Umwehrung/Absturzsicherung Pflicht bei 1,1 m tiefem Lichthof?

Diskutiere Umwehrung/Absturzsicherung Pflicht bei 1,1 m tiefem Lichthof? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo liebe Forengemeinde, wir haben 2018 eine Doppelhaushälfte in BW vom Bauträger neu bauen lassen. Die Gestaltung der Außenanlage war bis auf...

  1. Caylo

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    Hallo liebe Forengemeinde,

    wir haben 2018 eine Doppelhaushälfte in BW vom Bauträger neu bauen lassen. Die Gestaltung der Außenanlage war bis auf Rohplanie und Zugangsweg, Zufahrt zur Garage und Terrasse nicht im Kaufvertrag enthalten.
    Wir haben im Keller ein vollwertigen Wohnraum mit einem Lichthof der Grundfläche 1,6 x 0,8 und 1,1 m Tiefe vom umliegenden Boden. Der Lichthof wurde mit Natursteinen modelliert. Reinfallen ist bei der Größe auf jeden Fall möglich.
    Unser Bauträger hat nun keine Umwehrung für diesen Lichthof vorgesehen, also auch kein Wort davon im Kaufvertrag.
    Ist das aber nicht nach Landesbauordnung in BW Pflicht?
    Oder ist das Sache des Käufers, wenn die Gestaltung der Außenanlage kein Bestandteil des Kaufvertrages ist?

    Hat dazu schon jemand in ähnlicher Situation Erfahrung gemacht?

    Vielen Dank!
     

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  2. #2 Gast82596, 01.03.2021
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    Wenn du erst mal selber drin liegst wirdst du wahrscheinlich ganz schnell was hinmachen und danach auf denen bauträger zugehen. Ich würde da nicht bis zum Sanktnimmerleinstag warten bis der BT was zahlt, oder es ausführt.
     
  3. Caylo

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    Ich werde schon was hinmachen. Das Risiko reinzufallen ist einfach zu groß.
    Die Frage ist nur, wer ist hier prinzipiell in der Pflicht ? Der Bauträger oder der Käufer?
     
  4. #4 Fred Astair, 01.03.2021
    Fred Astair

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    Die Antwort hast Du Dir doch bereits selbst gegeben. Deine Angelegenheit, da es keine öffentliche Fläche ist.
     
  5. Caylo

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    Naja, der Lichthof wurde vom Bauträger gesetzt, muss er ihn dann nicht auch absichern? Vom Bauträger installierte Fenster im OG haben ja auch eine Absturzsicherung....
     
  6. #6 Jo Bauherr, 01.03.2021
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    Tiefer als 1 Meter liegende Lichtschächte ind idR. zu umwehren oder abzudecken. Die Frage ist, ob die angrenzende Fläche hier im allgemeinen zum Begehen bestimmt ist. Beete, Rasen etc. sind das m.E. immer.

    Hinweis dazu in Musterbauordnung §38 (1) 1, (1) 7 und (2)

    MBO §38
    (1) In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:
    1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zeck der Flächen widerspricht,
    ...
    7. Kellerlichtschächte und Betriebsschächte, die an Verkehrsflächen liegen, wenn sie nicht verkehrssicher abgedeckt sind.

    (2) In Verkehrsflächen liegende Kellerlichtschächte und Betriebsschächte sind in Höhe der Verkehrsfläche verkehrssicher abzudecken.
    An und in Verkehrsflächen liegende Abdeckungen müssen gegen unbefugtes Abheben gesichert sein. Fenster, die unmittelbar an Treppen liegen und deren Brüstung unter der notwendigen Umwehrungshöhe liegen, sind zu sichern.
     
  7. #7 Fred Astair, 01.03.2021
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    Du kannst Dich mit dem BT trefflich streiten, wo genau die Liefer- und Leistungsgrenze liegt.
    Je nachdem, wie Euer Verhältnis ist, kann es sein, dass er Dir irgendwas hinstellt, was die Funktion erfüllt aber optisch katastrohal aussieht oder aber er lässt es darauf ankommen und Du musst ihn verklagen.
    Wenn das "vollwertiger" Wohnraum sein soll, frage ich vorsichtig mal nach dem 2.Flucht- und Rettungsweg aus dem Keller. Soll der etwa durch dieses Fenster erfolgen?
     
  8. #8 Lexmaul, 01.03.2021
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    Ich würde da 4-5 größere Blumenpötte hinstellen.

    Geländer sieht bei dem winzigen Loch doch kagge aus...
     
  9. Caylo

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    Ich werde den Bauträger mal darauf ansprechen. Andere Fluchtwege im Keller gibt's gleich mehrere. Dort ist aber jeweils ein Lichtschacht mit jeweils einem Gitter vorgesehen.

