Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)

Diskutiere Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mein Wissensstand ist da ein anderer, aber ich weiss nicht wie es genau ist... Soweit ich weiss fallen die Kosten für Gemeinschaftseigentum mit...

  1. Effe

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    Mein Wissensstand ist da ein anderer, aber ich weiss nicht wie es genau ist...
    Soweit ich weiss fallen die Kosten für Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht der Gemeinschaft zur Last, wenn nichts anderes in der Teilungserklärung steht.
    Ich müsste nochmal googlen wie es konkret ist und dazu in die Teilungserklärung schauen...glaube mich aber zu erinnern, dass eben nur das Sondernutzungsrecht vermerkt ist, ohne Pflichten. Das heisst (nach meiner Kenntnis), dass ich das alleinige Nutzungsrecht habe und das Recht auf die "Erträge", aber eben keine Pflichten (wie z.B. Unterhalt oder Kostentragung usw.).
     
  2. #42 Fred Astair, 14.04.2020
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    Dieser Satz drückt Dein Auftreten hier ziemlich genau aus.
     
  3. Effe

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    Und zwar? Was sagt er denn aus? Wie ist mein Auftreten? Du bist echt lächerlich und störst hier nur die Diskussion.
    Was ist eigentlich dein Problem? Du laberst nur Mist...ich frage mich, was du eigentlich in dem Thread willst. Was ist dein Ziel?
    Jemanden der sagt wegen ein paar cm sagt keiner was, den kann man nicht ernst nehmen. Im Ernstfall wird da ganz genau nachgemessen...wenns um Geld geht ist der Spass bekanntlich ganz schnell vorbei.
     
  4. #44 simon84, 15.04.2020
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    Bitte prüfe deine Teilungserklärung der exakte Wortlaut ist sehr wichtig, sondereigentum oder sondernutzungsrecht.

    zur kostenverteilung kann auch an anderer Stelle / anderer Paragraph etwas stehen
     
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  5. Effe

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    Es gibt News....oder auch nicht, wie man es nimmt. Keiner der Eigentümer will verstehen, dass man ab 1m Absturzhöhe eine Absturzsicherung braucht...nicht einmal der weitere betroffene Nachbar im Erdgeschoss. Nicht einmal auf eigene Kosten darf ich einen Zaun machen....Optikgründe. Dabei würde die Hecke ja ganz schnell leicht durch so einen Stabmattenzaun hindurchwachsen und den Zaun unauffällig werden lassen (wenn der z.B. in anthrazit gemacht würde). Was soll man machen...ich habe mehrfach auf das Haftungsproblem hingewiesen, aber alle meinen eine Hecke reicht und verstehen nicht warum eine Hecke rechtlich nicht als Absturzsicherung gilt. Mir fällt nun nichts mehr weiter ein ausser die Eigentümergemeinschaft beim Bauamt "anzuschwärzen", damit die dann anordnen, dass ein Zaun hin muss. Dann bleibt aber nach wie vor das Problem, dass bei einem Grossteil meines Gartenbereichs die Absturzhöhe unter 1m liegt (beim Nachbar ist es durchgehend über 1m Absturzhöhe), aber trotzdem durchaus gefährlich ist (meist zwischen 70 und 100cm). Hier habe ich dann leider keine Handhabe, sehr doof. Ein Eigentümer hatte die tolle Idee ich solle den Zaun innerhalb der Hecke setzen, damit die Hecke aussen ist und man den Zaun nicht sieht. Das ist natürlich totaler Mist. Wäre das überhaupt möglich so? "Hinter" dem Zaun bleibt ja auch ein Bereich...da ist zwar fast nur die Hecke, aber da es sich um L-Steine als äussere Grenze handelt und der niedrigste bei 40cm Höhe ist, kann man da ja locker drauf steigen und auch ohne Probleme zu den hohen Bereichen gelangen. Gibts hier irgendwie Regelungen, dass der Zaun bzw. die Absturzsicherung einen bestimmten Abstand zur Absturzkante nicht überschreiten darf? Habe dazu leider nichts gefunden.
     
  6. #46 simon84, 16.01.2021
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    Das war also ein regulärer Tagesordnungspunkt der Eigentümerversammlung ?
    Wurde abgestimmt ? Wie war das Ergebnis ? Also wie viele Stimmen Dafür, Dagegen und Enthaltungen?

    Wieso ist das Mist ? Das ist doch keine schlechte Lösung, es "ergänzt" die Hecke um die Absturzsicherheit....
    Oder wie willst du durch eine Hecke inkl. Zaun abstürzen ?

    Warum nicht? Hätte ich schon längst gemacht, wenn mir das so wichtig wäre.
     
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  7. #47 Fred Astair, 16.01.2021
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    Tja wer solche Nachbarn hat, braucht keine Feinde mehr.
    Ich weiß nur nicht, wen ich mehr bedauern soll, Deine Nachbarn oder Dich? Wahrscheinlich leidet Ihr Beide.
    Deine Nachbarn unter Dir und Du unter der ganzen Welt, die Dich nicht verstehen will.
     
