Bautätigkeit auf Grundstück vor Erschließung

Diskutiere Bautätigkeit auf Grundstück vor Erschließung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bin halt enttäuscht, das ist alles. Ganz so extrem wird es nicht sein. Aber ich werde mir wohl ein paar Tage mehr Zeit lassen. Es ist einfach...

  1. #21 Gast56382, 03.03.2021
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    Gast56382 Gast

    Ich bin halt enttäuscht, das ist alles. Ganz so extrem wird es nicht sein. Aber ich werde mir wohl ein paar Tage mehr Zeit lassen. Es ist einfach so ärgerlich, da die andere Gemeinde mich vor 2 Tagen anrief, wegen dem 2. Grundstück, vgl. anderen Thread, ob ich das haben wolle. Wir haben aber nun schon eine bestätigte Finanzierung für das Stück hier haben und meine Frau wollte jetzt nicht die Bank bitten umzuswitchen. Hätte ich das mal gemacht. Hätte, hätte Fahrradkette.
     
  2. #22 Lexmaul, 03.03.2021
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    Ich würde switchen, wenn Euch der Ort so egal ist - ist das hier nicht das Grundstück mit der Baulast, die die Stadt will?

    Mittelfinger und gut ist...deren Bau wird sich eh noch verzögern - welcher öffentlich ausgeschriebene Bau ist pünktlich fertig? Die wenigsten...

    Habt Ihr Festkosten bzgl. Erschließung des Baugebiets oder das auch noch offen?
     
  3. #23 Gast56382, 03.03.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Ja Lexmaul, dass ist das Grundstück mit der Baulast und den unfixen Erschließungskosten... Im Notarvertrag muss das unbedingt mit rein. 1160m2. Ist ländlich mit Blick auf die Stadt. Ganz schön eigentlich.

    Das andere Grundstück ist auf der anderen Seite, 15Min, der Stadt direkt in der angrenzenden Kleinstadt (5.000 Seelen) aber komplett erschlossen, im Wohngebiet. 1250m2
     
  4. #24 Lexmaul, 03.03.2021
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    Wäre für mich die Wahl klar :)

    Ich wette, die werden im Notarvertrag GAR NIX festmachen. Das muss ja schon vor dem Termin alles klipp sein - im Termin wird da nix mehr geändert oder ergänzt.
     
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  5. #25 Gast56382, 03.03.2021
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    Ja, im Nachgang ist man immer schlauer. Das in der Kleinstandt ist aber nur nach §35Abs. 2 BauGB bebaubar... Ich muss noch einmal mit meiner Frau Reden.
     
  6. #26 Fred Astair, 03.03.2021
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    Noch ist es ja nicht der Nachgang.
    Wie sieht denn die Umgebung aus? Widerspricht das völlig Euren Vorstellungen?
     
  7. #27 Gast56382, 03.03.2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.03.2021
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    Lieber Fred,

    es war so. Wir mussten auf dem Stadtgrundstück m. 1290m2 ein Gebot abgebe.
    Die 2 Grundstücke liegen direkt zwischen 2 B-Plänen, daher §35 Abs. 2 BauGB. Mir gefällt die kleine Stadt, alles ist vor Ort. Aber halt ein Wohngebiet.... Grundstück ist aber groß.
    Ich war direkt vor bei der Stadt am 29.12.2021 und hatte sehr gehofft, dass unseres das höchste Gebot war. Gebotsende 31.12.2020.
    Noch am 31.12.2020 soll dann ein sehr hohes 3. Gebot eingegangen sein und ich, wir, waren wirklich sehr enttäuscht, dass es nicht geklappt hat. Das ländliche Grundstück, ist halt Dorf aber auf dem Berg mit Blick direkt auf unsere 77.000 Seelen Ortschaft. Ausblick weiß zu gefallen. Dort musssten wir bis 31.01.2021 zusagen, ob ja oder nein. Das haben wir ja getan. Da wir leider nicht 600k€ liquide haben, mussten wir uns einen Teil des Geld noch von der Bank kaufen.
    Dann sollte alles mit dem Notar losgehen mit vorgenannten Ergebnis.

    Vor 3 Tagen rief dann die Stadt an und frägte, ob wir noch Interesse hätten.
    Ja, ihr seit hier ruppig im Umgang, aber eure Kommentare helfen mir bei der Entscheidungsfindung.
     
  8. seaway

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    Das hin und her ist tatsächlich nicht dolle. Aber ich rede nur aus Sicht Planer. Was ein Bauamt oder so raus gibt ist mir wumpe.
    Schon mal überlegt, dass mit dem Geld der verkauften Grundstücke die Baufirma bezahlt werden muss. Dazu muss Geld aufm Konto sein. Klar wir früher verkauft. Ein Teufelskreis. Wenn im Vertrag drin steht wann der zu erwartende (! Achtung Hintertürchen wenn's länger dauert wegen schlecht Wetter) Baubeginn / Nutzungsbeginn für euch sein kann haste das mit Unterschrift akzeptiert. Bei uns wurden die Grundstücke der Leute als Materiallager benutzt während der Erschließung. Fällt das weg dauerts nochmal länger usw.

