Bauleiter legt Amt nieder

Diskutiere Bauleiter legt Amt nieder im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben folgendes Problem. Wir bauen über einen Generalunternehmer. Die Bauleitung ist im Vertrag beinhaltet. Die garage wurde ohne unser Wissen...

  1. #1 Silkilein, 14.05.2021
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    Wir haben folgendes Problem. Wir bauen über einen Generalunternehmer. Die Bauleitung ist im Vertrag beinhaltet. Die garage wurde ohne unser Wissen falsch gebaut (Statik geändert, zu hoch) wir forderten Rückbau, das lehnte Unternehmer ab. Da wir endlich weitermachen wollten, haben wir unter Vorbehalt der Mängelbeseitigung der Garage abgenommen, der Bauleiter hat die Fertigstellungsanzeige als korrekt nach Bauplan gebaut unterschrieben (was ja falsch ist) und sind jetzt an unseren Eigenleistungen. Jetzt hat der Bauleiter die Bauleitung gegenüber dem Bauamt niedergelegt, ohne uns zu informieren und wir haben jetzt einen Baustopp, können also nicht weitermachen. Wenn wir die Fertigstellungsanzeige abgeben, müssen wir ja auch bestätigen, dass das ordnungsgemäß ist.Das geht ja nicht. Das Bauamt weiß ja, dass das falsch ist,.
    Kann ein Bauträger überhaupt die Bauleitung niederlegen ? Wir haben ja noch andere massenhafte Mängel, die nicht behoben werden können wegen des Baustopps. Einen Bauleiter finden, der den Mist ausbadet, ist wohl schwierig.
     
  2. #2 Fred Astair, 14.05.2021
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    Also hat der Angestellte des Generalunternehmers unterschrieben.
    Ich nehme an, das Du Dich nur verschrieben hast.
    Der angestellte Bauleiter kann die Leitung sehr wohl niederlegen. Dann ist aber der GU in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen.

    Dir rate ich dringend, Dir einen eigenen Bauüberwacher, und sei es nur zur Überwachung der Mängelbeseitigung, und einen Baurechtsanwalt zu engagieren.
     
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  3. #3 Silkilein, 14.05.2021
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    Sorry, ja verschrieben. Anwalt ist schon beauftragt. Sachverständiger auch. Wir waren nur heute geschockt wegen des Baustopps. Aber vermutlich geht das alles vom Bauunternehmer aus. Allerdings ist er ja vertraglich verpflichtet, das Projekt bis zum Ende zu betreuen. Und die Garage ist ja definitiv nicht fertig, da falsch gebaut
     
  4. BaUT

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    Naja - kann es sein dass der Fall so liegt, dass Haus und Garage mit Mängeln fertig sind (zumindest der Leistungsumfang den der GU Euch schuldet? Nun gab es also im Bauablauf diverse Streitigkeiten über "angebliche" oder "tatsächliche" Mängel und nun ist für den GU seine Leistung mit Fertigmeldung der Garage weitgehend erledigt (bis auf die Mängelbeseitigung).

    Also kann sein Bauleiter auch die Bauleitung bzw. Bauüberwachung nach LBO beim Bauamt abmelden, wenn er sich vertraglich nicht ausdrücklich bereit erklärt hat auch für die Eigenleistungen der Bauherren die Bauleitung (Haftung gegenüber dem Amt) zu übernehmen.

    Als GU-Bauleiter hätte ich auch keinen Bock auf weiteren Streit mit den Bauherren und würde mich schnellstmöglich abmelden. Wenn die Bauherren danach noch überwachungspflichtige Gewerke in Eigenregie ausführen, dann müssen Sie dafür einen eigenen Bauleiter stellen.
     
  5. #5 Silkilein, 15.05.2021
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    Danke, das ist klar. Aber das Bauamt weiß bereits, dass die Garage nicht nach Genehmigung gebaut wurde, sondern anders. Wir stehen jetzt vor dem Dilemma, geben wir die Erklärung des Bauleiters ab, die definitiv nicht richtig ist? Dann begehen wir eine Ordnungswidrigkeit, laut Bauamt, da wir ja auch bestätigen müssen, dass nach Plan gebaut wurde. Das ist das Problem. Wenn wir abgeben, sitzen wir mit im Boot der falschen Ausführung. Wenn wir nicht abgeben, ist der Baustopp da.
    Wir möchten ja weitermachen, auch abgeben, aber ohne für die Fehler des Bauleiters haftbar gemacht zu werden.
     
