Mansarddach- Dach zu hoch - Abstandsflächen vergrößert ?

Diskutiere Mansarddach- Dach zu hoch - Abstandsflächen vergrößert ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir benötigen wirklich Hilfe. Am liebsten einen neutralen Architekten ( NRW) Baurecht , Mansarddach. Gerne gegen Bezahlung. Bereits zwei...

  1. #1 RichardW, 13.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 15.04.2021
    RichardW

    RichardW

    Dabei seit:
    09.09.2020
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    wir benötigen wirklich Hilfe. Am liebsten einen neutralen Architekten ( NRW) Baurecht , Mansarddach.
    Gerne gegen Bezahlung. Bereits zwei Gespräche gehabt mit unterschiedlicher Meinung.

    Gebäude fertigstellt, Vermesser da gewesen, steiles Dach (60 Grad) ist länger geworden aufgrund eines kompletten Stahlrahmen. Neue Abstandsflächen ?, plötzlich Vollgeschoss ?, Bebauung nach 34 Paragraf. Angst vor Rückbau.

    Situation: Grundstück nach Paragraf 34, Bauvoranfrage positiv , Firsthöhe 10 m gefragt, soll sich nach Örtlichkeit einfügen.
    Zwei Architekten Meinungen gehabt. 1 . Abstandsflächen werden nicht berührt, da die Mansarde eingeschoben wird. 2. Durch die höhere Dachfläche, werden größere Abstandsflächen ausgelöst

    Vermesser war da zum Schurgerüst sowie Rohbau ( Höhenlage, Grundriss) vergessen aber Geschosshöhen und Gebäudehöhen zu messen ( lt. Bauschein).
    Fertigstellungsanzeige raus, Geschosshöhen und Gebäudehöhen nachgefordert sowie üblichen Unterlagen.
    Vermesser da gewesen und hat folgendes gemessen:

    Geschosshöhen: OKFF EG, OKFF 1.OG, OKFF 2.OG , alles passt, Differenz 4 cm auf alles, da anderen Bodenbelag Treppenhaus

    Alle anderen Abstandsflächen haben Platz. Problem, sollten die Abstandsflächen in dem Bereich um 4 cm größer sein, berühre ich auf ca. einer länge von 1 m , und 4 cm breite, die Fläche des Nachbar.

    Ich hoffe, meine Berechnung stimmen.

    Welche Möglichkeiten gibt es ? Über Tipps und Ratschläge wären wir sehr dankbar



    ERLEDIGT!!!! Danke
     
  2. #2 JohnBirlo, 13.04.2021
    JohnBirlo

    JohnBirlo

    Dabei seit:
    28.05.2020
    Beiträge:
    1.139
    Zustimmungen:
    421
    Am besten ist es einen örtlichen Architekten zu finden, der die Leute vom Bauamt kennt. Das wird hier im Forum schwer werden.

    Aber vielleicht können hier im Forum einige Ideen entwickelt werden, die du dann an einen örtlichen Architekten als Denkanstoß weitergeben kannst. Dafür müssteste aber den kompletten Fall mal schildern und vielleicht eine Skizze/Foto einbringen.

    bei einer Bebauung nach §34 ist übrigens viel möglich und da kommts auch nicht unbedingt auf Zentimeter an
     
    simon84, RichardW und 11ant gefällt das.
  3. JPtm

    JPtm

    Dabei seit:
    10.05.2019
    Beiträge:
    936
    Zustimmungen:
    288
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Thüringen
    §34 sagt nicht darüber aus, ob es ein Vollgeschoss ist.
    Das schließt sich nicht aus. Es muss ledigleich ortsüblich sein, d.h. vom Aussehen.
    Bauämter nutzen aber §34 oft um diese unsinnige Vollgeschossregel zu begründen. Es gibt Urteile dazu.
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 RichardW, 14.04.2021
    RichardW

    RichardW

    Dabei seit:
    09.09.2020
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0

    Danke für die Rückmeldung.

    Mir geht es speziell darum, ob durch die Erhöhung der Dachflächen--> neue Abstandsflächen ausgelöst wurden ?
    Ist die Erhöhung des Daches zu begründen ?

    Was ist zu erwarten ?
     
