Abstand Fußleisten, Türen zu Boden / Risse in Silikonfugen

Diskutiere Abstand Fußleisten, Türen zu Boden / Risse in Silikonfugen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, erst einmal vielen Dank an alle, die hier so fleißig Hilfestellung leisten. Ich konnte aus dem Forum schon einiges an hilfreichen...

  1. #1 Lindau83, 14.06.2021
    Lindau83

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    Hallo zusammen,

    erst einmal vielen Dank an alle, die hier so fleißig Hilfestellung leisten. Ich konnte aus dem Forum schon einiges an hilfreichen Tipps mitnehmen und weiß, dass es nicht selbstverständlich ist, dass Ihr hier Eure Zeit investiert.

    Leider habe ich nun auch eine dringende Frage und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt, damit ich die aktuelle Bausituation besser einschätzen und mein weiteres Vorgehen planen kann.

    Zum Hintergrund: Vor nunmehr 4,5 Jahren bin ich in einen Neubau (Eigentumswohnung) gezogen. Leider haben sich in der Zwischenzeit verschiedene Themen ergeben, die für Ärger Sorgen, da sich der Bauträger an diverse Zusagen nicht gehalten hat und ich leider bei einigen Dingen so naiv war (ja, Dummheit meinerseits, aber im Nachgang ist man schlauer) auf sein Wort zu vertrauen, dass die offenen Themen doch noch erledigt werden. Ich wurde da immer wieder vertröstet und da sich nun aber die 5 Jahre seit Abnahme der Wohnung ja leider schnellen Schrittes dem Ende nähern, will ich jetzt natürlich alles was noch offen ist, letztmalig anmahnen, um ggf. sonst rechtzeitig noch einen Anwalt einzuschalten.

    Hierbei sind auch ein paar Themen aufgekommen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob diese einen Mangel darstellen oder tatsächlich (leider) akzeptiert/toleriert werden müssen, und ich hoffe, Ihr könnte mir da vielleicht einen Rat und Eure Einschätzung geben (natürlich keine Rechtsberatung):

    1. In der Wohnung ist eine Fußbodenheizung mit Parkett darüber verbaut und obwohl, meines Wissen nach, Fußleisten bei Neubauten ja besser erst später angebracht werden sollten, wurden diese vom Bauträger direkt kurz vor meinem Einzug angebracht. Nun hat sich erwartungsgemäß über die Zeit der Boden zum Teil abgesenkt, was dazu geführt hat, dass zwischen Boden und den an der Wand angebrachten Fußleisten zum Teil deutliche Lücken klaffen, die zum einen natürlich nicht schön aussehen, zum anderen aber auch für eine ordentliche Staubansammlung führen, da der Fußboden nicht wandbündig ist und so eine große Lücke für Schmutzsammlung entstanden ist, an die man mit den Staubsauger leider auch nicht richtig rankommt. Ich habe mal ein paar Fotos zu den Abständen gemacht.

      Sind die Abstände im (leider) noch zumutbaren Maß oder meint Ihr, ich kann hier irgendwie einen Mangel geltend machen, damit die Kosten für das Neusetzen der Fußleisten vom Bauträger übernommen werden?

    2. Zur Abdichtung sind an verschiedenen Stellen (Innbereiche zu Außenwänden im Wohnzimmer, Bodenfliesen Eingangstür, Badezimmer in der Dusche und außerhalb der Dusche) Silikonfugen genutzt worden. Diese sind bereits nach ca. 1 Jahr nach Einzug gerissen (vermutlich auch durch die Bodenabsenkung). Mir wurde mehrfach versprochen, dass diese erneuert werden, was aber bis heute nicht passiert ist und die versprochenen Handwerker sind zu den vereinbarten Terminen nie aufgetaucht. Auf meinen letzten diesbezüglichen „Mangelhinweis“ wurde mir nun dann ganz plötzlich gesagt, dass diese nicht erneuert werden, da es sich nur um „Schönheitsfugen“ handelt, die im Falle der Dusche auch für den Schutz gegen Feuchtigkeit keine Relevanz haben, und diese deshalb nicht als Mangel gelten und folglich jetzt doch nicht erneuert werden. Wie man anhand der Fotos sieht, bilden sich immer wieder schwarze Stellen trotz Reinigung und ich habe natürlich Sorge, dass hier dann doch Feuchtigkeit in die Wand eindringt und es anfängt zu schimmeln, da leider den Aussagen des Bauträgers nicht zu trauen ist (wie sich leider bei anderen Themen gezeigt hat).

