch Risse mitten in den Zimmern gebildet haben halt... Das müsste sich ein Sachverständiger aber eh ankucken, wenn der die Randabsenkungen sieht, dann sucht der automatisch noch die Fläche ab. Sollte er halt...
     
  8. #8 barry2104, 27.10.2020
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    kann mir jemand bestätigen, ob es konkrete Aufforderungen zwecks Mindest- und Maximal-Fugenbreiten gibt? Ist sowas abhängig vom Fliesenmaterial, -typ (z.B. schmäler bei rektifizierten Fliesen), -größe, oder sonstigen Eigenschaften?

    Ich habe von Google nur folgendes finden können:
    Bei den Fugenbreiten gibt die DIN 18352 für trockengepresste, rektifizierte oder kalibrierte Platten Fugenbreiten von 2 bis 8 mm vor.

    Wenn das so stimmt, und ich einzelne Fugen die außerhalb dieser Spanne liegen habe, ist das vermutlich reklamierbar oder? (auch 4y nach dem Einbau, da noch innerhalb des 5y Gewährleistungszeitraumes)?
     
  9. #9 Fabian Weber, 27.10.2020
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    Nein das hättest Du schon zur Abnahme anmerken müssen. Außerdem ist ein Austausch nicht verhältnismäßig.

    Es geht ja in der Gewährleistungsphase um Mängel, die nach der Abnahme auftreten.
     
  10. #10 Gast 85175, 27.10.2020
    Gast 85175

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    Das wird schon jetzt schwierig, weil das ja schon zur Abnahme offensichtlich war, jetzt mit den Fugenbreiten alleine zu kommen wird nicht viel bringen. Man kann sowas natürlich mit auf die Mängelliste schreiben, aber mehr als ein kleiner Zusatz ist das mE. nicht. Wenn ich gerade richtig tippe, dann läuft auch das auf den opt. Mangel hinaus. Aber den opt. Mangel sehe ich halt nur beim Punkt 2, weil das wohl die einzige neue Situation seit der Abnahme ist, da sehe ich sogar gute Chancen auf eine Nachbesserung, da die wohl zumutbar ist und die Sache mit den rektifizierten Fliesen wohl zur Annahme eines höheren Geltungswertes spricht. Den Rest der opt. Mängel kannst 4 Jahre nach der Abnahme nur schlecht erfolgreich bemängeln, auch nicht wenn die zusätzlich noch ein Normverstoß darstellen. Anders wäre es wenn durch die abweichende Fugenbreite ein konkreter Schaden über die Optik hinaus entstanden wäre oder zumindest zu entstehen droht. Da musst Du aber wieder beweisen, da nach Abnahme und so...

    Ich rate dir zuerst einmal ein konkretes Ziel für die ganze Aktion zu definieren und nicht wild kreuz und quer die Schlechtigkeit von irgendwas beweisen zu versuchen. Du verzettelst dich da ziemlich sicher an Details die nicht entscheidend sind.
     
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