  5. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.327
    Zustimmungen:
    1.662
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    So viele Informationen und doch fehlen bei allen Punkten die entscheidenden; selbst die Bilder sind so gewählt, dass wichtige Faktoren nicht erkennbar sind.
    Fangen wir mit der Gebäudeklasse an. Bei Gebäudeklasse 1 oder 2 beträgt die Tiefe der Abstandsflächen völlig unabhängig von Wand- und Dachhöhen 3,00m.
    Falls andere Gebäudeklasse:
    Dachneigung oberhalb der Mansarde?
    Geschoss oberhalb der Mansarde?
    Geländehöhen?
    Gaubenbreiten?
    Schnitte?
    Ansichten?
    Geht's nur um Befürchtungen oder gibt es schon Mängelfeststellung und Androhung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen?
     
    11ant, simon84 und Jo Bauherr gefällt das.
  6. #6 RichardW, 14.04.2021
    RichardW

    RichardW

    Dabei seit:
    09.09.2020
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0

    Ansichten wurden beigefügt, Gebäudeklasse 4
     
  7. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.327
    Zustimmungen:
    1.662
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Wow, 7 Fragen, eine Antwort.
    Mich wundert's, dass die "Gauben" so durchgegangen sind, da es keine Gauben, sondern Zwerchgiebel sind, die voll zur Wandhöhe zählen und somit eine Abstandsfläche von (8,18m + 1,4375m) * 0,4 = 3,847m auslösen. Na gut, die Nordgrenze ist nicht parallel, die Grenzabstände unvollständig angegeben und mit Rohbaubezug, das Foto verzerrt ... keine Chance für auch nur ansatzweise fundierte Aussagen.
    Dann mal anders:
    Ahnt der Nachbar etwas?
    Wie ist der drauf, auf Krawall gebürstet oder umgänglich?

    Wenn das Haus fertig ist, dürfte Rückbau unverhältnismäßig sein. Möglicherweise ist alles heilbar durch Nachtragsgenehmigung mit Abweichung, vorausgesetzt, der Nachbar spielt mit (eventuell eine Preisfrage).
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  8. #8 RichardW, 14.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 14.04.2021
    RichardW

    RichardW

    Dabei seit:
    09.09.2020
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Für mich war die Antwort aus der beigefügten Ansicht ersichtlich.

    Ich habe ein Foto von der Gaube hochgeladen, alle wurden so ausgeführt.

    Die Grundrissfläche Gebäude inkl. Dämmung, passt auf den cm.

    Mit dem Nachbar bisher keinen großen Kontakt gehabt. Ich will nur auf Nr. sicher gehen, wenn ich die Vermessungsunterlagen an das Bauamt weiterleite, was zu befürchten ist.

    Können Sie was zu der Erhöhung sagen, werden die Abstandsflächen größer ?
     
  9. #9 Jo Bauherr, 14.04.2021
    Jo Bauherr

    Jo Bauherr

    Dabei seit:
    19.06.2018
    Beiträge:
    812
    Zustimmungen:
    380
    Beruf:
    Vermieter
    Ort:
    Randberlin
    Selbstmord aus Angst vor dem Tod?
     
  10. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.327
    Zustimmungen:
    1.662
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Na, dann hättest Du Dir die letzte Frage ja sparen können, da die Antwort durch Ersetzen der Soll-Werte durch die Ist-Werte in der eingereichten Abstandsflächenberechnung ersichtlich ist, die mir, im Gegensatz zu Dir, leider unbekannt ist.
    Das ist immer noch keine Gaube und so bleibt für mich die Genehmigung der eingereichten Abstandsflächenberechnung ein Mysterium. Des Rätsels Lösung wäre die Offenbarung des Lageplans zum Baugesuch nach Bauprüfungsverordnung ohne Knicke und perspektivische Verzerrungen, aber mit Berechnung und Darstellung der Abstandsflächen und Grenzabstände.
    Die Genehmigungsbehörde könnte sagen, dass hier nicht das beantragte Gebäude errichtet wurde, da die Abweichungen weit jenseits von erlaubten Toleranzen liegen. Es müsste ein neuer Bauantrag mit neuen Bauvorlagen inkl. Neuberechnung der Abstandsflächen eingereicht werden. Da das Gebäude schon steht und es sich deshalb um eine nachträgliche Legalisierung handelt, fallen erhöhte Gebühren an.
    Ja. Da es sich weder um Gebäudeklasse 1 oder 2 handelt und die jetzigen Abstandsflächen schon das Mindestmaß überschreiten, müssen die Abstandsflächen zwangsläufig größer werden, wenn die Wandhöhe und die Dachhöhe größer wird. Deine Berechnungsansätze sind aber nicht nachvollziehbar, da nicht alle relevanten Maße genannt werden. Die Veränderungen der Werte legen jedenfalls ein anderes Ergebnis nahe: Traufe 7cm höher, Mansarddach 49cm höher, ergibt eine Veränderung von (7cm+1/3*(49cm-7cm))*0,4=8,4cm, also mehr als das Doppelte der von Dir genannten 4cm. Wenn sie nicht mehr passen (Verstoß gegen §6, Absatz 2, Satz 1, BauO NRW), muss die Anwendung von Satz 3 geprüft werden, heißt Baulasteintragung auf Nachbargrundstück. Falls das nicht möglich ist, weil ein Konflikt mit einem bestehenden Gebäude und / oder dessen Abstandsfläche besteht, bleibt nur die Zulassung einer Abweichung nach §69. Üblich sind hierbei neben erhöhten Gebühren auch Zahlungen an den beeinträchtigten Nachbarn.

