Bautätigkeit auf Grundstück vor Erschließung

Diskutiere Bautätigkeit auf Grundstück vor Erschließung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Forumgemeinde, wie dem einen oder anderen Bekannt, vgl. anderen Thread, wollen wir auf einen Grundstück in der Gemeinde bauen. Die...

  1. #1 Gast56382, 02.03.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Liebe Forumgemeinde,

    wie dem einen oder anderen Bekannt, vgl. anderen Thread, wollen wir auf einen Grundstück in der Gemeinde bauen. Die Gemeinde verkauft Ihr Land und wir haben ein Stück ergattern können.
    Die Grundstücke sollen ja nun erschlossen werden. Die Erschließungsarbeiten gehen jetzt am 15.03.2021 los und sollen am 31.08.21 abgeschlossen sein. Es wird Wasser, Abwasser und ein Baustraße erstellt.

    Notartermin ist am 16.03.21 und die Gemeinde will unmittelbar die Knete 113.000€ haben. Da habe ich mir gedacht, jetzt im April, bzw. nach Freigabe der unteren Wasserbehörde, bereits privat auf unserem bezahlten Grundstück den RGK zu verlegen, mit einem Minibagger. Schließlich ist es auch unser Grundstück.

    Nun dreht die Gemeinde am Zeiger, speziell die Wichtigtuer vom Bauamt, per Mail. Sie hätten gehört, dass ich auf dem von uns erworbenen Grundstück was machen möchte und Sie weisen darauf hin, dass Bautätigkeiten erst nach gesonderten Schreiben der Gemeinde zulässig seien.

    Wozu soll ich denn das Grundstück bezahlen, wenn andere mir sagen, ob und wie ich was auf unseren Grundstück zu tun habe. Der RGK ist nicht genehmigungspflichtig, man muss ihn nur der unteren Wasserbehörde anzeigen.

    Können die das so einfach, muss ich daran halten? Was wollen die eigentlich von mir?

    Gruß
    Sciro
     
  2. #2 Lexmaul, 02.03.2021
    Lexmaul

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    Würde denen genau das erklären - wer weiß, was der IM denen zugespitzelt hat.

    Wenn die denken, Du startest mit dem Bau, haben sie ja recht.
     
  3. #3 Gast56382, 02.03.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Eigentlich ist der Bauamtsleiter ganz nett. Ich habe öfters mit ihm zu tun gehabt, wegen dem Grundstück. Das läuft alles über diese Herrschaften. Es ist eine kleine Gemeinde mit eigenem Bauamt.
    Im letzten Telefonat sagt er mir, dass wenn ich schon vorher was privat habe, ich das da machen könne. Auf der anderen Seite, empfinde ich es als ganz schön Steil und Anmaßend. Man soll das Grundstück bezahlen. Alle Kredit laufen bereits und man soll ja schön danke und Amen sagen und 6 Monate Kreditbereitsstellung durchziehen lassen und kann nichts machen. Dann hätten die Damen und Herren das Grundstück verkaufen sollen, wenn alles fertig ist aber nicht jetzt die Kohle einsacken und rumzicken.
    Ich habe es überhaupt nicht gerne, wenn jmd. Geld abverlangt und dann mir sagt, was ich zu tun und zu lassen haben. Zumal es keine Bauantrag-, Anzeigepflichtige Arbeit ist.
     
  4. #4 simon84, 02.03.2021
    simon84

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    Moderator

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    Dann mach es doch einfach.
     
  5. #5 Gast56382, 02.03.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Das mache ich auch. Was wollen die, die Polizei rufen und mich von meinen eigenen Grundstück jagen? Weil Sie das nicht möchten... Mich belastet es, jetzt soviel Geld aufgenommen zu haben. Die Zeit, kostenfreier Bereitstellungszins, drückt wahnsinnig von hinten und man kann nichts machen.
    Ich hab echt 180 Puls, das regt mich wahnsinnig auf, was diese Leute sich alles meinen herausnehmen zu können, wie Lehnsherren. Seit April 2019 ging die Stücke in den Verkauf alles lief nur verzögert ab. Ich habe den geänderten Notarentwurf noch nicht gesehen. Im Verkaufsschreiben an mich v. 23.12.2020 steht.