  8. #48 Effe, 16.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 16.01.2021
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    Ja, war Tagesordnungspunkt...sogar egal wer es bezahlt, es wurde abgelehnt. Es ist nur niemandem klar, dass es hier Pflicht ist und keine Fragen von Wollen oder nicht. Damit hat auch der GU zu tun, der das gebaut hat. Der ist halt so ein Schwätzer, der leider ebenfalls "Eigentümer" ist und an den Versammlungen, weil er zwei Parkplätze hat. Der baut sich seine Welt, wie sie ihm gefällt. Der hat gemeint: "Ich glaube eine Hecke zählt schon als Absturzsicherung". Damit wars für alle praktisch erledigt.

    Mist ist es, weil es natürich 1. optisch ne Katastrophe für uns ist. 2. ist dann die Frage wie "weit" der Zaun von der Hecke dann weiter innen stehen soll. Da geht die Hecke vermutlich kaputt alleine schon vom Löchergraben für die Fundamente der Pfosten. 3. wie gesagt grössere Mehrkosten durch die Mehrarbeit (Löcher graben, Fundamente machen, etc.). Was nicht zuletzt zu 4. bringt, wenn ich das schon selber bezahlen soll, dann sicher nicht auch noch mit solch massiven Mehrkosten, wenn der Zaun innen hin soll. Was ich übrigens gar nicht erwähnt habe, war die Einschränkung von besagtem Eigentümer aber, dass der Zaun aber jederzeit wieder entfernt werden können muss. Keine Ahnung was das für ein Zaun sein soll :confused:

    Aus deiner Nachfrage bezüglich das Abstürzen durch eine Hecke inkl. Zaun schliesse ich, dass ich mich bei der Zaunplatzierung innen falsch ausgedrückt habe bzw. nicht ausführlich genug. Wenn man jetzt annimmt, dass es kein Gefälle gibt im Grundstück, dann wäre die Absturzhöhe ja immer gleich...z.b. 1,20m oder mehr. Da steigt man ja nicht einfach mal so hoch. Bei unserem Fall ists aber so, dass es im niedrigsten Bereich etwa 30-35cm Höhe sind, die dann kontinuierlich ansteigen. Hier meinte ich, dass man da ja locker drauf steigen und auf dem Grundstück (oben) weiter laufen kann. Das wäre nicht, wenn der Zaun ausserhalb der Hecke ist, d.h. auf den L-Steinen montiert.

    Das mit dem Anschwärzen naja, sowas ist irgendwie eigentlich total unnötig bei so einer "Kleinigkeit"....aber wie gesagt, ich sehe keine andere Möglichkeit mehr. Sie sehen ja weder ein, dass das Gesetz hier eindeutig regelt und dass die Haftungsgefahr besteht solange es keine Absturzsicherung gibt.
    Die Hausverwaltung ist halt leider auch ein Handlanger vom GU, die arbeiten zusammen. Die Hausverwaltung verschleppt daher alles. Es wurde in der Versammlung dann abgemacht, dass die Verwaltung einen Anwalt dazu befragt. Diese Anfrage alleine hat Monate gedauert. In Wahrheit wurde aber vermutlich nicht angefragt, weil es jetzt heisst der Anwalt konnte dazu keine klare Aussage machen und man müsste einen Anwalt vom Fach anfragen, was grosse Kosten verursachen würde. Damit wird den anderen Eigentümern halt auch Angst gemacht (Kosten), damit alles verschleppt bzw. im Keim erstickt wird. Mich wundert nur, dass niemand die Haftungsgefahr ernst nimmt.

    Oh nein, nicht du schon wieder. Du scheinst rechtliche Vorschriften auch nur als grobe Empfehlungen anzusehen.....ich weiss schon woher deine vielen Posts kommen....nur Gelaber. Wieso bleibst du dem Thema hier nicht fern, wenn du nichts sinnvolles beizutragen hast? Dir scheint ja echt langweilig zu sein.
     
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  9. #49 Fabian Weber, 16.01.2021
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    Bau die Absturzsicherung einfach selbst. Soll die WEG doch dagegen klagen, sollte ja dann kein Problem sein, wenn die Rechtslage so eindeutig ist.

    Immerhin ist hier Gefahr im Verzug, da muss man nicht lange diskutieren.
     
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  10. #50 simon84, 16.01.2021
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    Kannst du das bitte mit den Angaben aus dem Protokoll ergänzen ?
     
  11. Effe

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    Das würde ich bei meinem Bereich sogar machen, obwohls ja eigentlich alle gemeinsam tragen müssten. Nur komplett ums ganze Grundstück, auch in der anderen EG-Wohnung? Ne also so weit gehe ich finanziell nicht, sehe ich auch gar nicht ein.

    Wie meinst du das? Was für Angaben aus dem Protokoll möchtest du? Ist schon sehr lange her, habe das nicht mehr alles im Detail im Kopf.
     
  12. #52 simon84, 16.01.2021
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  13. #53 Fabian Weber, 16.01.2021
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    Ich meine auch nur bei Dir...
     
