Grenzstein wurde entfernt bei Hausanschluss. Was tun in NRW?

Diskutiere Grenzstein wurde entfernt bei Hausanschluss. Was tun in NRW? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo kennt sich vielleicht jemand mit der Situation in NRW aus? Soweit ich weiß ist das ja Länderspezifisch geregelt. Also bei unserem Neubau...

  1. Hembo

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    Hallo kennt sich vielleicht jemand mit der Situation in NRW aus? Soweit ich weiß ist das ja Länderspezifisch geregelt.

    Also bei unserem Neubau wurden gerade die Hausanschlüsse gemacht.
    Wie ich gerade gesehen habe hat der Tiefbauer einen Grenzstein entfernt. Der hatte aufgrund der Lage aber wohl gar nicht wirklich die Wahl und musste den wegschaufeln.
    Als ich den Tiefbauer angesprochen hab meinte er dass er den wegmachen musste um den Wasseranschluss zu verlegen (was stimmt). er hat mir noch Skonto (~250 €) gegeben und meinte ich könnte das ja mit der Gebäudeeinmessung zusammen nachmachen lassen.

    Tja nur was muss ich jetzt tun? Muss ich das anzeigen?`
    Wir haben demnächst noch die Gebäudeeinmessung. Reicht es wenn ich das dem Vermesser Bescheid sage?

    Muss da ein Neuer Grenzstein wieder hin?
    Weiß jemand wie teuer so etwas (in NRW) ist?

    Ich würde mich über Eure Antworten freuen.

    Viele Grüße
     
  2. Dimeto

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    Nichts.
    Nein. Aber Du kannst den Tiefbauer anzeigen, da er nach §27, Absatz 1, Nr. 4, VermKatG eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
    Das kannst Du machen wie Du willst. Dem Vermesser ist es egal, ob der Grenzstein da ist oder nicht. Bei der Gebäudeeinmessung werden keine Grenzzeichen neu gesetzt, es sei denn, Du beauftragst das zusätzlich.
    Nein. Jeder Nachbar kann das aber verlangen (§919 BGB). Wenn Dein Nachbar jetzt oder in fünf Jahren auf die Idee kommt, dort eine Grenzvermarkung haben zu wollen, bist Du mit der Hälfte der Kosten dabei.
    Das richtet sich nach der Gebührenordnung (VermWertKostO NRW):
    1.2 Grundaufwandspauschale Gebühr: 320 Euro
    1.3.1 Basisgebühr für die Grenzniederschrift (pauschal, unabhängig von der Anzahl der Grenztermine und -niederschriften) Gebühr: 420 Euro
    1.3.2 b) je Grenzpunkt, der explizit auf Antrag untersucht wird (bei Grenzvermessungen oderergänzend über den notwendigen Umfang bei Teilungsvermessungen gemäß Buchstabe ahinaus) Gebühr: 210 Euro multipliziert mit dem Wertfaktor gemäß § 2 Absatz 9

    § 2 Absatz 9
    ...
    1. 1,0 für Bodenrichtwerte bis einschließlich 80 Euro/m²,

    2. 1,3 für Bodenrichtwerte über 80 Euro/m² bis einschließlich 200 Euro/m²,

    3. 1,6 für Bodenrichtwerte über 200 Euro/m² bis einschließlich 500 Euro/m² und
    4. 1,9 für Bodenrichtwerte über 500 Euro/m²


    Macht bei einem Bodenrichtwert von beispielsweise 220€/m² also: 320€ + 420€ + 210€ * 1,6 = 1076€
     
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  3. Hembo

    Hembo

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    Wow das ist mal eine tolle und hilfreiche Antwort!

    danke auch mi der Erklärung der Berechnung!
    das ist Super, hätte ich glaube ich ansonsten missverstanden
     
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  4. #4 Gast82596, 23.01.2021
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Geht noch einfacher. Tiefbauer hat ihn entfernt, also muss er ihn wieder setzen lassen.
    Er hat sich um alles zu kümmern.
     
    simon84 gefällt das.
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