    "Die Erschließungsmaßnahmen des Baugebietes wird im Januar 2021 starten. Die Fertigstellung ist für August 2021 vorgesehen. Im Anschluß kann mit Ihrem Bauvorhaben begonnen werden. Der Zeitpunkt wird Ihnen mit einem Schreiben der Gemeinde mitgeteilt"

    Jetzt in der Mail schreibt er:

    "Ich muss an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, dass Bautätigkeiten auf den Flächen erst nach gesondertem Schreiben von der Gemeinde zulässig sind.
    Die Bauarbeiten beginnen am 15.03. Fertigstellungstermin ist nach wie vor Ende August 2021."

    Mich verunsichert, ob das Verlegen eines Kollektors eine Bautätigkeit nach einer mir unbekannten Verordnung ist. Ich kann Bautätigkeit nur im Zusammenhang mit Baugenehmigung, Bauanzeige finden.
     
  6. #6 K a t j a, 02.03.2021
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    Was stand denn im Kaufvertrag?

    Wenn Dich das jetzt schon so aufregt, wie soll dann erst der Hausbau werden? Die Zeit und die Kosten waren doch vor dem Kauf bekannt, oder? Plan doch inzwischen lieber Dein Haus, als irgendwo Gräben zu ziehen, die an Tag X garantiert an der falschen Stelle ankommen.
     
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  7. #7 Gast56382, 02.03.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Hi Katja,

    bis jetzt nur das hier

    Die Erschließungsmaßnahmen des Baugebietes wird im Januar 2021 starten. Die Fertigstellung ist für August 2021 vorgesehen. Im Anschluß kann mit Ihrem Bauvorhaben begonnen werden. Der Zeitpunkt wird Ihnen mit einem Schreiben der Gemeinde mitgeteilt

    Den geänderten Notarvertrag haben wir noch nicht. Ich habe ein Problem damit, dass der Bauamtsleiter es mir anders mitgeteilt hat. Alles kein Problem, es geht los, sobald Baumaschinen rauf können etc. pp. Auch... Privat können Sie schon was machen auf ihrem Grundstück machen. ..

    Planung, Bauantrag alles schon fertig. Erst nach seinen Beteuerungen haben wir das Grundstück zugesagt und uns um die Finanzierung gekümmert.
     
  8. Dimeto

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    Wie ist es dazu gekommen?
    Da bin ich anderer Auffassung. Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Landesbauordnung:
    Ist ein an sich verfahrensfreies Vorhaben Bestandteil einer genehmigungspflichtigen Baumaßnahme, ist es im Rahmen des Gesamtvorhabens genehmigungspflichtig.
    Ja.
    Ja.
    Das weiß ich nicht. Frag' den netten Amtsleiter. Schick' ihm eine E-Mail, verweise auf die telefonischen Versprechungen, hänge die E-Mail des Sachbearbeiters an und frage, ob Du nun baggern darfst. Vielleicht hat sich der Amtsleiter aber auch ein bischen weit aus dem Fenster gelehnt und die Sachbearbeiter sind angehalten, möglichen Behinderungen bei den Erschließungsarbeiten vorzubeugen?
    Ja, das wäre tatsächlich eine Möglichkeit. Wenn die genauso auf Krawall gebürstet sind wie Du, dann kann das schon eskalieren. Du verlierst auf jeden Fall, selbst wenn es Dir juristisch gelingen sollte, Recht zu bekommen - was ich aber nicht glaube. Denn wenn Du jetzt schon ein Zeitproblem hast, wird es durch einen Rechtsstreit nicht besser.
     
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  9. #9 Gast56382, 02.03.2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.03.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Hi Dimeto,

    tja, das ist ja mist mit dem RGK, da könntest du Recht behalten
    Dort kommt die WP ran. Aber die WP ist nicht genehmigungspflichtig und der RGK wird dem Bauamt auch nicht angezeigt. Die Frage ist, ist das PE Rohr Bestandteil der genehmigungspflichtigen Baumaßnahme.

    Ich bin im Grunde nicht so schnell ungehalten. Aber dieses ständige hin und her der Gemeinde.
    Es lief alles über den Bauamtsleiter und von dem habe ich auch die E-Mail. Es wurde ihm gesagt, dass... Keine Ahnung wer das war.
    Ich hatte mal bei der Planung KW4/2021 angerufen und wollte gerne für den zu erstellenden Lageplan die Höhen Fertigstrasse haben. Damit das alles korrekt hingkommt. Da hieß es auf einem Mal die Daten werden 2023 erst raugegeben und an mich schon mal gar nicht. Gut, dachte ich mir. Das Planungsbüro kann schon einmal was durcheinanderbringen. Hab aber danach nicht mehr den Amtleiter telefonisch ranbekommen.
    Der liebe Bauamtsleiter hat nämlich noch im November zu mir gesagt, ich soll schon einmal alles fertig machen und es hochschicken per Mail. Da hatte er mich bei uns in der Behörde (Bund) extra angerufen. Ich sollte es aber nicht Bauanzeige nennen, weil diese ja innert 4 Wochen Gültigkeit erlangt. Wenn es endlich losgeht mit der Erschließungsmaßnahmen dann gehe alles im Nachgang sehr schnell mit der Genehmigung. Tja, jetzt haben wir uns das Geld geholt. Notar steht der Termin und nun kommt sowas. Das regt mich einfach auf.
     
