Fassadenreinigung, chemisch oder durch Sandstrahlen?

Diskutiere Fassadenreinigung, chemisch oder durch Sandstrahlen? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Um eine genauere Grundlage für eine Beurteilung zu bieten, muss ich etwas weiter ausholen: Im Juni 2019 wurde an unserem Haus ca. 1.400 m2...

  1. #1 Basti 61, 09.02.2021
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    Um eine genauere Grundlage für eine Beurteilung zu bieten, muss ich etwas weiter ausholen:

    Im Juni 2019 wurde an unserem Haus ca. 1.400 m2 Fassade (Waschbetonplatten) gereinigt. 24 Jahre zuvor hat dasselbe Unternehmen schon einmal derartige Arbeiten ausgeführt. Trotzdem mit 300 bar gedampfstrahlt wurde, war der Erfolg dieses Mal höchst unzufriedenstellend. Flächen, die vom Regen wenig erreicht werden, wie z.B. die Bereiche unter den Balkonen und den Fensterbänken, zusammen etwa 300 m2, erschienen nach der „Reinigung“ nahezu unverändert (s. Pfeile auf dem 1. Foto der PDF). Beachten Sie dabei bitte: Die schmutzigen Flächen gehören zu der hellen Fassade (rechts), nicht zu der dunklen linken. Die Pfeile zeigen auf verschmutzte Bereiche! In 1. Linie wegen dieser Verunreinigungen haben wir den Auftrag vergeben. Selbstverständlich bemängelten wir das Ergebnis.

    Nach örtlicher Begutachtung eines vom Auftragnehmer bestellten Repräsentanten der Firma Ilka machte dieser den Vorschlag des Einsatzes eines bestimmten chemischen Reinigungsmittels (seinen Angaben nach der Stein- und Fassadenreiniger FSV 5). Unter dem Kostendruck durch das Baugerüst stehend akzeptierten wir die Mehrkosten (980 EUR). Letztlich hat sich das Reinigungsunternehmen aber dagegen und für eine Druckstrahlung der betreffenden Fassadenbereiche unter Zusatz von Sand entschieden. Ein Test war recht erfolgreich. Mit dem Ergebnis auf den anderen Flächen waren wir aber sehr unzufrieden, da es unterschiedliche Erfolge oder gar Flecken auf einer und derselben Fläche gab. Das führte dazu, dass wir uns bei der Rechnungsbegleichung auf einen Kompromiss einigen mussten, um einer Klage zu entgehen.

    Das 2. Foto in der PDF zeigt den Zustand der Demofläche. Alle anderen Fotos sind von heute. Es gäbe zahlreich weitere, aber diese sollten genügen. Jetzt meine Fragen:

    1. Hat das Sandstrahlen, wie wir gehört haben, der Fassade geschadet?
    2. Wäre der Einsatz des Reinigungsmittels von ILKA sinnvoller gewesen?
    3. Verunreinigt die Fassade durch das Sandstrahlen künftig schneller?
    4. Müssen wir mit dem Zustand leben oder können, bzw. sollten wir uns auf die Gewährleistung beziehen?
    5. Wie lange währt die Gewährleistung für diese Arbeit (VOB neuester Fassung)?

    Eine Menge Info und Fragen, tut mir leid. Aber die Angelegenheit liegt uns auf der Leber und wir hoffen auf einen hilfreichen Beurteilung. Dafür vorab vielen Dank.
     

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  2. #2 Basti 61, 23.02.2021
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    Hallo,

    ich wundere mich! 14 Tage und keine Reaktion? Weiß niemand etwas zu diesem Thema zu schreiben? Bin ich hier falsch? Dann würde ich mich freuen, wenn mir jemand einen Hinweis gibt, wo ich Antworten oder zumindest die eine oder andere erhalte.

    Besten Dank und Gruß
     
  3. #3 simon84, 23.02.2021
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    Das problem ist das viele Leute mit handy gar kein pdf runterladen / anschauen.

    Auf den ersten Blick dachte ich das sind „vorher“ Fotos
    Katastrophe
     
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  4. #4 Basti 61, 24.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 26.02.2021
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    Danke Simon84,

    deine Antwort hilft mir insofern weiter, dass ich jetzt die Fotos der PDF einstelle. Die "Demofläche" habe ich als Einzelseite der PDF entnommen, ging nicht anders.

    Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen: Die Aufnahme mit Gerüst und Hinweispfeilen zeigt den Zustand nach der 1. Reinigung (06/18). Und noch einmal der Hinweis: Die schmutzigen Flächen gehören zu der hellen Fassade (rechts), nicht zu der dunklen linken. Die Pfeile zeigen auf verschmutzte Bereiche! Besser ging es angeblich nicht. Die anderen Fotos zeigen den Zustand nach dem Sandstrahlen. Die Aufnahmen sind von 02/21.

