Mängelanzeige - Unternehmen reagiert trotz Zusage zur Beseitigung nicht mehr

Diskutiere Mängelanzeige - Unternehmen reagiert trotz Zusage zur Beseitigung nicht mehr im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, im Rahmen unseres Bauvorhabens kam es leider bei der Ausführung der Außenputzarbeiten zu diversen Mängeln. Auf diese haben wir...

  1. #1 atetzlaff, 28.10.2020
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    Hallo zusammen,

    im Rahmen unseres Bauvorhabens kam es leider bei der Ausführung der Außenputzarbeiten zu diversen Mängeln. Auf diese haben wir über den Architekten immer wieder hingewiesen (schriftlich), dann kam das Unternehmen kurz vor Ende der jeweiligen Frist vorbei, um einige der Mängel zu beseitigen. Eine vollständige Mängelbeseitigung hat jedoch nie stattgefunden, vielmehr sind im Rahmen der Nacharbeiten weitere Mängel entstanden.

    Letztmalig hat der Architekt sich im Mai schriftlich an das Unternehmen gewandt und der Mängelanzeige eine ausführliche von mir angefertigte Fotodokumentation der Mängel angehängt. Dann gab es wieder das Vorgehen wie oben beschrieben, der Geschäftsführer des Unternehmens hat sogar von sich aus gesagt, dass sie noch nicht fertig wären und die Qualität der Ausbesserungsarbeiten noch nicht den Ansprüchen entspricht.

    Im Juli gab es dann noch einen Termin, bei dem ich mit dem Geschäftsführer besprochen habe, was noch offen ist und er hat sogar einen Termin zur endgültigen Mängelbeseitigung zugesagt. An dem Tag habe ich leider nichts gehört oder gesehen, seitdem geht er nicht mehr ans Telefon, wenn ich oder der Architekt ihn anrufe...

    Problem: Die Rechnung wurde bereits zu Jahresbeginn vollständig beglichen (auf Bitten und Betteln des Unternehmens hin, sie haben versprochen, alle Mängel zu beseitigen). Ich habe also keinerlei Druckmittel mehr...

    Der Architekt ist der Meinung, dass bei Einleitung rechtlicher Schritte es eh auf einen Vergleich hinauslaufen würde und mir das nichts bringen würde.

    Folgende Mängel sind aktuell noch offen:
    - deutlich sichtbare Schatten an der Fassade (Folge der Ausbesserungsarbeiten, da nicht großflächig nochmal gestrichen wurde)
    - Fensterbänke/Ecken an Fenstern nicht vernünftig eingeputzt
    - Risse in der Fassade

    Ich möchte das so nicht auf mir sitzen lassen... Welche Möglichkeiten habe ich noch?
     
  2. #2 Gast 85175, 28.10.2020
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    Gast 85175 Gast

    Früher hat man da nicht hundertmal erfolglos angerufen, sondern einfach einen Brief geschrieben, mit Zustellungsurkunde. Das hat meistens prima geklappt.

    Naja, so ein Anwaltschreiben kann auch Druck machen, das Problem ist halt, dass Du jetzt für alles erstmal finanziell in Vorleistung gehen musst.

    Das hört sich wirklich nach einem echten Architekten an, da hapert es ja nicht selten mit Plus und Minus. Also das andere Links halt.

    Bei einem Vergleich bekommst immerhin mehr als nichts, was also auch mehr ist als Du momentan bekommst. Die Kunst dabei ist nur, die eigenen Kosten niedriger zu halten als das was man bekommt. Sowas müssen Architekten aber nicht wissen, das ist das verbotene Herrschaftswissen der Ingenieure, echtes Teufelszeug ist das!

    Mal Spaß beiseite, wenn der schon vor einem Jahr um Geld „gebettelt“ hat und jetzt abgetaucht ist, dann würde ich erstmal abchecken ob er überhaupt noch auffindbar ist, ob nicht evtl. doch schon eine Insolvenz läuft, etc... Die Kombination aus Murks, Bettelei und Abtauchen, ist sowas wie ein echter Klassiker, der regelmäßig mit einer Insolvenz endet...
     
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  3. Mok

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    Klingt ja schon mal so, als ob die Mängel grundsätzlich von beiden Seiten akzeptiert werden und "angemessene" Fristen zur Nachbesserung verstrichen sind. Der nächste Schritt wäre aus meiner Sicht dann die Ersatzvornahme (VOB) bzw. Selbstvornahme (BGB). Die Kosten hierfür kannst du vom Auftragnehmer verlangen, aber erst mal bezahlst du. Weigert sich der Auftragnehmer zu zahlen, müsstest du klagen. Hast du bis hier aber keine Fehler gemacht, dann sehe ich hier keinen Vergleich, sondern dass der Auftragnehmer einfach die Rechnung in voller Höhe zu bezahlen hat.

    Du kannst ihm ja mal mit Selbstvornahme drohen, vielleicht auch über einen Anwalt, und gucken, ob er den Hintern hoch bekommt.
     
  4. #4 Fabian Weber, 28.10.2020
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    Erstmal musst den Auftrag nun formal kündigen und die Ersatzvornahme ankündigen. Vorher kann keine andere Firma anfangen.

    Wie Du dann an Dein Geld kommst fragst Du am besten Deinen Anwalt, ich sehe da eher schwarz.
     
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  5. #5 simon84, 28.10.2020
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    !!! Da ist doch Hopfen und Malz verloren.
    Dein Architekt ist zwar kein Gutachter oder Rechtsanwalt aber im Prinzip hat er nicht unrecht.

    Was machst du wenn du einen teuren, Nerven und Zeit raubenden Gerichtsprozess nach vielen Jahren gewinnst und die Firma ist dann pleite ?

