Falsches Türmaß - Wer haftet?

Diskutiere Falsches Türmaß - Wer haftet? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Forengemeinde, folgende Situation besteht aktuell bei mir: Ich habe bei einem Fachhändler die Innentüren für unseren Neubau bestellt. Er...

  1. #1 heinemma, 01.12.2020
    heinemma

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    Hallo Forengemeinde,

    folgende Situation besteht aktuell bei mir:

    Ich habe bei einem Fachhändler die Innentüren für unseren Neubau bestellt. Er war persönlich vor Ort und hat die Türöffnungen vermessen. Anschließend habe ich die Auftragsbestätigung zur Freigabe erhalten und freigegeben. Leider hat sich erst jetzt beim Einbau der Türen herausgestellt, dass eine Tür zu niedrig ist (2m anstatt 2,11 m). Bei Reklamation des falschen Maß beruft sich der Fachhändler auf die von mir freigegebene AB mit dem falschen Maß.

    Kann das sein? Wieso kommt er dann überhaupt zum messen? Kann ich als Laie überhaupt die Maße auf der AB korrekt bewerten?

    Vielen Dank für euren Rat.
     
  2. #2 Gast82596, 01.12.2020
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Er hat gemessen er ist schuld.
    Geld zurückhalten.
     
  3. Alex88

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    Eigentlich hast du die Pflicht vor der Freigabe der AB die Maße zu überprüfen,
    andererseits ist er der Fachmann der einen Fehler gemacht hat und nun dazu stehen sollte.
    Ob sich das streiten lohnt ist wieder eine andere Geschichte.
    Wurde die Rechnung schon bezahlt?
     
  4. #4 Gast82596, 01.12.2020
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    solange nichts in der AB drinsteht das er die Maße prüfen soll, ist er nicht dafür zuständig.
     
  5. Alex88

    Alex88
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    ich kenne keine AB in der nicht drinsteht, dass Maße / Menge etc. zu überprüfen sind.....
     
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  6. #6 trockener Bauer, 01.12.2020
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    Wie genau hast du die Auftragsbestätigung "freigegeben"?

    Eine abweichende AB ist als neues Angebot zu sehen. Wird diese "freigegeben" oder unterzeichnet, dann ist das als die dazugehörige Angebotsannahme (Auftrag) zu sehen. Insofern läge das Problem bei dir. Am besten ihr versucht das sachlich zu klären und euch die Mehrkosten zu teilen.
     
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  7. #7 Gast82596, 01.12.2020
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Ich auch nicht. Also warum sollte eine Laie mit zwei linken Händen Maße am Bau prüfen?
     
  8. #8 Fred Astair, 01.12.2020
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    In den Auftragsbestätigungen steht gewöhnlich nicht drin, dass die Maße am Bau zu überprüfen sind sondern dass der Auftraggeber die Maße des Auftragnehmers überprüft und mit seiner Unterschrift als richtig bestätigt. Dazu gehören bei Fenstern und Türen auch Öffnungsrichtung und sonstige Einzelheiten. Kann der Kunde das fachlich nicht, muss er das auf der AB vermerken und darauf hinweisen, dass die Messverantwortung beim Auftragnehmer liegt.
     
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