  10. #10 Fred Astair, 02.03.2021
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    Hier war Dimeto schneller.

    Natürlich kannst Du Radischen säen, einen Apfelbaum pflanzen oder einen Liegestuhl hinstellen, sobald das Grundstück Dir gehört, aber noch nichts, was mit dem eigentlichen Bau zu tun hat.
    Ich kann aus Deinen Zitaten kein Hin und Her der Gemeinde erkennen.
    Du solltest wirklich von Deiner Erregung runterkommen und an Dir arbeiten, sonst überstehst Du den Bau nicht, wenn Du so wenig stressresistent bist.
     
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  11. #11 Kriminelle, 02.03.2021
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    Was ist das denn?

    Aber das wusstest Du doch vorher? Und das hat ja auch eigentlich jetzt nichts mit Deiner GRK zu tun, dass die Erschließung noch bis Mitte 21 laufen wird. Die ersten beißen die Zinsen, wenn er kein EK hat, stimmt. Derjenige, der das letzte Grundstück bekommt, hat wahrscheinlich weniger Wartezeit. Meines Wissens müssen sie auch erst die Hälfte oder so verkaufen, damit überhaupt die Erschließungsfirmen bezahlt werden können. So war es bei uns. Das wurde aber für die meisten kein Problem oder zum Thema gemacht, weil man wusste, dass von unseren Geldern die Erschließung bezahlt wird. Fairerweise muss man sagen, dass es bei uns Erbpacht ist, dennoch die Erschließungskosten getrennt abgewickelt wurde.

    Das kann man rauslesen. Aber ich verstehe es jetzt nicht, dass Du die Tatsachen vermischst. Das eine sind die Zinsen, das andere Deine Buddelei. Die Buddelei bringt Dich doch aber nicht wirklich von den Bereitschaftszinsen weg oder der jetzigen Situation?!

    So sehe ich es auch. Die planieren die Baustrasse, LKWs fahren kreuz und quer, riesig lange Rohre werden transportiert und verlegt in tiefe Gräben, und die Bauherren laufen dort rum, ohne Helm und Sicherheitsbekleidung und wollen Zeit nutzen, von der es noch genug geben wird. Das wird so nicht funktionieren. Hinterher ist immer das Gejammere groß, dass die Behörde nicht genau genug war.
    Egal.
    Das Problem, was auch ich sehe: beim Hausbau bist Du von anderen und deren Timing abhängig. Das ist nunmal so. Und viele Sachen kosten. Kosten extra und zusätzlich. Wenn das jetzt so anfängt, dass Dich so etwas auf 180 bringt, wirst Du den Hausbau nicht überleben und wenn doch, wirst Du sehr viel feindliche Stimmung verbreiten bei Menschen, mit denen Du noch zu tun hast und haben wirst. Da kommen sehr wahrscheinlich noch Situationen auf Dich zu, dagegen ist das, was Du beschreibst, Peanuts.
     
  12. #12 Lexmaul, 02.03.2021
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    Ich glaube, Ihr braucht den TE beim dritten (?) Hausbau wohl nicht mehr bzgl. Stress belehren ;)
     
  13. #13 Fred Astair, 02.03.2021
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    Dann hat er wohl bei den ersten beiden sein komplettes Nervenkostüm verschlissen.
     
