Baulasteintragung nach Baugenehmigung

Diskutiere Baulasteintragung nach Baugenehmigung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, könnte mir jemand verraten ob eine neue Baulasteintragung Auswirkungen auf die genehmigte Baugenehmigung hat? Wenn nur eine...

  1. #1 abeja11, 06.03.2021
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    Hallo zusammen,

    könnte mir jemand verraten ob eine neue Baulasteintragung Auswirkungen auf die genehmigte Baugenehmigung hat?

    Wenn nur eine Vermutung möglich ist, bitte nicht mitteilen. Ich benötige den richtigen Punkt.

    In meinem Fall versuche ich eine 2,30m auf 11m L-Stützwand zu verhindern, in dem die Erdhöhe um mind. 1m angehoben werden soll. Dazu muss eine Baulasteintragung erfolgen.

    Meine Baugenehmigung ist aktuell mit dem alten Konstrukt L-Stützwand ohne weitere größere Beschreibung angefertigt und bereits genehmigt worden.


    Danke euch


    Grüße Biene
     
  2. #2 simon84, 06.03.2021
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    Den bekommst du nur von deinem zuständigen Bauamt, leider !

    Wer will was genau verhindern?

    Willst du 1 Meter aufschütten, dazu L-Steine setzen und brauchst dazu eine Baulast auf dem Nachbargrundstück? Oder will der Nachbar das tun und will dafür eine Baulasteintragung auf deinem Grundstück ?
     
  3. #3 abeja11, 06.03.2021
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    Ich versuche zu verhindern, dass diese teurer hohe Wand aufgestellt wird durch die geplante Baulasteintragung. Damit die Stützwand mind. 1m weniger Höhe aufgestellt werden kann.
    Die Baulast soll auf beiden Grundstücken erstellt werden. Auf meinem sowie auf dem nebendran. Laut dem Bauamt müssten beide Nachbarn diese Baulast unterschreiben.
    Der Nachbar will selbst 2m auf seinem Grundstück anschütten.
     
  4. #4 simon84, 06.03.2021
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    Die Wand wird nicht wegen einer Baulast aufgestellt, sondern ein Nachbar möchte hoch Aufschütten, diese hohe Aufschüttung erfordert eine gegenseitige Baulast und (logischerweise) auch eine hohe Mauer.

    wenn du das nicht willst sondern nur 1 Meter aufschütten dann unterschreibst du eben nicht !

    wenn der Nachbar dann aber auch nicht unterschreibt kannst du evtl auch nicht auf 1 Meter auffüllen.

    müsste man mehr Details dazu wissen Satzung Bebauungsplan, Gemeinde etc.

    in der Regel sind Aufschüttungen nur bis ca 0,5m möglich dafür aber oft verfahrensfrei und erfordern auch in der Regel keine Baulasten

    PS hast du mal eine Skizze von dem ganzen ?

    Ich denke du weißt das selber schon aber am besten ist ihr einigt euch mit dem Nachbarn auf eine gleiche Geländehöhe an der Grenze dann gehts doch viel einfacher und keiner schaut auf eine Mauer
     
  5. #5 abeja11, 06.03.2021
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    Nein du hast es falsch verstanden.
    Die Wand muss wegen meinem Bauvorhaben aufgestellt werden.
    Ich will aber eine Wand haben die nicht so hoch ist, sprich auch nicht so furchtbar teuer.
    Deswegen wird diese Baulast benötigt.
     
  6. Dimeto

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    Sorry, Deine Schilderung des Sachverhaltes ist auch nicht zu verstehen.
     
    Fred Astair gefällt das.
  7. #7 Fabian Weber, 06.03.2021
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    Du willst 1m und Dein Nachbar 2m?

    Du brauchst seine Zustimmung und umgekehrt er Deine auch?
     
  8. #8 simon84, 06.03.2021
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    Skizze bitte.
    Verstehe es immer noch nicht.

    der Nachbar schüttet 2 Meter auf und du musst L Steine setzen??

    und jetzt willst du noch nen Meter aufschütten damit die L Steine günstiger sind ?
     
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