    Hinweis: Tats. hat die Aktion bereits Im Juni 2018 stattgefunden.

    Nun hoffe ich auf mehr Feedback.
     

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  5. #5 Basti 61, 26.02.2021
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    Ich bin wirklich erstaunt, dass niemand etwas dazu zu sagen hat.

    Nochmal an simon84: Was soll ich aus deinem Hinweis "Katastrophe" schließen?
     
  6. #6 Lexmaul, 26.02.2021
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    Und seit 3 Jahren passiert genau was? Nie mal einen Rechtsanwalt eingeschaltet? Gutachter für eine erste Bestandsaufnahme und ob das Sinn vor Gericht macht?
     
  7. #7 Basti 61, 26.02.2021
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    Nein Lexmaul, mangels weiterer Kenntnisse haben wir nichts unternommen. Wenn hier jemand bestätigt, dass die Fassadenreinigung mangelhaft ausgeführt wurde oder etwas anders nicht i. O. war/ist, würden wir einen Gutachter beauftragen.
     
  8. #8 Lexmaul, 26.02.2021
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    Nach fast 3 Jahren ohne was zu unternehmen??
     
  9. #9 Basti 61, 26.02.2021
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    Wir wollen ja gerade feststellen, ob und weswegen wir etwas unternehmen sollen. Siehe unsere eingangs gestellten Fragen 1. bis 5.
     
  10. #10 Lexmaul, 26.02.2021
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    Sorry, aber wenig Verständnis für so ein Verhalten. Und Du schreibst einmal 2018 und dann wieder 2019...

    Gab es eine Abnahme? Rechnung bezahlt?

    So dringend kann das ja alles nicht sein...
     
  11. #11 simon84, 26.02.2021
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    Naja was ich meine ist, eine Fassadenreinigung ist ja technisch normalerweise nur seltenst notwendig.

    Das heisst, die Beauftragung charakterisiert schon an sich ein optisch zu erwartendes Ergebnis.

    Mit "Katastrophe" meine ich, dass die Fassade nach der Reinigung ja stellenweise so schlimm aussieht, dass ich davon ausgegangen ist, dass es sich um Fotos vor der Reinigung handelt.

    Die gesamte Fassadenansicht an sich.

    Vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden und da kannst die Fotos nochmal in Vorher/Nachher kategorisieren.

    Ich hätte das längst bei der Firma schriftlich bemängelt.

    Ich meine ganz ehrlich, wozu macht man eine Reinigung, wenn es danach noch immer offensichtlich schmutzig, fleckig und ungleichmässig aussieht?
     
  12. #12 Basti 61, 26.02.2021
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    @Lexmaul 2018 ist zutreffend. Wir haben die Rechnung aufgrund des unzufriedenstellendes Ergebnisses gekürzt. Dem begegnete der Unternehmer mit Beauftragung eines Anwaltes. Der machte uns ein Gegenangebot. Am Ende gingen wir einen Kompromiss ein, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden. Wir haben uns jetzt an euch gewand, da wir in letzter Zeit kritische Bemerkungen zur Fassade bekamen.

    @simon84 Anbei noch mal 2 Fotos vor und 1 danach (bei Schönwetter). Es war schon deutlich besser als vorher. Vor allem die reinen Betonelemente (Brüstungen). Aber wir haben auf den Waschbetonplatten mehr erwartet, als es das Endergebnis durch das Nacharbeiten (Sandstarhlen) lieferte. Schriftlich bemängelt haben wir das als Voraussetzung unserer Rechnungskürzung. Darauf kam dann die Antwort durch einen Anwalt. Um was es uns ging, war nicht miss zuverstehen. Wenn die Fassade durch das Sandstrahlen nun noch schneller verschmutzt, wie wir kürzlich gehört haben, hätte uns das Unternehmen vieleicht sogar geschädigt. So befürchten wir.
     

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  13. #13 Lexmaul, 26.02.2021
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    Dann wirst Du da gar nix mehr machen können.

    Als Lehrgeld verbuchen - die Fassade war ja vorher nicht schön und jetzt bleibt es auch ne optische Sache.

    Nächstes Mal sofort auch einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen, wenn man selbst juristisch keine Ahnung hat.
     
  14. #14 Basti 61, 26.02.2021
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    Warum werden wir da nichts mehr machen können? Wozu gibt es denn eine mehrjährige Gewährleistung oder etwas ähnliches? Die Sachverhalte stehen ja fest und könnten sich zwischenzeitlich nicht verändert haben. Ich habe gelesen, dass bei Arbeiten an Gebäuden eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren gilt. Wir können das nicht überprüfen, auch welchen Einfluss die DIN haben könnten oder was sie dem Kunden überhaupt bieten. Aber wir würden das im Falle der berechtigten Grundlage prüfen lassen. Deshalb suche ich hier Rat.