    Nach Ergänzug der Unterlagen komme ich nochmal auf #1 zurück:
    Und wieso keinen Vermesser?
    War der ursprünglich nicht geplant?
    Das sagt wahrscheinlich der verantwortliche Architekt. Ich halte das für Unsinn.
    Was sagt der Vermesser dazu?
    Wer hat das zu verantworten?
    Nein.
    Du berührst sie nicht, sie überdecken sich, was einen Verstoß gegen §6, Absatz 3, Satz 1, BauO NRW darstellt.
     
    11ant und simon84 gefällt das.
  11. #11 RichardW, 15.04.2021
    RichardW

    RichardW

    Dabei seit:
    09.09.2020
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0

    Ich danke Ihnen .. Vielen, vielen Dank

    Anbei habe ich den Lageplan oben nochmal eingefügt.

    Wäre super, wenn Sie dazu noch was sagen können
     
  12. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.327
    Zustimmungen:
    1.662
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja, dieses Bild ist eines Bauexpertenforums würdig.
    Off Topic: Ich bleibe mal beim "Du", da es hier üblich ist und ich ein Problem mit Abweichungen von meinen Gewohnheiten habe.
    Der Lageplan löst meine Verwunderung zwar nicht auf, da er bei 80% der mir bekannten Baugenehmigungsbehörden nicht akzeptiert worden wäre, jedoch lässt er hoffen, dass Deine Genehmigungsbehörde die nun einzureichenden Unterlagen folgenlos zu den Akten nimmt. Jedenfalls gibt die Genehmigung eines derart mangelhaften Lageplans Hoffnung, nicht mit allzu strengen Nachforderungen seitens der Behörde konfrontiert zu werden. Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass je nach Amtsgröße ein anderer Sachbearbeiter für die Endabnahme zuständig sein kann. Vielleicht hat Dein Architekt belastbare Erfahrungen mit der üblichen Vorgehensweise Deines Bauamtes.
    Ist aber auch egal, da Du ja keine Alternative hast - das Haus ist fertig. Löse die Probleme, wenn sie da sind.
     
    simon84 gefällt das.
  13. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.641
    Zustimmungen:
    927
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ick seh nüscht :-(
     
Thema:

Mansarddach- Dach zu hoch - Abstandsflächen vergrößert ?

Die Seite wird geladen...

Mansarddach- Dach zu hoch - Abstandsflächen vergrößert ? - Ähnliche Themen

  1. Mansarddach Konstruktion

    Mansarddach Konstruktion: Hallo :winken ich bin neu hier.. ich studiere Architektur und bräuchte ein wenig Hilfe bei meiner Konstruktion .. für mein Projekt möchte ich...
  2. Ausgebautes Mansarddach & geplante neue Eindeckung

    Ausgebautes Mansarddach & geplante neue Eindeckung: Moin, Ein bauzeitliches Mansarddach 1910 (Walmmansarddach 68° mit oberem Zeltdach 22°) 3 Gauben und eingebundenem Satteldach über dem...
  3. Abstandsfläche Mansarddach Bayern

    Abstandsfläche Mansarddach Bayern: Frage an die Experten: Wie wird die Abstandsfläche bei einem Mansarddach in Bayern berechnet? erste Dachfläche 65 Grad, Höhe 2,70m zweite...
  4. Gratsparren bei Mansarddach mit Walm kritisch geschwächt?

    Gratsparren bei Mansarddach mit Walm kritisch geschwächt?: Ein Freund von mir baut ein EFH und gestern haben wir uns den Dachstuhl einmal genauer angesehen und bemerkt, dass alle vier Gratsparren bei der...
  5. Neues Dach?

    Neues Dach?: Schönen guten Tag. Wir haben vor kurzem ein 115 Jahre altes Haus erworben. Der Dachstuhl muss laut Zimmermann zwar nicht umgehend erneuert...