Problem mit Architekten

Diskutiere Problem mit Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Morgen zusammen, leider habe ich ein Architekten ausgewählt, der ziemlich schwierig und eigen ist und der mich jetzt mit ein paar Aussagen...

  1. #1 opiman, 21.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 21.01.2021
    opiman

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    Guten Morgen zusammen,
    leider habe ich ein Architekten ausgewählt, der ziemlich schwierig und eigen ist und der mich jetzt mit ein paar Aussagen angelogen hat.
    Ich hatte meine wünsche, die ich auf jeden Fall realisiert bekommen wollte, laut Aussage vom Architekten war es aber nicht möglich. Habe mich notgedrungen damit abgefunden, war aber skeptisch. Bauantrag bzw. Freistellung wurde eingereicht und genehmigt. Da es mir keine Ruhe gelassen hat, ging ich zur Beratung zum anderen Architekten und dieser sagte die 2 Hauptpunkte sind sehr wohl ohne Probleme möglich. D.h mien Architekt hat mich angelogen bzw hatte keine Lust gehabt das zu ändern und meinte einfach es geht nicht. Ich habe den jetzt damit konfrontiert. Dieser lässt nicht mit sich reden und meint jede Änderung nach Genehmigung kostet und möchte 1000 Eur haben. Ich kann beweisen, dass die 2 Vorgaben ich dem Architekten mitgeteilt habe, er diese einfach nicht eingepflegt hat. Und ich als Leihe seiner Aussage "es geht nicht" glauben geschenkt habe.
    GRZ:0,3
    GFZ 0,5
    TH4,5
    FH9,5

    Punkt 1 :
    Geschosshöhe: Diese hat er mit 2.635m(10.5 Steine) Rohbaumaß gezeichnet und sollte 2.75m zeichnen (11 Steine) mit der höhe wären wir genau bei TH4.5 Also im Rahmen des Bebauungsplans.

    Punkt 2 Dachneigung
    Ich wollte 35° er hat 30° gezeichnet und meinte, dass 35° nicht möglich sind wegen Geschossigkeit und den 75%
    (Habe den geglaubt) nun habe ich aber rausgefunden, dass eine Vorgabe der Geschossigkeit es in dem Baugebiet gar nicht gibt nur TH und FH und GFZ. Demnach ist die Dachneigung in meinem Fall von 35° möglich.
    Ich wäre mit meinem Grundriss (Bodenplatte + Decke) auch in den GFZ von 0.5 somit alles möglich.
    Statik ist schon fertig und er will kein Handschlag ohne mehr Geld machen.
    Wie ist den hier die Rechtslage, da ich Ihm am Anfang auf die zwei Punkte hingewiesen habe, der diese aber nicht eingepflegt hat und mich angelogen hat, dass es nicht möglich sei (ist es aber wohl) und ich im guten Glauben auch den Bauantrag (Freistellung) unterschrieben habe.

    Wie gehe ich am besten Vor ? Die Zeit läuft und das ist der schlimmste Faktor.
    Da ich zu dem Architekten kein glauben habe, würde ich am liebsten alles vom anderen Architekten neu planen lassen bzw. korrigieren, hier ist es aber anscheinend nicht so leicht möglich da es vermutlich Copy Rechte gibt.
    Bis jetzt habe ich nur die Statik bezahlt, die Arbeit des Architekten noch nicht, dieser hat aber bis jetzt auch keine Rechnung geschickt.

    (meine 2 Hauptpunkte waren möglich und wären auch im Rahmen vom Bebaungspaln) Er hat diese einfach nicht gemacht und hat z.B wegen der Geschosshöhe gesagt (Da sparen Sie ein halben Stein Kosten) und wegen der Dachneigung, Vorgabe der Geschossigkeit.
     
  2. opiman

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    Erklärbär
    Hat er für die Änderungen ein Nachtragsangebot geschickt?
    Was hältst Du davon, dem Architekten eine Mängelanzeige zu schicken in der diese beiden Punkte aufgeführt sind und ihn mit Fristsetzung bis zum... zur Überarbeitung der Bauantragsunterlagen aufzufordern, damit diese korrigiert nochmals eingereicht werden können? Sollte er dies verweigern bist du natürlich gezwungen diese Änderungen durch einen anderen Architekten vornehmen zu lassen und den Mehraufwand dann dem Architekten 1 von seinem Honoraranspruch abzuziehen.

    Genaueres sagt dir dabei sicher ein RA für Bau- und HOAI-Recht.
     
