Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)

Diskutiere Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Die absturzsicherung dient nicht nur für eigene Kinder sondern auch für Besuch, ältere Personen, jeden inkl externer Dienstleister der...

  1. #61 simon84, 17.01.2021
    simon84

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    Die absturzsicherung dient nicht nur für eigene Kinder sondern auch für Besuch, ältere Personen, jeden inkl externer Dienstleister der Gartenarbeiten durchführt, Kinder von Nachbar Grundstücken die sich auf das Grundstück verirren, ggf Tiere usw.
     
  2. #62 Effe, 17.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 17.01.2021
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    Absolut, das habe ich in der letzten Versammlung und auch in den Rundmails mehrfach versucht klar zu machen, auch dass eine Hecke keine Absturzsicherung ist. Deshalb vorhin meine Aussage, dass die anderen Eigentümer es einfach nicht einsehen wollen oder die Augen verschliessen oder was auch immer. Die denken es nützt ihnen nichts, weil sie den Garten sowieso nicht nutzen können. Sie verstehen nicht, dass bei einem Unglück alle haften und nicht nur derjenige in dessen Garten das passiert ist. Einer hat trotzdem explizit gemeint, dass das doch das Problem der EG-Eigentümer wäre, weil das deren Garten sind :lock

    EDIT:
    Du hattest damals mal gefragt, ob die Pflicht zur Pflege des Gartens usw. nicht irgendwo in der Teilungserklärung ist. Weil ich ja gemeint hatte es gibt das Recht diesen Garten exklusiv zu Nutzen, aber keine Pflicht zur Pflege. Das habe ich mal nachgeschaut und nirgends ist eine solche Pflicht zu finden. Von daher könnte ich wohl sogar die anderen zur Tragung der Kosten zwingen :D Jetzt mal abgesehen vom Zaun... nur so fies bin ich nicht....zumindest noch nicht. Wenn das so weiter geht, dass die anderen sich nur die Rosinen rauspicken, dann überdenke ich das eventuell nochmal. Die haben nämlich fast alle genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne jemals nur gefragt zu haben.
     
  3. #63 Fabian Weber, 17.01.2021
    Fabian Weber

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    Also wenn der Verwalter der WEG so dämlich oder faul ist, dann geh zum Bauamt und schildere dort Dein Anliegen.

    Wenn die WEG dann Post vom Amt bekommt, müssen die ja aktiv werden.
     
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