      Ist der Bauträger im Recht bzgl. der Silikonfugen oder meint Ihr, ich kann hier noch einen Mangel geltend machen?

    3. Zwischen Fußboden und Türen ist teilweise ein großer Abstand (ca. 1,5 cm), der schon von Beginn an nicht klein war, durch die Bodenabsenkung aber noch größer geworden ist. Dadurch ist es in der Wohnung natürlich hellhörig, was mit kleinen Kindern und aktuellem Home Office nicht ganz so ideal ist.

      Muss man damit leben oder gibt es hier ggf. Vorgaben, wie groß der Abstand maximal sein darf?

    4. Bei den Türen ist teilweise auch ein Spalt zwischen Türrahmen und Wand, der natürlich auch nicht gerade schön aussieht. Teilweise ist unten noch alles direkt an der Wand und nach oben hin, wird der Abstand dann immer größer.

      Wisst Ihr, wie hier die einzuhaltenden Vorgaben sind? Ist das noch im zu akzeptierenden Rahmen oder muss da noch mal jemand ran?
    Vielen Dank schon mal vorab für Eure Hilfe! Ich bin für jeden Tipp dankbar :)

    Wenn Ihr weitere Infos braucht, sagt gerne Bescheid. Ich bin leider ziemlicher Laie, wenn es um solche Themen geht und ein wenig am Verzweifeln, ob ich die ganzen Kosten nun selbst tragen muss, um das erneuern zu lassen oder eine Chance besteht, das vom Bauträger einzufordern.

    Danke und Gruß
     

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  2. Alex88

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    Da der BT sich bisher nicht an Zusagen gehalten und nichts unternommen hat die Mängel abzustellen,
    würde ich keine Zeit mehr verlieren und einen Baufachanwalt aufsuchen.
    Ein Forum kann bei manchem Problem Hilfestellung geben, aber hier wird es dir nicht weiterhelfen
    325 Meinungen zu hören mit denen du am Ende doch nichts anfangen kannst.
     
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  3. #3 Fabian Weber, 14.06.2021
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    Das sind alles Mängel außer Punkt 3 und 4. Die Ausreden des Bauträgers ist Bullshit, das wurde hier schon tausende Male durchgekaut.

    Bei Punkt 3 bringt erst eine Schallmessung und ein Blick in den Vertrag Klarheit.

    Bei Punkt 4 gelten die Ebenheits und Winkeltoleranzen der DIN 18202, diese kannst Du leicht selbst prüfen.
    Hier würde ich aber an Deiner Stelle den Hauswart anfragen ob dieser das mit Acryl versiegeln und überstreichen kann. Das sieht dann noch besser aus, als wäre die Tür gerade, weil es dann keinen schwarzen Schatten mehr gibt. Wenn Du keine zwei linken Hände hast, das kostet Dich das 25€ an Klebeband, Acryl+Spritze und Farbe.
     