    Sehr schön bei uns wurde erst fertig asphaltiert und dann kam der Versorger und machte an jedem Haus ein Kopfloch für den Hausanschluss. Es wurde drauf hingewiesen das dann ein Flickenteppich entsteht. War aber egal. Eure Gmde. denkt mit.

    Entwässerungstechnisch nicht geil. Macht nur Probleme. Stichwort Rückstauebene. Wasser läuft u. U. in Richtung Haus. Schuss ins Knie.

    Wenn man damit umgehen kann wenns +- 10 cm am Ende sind.... Kann aber fast keiner mehr und man wird verklagt weil's aufm Plan anders war.

    Termine sind, vor allem im Tiefbau, alles nur grobe Schätzwerte. Vor der Hacke is dunkel...
    Bei uns wurden im Rahmen vom Tiefbau unbekannte Hausmüllablagerungen gefunden die aufwendig entsorgt werden mussten inkl. Asbest. --> Baufeldfreigabe ein halbes Jahr später als geplant.
    Wenn's dann noch im Sommer viel regnet und ein Grottenolm, Haselmaus, Kreuzkröte gefunden wird kann auch nicht gearbeitet werden usw....
     
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  9. #29 msfox30, 03.03.2021
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    ...und du bis noch nicht einmal am Bauen!
     
  10. BaUT

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    Eine sehr schöne Formulierung!
    Ich habe für 2021 auch so einiges "vorgesehen". Ob es dann so kommt liegt natürlich an Corona und vielen anderen äußeren Faktoren und ein bisl auch an meinem persönlichen Zeitmanagement. Also verlassen können sie sich da noch nicht drauf dass jedes meiner vorgesehenen Projekte auch 2021 fertig wird.

    Wenn also die Vorsehung nicht so ganz was wird und die Fertigstellung der Erschließung sich vielleicht doch bis Nov. 2021 zieht, dann könnten die Baumaßnahmen evtl. erst Ostern 2022 beginnen.
    Zahlt dann die Gemeinde die Bereitstellungszinsen? Ach nee - Termin war ja nur "vorgesehen" und nicht "verbindlich zugesagt"
     
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  11. #31 Gast56382, 03.03.2021
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    Das ist auf den Punkt getroffen. Aber was bleibt einem, es gibt nichts, einfach nichts wo man bauen könnte. Ihr habt mich gut ermutigt.
    Ich habe mich an die Bank gewandt und um Ersatz der Sicherheit gebeten. Wenn es gleichwertig ist, machen sie das. Prüfung läuft.
     
  12. #32 BSV Mildner, 14.04.2021
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    Bauen kann man wenn der Notartermin vorbei ist und alles im Grundbuch steht.
    So ist das halt.
     
  13. #33 Gast56382, 14.04.2021
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    Gast56382 Gast

    Das ist nicht korrekt.
     
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  14. #34 BSV Mildner, 14.04.2021
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    kein Mensch ist vollkommen.
    Aber ohne notariellen Vertrag geht in der Regel nix - dann ist das Grundstück nicht wirklich mir.
    Es sei denn es sind andere zusätzliche Klauseln vertraglich vereinbart.
    Das war aber nach dem Text in dem vorliegenden Fall scheinbar nicht.
    Sicher wird der Herr bereits dort mit seinem Minibagger arbeiten.
     
  15. #35 Gast56382, 14.04.2021
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    Nein, mache ich nicht. Wir haben dem Grundstück abgesagt und die Bank hat den Kauf des anderen Grundstücks gegen Umschreibegebühr zugestimmt. Dort war der Notartermin vor 2 Wochen.

    Ich bezog mich auf deine Aussage, dass man bauen kann sofern der Notarvertrag durch ist und alles im Grundbuch aufgeführt wurde. Dies ist in seiner Absolutheit einfach nicht korrekt. Im Notarvertrag sollte eine Bausperre etc. eingebaut werden, inkl. voller Kostenteil 97,50m2 für 160m2 Grunddienstbarkeit und ungewissen Baubeginn.
     
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  16. #36 Lexmaul, 15.04.2021
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    OT: Du hast abgesagt??? Du hattest doch schon mal gewechselt wegen dem Streifen, der nicht bebaut werden kann - oder war das jenes hier?
     
  17. #37 Gast56382, 15.04.2021
    Gast56382

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    Nabend,

    ne hast schon richtig verstanden. Das Grundstück mit der Grunddienstbarkeit und extra Erschließungskosten in ungewisser Höhe haben uns davon abkommen lassen.

    Haben dann jetzt das 2. Stück genommen.
     
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