Strommast Überlandleitung auf Grundstück

Diskutiere Strommast Überlandleitung auf Grundstück im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir beabsichtigen ein Gemeindegrundstück für den Bau einer Lagerhalle zu kaufen. Auf dem Grundstück steht ein 220KV Überlandleitungsmast....

  1. #1 Andreas R, 22.11.2020
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    Hallo,

    wir beabsichtigen ein Gemeindegrundstück für den Bau einer Lagerhalle zu kaufen. Auf dem Grundstück steht ein 220KV Überlandleitungsmast. Das würde mich für meine Zwecke nicht weiter stören, jedoch haben die Nachbarn erzählt, dass der Stromversorger den Mast alle fünf Jahre entrosten und lackieren will oder sonstige Wartungsarbeiten ausführt. Dafür wird schweres Gerät wie Autokräne etc. benötigt. Was kommt da auf mich zu bzw. kann mit der Stromversorger den Bebau des Grundstückes untersagen um beispielsweise die freie Zufahrt zum Masten zu erhalten? Was passiert, wenn bei Arbeiten am Mast meine Halle bzw. meine Zufahrt beschädigt wird? So mussten die Nachbarn bei der letzten Entrost- und Lackieraktion ihre Gärten mit Folie abdecken, weil der Dreck und die Farbe durch den Wind beim Entrosten und Spritzen überall hin verteilt wurde. Eigentlich ein schlechter Witz. Das Grundstück ist nicht erschlossen, es existiert lediglich eine Flurnummer. Dass da im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist, kann ich mir von daher kaum vorstellen. Die Vorabgenehmigung der Gemeinde bzw. Landratsamt liegt so gut wie vor. Die Genehmigung des Stromversorgers steht noch aus.
     
  2. #2 Fred Astair, 22.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 22.11.2020
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    Warum schaust Du nicht einfach nach, anstatt Dir etwas vorzustellen oder besser nicht vorzustellen?
    Bitte auch beachten, dass Grunddienstbarkeiten in manchen Bundesländern nicht im Grundbuch sondern in offentlichen Verzeichnissen eingetragen sind.

    Dass da alle 5 Jahre entrostet und lackiert werden muss, kann ich kaum glauben. Da wollen Dir die Nachbarn wohl eher Angst machen, weil sie Deine Halle nicht haben wollen.
    Trotzdem dürftest Du verpflichtet sein, die Zufahrt zum Mast und eine definierte Fläche darum herum frei von Bauwerken, Bäumen und anderen Hindernissen zu halten. Das kann bei Störungen auch sehr kurzfristig ohne Ankündigung notwendig sein.
     
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  3. #3 simon84, 22.11.2020
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    Denke auch dass da vielleicht mal alle 5 Jahre wer etwas an dem Mast macht aber entrostet wohl eher alle 20 Jahre :)

    was willst du denn da hinstellen dass es dich überhaupt stören würde ? Lagerhalle ?
     
  4. #4 Andreas R, 22.11.2020
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    Jo soll eine Lagerhalle werden. Ein anderes Grundstück ist hier in der Umgebung oder gar am Ort nicht verfügbar. Die Nachbarn haben behauptet, alle fünf Jahre würden die den Masten entrosten. Dass die mich mit der Aussage vom Bau abschrecken wollen, kann ich mir nicht vorstellen, da sie anstandslos unterschrieben haben. Das mit dem Freiraum um den Masten ist klar, das ist laut Gemeinde ein Radius von 20 Metern um den Masten. Bei meiner Planung würde dann noch eine Zufahrtsbreite von 6 Metern neben der Halle übrig bleiben.
     
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  5. BaUT

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    so what - Leg diesen Plan doch dem ELT-Versorger vor und frage ihn ob das für Ihn ausreicht.
    Dann hat das ganze Stille-Post-spielen mal ein Ende
     
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  6. #6 simon84, 23.11.2020
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    Das mit dem Radius kommt wohl eher daher wenn der Mast mal umfällt. Ggf musst du auch einfach nur einen Haftungsausschluss unterschreiben wenn du näher an den Mast bauen willst als er hoch ist
     
  7. #7 Andreas R, 23.11.2020
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    Das geschieht eh automatisch. Habe heute den Bauplan zur Vorabgenehmigung bei der Gemeinde eingereicht. Dafür wird auch das Landratsamt mit einbezogen. Und die holen dann die Genehmigung des Netzbetreibers, in meinem Fall der TenneT ein. Ich muss da gar nicht selbst tätig werden, wie ich heute auf der Gemeinde erfahren habe. Dann werd ich sehen, was die TenneT dazu sagt oder welche Auflagen die machen. Der Mast ist übrigens erheblich höher als 20 Meter, ist ne 220KV Leitung. Also wenn der umfallen würde, wäre meine Halle so oder so kaputt. Laut Gemeinde soll eine Durchfahrtsbreite von 5 Metern reichen. Das würde gehen.
     
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  8. #8 Fred Astair, 23.11.2020
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    Nö Simon. Der Platz wird zur Kranaufstellung und De- und Vormontage von Mastsegmenten gebraucht. U.U.müssen auch Seiltrommeln für den Leiterwechsel etc. aufgestellt werden können.
     
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  9. #9 petra345, 03.12.2020
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    Es würde mich nicht wundern, wenn man unter einer 220 kV-Leitung nicht bauen darf.
    Das Kreisbauamt sollte es wissen, das EVU auch. Also dort würde ich erst mal fragen.
     
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