  6. #6 simon84, 15.05.2021
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    Und seit Februar und jetzt ist keiner auf die Idee gekommen eine Abweichung wegen der 17cm beim Bauamt einzureichen ?
     
  7. #7 Silkilein, 15.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 15.05.2021
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    Doch das ist ja das Dilemma. Bauamt ist informiert, GU verweigert Korrektur, hat geänderte Tektur eingereicht, eingereichte Tektur wurde vom Bauamt abgelehnt und zurückgewiesen. Bauleiter hat Fertigstellung wissentlich falsch ausgefüllt und uns übergeben. Das ist ja das Problem. Wir können die Fertigstellungsanzeige ja quasi nicht abgeben, da wir dann ein Bußgeld bekommen würden, so das Bauamt, weil wir die Erklärung dann auch wissentlich falsch abgeben.
    Das mit der geänderten Tektur wurde hinter unserem Rücken ohne unser Wissen und Unterschrift eingereicht. Wir haben davon nUr erfahren, weil wir eine Einsicht in die Bauakte beantragt haben. Offiziell wissen wir davon gar nichts, auch nicht von der Ablehnung.
     
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  8. #8 simon84, 15.05.2021
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    Und der RA hat euch in diesem Fall die teilweise Abnahme empfohlen ? Hat er diese auch formuliert?
    Im Prinzip ist der in der Situation euer Haupt Ansprechpartner, das wird eh vor Gericht enden.

    aber um die ursprüngliche Frage genauer zu beantworten bzw. zu wiederholen:
    Ihr habt in erster Linie ein Vertragsverhältnis mit eurem GU.
    Dass der für ein Bauverhaben angegebene Bauleiter wechselt kommt durchaus mal vor.
    Angestellte bei einer Baufirma ( und auch externe Selbständige ) dürfen kündigen, krank werden, in Rente gehen, sterben usw.

    Das ist in erster Linie ein Problem vom GU.

    Wenn der GU selbst eine andere Tektur eingereicht hat und jetzt Fertigstellung mit dem ursprünglichen Plan meldet, spielt euch das rechtlich doch in die Karten.

    meiner Meinung nach gehts hier eher mit dem RA weiter als mit einem Bauleiter.

    Der externe SV ist aber auf jeden Fall sinnvoll für etwaige andere Mängel (er wäre während des gesamten Bauphase wichtig gewesen !!).
    Ein Bauleiter vom GU bezahlt ist doch nur dessen Erfüllungsgehilfe .....
    Vielleicht hat er ja sogar wegen dem Konflikt „aufgegeben“ ?

    aber wenn die Firma sich weigert nachzubessern und behauptet ihr hättet die Höhenänderung angewiesen, dann werdet ihr noch lange darüber streiten und gebaut wird dann auch eher weniger in nächster Zeit außer euer RA macht denen Beine !

    ganz besonders vorsichtig wäre ich bei weiteren Zahlungen. Das ist euer Haupt Druckmittel
     
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  9. BaUT

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    Dann wohl zuerst mal Mängelanzeige an den GU, Einbehalt aller Schlusszahlungen und Aufforderung zum Umbau auf Genehmigungsplanung oder andere Form der Mängelbeseitigung in Form eines Änderungsnachtrages der Genehmigungsplanung. Vorher kann der GU auch nicht seinen Bauleiter als Bauüberwacher beim BA abmelden ohne einen Ersatz zu stellen.
    Aber das klärt alles am besten Euer RA.
     
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  10. #10 Silkilein, 15.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 15.05.2021
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    Ja die Abnahme unter Vorbehalt der Nachbesserung bei der Garage hat der Anwalt empfohlen. Es sind noch ein paar Rechnungen offen, auch die Schlusszahlung. Wir werden das einbehalten, bis es eine Regelung gibt. Das ist alles ja zivilrechtlich und hat mit dem Bauamt / Baurecht nichts gemeinsam. In erster Linie geht es ja darum, wie wir ins gegenüber dem Bauamt verhalten.
    Sachverständiger war von Anfang an dabei, er hat ja die falsch gebaute Garage entdeckt. Auch er sagt, geht gar nicht.
     
  11. #11 simon84, 15.05.2021
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    lasst euch dazu von eurem RA beraten der die gesamte Aktenlage kennt nicht von einem internetforum.
     
