Rechtsfrage; Grundstück auffüllen

Diskutiere Rechtsfrage; Grundstück auffüllen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin, ich hoffe das passt hier rein, habe nichts anderes gefunden. Mein, von der Straße aus gesehen, Linker Nachbar hat einen Kantstein zu meiner...

  1. #1 Lars199494, 24.01.2021
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    Moin,
    ich hoffe das passt hier rein, habe nichts anderes gefunden.
    Mein, von der Straße aus gesehen, Linker Nachbar hat einen Kantstein zu meiner Seite hin gesetzt. Dieser Verläuft allerdings nicht parallel dazu sondern beginnt an der Grenze und ist bei der Straße dann ca. 2,5m von der Grenze entfernt. Das ist vermutlich bewusst von ihm gemacht, da dort eine Regenwasserleitung der Straße verläuft.
    Nun ist es so, das er sein Grundstück befüllt hat damit er über Straßenniveau liegt. Ich habe dies ebenso getan. Er hat allerdings den Streifen rechts von seinem Kantstein nicht befüllt.

    Ist er nun dazu verpflichtet diesen Streifen zu befüllen oder wie ist das? Und Ist das was er dort gemacht hat überhaupt ein richtiger Abschluss? In Niedersachsen muss man zur Rechten ja immer einen Abschluss machen. Was ja meistens ein Zaun ist.

    MfG
    Lars
     
  2. #2 simon84, 24.01.2021
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    Eine Pflicht eine Geländeveränderung bis zur Grenze zu machen gibt es nicht.
    Ganz im Gegenteil, oft ist es doch sogar von Vorteil, wenn man zur Grenze hin auf Normalniveau belässt und abböscht.

    Was er nicht machen darf, ist durch seine Veränderung dein Grundstück stark benachteiligen, also z.B. durch stark erhöhtes Fliesswasser von Regen durch eine starke, nicht bepflanzte Böschung usw.

    Die Einfriedung hat damit erstmal nix zu tun.
    Ob eine Einfriedung in eurer Gemeinde nötig ist könnt ihr erfragen, wo nicht ortsüblich, ist sie auch nicht notwendig.

    Dazu kommt, dass er ggf. ja an der Regenwasserleitung gar nicht ausreichend gründen kann.
    Also er kann ja nicht die Regenwasserleitung kaputtmachen oder evtl. darf er sie gar nicht überbauen, das weisst du ja alles nicht was in seinem Grundbuch steht z.B. :)

    Was stört dich an der Situation eigentlich jetzt genau und was willst du erreichen?
    Willst du gerne einen Zaun stehen haben oder wie sollen wir es verstehen ?
     
  3. #3 Lars199494, 24.01.2021
    Lars199494

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    Nun, ich möchte am liebsten das er das befüllt damit die Grundstücke auf etwa selben Niveau sind. Momentan ist dort nämlich Situationsbedingt ein "Graben". Stören tut mich das insofern, das ich weniger von meinem Grundstück nutzen kann, da ich ja schlecht einen 90° Abschluss herstellen kann zum Graben hin. Außerdem ist das Optisch ein Graus. Und überbauen darf er die Leitung zwar nicht, aber auffüllen darf man die.
     
  4. #4 simon84, 24.01.2021
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    Aber wenn du dein Grundstück an dieser Stelle auffüllst, er aus welchen Gründen auch immer nicht, dann bist doch DU dafür verantwortlich an der Grenze ein L Stein oder ähnliches zu setzen und nicht er.

    Vermutlich wird es aber billiger sein, du zahlst ihm die Auffüllung, auch wenn das für dich jetzt paradox klingt :)

    Zusammengefasst:

    1. Du kannst niemanden dazu zwingen direkt an der Grenze auf dein oder anderes Niveau aufzufüllen, auch wenn er es anderer Stelle an der Grenze macht.
    Ausnahme: Ein Bebauungsplan oder Gemeindesatzung schreibt das so vor. Das Thema gibts ja öfters :)
    2. Derjenige der das Gelände an der Grenze verändert, ist zur Sicherung verantwortlich.
    Dh. entweder L-Stein setzen oder du böscht zur Grenze ab und verlierst noch mehr Platz. (Sieht aus als ob es aktuell so ist).

    PS. Zaun habt ihr dann aber immer noch nicht...
     
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  5. #5 Lars199494, 24.01.2021
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    Wenn das tatsächlich die Rechtslage ist, ist das echt bescheiden. Ich würde den Graben ja liebend gerne auffüllen mit Schutt, aber ich denke nicht das ich das darf :D
     
  6. #6 simon84, 24.01.2021
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    Du selber darfst gar nix auffüllen, ist ja das Grundstück von deinem Nachbarn !
    Und mit Schutt schon gar nicht das ist illegale Müll Entsorgung....

    du kannst aber wenn es für dich günstiger ist als L-Steine auf deiner Seite zu setzen dem Nachbar anbieten dass er auf deine Kosten den Graben fachgerecht auffüllen lässt.
     
  7. #7 Fabian Weber, 25.01.2021
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    Ja genau warum habt Ihr nicht einfach beide aufgefüllt, dann bräuchte man so überhaupt keine L-Steine oder ähnliches.
     
  8. #8 simon84, 25.01.2021
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    Naja der Nachbar denkt sich halt wieso soll ich da auffüllen, kann das Stück wegen dem Regen Rohr eh nicht richtig nutzen etc etc etc

    vielleicht ist für den Nachbarn das Stück an der Stelle auch nicht so wichtig weil er woanders genug Platz hat oder was weiß ich ....

    jedenfalls wird die Nachbarschaft noch spannend ! Fängt schon mal gut an
     
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  9. #9 Lars199494, 25.01.2021
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    Wieso beide aufgefüllt? Die Grundstücke sind beide aufgefüllt, nur eben dieser eine Streifen nicht. Und das ein solches Stück nicht nutzbar ist, ist ja quatsch. Als Rasenfläche super nutzbar. Aber das tut ja denke ich nicht zur Sache.
    Danke für die Infos.
     
  10. #10 Fabian Weber, 25.01.2021
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    Hä? Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.

    Ich dachte zwischen Euren Grundstücken ergibt sich sowas wie ein Graben?!
     
  11. #11 Lars199494, 25.01.2021
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    Das hatte ich geschrieben zu Anfang. Und joa,.. Wir beide haben aufgefüllt, nur er hat diesen kleinen Streifen "ausgelassen". Dieser ausgelassene Streifen sieht in der Praxis aus wie ein "Graben".
     
  12. #12 simon84, 25.01.2021
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    Wenn der Nachbar gar nicht aufgefüllt hätte und du aber doch dann hättest du das Problem auf Gesamten Grenze :)
     
  13. #13 Kriminelle, 27.01.2021
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    Das ist doch seine Sache, was er mit seinem Grundstück macht, solang alles konform der Norm und legal ist. Wenn Dich etwas an Deiner Auffüllkante stört, musst Du eben rückbauen. Wie auch immer.
    Aber lass Deine Nachbarn bitte deren Gartengestaltung selbst bestimmen.
     
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