Bauvorhaben abgelaufen?

Diskutiere Bauvorhaben abgelaufen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bayern: Hallo A hätte bitte mal eine Frage, eine gewünschte Vorinformation... A Nachbar B Bauherr Was heisst das, bzw. was hat es für Folgen wenn...

  1. #1 Noses, 02.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 02.03.2021
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    Bayern: Hallo A hätte bitte mal eine Frage, eine gewünschte Vorinformation...
    A Nachbar
    B Bauherr

    Was heisst das, bzw. was hat es für Folgen wenn ein Bauamtmitarbeiter zu A sagt: "Das Bauvorhaben von B ist bis ende Februar abgelaufen."

    Bauvorhaben von B noch nicht fertig ist, heisst dann was?

    Die Infos die A dazu hat sind, dass im Jan 2019 das letzte Mal von B was dran gearbeitet wurde.
    Und, dass B keinen Antrag auf Verlängerung gestellt hat.
     
  2. #2 Fred Astair, 02.03.2021
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    Dann muss A den Bauamtsmitarbeiter fragen, was er mit diesem Satz meint.

    Ich liebe solche A- und B- Fälle.
    Das sind fast immer Leute, die nicht den Arsch in der Hose haben, zu sagen, wer sie selbst in dem Spielchen sind.

    Sprach Abraham zu Bebraham: Kann ich mal Dein Cebraham?
     
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  3. Noses

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    Wenn A fragt und A der Nachbar ist, ist A der Fragesteller, also der Nachbar als Fragesteller, ergo, ich. ;)
     
  4. #4 Fred Astair, 02.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 02.03.2021
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    Und warum nennst Du Dich dann A und wen meinst Du mit Bayern?
    Sind wir hier bei Lupo und Goofy?
    Wenn also Du A bist, dann müsstest Du den Mitarbeiter fragen, was er meint, wenn "das Bauvorhaben abgelaufen ist".
    Ich könnte ja vermuten, dass die Baugenehmigung abgelaufen ist. Weis man's?
     
  5. #5 simon84, 02.03.2021
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    Da sind wieder die zwei richtigen Nachbarn beinander :)
     
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    :mega_lol: Bayern = Bayern.... ich lach mich schlapp. Na, wer von uns ist da jetzt lustig was?
    Sorry, ich wollte euch das ganz einfach erklären und das habt ihr halt so nicht verstanden, is ja okay.
    Mein Fehler, is gut jetzt?
     
  7. #7 Fred Astair, 02.03.2021
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    Wenn Du keine Antwort erwartest, ja.
     
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    Hat A B beim BA angeschwärzt?
     
  9. Noses

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    Ah okay?
    Was seid ihr für Menschen, was denkt ihr euch? Normal ist das Forum dazu da, dass jemand eine Frage stellen darf und auf solche Kommentare kann man wirklich verzichten. Keiner ist perfekt oder drückt sich so aus, dass manche von euch es verstehen. Okay, auch gut. Und nein es ist niemand angeschissen worden. Es war eine normale Frage was das zu bedeuten hat. Hat sich aber erledigt. Hab ich mir schon von der ein oder anderen Person gedacht. Bzw. hab schon einiges gelesen wo auch so Nonsens Kommentare kamen.

    A grüßt :28:
     
  10. SvenvH

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    Auf Antwortgebende dürfen Fragen stellen. War ja keine Feststellung.
     
  11. #11 simon84, 04.03.2021
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    @Noses viel besser als die verschwurbelten A / B / "Bayern" ist doch einfach eine Skizze und eine konkrete Frage :)

    Für dich bedeutet es doch eigentlich garnix, wenn der Bauantrag vom Nachbarn "abgelaufen" ist, oder ?

    Wenn ein neuer Bauantrag gestellt wird, dann wirst du doch eh wieder zur Unterschrift gebeten (in Bayern)
     
  12. #12 Noses, 04.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 04.03.2021
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    @ simon84 - Werde es mir merken.
    Aha, er müsste also dann einen "neuen Bauantrag" stellen? Das wäre ja schon mal eine Antwort auf meine Frage. Das ändert dann schon was an der gesamten Situation.
    deswegen vorab >Bayern< erwähnt ;)
    Und nein, hier zählt dazu nicht ob man unterschreibt, kann natürlich so auch ohne Unterschrift der Nachbarn genehmigt werden. (Was da beim Antrag der Fall war) Wenn man was gegen das BV hätte müsste man innerhalb 4 Wochen eine Klage einreichen.

    PS: Doch simon84, da geht es mir hauptsächlich um den mangelhaften Brandschutz, fehlender! Brandschutztüre-Tor, Kabel auf Holz, usw. und noch so einiges. Deswegen frag ich.
     
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  13. #13 MJanssen, 04.03.2021
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    Aber wenn es doch Baumängel gibt, die dir als - einfach mal unterstellt - Laie auffallen, dann stellt sich doch die Frage, warum du dich jetzt auf das Ablaufen der Baugenehmigung berufst und dagegen vorgehen möchtest, falls ich das so richtig verstehe?

    Das hättest du doch längst bei der Bauaufsicht melden können? Ich verstehe da den Zusammenhang nicht.
     
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  14. #14 simon84, 04.03.2021
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    Absolut verständlich. Darauf kannst du das Bauamt doch jederzeit hinweisen.

    Bei einem Bauantrag kannst du als Nachbar Unterschrift verweigern und begründen.
    Das bezieht sich aber auf den Charakter des Bauantrages an sich und nicht um den Baufortschritt oder Zustand.

    Oder handelt es sich um einen Umbau/Sanierung?
     
  15. SvenvH

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    Nicht fertig bedeutet aber ja nicht, dass er nicht mehr weiterbauen darf. Die Frist bedeutet lediglich, dass im besagten Zeitraum mit den Arbeiten begonnen werden muss.
     
  16. #16 Fred Astair, 04.03.2021
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    Bist Du Brandschutzingenieur oder gar -sachverständiger, dass Du Dich so gut auskennst?
     
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  17. #17 simon84, 04.03.2021
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    Wie genau in diesem speziellen Fall umgegangen wird, weiss nur die Baubehörde.
    Ob überhaupt ein komplett neuer Bauantrag fällig wird ist noch unklar.
     
  18. Noses

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    Ich hab gestern mal im Bauamt angerufen, da kommt mal einer der sich umschaut. Dieser Mitarbeiter hat gesagt, dass der Bauherr noch nicht mal eine Bauvoranzeige gestellt hat. Also ist das alles etwas durcheinander?
    Das mit dem Brandschutz ist noch extremer als von mir angedeutet, die Person ist eine tickende Zeitbombe. Und ja, es ist so. Ich erlebe es live mit. Das betrifft aber die Person. Er macht so einiges mit brennbaren Materialien was einen das Blut in den Adern gefrieren lässt.
    Neuer Bauantrag wäre für mich der Vorteil gewesen, dass ich dann dagegen angegangen wäre.
    Es handelt sich um Nutzungsänderung Scheune / Garage

     
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