  4. opiman

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    Er hat ein Änderungsangebot geschickt, darin stand, wenn ich die Änderung haben möchte, so solle ich dem Honorar von 1000 Eur zustimmern, andernfalls würde er mit der Arbeit nicht beginnen. Daraufhin habe ich ihn angerufen, damit ich mit ihm über diese Thematik persönlich spreche, dieser wollte sich nicht treffen und am Telefon hat er mich abgewimmelt. " Entweder unterschreibe ich die Zustimmung " und er ändert es, oder es bleibt halt so , wie es ist. Seitdem habe ich mit dem auch nicht mehr gesprochen.
     
  5. BaUT

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    Telefon ist Mist - nix schriftlich und keine Zeugen! Nur wer schreibt der bleibt.

    Mängelanzeige zu den Bauunterlagen schriftlich per Einschreiben an den Architekten senden.

    Mangel A - Geschosshöhe ist fehlerhaft. Bauherrenwunsch waren 2,75 m. Ihre Behauptung diese Geschosshöhe sei nicht umsetzbar ist unzutreffend.
    Mangel B - Dachneigung ist fehlerhaft. Bauherrenwunsch war eine Dachneigung von 35°. Ihre Behauptung, dass diese Dachneigung nach B-Plan nicht umsetzbar sei ist unzutreffend.

    Ihr übersendetes Angebot vom ... zur nachträglichen kostenpflichtigen Korrektur ihrer beiden Beratungs- und Planungsfehler belegt, dass beide Bauherrenwünsche offenbar von Anfang an möglich gewesen wären.

    Hiermit fordere ich sie nunmehr auf, die Planungsmängel in denen von Ihnen erstellten Planungsunterlagen durch Überarbeitung zu beheben und mir die korrigierten Unterlagen bis zum ... zu übersenden. Andernfalls sehe ich mich gezwungen die Änderungen durch einen anderen Architekten erarbeiten zu lassen. Die dadurch anfallenden Mehrkosten werde ich dann mit Ihren noch ausstehenden Honorarforderungen verrechnen.

    Dies ist vermutlich kein rechtssicherer Text aber es stellt zumindest mal einen Versuchsballon dar. Mal sehen wie der Archi darauf reagiert.

    Frage am Rande:
    Womit (welche Leistungsphasen) war der Archi denn beauftragt? War es ein Auftrag nach HOAI?
     
  6. opiman

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    Das war leider mündlich vereinbart, er sollte Zeichnen, Baugenehmigung einholen und Statik in Auftrag geben, das wars. Der rechnet nicht nach dieser Architektenformel ab.
    Der hat ein Festbetrag, der ist schon lange im Ruhestand und hat da eine Dame, die für Ihn zeichnet, der macht dann nur sein Stempel drauf. (Habe ich jetzt so erfahren)
     
  7. BaUT

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    Mmh - Ruhestand und trotzdem noch bauvorlageberechtigt?
    Den Brief können Sie dennoch derart schreiben.

    Viel blöder ist nur die Situation, dass ja mittlerweile auch die Statik fertig ist und auch diese einer Änderung bedarf, die der Archi zahlen müsste.
     
  8. opiman

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    Naja mit Ruhestand meinte ich eher, dass er sehr alt ist und die Zeichnungen seine Angestellte, die vermutlich auf 450 Eur basis bei Ihm arbeitet zeichnen lässt, der dann sein Stempel drauf macht und gut ist. Ein angemeldetes Gewerbe hat er schon. Bei den Bauamt ist er anscheinend schon sehr bekannt wegen seinen Fehlern ´, die er anscheinend so macht. Bei mir wurde die Freistellung z.B 2x wegen Fehlern abgelehnt und bei einem anderen 3 x. Naja das hilft mir ja jetzt nicht weiter. Fakt ist, so wie gezeichnet will ich nicht bauen. Andere (sogar Architekten) sagen, dann mau doch einfach 10cm höher oder so ist doch egal, aber das ist nicht so meine Art, vielleicht sehe ich da etwas zu eng und zu genau
     
  9. BaUT

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    Erklärbär
    Ruf den Statiker direkt an und frag was eine Änderung bzw. Nachtrag zur Statik bei den beiden Änderungen kosten würde und beauftrage die Statik-Nachträge direkt.
    Schreib den Brief an den Archi und drück die Änderungen in den Zeichnungen auf diesem Wege durch. Wenn er ablehnt bekommt er kein Honorar und sie müssen einen anderen Archi finden, der Ihnen die Zeichnungen ändert und neu einreicht.
     