    Kennt jemand eine ansprechend ausschauende Abdeckung eines solchen Lichthofes, die nicht aus Glas besteht? Also dann zwangsläufig ein Gitter!? Ein Geländer scheint mir tatsächlich bei der Größe etwas komisch. Blumenkübel möchte ich eigentlich nicht aufstellen, da dann in dem Wohnraum fast nichts mehr an Licht ankommt.
     
  10. #10 Fred Astair, 01.03.2021
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    Ich glaube immer weniger, dass da baurechtlich wirklich Wohnraum gebaut wurde. Ich denke, je tiefer wir bohren, desto mehr Ausschlussgründe werden wir finden.
     
  11. Caylo

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    Wieso? Was hat die Art des Raumes, für die der Lichthof da ist, mit einer ggf. erforderlichen Umwehrung zu tun?
     
  12. #12 simon84, 02.03.2021
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    Erstens wäre mal zu klären ob der zweite rettungsweg notwendig ist.

    wenn er notwendig ist, dann spielt das sehr wohl eine Rolle denn trotz ggf nötiger Umwehrung wegen Absturz muss dann ja auch rettungsfähig zugänglich sein !
     
  13. Caylo

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    Also im UG sind einmal der beheizte Wohnraum mit Lichthof und dann noch zwei unbeheizte Kellerräume mit jeweils einem Lichtschacht mit Gitter.
    Wer definiert, ob ein zweiter Rettungsweg notwendig ist?
    Und was hat das damit zu tun, ob man eine Absturzsicherung am Lichthof vorsehen muss, die verhindern soll, dass ich von AUSSEN in den Lichthof fallen kann?
     
  14. #14 Fred Astair, 02.03.2021
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    Nicht viel, außer der Tatsache, dass Deine gewünschte Absturzsicherung unstreitig notwendig, aber unklar in der Adressierung des dazu Verpflichteten ist.
    Ein Wohnraum=Aufenthaltsraum muss jedoch viele Anforderungen erfüllen, deren Einhaltung bei Dir mehr als fraglich ist während hier klar wäre, wer der zur Erfüllung Verpflichtete ist.

    Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Mindesthöhen. Zw. 2.40 und 2.50, Ausnahme BW, dort sind die Leute kleinwüchsig, so dass 2.30 reichen.
    Notwendig Belichtung über Fenster mit 1/8 der Größe der Zimmerfläche. Notwendig zweiter Rettungsweg auf der selben Etage mit Mindestmaßen durch die ein Feuerwehrmann mit voller Montur und Atemschutzausrüstung passt.
    Zimmerfußboden nicht tiefer als 50 cm unter Gelände. Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit...
    Fest steht dass Du Deine gewünschte Glasabdeckung des Schachtes vergessen kannst und auch ein Geländer dürfte unzulässig sein, weil der Rettungsweg damit verbaut wird.
    Bleibt nur abgraben und abtreppen.
     
  15. #15 Gast82596, 02.03.2021
    Gast82596

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    Oder ein hübsches Geländer mit Türchen (abschließbar mit Feuerwehrzugang) :mauer
     
  16. #16 Fred Astair, 02.03.2021
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    Und dann springt der Retter 1.10 m runter?
     
  17. BaUT

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    Als Bauträger würde ich den Durchgang zwischen Fertiggarage und Haus durch einen Zaun schließen und für den Lichthof eine Beetumpflanzung planerisch festlegen, die natürlich als Außenanlage vom Bauherrn zu erbringen ist, dann tritt niemand mehr in die Grube wenn dort Rosenbüsche stehen und kein Verkehrsweg mehr unmittelbar an diesem Lichtschacht entlang führt.
     
  18. Caylo

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    OK, verstehe. Danke für die Erläuterung. Das war mir in dem Umfang nicht klar. Dann ist der Raum mit Lichthof, um den es hier geht, wohl kein vollwertiger Wohnraum, sondern eher eine Art "Zusatzraum". Ist mit dieser Art Raum dann noch ein solcher von dir geschilderter Rettungsweg einzuhalten?
     
  19. #19 Fred Astair, 02.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 02.03.2021
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    "Zusatzräume" gibt es nicht.
    Wenn sich Menschen da nur kurzzeitig aufhalten (Bier aus dem Keller holen, Wäsche auf die Leine hängen, Weihnachtsdeko einlagern) ist das nicht notwendig. Bei den unter Bauträgern allseits beliebten Hobbyräumen als Abgrenzung zu Wohnräumen, ist der zweite Fluchtweg aber Pflicht, weil Aufenthaltsraum.
     
  20. #20 klappradl, 02.03.2021
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    Oder noch 10 cm Kies reinschütten. Vielleicht geht das noch bis Oberkante Fensterrahmen :)
     
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