Diebstahl im Neubau

Diskutiere Diebstahl im Neubau im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, wir bauen mit einem bauträgervertrag eine von dort entstehenden mehreren dhh. Da uns die Armaturen nicht gefallen haben wurden...

  1. RB85

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    Guten Abend,

    wir bauen mit einem bauträgervertrag eine von dort entstehenden mehreren dhh.
    Da uns die Armaturen nicht gefallen haben wurden durch uns neue bestellt und nach Rücksprache mit dem Installateur diese in den Neubau gebracht.
    Die letztlich Installation hat sich etwas verzögert.
    Jetzt wurden wir von ihm angerufen dass ein Wasserhahn (370€) fehlt. Wir sind hingefahren und haben mit ihm zusammen alles nochmal durchsucht, leider ohne Ergebnis.
    Es ist so dass der Schlüssel nah am Haus gebunkert wird und dies wissen wohl alle gewerke.
    Jetzt fragen wir uns wie das Ganze rechtlich bzw versicherungstechnisch aussieht. Wir sind ja nicht die Bauherren sondern nur die Auftraggeber, dadurch haben wir auch nicht bestimmen können wer wo den Schlüssel versteckt. Besser wäre es gewesen dass dieser garnicht erst zugänglich gewesen wäre.
    Kann jemand sagen wer jetzt für den Schaden haftet?
     
  2. #2 Lexmaul, 08.03.2021
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    Der Bauträger.
     
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  3. RB85

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    Vielen Dank für die superschnelle Antwort.
    Auch dann wenn ich die Armatur selbst gekauft habe und quasi dort eingelagert habe bis zur Installation?
     
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  4. #4 Lexmaul, 08.03.2021
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    Ah, das KANN was anderes sein - aber das muss ein Jurist bewerten. De facto gehört Euch das Haus nicht, ihr bekommt ja auch keinen Schaden ersetzt, wenn Ihr etwas in einem Kaufhaus vergesst und es weg kommt.
     
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  5. RB85

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    Schwierige Lage für mich als Laie.
    Fakt ist wir haben die Armatur selbst bestellt und dann dort abgelegt mit dem blauäugigen Denken dass da nix wegkommt da ja verschlossen.
    Auf der einen Seite braucht der Installateur die Armatur um das Haus fertig zu stellen für die Abnahme. Auf der anderen Seite wäre die Standard Armatur wohl vorerst nicht uns gewesen und somit dann auch der Ersatz Sache des Bauträgers. Bin echt überfragt, zu einem Anwalt zu gehen wegen 370€ ist halt auch nicht rentabel.
     
  6. #6 Lexmaul, 08.03.2021
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    Gibt Jura-Seiten, die Dir für wenig Geld eine Antwort geben ;)
     
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  7. #7 K a t j a, 08.03.2021
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    Ich würde erstmal nett fragen, ob man sich den Schaden teilt, bevor man mit der Rechtskeule droht. Ist ja kein Betrag, der die Finanzierung gefährdet, oder?
     
  8. #8 Fred Astair, 08.03.2021
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    Das IST was anderes.
    Wie Ihr selbst festgestellt habt, wären die Standard-Armaturen Sache des BT gewesen.
    Wenn Käufer ihr Privateigentum aus der Hand geben, sollten sie den Empfang quittieren lassen.
    Wer sollte sich denn mit Euch die 370,- teilen? Der BT, der Installateur, der Dieb?
     
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  9. #9 simon84, 09.03.2021
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    Vermutlich habt ihr gewusst dass der Schlüssel „deponiert“ ist ?
     
  10. RB85

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    Erst einmal danke für die Antworten.
    Zu Katjas Kommentar fällt mir nicht viel ein.
    Danke Fred Astair, das dachten wir uns leider.
    Simon ja das wusste jeder, tut hier jedoch leider nix zur Sache.
     
  11. #11 MJanssen, 09.03.2021
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    Naja schon, denn das bedeutet, dass ihr euer Privateigentum in ein Haus gelegt hat, wo jeder ohne großen Aufwand zugriff drauf hat. Das wird euch Simon damit sagen wollen: ein Grund mehr hier nichts hin zu legen...
     