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  14. #14 Gast56382, 02.03.2021
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    Ich bin die Ruhe selbst. :-) Aber bei dem Thema mit sehr viel Leidenschaft dabei und hatte mir bereits in Gedanken ausgemalt wie ich den Ringgrabenkollektor frei von BPL usw. schön verbuddele und dieser die Saison nutzt, um einzuwachsen für max. Ertrag im Winter. Im Telefonat war es ja zugesagt... jetzt halt nicht mehr. Da stellte sich mir die Frage, ob es eine Baumaßnahme ist, was dem Bauamt etwas angeht.
    Evtl. habe ich im Affekt zu leidenschaftlich dokumentiert. (-;
     
  15. #15 msfox30, 02.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 02.03.2021
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    =Ringgrabenkollektor.
    @Sciro80: Letztlich ist doch der RGK nur ein Graben mit einem PE-Rohr. Wenn einer fragt, dann sagst du einfach du verlegst schon einmal die Rohre für deine Rasenbewässerung. :) DAS sollte ja nun nicht verboten sein. Es sollte ja auf dem eigenen Grundstück auch nicht verboten sein, Gräben mit dem Bagger zu ziehen.
    ABER: Hast du schon die Baugenehmigung? Wenn nicht, bist du ja noch auf das Bauamt angewiesen. Wenn ihr nur eine kleine Gemeinde seid, dann bist du bekannt und man kann dir leicht Steine in den Weg legen... Also immer schön lieb mit dem Bauamt sein :).
     
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  16. #16 seaway, 02.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 03.03.2021
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    Wenn mir ein Anlieger auf meiner Baustelle in der ich für eine Gemeinde ein Baugebiet erschließe rumhüpfen würde wäre aber gleich Stimmung.
    Solange die Erschließungsarbeiten noch laufen geht die Verkehrssicherungspflicht, Baustellenabsicherung usw. mit der Baufirma die dort Strom, Gas, Wasser etc legt mit heim. Da haben unbeteiligte, auch wenn Sie Anlieger sind / werden nichts verloren. Keinen Bock das einer mit seinem Auto in die Baugrube fährt. (Schon passiert)
    So zumindes liefs in dem von mir erschlossenen Baugebiet. Haftungsgeschichte.....

    Wenn die Arbeiten abschschlossen sind dürfen alle drauf. Vorher Baustelle. Eltern haften für ihre Kinder.

    Nachtrag: Mein letztes Neubaugebiet hatte fast 100 Grundstücke. Wenn du da für einen "ich kann nimmer warten" Anlieger eine Ausnahme machst spricht sich das innerhalb einer halben Kaffeetasse rum und du hast nur noch Behinderungen.... Ausnahmen? - Niemals. Habs erlebt.
     
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  17. #17 Gast85808, 02.03.2021
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    Genau, da liegt sciro80 Gedankenfehler. Du musst erst mal zu Deinem Grundstück hinkommen. Die Straße ist noch nicht öffentlich, all Grundstücke um Deines gehören aktuell noch der Gemeinde. Heißt übertrieben gesagt: Hausfriedensbruch.

    unmittelbar die Knete: also, da gibts noch sowas wie Auflassungsvormerkung usw. Dann Übergabezeitpunkt usw. Somit ist es im April noch lange nicht Dein Grundstück.
     
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  18. #18 seaway, 03.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 03.03.2021
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    Weil ich grad so schön in Fahrt bin...

    Planungsdaten geb ich nicht raus. Wenn es bei der Ausführung zu ner Änderung kommen musste und die Straße plötzlich ne andere Querneigung haben muss oder ein Ablauf versetzt werden muss haste auch wieder nur Ärger und Trubel weil die Anlieger schon mit den Daten geplant haben obwohl sogar im Planspiegel steht, dass die Maße nicht endgültig sind.

    Lösung:
    Fertig bauen, BESTANDS—Vermessung machen, die Daten an die Eigentümer.
    Gib nix besseres als jemand der sich beschwert, dass da im Entwurfsplanung den er schon mal zur Ansicht bekam aber an der Stelle kein Straßenablauf oder Straßenlaterne eingezeichnet war. Jetzt ist da aber einer. Der muss weg.... Ich könnt Bücher schreiben.

    Auch wenn du u.U. recht umgänglich bist sind es heutzutage 3 von 5 nicht mehr und wenn du ne Ausnahme bekommst muss ich sie dem Deppen den ich nicht mal ohne Helm den Bolzplatz fegen lassen würde auch geben.
     
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  19. #19 Gast56382, 03.03.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Morgen,

    danke für eure Zahlreichen Antworten. Dann werde ich das Grundstück auch nicht eher bezahlen, so einfach. Man kann auf der einen Seite nicht die Hand aufhalten und auf der anderen Seite erwarten, dass man Monatelang wartet. Die Gemeinde ist zu früh mit dem Verkauf dran, dass es da gewisse Erwartungshaltungen gibt, ist doch selbst verständlich. Man muss nur versuchen die Gegenposition einzunehmen. Am EK liegt es nicht. Ich bin verstimmt, ob der Absprachen, su.

