BAFA 2020 - Formular "Bestätigung zu den förderfähigen Investitionskosten"

Diskutiere BAFA 2020 - Formular "Bestätigung zu den förderfähigen Investitionskosten" im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich habe eine Modernisierung mit der BAFA-Förderung (2020) durchgeführt und vor einigen Wochen alle Rechnungen inkl....

  1. #1 Horst3000, 21.05.2021
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Modernisierung mit der BAFA-Förderung (2020) durchgeführt und vor einigen Wochen alle Rechnungen inkl. Fachunternehmererklärung (vom Heizungsbauer) eingereicht.
    Alle förderfähigen Nebenleistungen (Erdsondenbohrung, Tiefbau, Heizraumsanierung etc.) habe ich selbst beauftragt und daher laufen auch die Rechnungen auf mich.

    Nun habe ich ein Schreiben bekommen dass ich das Formular "Bestätigung zu den förderfähigen Investitionskosten" nachreichen muss. Das Formular habe ich bereits, leider werde ich nicht ganz schlau daraus:

    https://www.bafa.de/SharedDocs/Down...ng_investition.pdf?__blob=publicationFile&v=7

    Muss auf diesem Formular der Fachunternehmer (Heizungsbauer) alle anderen Rechnungen bestätigen und erklären dass es mit der Heizung zusammenhängt?
    Oder muss für jedes eingebundene Unternehmen (= Fachunternehmer) das Formular ausgefüllt werden (also Erdsondenbohrung, Tiefbauarbeiten, Gutachten...)?
    Wie läuft es bei Materialrechnungen für Eigenleistungen der Nebenarbeiten (Bspw. Entsorgungskosten alte Heizung, Heizraum & Öllager verputzen)?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 simon84, 23.05.2021
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    Ist der heizungsbauer auch gleichzeitig der Energieberater?
     
  3. #3 Horst3000, 25.05.2021
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    Nein, ist er nicht.
    Ein Energieberater war bei dem Heizungstausch auch nicht eingebunden.
     
  4. #4 simon84, 25.05.2021
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    Aber wenn du selbst die Leistungen extern beauftragt hast, dann kann doch der HB keine Fachunternehmererklärung dafür abgeben.
    Das muss doch dein Architekt/Energieberater machen....
     
  5. #5 Horst3000, 25.05.2021
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    Es ist aber im Bafa-Programm nicht erforderlich einen Architekt/Energieberater hinzuzuziehen.
    Der HB könnte aber als Fachunternehmer bestätigen dass bestimmte Arbeiten durchgeführt wurden und erforderlich waren um die Heizung überhaupt installieren zu können.

    Genau das ist ja meine Frage...
     
  6. #6 simon84, 25.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 25.05.2021
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    Na wenn der HB das bestätigen kann und will, Unterschrift drauf und abschicken.

    PS mit „kann“ meine ich wenn er sich in der Lage fühlt fremdgewerke zu beurteilen die nicht von ihm beauftragt wurden.
    HB ist ja nicht gleich HB, manche sind durchaus größere Betriebe die sowas aus einer Hand bieten etc

    nur weil kein fachplaner vorgeschrieben ist heißt ja noch lange nicht dass man keinen braucht oder dass der nicht sinnvoll ist ....

    hauptansprechpartner ist hier doch die entsprechende Stelle der Förderung
    Was sagen die denn dazu ?
     
  7. #7 Chris922, 22.06.2021
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    Hallo Horst,

    wenn man hier nachliest (Bundesfinanzministerium -> Service -> Publikationen -> BMF-Schreiben -> vom 31.3.2020 / leider darf ich den Link hier nicht reinstellen),
    dann braucht der Aussteller eine Ausstellerberechtigung und muss entweder der ausführende Fachhandwerker sein oder mit der Planung oder Überwachung der Maßnahme(n) beauftragt worden sein.
    --> Damit musst Du also jeden beteiligten Handwerker bitten, diese Erklärung für sein Gewerk auszustellen (sofern er das kann und darf).
    Ich vermute, dass Eigenleistung und eigene Aufwendungen nicht gefördert werden.
    Gruß
    Christian
     
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