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  12. #12 klappradl, 09.03.2021
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    Die Frage ist doch, ob des Lagern vor Ort als Übergabe an den Bauträger gilt. Denn dann ist der wieder verantwortllich. Ist er ja auch, wenn jemand die Hähne wieder ausbaut und mitnimmt.
     
  13. #13 simon84, 09.03.2021
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    @RB85 das spielt rechtlich eine sehr große Rolle ! Aber ich will auch nicht zu weit ausholen.
    Da müssten wir uns mit Grundprinzipien der Deutschen Rechtsprechung auseinandersetzen, Kausalität, objektive Zurechnung usw.

    Zusammengefasst sage ich mal so. Ein guter RA kann da vielleicht noch irgendwas rausholen. Zivil- und/oder Strafrechtlich.
    Aber ihr müsstet erstmal nachweisen, dass der Bauträger die "Verantwortung" für die Ware übernommen hat.
    Habt ihr evtl. nicht schriftlich bzw. glaubhaft belegbar und der wird es sowieso vor Gericht abstreiten.

    Dagegen steht, dass ihr vermutlich fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gehandelt habt, denn euch war bekannt, dass das Gebäude für eine unbekannte Anzahl
    von Personen frei zugänglich war, und mit geringem Aufwand auch eine Drittperson Zugriff zum Objekt erlangen kann.

    Das heisst, ihr (und auch jeder andere Handwerker auf der Baustelle) musste davon ausgehen, dass sehr leicht Material und Werkzeug entwendet werden kann.

    Alles in allem, lohnt sich der Aufwand für 370 EUR auf keinen Fall.
     
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  14. #14 msfox30, 09.03.2021
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    Die erste Frage wäre ja überhaupt: Habt ihr Anzeige erstattet? Immerhin ist es Diebstahl. Ggf. wird dann die Polizei ermitteln und vielleicht taucht durch ein Wunder der Wasserhahn wieder auf, wenn ein Handwerker kalte Füße bekommt. Ich will jetzt dem Handwerkern nichts unterstellen, aber ich bin in einer Familie mit einem Handwerker groß geworden. Naja, irgendwie muss man ja den Mindeslohn etwas aufstocken...
     
  15. #15 Lexmaul, 09.03.2021
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    Welchen Mindestlohn????
     
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  16. #16 Fred Astair, 09.03.2021
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    Du glaubst an den Klapperstorch?
    Das lässt doch nur denSchluß zu, dass der Familienhandwerker alles geklemmt hat, was in Reichweite lag.
     
  17. #17 Kriminelle, 09.03.2021
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    Sie muss sogar -> Legalitätsprinzip
     
  18. #18 Fred Astair, 09.03.2021
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    So, das war jetzt die Variante für die Sendung mit der Maus. Und wie sieht die Realität aus?
    Widerwillig und nur wenn der Anzeigenerstatter penetrant ist, wird ein Formular ausgefüllt und per automatischem Abruf ein viertel Jahr später ein Schreiben der Staatsanwaltschaft verschickt, dass das Verfahren ohne Ergebnis eingestellt wurde.
     
  19. Domski

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    Um klugzuscheissen: es ermittelt der Staatsanwalt. Er bedient sich nur der Hilfe der Polizei.

    Und um es rund zu machen: der Staatsanwalt ermittelt nach einem halben Jahr, des es nichts mehr zu ermitteln gibt und stellt wegen Geringfügigkeit oder mangelnden öffentlichen Interesse ein :)
     
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  20. #20 simon84, 09.03.2021
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    Geeeenau :)

    Natürlich muss ein Offizialdelikt angenommen werden. Das wird es auch ganz sicher.
    Und ebenso sicher wird das dann im "Batch Modus" wieder eingestellt ;)

    PS. So eine Anzeige hat durchaus Zwecke, z.B. einen Wisch den man einer etwaigen Versicherung vorlegen kann etc....
     
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