  14. #54 Fred Astair, 16.01.2021
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    Hast Du sie gelesen?
    Sorry, dann schreib einfach nichts mehr. Sonst ploppt mir Dein Verschwörungsgeschwurbel immer gleich ins Gesicht und ich muss ganz einfach lesen, wer Dich schon wieder ungerecht behandelt.
     
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  15. #55 simon84, 16.01.2021
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    Oder andersrum gesagt wenn du den Zaun wirklich bauen wolltest dann würde der doch schon lange stehen..... :)
     
  16. Effe

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    Wenn die Absturzhöhe überall über 1m wäre, dann würde ich das auch ohne zu fragen machen...dann hättest du ja auch Recht mit Gefahr in Verzug usw. Leider ist die Höhe bei mir nicht durchgehend über 1m...durchaus aber an grossen Teilen knapp darunter. Darüber hinaus gehts ja nicht nur um meine Sicherheit, sondern um die Haftungsfrage und daher auch um den die zweite EG-Wohnung, die gleich viel Fläche zu umzäunen hat....und hier sogar überall über 1m Absturzhöhe, meist 1,20m aufwärts, teilweise sogar über 2m. Hier wäre ich genauso in der Haftung mit drin, wenn dort etwas passiert. Weitere Schwierigkeit ist hier, dass diese Wohnung vermietet ist und der Eigentümer null interesse daran hat nur 1€ zu investieren.


    Du scheinst allein beim Verständnis Probleme zu haben...wieso denn Verschwörungsgeschwurbel? Und wieso sage ich, dass mich jemand ungerecht behandelt? Nirgends sage ich etwas derartiges. Du redest an allem vorbei, hauptsache irgendwelchen sinnfreien Mist rauszuhauen....du trägst doch von Anfang an gar nichts zum Thema bei!? Was genau ist dein Ziel?

    Es wurde gar nicht erst abgestimmt, weil der Verwalter das als für nicht mehr nötig erachtet hat dafür eine Abstimmung durchzuführen. Von 6 Eigentümern wäre lediglich einer bereit mich den Zaun bauen zu lassen (auf eigene Kosten, aber das wäre kein Problem), da dieser das auch als Schutz für Kinder als wichtig erachtet.
    Wieso würde der schon längst stehen, wenn ich den wirklich bauen will? Wenn ich das Ding baue und dann wird dagegen geklagt, dann muss ich ihn wieder rausreissen und es handelt sich immerhin um mehr als 24m, also nicht gerade wenig.
     
  17. #57 simon84, 17.01.2021
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    wenn nicht abgestimmt wurde dann war es auch kein TOP zur Abstimmung der Versammlung.

    darauf hast du aber einen Anspruch

    fordere den Verwalter auf das Thema der WEG zur Abstimmung bei der nächsten ordentlichen Versammlung aufzunehmen !

    der eine von den 6 bist du ?
     
  18. Effe

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    Klar, das kann ich nochmal machen, nur hilft ja nichts, wenn in diversen Rundmails schon alle eindeutig dagegen gewettert haben. Ich werde es sicher nochmal aufnehmen für die nächste Versammlung, aber Stand jetzt ists aussichtslos...

    Habe mich da zu unklar ausgedrückt. Ich meinte damit einen weiteren (ausser mir) von insgesamt 6, also am Ende steht es dann sozusagen 2 ja vs. 4 nein.

    Und auch wenn ich das bei mir irgendwie auf meine Kosten hin bekomme....bleibt immer noch die Gefahr bei der anderen EG-Wohnung. Also steht und fällt irgendwie trotzdem alles mit Zustimmung aller bzw. Mehrheit mit Kostenübernahme...gerade weil ich ja nicht auch noch den Zaun beim Nachbareigentümer mitbezahlen kann.
     
  19. #59 simon84, 17.01.2021
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    Du willst doch eine rechtlich durchsetzbare Grundlage erstellen und eine gerichtlich verwertbare Beweiskette haben.

    dazu ist der ordentliche TOP und die Abstimmung mit Ergebnissen der erste Schritt.

    im TOP kannst du erneut schriftlich alle Eigentümer auf die rechtliche Grundlage deiner Forderung hinweisen.

    übrigens ist 2:4 nicht weit weg von 3:3 und da schaut es dann für den weiteren Verlauf schon besser aus !

    also mach das erstmal, kostet nix
     
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  20. Effe

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    Da hast du absolut Recht, das habe ich nicht bedacht. Der eine ausser mir hat aber die Bedingung, dass es auf meine Kosten geht. Daher wird bei einem Zaun um das komplette Grundstück auf Kosten aller Eigentümer ganz schnell ein 1:5 aus dem 2:4 ;) Nichtsdestotrotz werde ich deinen Vorschlag mit dem TOP auch zur rechtlichen Verwertung befolgen. Wobei es am Ende, sollte wirklich ein Unglück passieren, vermutlich nichts hilft und ich trotzdem in der Haftung bin.
     
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