Vollgeschosse wann anrechenbar (bei Bebauungsplan)

Diskutiere Vollgeschosse wann anrechenbar (bei Bebauungsplan) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ihr, ich plane ein Haus auf 1502m² Grundstück in Berlin. Folgende Angaben habe ich herausgefunden, kann sie aber nicht interpretieren, bzw....

  1. #1 dobberph, 23.11.2020
    dobberph

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    Hallo ihr,
    ich plane ein Haus auf 1502m² Grundstück in Berlin.
    Folgende Angaben habe ich herausgefunden, kann sie aber nicht interpretieren, bzw. bin mir nicht sicher:

    ---
    Die GRZ ist (im Bebauungsplan) 0,12, die GFZ ist (im Flächennutzungsplan) 0,4.
    Damit kann ich knapp 180m² überbauen, was ich auch plane.
    Geschossflächen dürfen also knapp 600m² Geschossflächen bebaut werden, was ich auch plane. Theoretisch sind das also 3 Etagen. Auch das ist mein Plan.
    Es darf laut (B-Plan) nur ein Vollgeschoss gebaut werden. Eine maximale Bauhöhe existiert nicht.
    In Berlin zählt ein Geschoss als Vollgeschoss, wenn es mehr als 2/3 seine Fläche mehr als 2,30m lichte Höhe besitzt.
    ---
    Meine Fragen:
    1. Darf ich Souterrain, EG, OG voll bauen (Stadtvillastil), wenn ich im Souterrain und OG jeweils 1/3 der Fläche nur 2,25m lichte Höhe und der Rest 2,5m lichte Höhe baue?

    2a. Was bedeutet "lichte Höhe". Raum zwischen Oberkante Fußboden (inkl. Estrich) und Unterkante Decke nehme ich an?
    2b. Darf ich dann einen Doppelboden einbauen oder die Decke abhängen, um eine künstlich niedrigere Deckenhöhe/lichte Höhe zu erreichen oder zählt das nicht?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Mfg,
    Tobias
     

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  2. #2 Kriminelle, 24.11.2020
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    So funktioniert das nicht. Definition Aufenthaltsraum LBO Berlin... braucht eine lichte Höhe von 2,50.
    Du kannst nicht einfach mal halbe Decken machen.
    Es steht auch alles in Abhängigkeit und hat seine Gründe. Die wollen keine hohen Kästen mit mehr als 1 Vollgeschoss. Da gibt es auch kein Tricksen mit doppelten Böden.
     
    Jo Bauherr und simon84 gefällt das.
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