  12. #12 Fabian Weber, 15.05.2021
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    Was für einen Baustopp gibt’s denn jetzt überhaupt? Ich denke die sind fertig und müssen nur noch Mängel beseitigen und die Garage nochmal bauen.

    Wenn der GU schon eine Tektur beim Bauamt eingereicht hat, dann erkennt er doch damit seinen Fehler ein.

    Also kann der GU dann doch jetzt schonmal die Fertigstellung für das Haus ohne Garage verkünden, so dass Ihr die Nutzung aufnehmen könnt.

    Dann gibt’s eine Fristsetzung an den GU zur Korrektur der Garage und nach Ablauf wird die Garage von Euch abgerissen und neu gebaut. Die Kosten trägt dann der GU.

    Im Anschluss habt Ihr dann noch einen etwas längeren Rechtsstreit, aber es ist erstmal alles fertig gebaut.
     
  13. #13 Silkilein, 15.05.2021
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    @Fabian Weber das Haus und die Garage sind antragstechnisch gekoppelt und können nur gemeinsam als fertiggestellt angezeigt werden, so das Bauamt. Der Bauleiter hat ja beides also Haus und Garage als korrekt fertig gestellt deklariert. Der Baustopp ist für das gesamte Projekt, weil kein Bauleiter mehr da ist. Das Haus ist ja so weit ok.
    Aber der Hinweis mit der eingereichten Tektur ist gut, daran haben wir noch gar nicht gedacht
     
  14. #14 Fabian Weber, 15.05.2021
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    Sprecht Ihr doch bitte mit dem Bauamt und schildert denen die Situation. Die werden Euch nicht auf die Straße setzen, sondern eine vorläufige Nutzung des Hauses gestatten.
     
  15. BaUT

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    Was denn für ein Baustopp wenn alles fertig ist? Baustopp für Eure Eigenleistungen? Was sind denn das für Gewerke? Irgendwie steht ihr euch grad selbst im Wege!
     
  16. #16 Silkilein, 15.05.2021
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    Wenn wir die Fertigstellungserklärung abgeben, bekommen wir einen Bußgeldbescheid, so das Bauamt. Das Bauamt weiß, dass die Garage nicht der genehmigten Garage entspricht, da dann auch wir - nicht nur der Bauleiter -wissentlich eine falsche Angabe machen. DAS ist das Problem. Deshalb können wir die nicht abgeben. Sonst wäre die Fertigstellungserklärung schon längst auf dem Bauamt.
    Und wir wären eingezogen.
     
  17. #17 simon84, 15.05.2021
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    Bußgeld und Rückbau ? Oder nur Bußgeld und Duldung ?

    falls letzteres mal ausrechnen ob’s nicht billiger wird als das Gericht
    Hört sich vielleicht aufs erste blöd an .... aber mal in Ruhe nachdenken und ausrechnen
     
  18. #18 Silkilein, 15.05.2021
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    Weder noch, Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit, also die Unterschrift, dass alles ok ist. Garage entspricht ja nicht dem Vertrag, so wie wir sie wollten und sie genehmigt worden ist.GU baut was er will. Stellt falsche Fertigstellungserklärung aus und meint damit wäre alles erledigt. Das Bußgeld wäre für unsere Unterschrift bei Einreichung der Unterlagen .

    wir überlegen deshalb, das einzureichen und klar darauf zu vermerken, dass fertiggestellt ist, jedoch die Garage nicht nach Plan ist, dass das mit der Garage zivilrechtlich geklärt wird. Wir haben ja noch Beträge, die wir einbehalten können. Dann wären wir auf der sicheren Seite und die können uns nicht wegen der Unterschrift an den Karren fahren.
     
  19. #19 Fabian Weber, 15.05.2021
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    Nochmal, redet mit den Leuten vom Amt!

    Also mit Baustopp meinst Du, dass Ihr ohne Fertigstellungsanzeige nicht einziehen dürft, richtig?

    Ich sage Euch, holt Euch vom Bauamt die vorläufige Genehmigung.

    Elon Musk hat auch noch nichtmal eine Baugenehmigung in Brandenburg, bei Euch geht’s um ne Garage.
     
  20. #20 Silkilein, 15.05.2021
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    Nein, die haben angekündigt, dass nicht gearbeitet und betreten werden darf.
    Die haben ja die Tektur wieder zurückgeschickt.

    wir werden am Montag mal mit der zuständigen Person beraten, was wir in dem Fall machen sollen
     
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