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    Da muss ich Fabian Recht geben. Punkt 3 und 4 sind nicht wirklich Mängel (je nachdem was schriftlich vereinbart wurde). Grundsätzlich fragt der Fenster und Türen Typ nach dem Aufbau und die gewünschte Höhe. Ein Blendrahmen von der Tür liegt je nach Putz und Wand an oder steht auch mal ein wenig ab. Hauptsache aber im Lot. Muss man mit Acryl zu machen. Das sich der Boden absenkt sollte bei Einzug nicht mehr passieren!!! Der Estrich trocknet üblicherweise während der Bauphase und wird zusätzlich trocken geheizt wenn Fussbodenheizung verbaut wurde (Protokoll muss vorhanden sein). Die Trittschalldämmung sollte auch schon komprimiert sein. Bei CT Estrich legt sich dieser in den Ecken noch nach Einzug. Dort können Fugen abreißen.

    Wenn sich der Fussboden "legt" war die Dämmung darunter nicht genügend bzw. der Aufbau nicht korrekt oder der Estrich war noch zu feucht. Passiert aber sehr häufig das zu weiche Dämmung verbaut wurde (oder gar lose Schüttungen). Ggf. wurde der Boden auch überlastet (Punktlast). Die Bauträger bauen gerne günstig. Da werden heute 100kPA EPS Platten verlegt. Besser wären aber 150kPA oder XPS. 100kPA können auf Dauer funktionieren müssen aber nicht. Je nach Belastung.

    In der Dusche ist die Fuge tatsächlich nicht relevant da der Nassbereich prinzipiell abgedichtet (Flüssigfolie) werden muss. Macht üblicherweise aber der Fliesenleger (Obacht, manchmal sparen die auch am Material und tragen die Folie zu dünn auf).
     
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  5. #5 Fabian Weber, 29.06.2021
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    Flüssigfolie ist im Duschbereich nach DIN 18534 nicht mehr zulässig.
     
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    Ok. Vor 5 Jahren war das noch so. Wie wird dann abgedichtet?
     
  7. #7 Fred Astair, 29.06.2021
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    Der beste Rat wäre, schlechtem Geld nicht noch Gutes hinterherwerfen und wegen diesem Pillepalle keinen Streit vom Zaun zu brechen.
    Es würde mit großer Wahrscheinlichkeit geurteilt werden, dass Schüsselungen von Heizestrichen seit Jahrzehnten eine völlig normale und von jedem hinzunehmende Erscheinung und Silikonfugen regelmäßig zu erneuern sind.
    Die Idee, Fußleisten erst anzubringen, wenn sich der Estrich gesetzt hat, kann nur von Leuten kommen, die mit Bauen nichts am Hut haben. Schlussrechnungen werden dann erst nach fünf Jahren gestellt?
     
  8. #8 Fabian Weber, 29.06.2021
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    Zum Beispiel mit mineralischer Dichtschlämme.
     
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    Stimmt. Nutzt man ja üblicherweise auch im Sockelbereich der Außenwand. Kam mir nur nicht in den Sinn.
     
  10. #10 msfox30, 30.06.2021
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    Früher hat man Häuser in Jahren gebaut - nicht ohne Grund. Bei bestimmten Baustoffen braucht es einfach seine Zeit, die man heute nicht mehr akzeptieren will.
    Formal kann man ja die Sockelleisten aus der Schlussrechnung rausnehmen bzw. gleich im Vertrag verankern, dass die Sockelleisten mit Betrag X erst nach Y Jahren gemacht werden. Ok. sieht dann mal die 2 Jahre sch... aus im Wohnzimmer, aber besser als wenn an sein Leben lang die großen Silikonfugen sehen muss.
    Was man auf alle Fälle raus lassen sollte, ist das ziehen der Silikonfuge, da diese nach 2 Jahren sowieso mühsam wieder raus muss. Das war bei mir die "Winteraufgabe" diese Jahr.
     
  11. #11 Fred Astair, 30.06.2021
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    Früher wurden auch noch arme Familien in die ungemalerten neuen Häuser zum Trockenwohnen reingelassen.

    Frag mal, wieviele Bauherrn und Käufer ohne Fußleisten einziehen wollen.
     
  12. #12 Gast85808, 30.06.2021
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