  10. opiman

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    Ja werde ich machen, habe noch eine weitere Frage, nicht, dass ich bei meiner Berechnung ein Fehler habe oder so.. Laut Bebaungsplan gibt es keine Geschossigkeit aber wenn z.B das Obergeschoss als Vollgeschoss gerechnet wird, darf GFZ nicht über 0,5 sein.
    Mein EG hat etwas andere Abmaße als das darüberliegende DG, somit habe ich das so gerechnet.
    EG 127,629 m"2 + DG 129,75 m2 (Rheine Außenabmaße der Hauswandkontur vom EG und DG) = 257,379 / 528m2 Grundstück = 0,487 Wert für GFZ
     

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  11. #11 JohnBirlo, 21.01.2021
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    Mal interessehalber. Verlangt er mehr oder weniger, wie eigentlich nach HOAI erforderlich wär?
     
  12. #12 opiman, 22.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2021
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    Der Grund Betrag ist um einiges weiniger als nach der Architekten Berechnung.
    Ob der Betrag von 1000 eur angemessen ist für Die Änderung, kann ich nicht beurteilen, denke bezogen auf den Grundpreis nicht.
    Aber wieviel er verlangen dürften nach der Architekten Berechnung, weiß ich nicht.
    .. Aber darum geht es nicht wirklich.. Eher darum, dass er die Unwahrheit gesagt hat und jetzt natürlich Geld rausholen möchte. Obwohl ich ihn auf die 2 Punkte vor der Freistellung hingewiesen hatte, er mir aber gesagt hat, dass es nicht geht. Im Verhältnis zum Haus ist es nicht viel aber dann leiber alles neu c on eine richtige qualifizierten Architekten zeichnen lassen.. Als hier noch 1000 eur reinbuttern...
     
  13. #13 simon84, 22.01.2021
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    Und was hält den Architekt dann davon ab den vollen Betrag nach HOAI in Rechnung zu stellen ?
     
  14. #14 JohnBirlo, 22.01.2021
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    Naja, es kommt halt drauf an, wie es bei dir bei LP5 weitergeht? Wenn das sowieso ein anderer Architekt machen sollen, dann kann der auch schon LP4 neu machen. LP4 ist relativ günstig
     
  15. opiman

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    Naja, denke viel weiter macht er auch nicht mehr, nach der Genehmigung werde ich wohl diese Zeichnungen zur Ausführung nutzen, falls er diese ändern wird. Ich habe am Montag ein Treffen mit ihn und versuche in Ruhe das Thema mit Ihm zu klären, beim letzten Telefonat vor 2 Monaten war das nicht möglich... Das Problem ist, wenn ich zum anderen Architekten gehe, muss ich von dem Alten ein Schriftstück haben, dass er nichts dagegen hat, dass der neue Architekt diese Zeichnungen weiter verwendet "Kopierechte".. Das wird er sich auch bezahlen haben wollen
     
  16. #16 simon84, 22.01.2021
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    Verfahrenstechnisch mit dem Bauamt ist noch nichts gelaufen oder ? Also Bauantrag, bauanzeige etc ?
     
  17. opiman

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    Doch Freistellungsantrag ist genehmigt und Statik auch...Ich könnte quasi loslegen. Aber die Dachneigung und Geschosshöhe ist mir jetzt ein Dorn im Auge.
     
  18. #18 simon84, 25.01.2021
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    Dann kann dir der Architekt wenn er dir blöd will aber die LPH bis 4 nach HOAI abrechnen, das ist dir klar ?

    Die 1000 Euro sind ein Schnäppchen!
    Würde eher einen Deal mit ihm
    Machen dass er die Änderung noch macht, sämtliche Dokumente und rechte rausgibt und dann nimmst für 5-8 einen anderen....

    billiger wird das sonst garantiert nicht ! Der archi könnte nach HOAI locker das doppelte verlangen
     
  19. BaUT

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    Das Doppelte wovon?
    Wir wissen doch gar nicht was der Bauherr mit dem Archi für einen Pauschalpreis für Lph 1-4 ausgemacht hat.

    Ist denn die HOAI überhaupt noch verbindlich?

    1.000 EUR für die Änderung der Dachneigung und die Änderung der Geschosshöhe?
    Und was soll die Änderung der Statik dann noch kosten?
     
  20. 11ant

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