Abstandflächen bei Walmdach

Diskutiere Abstandflächen bei Walmdach im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe die Bayerische Bauordnung gelesen und die Beschreibung zur Berechnung der benötigten Abstandsflächen für einfache Varianten wie...

  1. #1 elminster, 16.01.2021
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    Hallo,

    ich habe die Bayerische Bauordnung gelesen und die Beschreibung zur Berechnung der benötigten Abstandsflächen für einfache Varianten wie Satteldächer denke ich so weit verstanden. Wie wird aber das Ganze bei einem Walmdach oder Zeltdach berechnet?

    Hintergrund ist, dass wir ein Grundstück in Aussicht haben und hier überlegen, ob und wie man hier vernünftig ein Haus drauf setzten kann und dann eben noch einen Dachboden hat oder nicht.

    Geht man von einer Wandhöhe von 6m aus ist bei Satteldächern mit Dachneigung <45° der Fall für mich klar. Die Abstandsfläche muss, wenn der Giebel 3m hoch ist, 6m+(1/3)*3m=7m sein.

    Wie aber schaut das bei einem Walmdach aus? Das hat dann ja keine Giebelseite.
    Kann mir jemand die die Berechnung der nötigen Abstandsfläche bei einem Walmdach oder Zeltdach erklären?

    Vielen Dank schon mal für eine Erklärung.
     
  2. #2 simon84, 16.01.2021
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    Den Rehm kannst du in jeder Uni Bibliothek einsehen

    ansonsten gibts auch ein paar Auszüge der Kommentare von Busse und dirnberger online auf deren Webseite
     
  3. Dimeto

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    Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 70 Grad wird voll, von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel hinzugerechnet.
    Bis 45° Dachneigung wird also gar nichts hinzugerechnet.
    Um zu verstehen, was Du nicht verstehst, und schier endlose Fallunterscheidungen für die verschiedenen Dachneigungen und Wandlängen zu vermeiden, wäre es hilfreich, wenn Du uns ein Beispielgebäude auf einem Beispielgrundstück zeigst (Geländehöhen nicht vergessen).
     
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  4. #4 simon84, 17.01.2021
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    Genau Skizze und Schnitte mit den ansichtsseiten . Bleistift Papier und Bemaßung reicht
     
  5. #5 elminster, 17.01.2021
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    Vielen Dank für eure Antworten. Dann zeichne ich später mal was auf.
    Aber mich interessiert die Berechnung auch grundsätzlich. Dass traufseitig bis 45° nichts dazugerechnet wird und giebelseitig 1/3 ist für mich verständlich. Für ein Satteldach ist das damit für mich klar.
    Hat aber ein Walmdach dann nur Traufseiten und keinen Giebel? Dann müssten allseitig ja nur die jeweiligen Wandhöhen als Abstandsflächen herangezogen werde.
     
  6. #6 simon84, 17.01.2021
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    Deswegen, hol dir den Rehm da steht das alles haargenau drin, für Bayern
     
  7. #7 elminster, 17.01.2021
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    So ganz nah habe ich es leider nicht zu einer Uni-Bib. Muss mal schauen wie ich da dran komme.
    Dachte nur es gibt vielleicht eine einfache Antwort wie: ein Walmdach hat keine Giebelseite. Entsprechend werden (wenn Dachneigungen unter 45°) alle 4 Seiten behandelt wie die Traufseiten beim Satteldach.
     
  8. #8 simon84, 17.01.2021
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  9. #9 elminster, 17.01.2021
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    Vielen herzlichen Dank für den Link!
    Wenn ich es richtig interpretiere, geht der Autor davon aus, dass bei Zelt- und Walmdächern die Dächer unberücksichtigt bleiben, solange die Dachneigungen unter 45° sind.
     
  10. Dimeto

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    Ja.
    Ja, wenn die Dachneigung 45° nicht übersteigt.
    Richtig.
    Richtig.
    So ist es. Kompliziert wird es erst bei Dachneigungen über 45° oder Dachaufbauten.
     
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  11. #11 elminster, 17.01.2021
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    Danke. Damit habt ihr mir schon sehr bei der Beurteilung des Grundstücks geholfen bzw. damit, was man dort umsetzen kann.
     
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