Bauvoranfrage NRW

Diskutiere Bauvoranfrage NRW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; In NRW darf jeder die Bauvoranfrage stellen. Wir haben uns dazu entschlossen die Bauvoranfrage mit selbst gezeichneten Plänen einzureichen, da...

  1. #1 Holly1976, 25.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 25.02.2021
    Holly1976

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    In NRW darf jeder die Bauvoranfrage stellen.

    Wir haben uns dazu entschlossen die Bauvoranfrage mit selbst gezeichneten Plänen einzureichen,

    da es hier nur um einen Anbau geht und wir die Außenmaße und wie es werden soll genau wissen.

    Mit der so hoffentlich genehmigten Bauvoranfrage wollten wir dann zum Architekten, der dann nach unseren Vorgaben die Pläne für den Bauantrag erstellt. (Leistungsphase 4)

    Ein befreundeter Bauingenieur hatte bereits über unsere Pläne geschaut und war der Meinung, dass es vermutlich keine Einwände, nach dem Baugesetzbuch §34 und der Statik gibt.


    Jetzt frage ich mich, was genau benötigt das Bauamt für die Bauvoranfrage?

    * Die von uns erstellte Zeichnungen (Wird hier ein bestimmtes Maß vorgeschrieben? 1:500?)

    * Amtlicher Lageplan (Maße? Auch 1:500? Wo bekomme ich den her?)

    * Fragenkatalog (Wie sieht so ein Fragenkatalog aus?)

    * Baulast Zustimmung des Nachbarn, zwecks Grenzbebauung und Aufstockung.


    Welche Zeichnungen werden genau benötigt?

    Grundriss der Stockwerke mit Raumbeschriftung, 3D Zeichnung des Hauses?

    Sollte man Fotos von dem IST stand dazu legen?


    Toll wäre wenn ihr mir eine Einschätzung zu der Genehmigungsfähigkeit, des geplanten Balkons geben würdet.

    Die Doppel-Garagen die in einen Wohnraum umgewandelt und aufgestockt werden sollen haben jetzt die Maße von 6 x 7 m. Sie wurden von der Statik damals so gebaut, dass eine Aufstockung möglich ist. Bisher war über die gesamte Fläche eine Dachterrasse.

    Der Balkon ist mit 1,50 m geplant und setzt hinten an die 7 m an.

    Wir haben aber Bedenken ob der Balkon als Grenzbebauung genehmigt wird.

    Ein seitlicher Sichtschutz ist allerdings geplant.


    Ich füge mal meine Zeichnungen, die ich auch einreichen würde an.

    Es sind jetzt doch viele Fragen auf einmal, würde mich aber trotzdem freuen wenn ihr mir auf die Sprünge helfen könnt. 673654AA-0242-4871-8004-0C00D9B4A5C0.png 9B7CF7B4-C66E-49BA-B01D-11FD2B903349.png 60A24BBD-525B-48E9-A7EC-F3931E807AEF.png 3DD4C082-3A18-4A81-938E-6D08FDB5DB99.png AAA2C32D-9254-4211-A1F9-4420CC6D83BC.png BF17B2A9-B782-4223-B12C-8F7316262468.png [ATTACH
     

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  2. #2 Lexmaul, 25.02.2021
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    Warum spart man sich die paar Kröten für einen Archi für so ein Projekt? Sorry...
     
  3. #3 Holly1976, 25.02.2021
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    Wir wollten nach der Bauvoranfrage zum Architekten.
     
  4. #4 simon84, 25.02.2021
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    Eine Bauvoranfrage ist in der erste Linie dann sinnvoll, wenn es Fragen zur Bebauung gibt, aufgrund von unklaren Formulierungen in Bebauungsplansatzung, Vorbewertung von Abweichungen etc.

    Sie ist NICHT sinnvoll um Themen die in der initialien Planungsphase mit dem Architekten offensichtlich sind und diese zu ersetzen und auf das Bauamt abzuwälzen.
     
  5. #5 Holly1976, 25.02.2021
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    Ich möchte doch lediglich vom Bauamt wissen ob ich auf diese Weise anbauen kann und auch der Balkon so genehmigt werden kann.
    Ich hatte dort telefonisch bereits einiges abgefragt. Also es gibt kein B-Plan und telefonisch wurden keine Bedenken geäußert.
    Das hätte ich nun gerne schriftlich vom Bauamt, damit ich damit zum Architekten gehen kann.
    Falls z.B. der Balkon so nicht genehmigt wird braucht der Architekt keine 2 Zeichnungen anfertigen und wir können uns gleich eine andere Lösung überlegen.
    Ich verstehe nicht warum das so verwerflich ist, dass ich als Bauherr diese Fragen vorab selbst erfragen möchte.
    Natürlich wird der Rest bis Leistungsphase 4 beim Architekten beauftragt, geht ja auch gar nicht anders.
     
  6. #6 simon84, 25.02.2021
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    Kannst du machen ist meiner Meinung nach nicht notwendig. Verursacht doch nur Mehrkosten und Aufwand. Der Architekt wird doch nach HOAI beauftragt, da spielt es doch keine Rolle ob er einmal mit und einmal ohne Balkon zeichnet ?
     
  7. #7 Lexmaul, 25.02.2021
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    Dafür hat man einen Archi, der sogar schon ohne Bauvoranfrage viele Sachen beantworte kann...
     
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  8. #8 Holly1976, 25.02.2021
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    Vielen Dank! Diese Antwort kann ich dann auch verstehen. So gesehen macht das natürlich Sinn.
     
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