    Wir lesen im Angebot des Unternehmers und einer schriftlichen Zusage 2 möglicherweise entscheidende Punkte:
    1. Einhaltung der DIN 12811 und DIN 4420-1 sowie die VOB neuerster Fassung
    2. Der Unternehmer sieht zu einer Regulierung/Reparatur von ihm nachweislich begangener Sachschäden, unabhängig vom getroffenen Vergleich, eine Eintrittspflicht.
    Spielt das keine Rolle?

    Was dann noch bliebe, sind die ursächlichen Fragen.

    Danke zunächst.
     
  15. #15 Lexmaul, 26.02.2021
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    Du hast das Werk abgenommen, hast sogar einem Vergleich zugestimmt - was willst Du jetzt noch genau?

    Hier ist ein Bauforum, keine rechtliche Beratungsstelle.

    Ich kann den Ärger verstehen, aber wie kann man denn so lange nichts unternehmen und dann nach Jahren nen Beitrag in einem Forum eröffnen und tatsächlich erhoffen, dass eine Lösung präsentiert wird?

    Hole Dir eine rechtliche Beratung - sollte sogar von der Steuer absetzbar sein (falls Du Dir nicht auch einen Steuerberater sparst).

    Aber ich sage Dir als juristischer Laie: Du hast einem privaten Vergleich zugestimmt, danach ist Ende mit Geld holen. Du hattest es ja schon bemängelt...

    Der Unternehmer war klüger, sich einen Rechtsbeistand zu gönnen. Hast ja gesehen, dass das was bringt. Warum auch immer der Geiz danach blieb.

    Und zu Deiner Schädigung der Fassade: Wie alt ist der Bau? 60er? Was denkst Du denn, was Dir da wohl jeder Richter sagen wird?
     
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  16. #16 Basti 61, 27.02.2021
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    Vielen Dank erstmal, Lexmail,

    Die ersten 3, bisher unbeantworteten Fragen, beziehen sich auf die Sache und nicht auf rechtliches. Wobei ich konkrete Hinweise zu Gewährleistung und VOB in einem Bauforum nicht ausschließe. Außerdem wollen wir kein Geld oder weiteren Nachlass. Das ist nicht unser Ziel.
    Diese Zusage bewahrt unserer Ansicht nach den Erhalt eine Reklamation innerhalb bestehender Fristen. Aber ob und was reklamiert werden kann, das versuche ich ja gerade hier herauszufinden. Wenn klar ist, dass hier niemand zu Sache beitragen kann, werden wir einen Sachverständigen beauftragen.

    Und ja, das Haus ist BJ 69. Was sollte einen Richter an den Geschehnissen denn im Hinblick auf unsere Unzufriedenheit befremden? Vor allem deshalb, weil simon84 schon von einer "Katastrophe" spricht.
     
  17. #17 Lexmaul, 27.02.2021
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    Der Einwand beim Vergleich ist gut - ich rate Dir einfach, zu einem Anwalt zu gehen, um dann die nächsten Schritte zu planen. Das kostet auch nix groß...

    Was ein Richter sagt? Grob gedacht: es sah vorher nicht schön aus, nun halt nen Stück beschissener.

    Aber alles optisch - einen baulichen Schaden wirst Du damit mit ziemlicher Sicherheit nicht haben. Und die vielen Beiträge hier im Forum sagen unisono, dass natürlich ein Mangel besteht, aber sowas maximal monetär abgegolten wird. Und das heißt nicht "einmal neu".
     
  18. #18 Basti 61, 27.02.2021
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    Wir werden uns an einen Anwalt wenden. Lieber wäre es mir gewesen, es gäbe vorher noch ein paar Stimmen zu den eigentlichen Fragen. Mir wurde z.B. gesagt, dass die gesandstrahlten Flächen nun rauer und dadurch schmutzanfälliger und schwieriger zu reinigen sind. Das hätte angeblich durch das spezielle Reinigungsmittel, das wir nachtraglich angeboten bekommen und beauftragt haben, vermieden werden können. Das Sandstrahlen wurde uns als die noch bessere Lösung "verkauft". Woher sollten wir wissen, was nun stimmt? Insbesondere stellt sich uns die Frage, da wir nicht einmal hier konkrete Antworten darauf erhalten. Vielleicht kommt da ja noch etwas.
     
  19. #19 tomtom79, 27.02.2021
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    Wenn man es nicht weiss, muss man sich Fachmänner besorgen 1x Anwalt und das nächste Mal zur Abnahme einen Gutachter.
     
  20. #20 Basti 61, 27.02.2021
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    Ganz schlauer Rat! Zu jedem Vorschlag ...
    einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen beauftragen! Toller Experte! Tut mir Leid, aber solche Ratgeber sollten aus einem Expertenforum verbannt werden.
     
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Fassadenreinigung, chemisch oder durch Sandstrahlen?

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