    über wie viele tausend Euro schaden reden wir ? 5000 ? 10000?
     
  6. #6 atetzlaff, 29.10.2020
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    Erstmal vielen Dank für das Feedback.

    Die "Androhung" der Selbst-/Ersatzvornahme halte ich auf jeden Fall für sinnvoll. Ich würde es vielleicht letztmalig mit einem selbst aufgesetzten Schreiben probieren und das per Anschreiben dorthin senden.

    Ziehe ich direkt einen Anwalt zur Rate, muss ich den ja auch wieder bezahlen... Ein Schaden entsteht mir also so oder so... :(
     
  7. #7 petra345, 29.10.2020
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    Wer die Rechnung vollständig und ohne Vorbehalte bezahlt, darf sich nicht wundern, wenn der Unternehmer sich nicht mehr blicken läßt. Das ist beim Handwerker vor Ort noch etwas besser aber auch schwierig.

    Wenn der Schaden vorwiegend optischer Natur ist, solltest du es als Lehrgeld betrachten und abhaken.
    Beim nächsten Mal machst du es besser.

    Ca. 5 Jahre nach dem Kauf einer ETW waren von den beteiligten Handwerksfirmen die Hälfte nicht mehr vorhanden. Wenn du einen Prozess anstrengst, freut sich auf jeden Fall der Anwalt. Wenn du ihn gewinnen solltest, kann es sein, daß es die Firma nicht mehr gibt.
     
  8. #8 Diamand, 29.10.2020
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    Ich würde das Schreiben von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

    Denn soviel ich weiß gilt dann ein Schreiben auch als zugestellt wenn der Empfänger dieses nicht annimmt oder er nicht da ist und der Gerichtsvollzieher eine entsprechende Benachrichtigung im Briefkasten hinterlässt.

    Und ja es war ein Fehler den Betrag vollständig zu Bezahlen obwohl die Arbeit noch nicht abgeschlossen war.

    Nicht umsonst sagt man ja

    „Erst die Ware dann das Geld“
     
  9. #9 Fred Astair, 29.10.2020
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    Geht billiger und genauso gerichtsfest: Eine dritte Person liest das Schreiben und bestätigt auf der Kopie, dass dieses Schreiben von ihm selbst in den Umschlag eingetütet und dieser ebenfalls von ihm selbst in den Briefkasten des Empfängers eingesteckt wurde. Dabei wäre es hilfreich, aber nicht Bedingung, dass diese Person nicht verwandt mit oder wirtschaftlich abhängig von dem Absender ist.
     
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  10. #10 Gast 85175, 29.10.2020
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    Ich bin ja immer noch gespannt ob der überhaupt aufzufinden ist...
     
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  11. #11 Fred Astair, 30.10.2020
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    Das sieht man meist am Briefkasten, der von Post und Werbung überqillt und an den dreckigen Fensterscheiben.
     
  12. #12 atetzlaff, 01.11.2020
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    Vollkommen korrekt. Ich habe Lehrgeld bezahlt und werde NIE WIEDER einen Handwerker bezahlen, bevor seine Leistung nicht 100 % meinen Ansprüchen entspricht.

    Dennoch finde ich das Verhalten einfach dreist, ich fühle mich belogen und betrogen und möchte das nicht auf mir sitzen lassen.

    Das Unternehmen existiert noch, ich fahre mehrmals wöchentlich auf dem Weg zur Arbeit daran vorbei...
     
  13. #13 simon84, 01.11.2020
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    dann Klingel jedes Mal wenn du vorbeifährst im Büro und frag nach wann sie ihre Mängel ausbessern.

    ansonsten gibt es bei euch sicher eine Lokalzeitung die eine Story sucht ?
     
  14. #14 opferdernatur, 01.11.2020
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    X-Tausend Euro für schlechte Handwerker aber an den 120 Euro für den Anwalt scheitert es....verstehe ich nicht. Ab zum Anwalt, Frist setzen, und dann Ersatzvornahme (der Anwalt wird dir schon sagen was da zu holen ist).

    Rechtschutz gibts schon jährlich für ca 160 Euro.
     
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  15. BaUT

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    ...aber nicht rückwirkend.
     
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  16. #16 atetzlaff, 08.11.2020
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    Habe jetzt nochmal ein Schreiben aufgesetzt, eine Frist (14 Tage) gesetzt und mit Ersatzvornahme bzw. Einschalte eines Anwalts gedroht.

    Leider war persönlich niemand anzutreffen und ich musste es in den Briefkasten werfen. Dieser ist zwar noch nicht übergelaufen, aber wirklich "geschäftstriebig" sah es dort auch nicht aus. In der Insolvenzkartei habe ich bisher übrigens noch nicht gefunden...
     
  17. #17 atetzlaff, 15.11.2020
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    Habe nun eine Antwort von der Frau des Inhabers erhalten. Ihr Mann sei seit Sommer erkrankt und die Genesung würde noch dauern, danach sei sie sicher, dass er die ausstehenden Arbeiten fachgerecht erledigen würde. Natürlich habe ich dafür vollstes Verständnis, dennoch muss es ja eigentlich mit der Firma auch irgendwie weitergehen... Und wenn dann quasi ein halbes Jahr "zu" ist, ...
     
  18. #18 Fabian Weber, 15.11.2020
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    Das ist natürlich traurig für den armen Mann, aber nicht Dein Problem.
     
  19. #19 Gast56382, 16.11.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Insolvenzrecht ist noch bis 31.12.2020 ausgesetzt, solange bleibt es ein Zombiunternehmen. Von dem hast du nichts mehr zu erwarten.
     
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