    @msfox30
    So hatte ich es mir auch gedacht, aber da hast du vollkommen recht.

    @Skogen
    Ja, darum geht es. Ich muss zu unserem Grundstück über die noch zu erschließende Straße oder halt über anderen Grundstück rüber. Alternativ Frage ich unseren Pächter des Ackers, dort könnte ich mit dem Minibagger rüber.
    Aber erst, wenn ich alles fix habe mit dem Grundstück

    @seaway,

    Im Grund hast du absolut Recht. Es handelt sich um 12 Grunstück. Ich kann als Gemeinde nicht April 2020 in den Verkauf gehen und ab 03.2021 die Hand aufhalten und bisher ist dort nichts passiert, nur Labern. Der Baustart sollte schon 10.2020 sein.
    Es wir ja erst einmal nur eine Baustraße erstellt. Ab 09.2023 wird dann die fertige Straße errichtet. Bis dahin sollen 80% aller Eigentümer die Immobilien errichtet haben. Die Planung, Vermessung wartet nicht auf einen Sciro und haben ebenso Vorläufe. Auch möchte ich nicht mit OK BPL tiefer gehen als die geplante Straße. Da kann es aus meiner Sicht nicht falsch sein sich die geplanten Daten zu erfragen. Ob das nachher bisl Abweicht okay, aber irgendwo muss man anfangen.
    Da beißt es sich dann wieder. 80% Errichtung bis Baubeginn Fertigstraße aber nix heraus geben und wenn ich dann vom Planungsbüro hören, dass an den Sciro schon einmal nix raus gegen werden soll, bin ich etwas verstimmt. Immer mit Blick auf den vorangegangen Korrespondenz.

    Ich fand das Entgegenkommen echt okay aber...

    Mit hin und her der Gemeinde meine ich folgendes:

    11.2020 Anruf Bauamtsleiter. Alles sei kein Problem und wir können ruhigen Gewissens kaufen. Erstellen Sie schon einmal den Bauantrag und fertige Pläne. Nennen es aber nicht Bauantrag, weil ist ja noch nix passiert an der Fläche. Wenn fertig, das gehe sehr sehr schnell, weil ja nur Baustraße, kann es sofort losgehen. Preis bleibt wie 04.2020 angekündigt, man habe sehr gut geplant.

    - Preis um 10.500€ höher, Auskunft das sind die Preise.
    - Plan 1001m2 , Gemeinde möchte auch das Land mit der belastet Grunddienstbarkeit veräußern. Sie sollten das mitkaufen. 4680,-€ mehr.

    Erst einmal Uff, aber günstiger wird es nicht mehr. Also durch damit.

    12.2020 17:30Uhr Anruf vom Bauamtsleiter, läuft alles Lageplan fehlt aber noch im Bauantrag, soll es nachholen

    - 18.02.2021 Auskunft Planungbüro was ich mir einbilde Daten zu erfragen, es gibt keine Planungsdaten. Die Straße sei 2023 feritg. Anweisung vom Bauamtsleiter

    01.2021 18:23Uhr Anruf vom Bauamtsleiter, Notartermin am besten auf ende Feb. oder März, dann ist alles im Kataster hinterlegt. Im Planungsgespräch mit der Baufirma wurde angekündigt, dass die Bauherren bei Bedarf die Lage des Abwasserübergabepkt. mitteilen können.

    - Notar auf 16.03. vereinbart
    - 03.03.21 Notartermin steht auf der Kippe, weil geänderten Vorvertrag aufgrund stark verzögerten Antwort der Gemeinde. Vorentwurfsdatum war 08.02.

    01.2021 erneuter Anruf, nach dem Notar soll ich schon einmal gleich bei den Stadtwerken Bau-Wasser, Abwasser beantragen. Die Gemeinde stimmt dem zu. Geht dann noch schneller, weil wird gleich mit reingeworfen. Auch könne ich schon privat bisl was machen, aber nichts was ein Bauantrag bedarf.

    - Mail v. 02.03 Ich habe nicht vor 31.08 mit Bautätigkeiten zu beginnen und quasi mein Pfoten vom bezahlten Grundstück zu lassen.



    Das meine ich mit dem Hin und her. Dann sollen Sie doch ganz klare Ansagen machen und mir nicht Honig ums Maul schmieren.
     
  20. #20 Fred Astair, 03.03.2021
    Fred Astair

    Fred Astair

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    Bist Du in einer so komfortablen Situation, dass Du das durchziehen kannst?
    Hier liest sich das anders:
     
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