Stufe in Türschwelle zulässig?

Diskutiere Stufe in Türschwelle zulässig? im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage bezüglich einer betonierten Stufe zwischen einer Türschwelle. Aufgrund der Regenfälle stand unser wie...

  1. Ganser

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    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage bezüglich einer betonierten Stufe zwischen einer Türschwelle. Aufgrund der Regenfälle stand unser wie auch viele andere Keller unter Wasser. Unser Vermieter weigert sich eine entsprechende Pumpe zu installieren. Er ist der Meinung, dass das Wasser hauptsächlich von außen nach innen kommt. Aus diesem Grund, möchte er eine "Stufe" von ca. 15-20 cm zwischen der Türschwelle betonieren. Eine solche Ausführung ist auch möglich, da die Kellertüre nach innen auf geht. Ich hoffe ich konnte das ganze halbwegs gut beschreiben. Jetzt zu meinere Frage: Ist dies überhaupt zulässig? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine ca. 20cm hohe Stufe im Schwellenbereich unserer Kellertür zulässig ist. Ich finde es eher unverantwortlich und gefährlich den Schwellenbereich zu betonieren. Gibt es hierzu im Wohnungsbau ein Gesetz, welches ein solches Vorhaben verbietet?

    Ich würde mich sehr über eure Meinungen bzw. Fachwissen freuen.
    Danke.
     
  2. #2 Fred Astair, 21.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2021
    Fred Astair

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    Die Worte"zwischen" und "einer" passen nicht zusammen. Um irgendwo dazwischen zu sein, sind mindestens zwei weitere Teile notwendig.
    Nein. Das ist gründlich misslungen.

    Warum soll an einer Kellertür keine Schwelle zulässig sein? Ist die Tür vertragsgemäß notwendig barrierefrei?
     
  3. BaUT

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    Kenne nur DIN 18040 - aber ich glaube nicht, dass ihr eine behindertengerechte Wohnung gemietet habt.

    Zulässig wäre zumindest, wenn der Vermieter die Türe ausbaut und in die Türöffnung eine Schwelle einbetoniert und die neue Tür oberhalb dieser Schwelle einbaut. Selbst wenn dadurch die lichte Durchgangshöhe reduziert wird, kann dies bei Kellertüren (vermutlich keine Fluchttür) nicht als Ablehnungsgrund für diese Lösung angesehen werden.
     
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  4. #4 simon84, 22.07.2021
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    Es wäre doch auch gar nicht zulässig eine Pumpe zu installieren, wo soll die denn hin entwässern ? In den Garten dass es dann beim Nachbarn reinläuft ?
     
  5. #5 Gast82596, 22.07.2021
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    Seit wann sind Pumpen nicht mehr zulässig???? Hab ich was verpasst??
     
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  6. BaUT

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    ...na in die Regenwasserversickerungsanlage.
    ...aber das war ja gar nicht das Thema.
     
  7. #7 klappradl, 22.07.2021
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    Keine Ahnung ob Regeln dagegen Sprechen. Aber so ein Mäuerchen hat den Nachbarn letztes Jahr bei einem Wolkenbruch vor einem abgesoffenen Keller bewahrt. Er hatte das Wasser nur in einem Raum, wir hatten es im gesamten Keller.
     
  8. #8 simon84, 22.07.2021
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    Nein natürlich nicht die Pumpe an sich.
    Aber die Entwässerung der Pumpe im Auge behalten und je nach Abwasser Satzung sind die tatsächlich nicht erlaubt zur Nutzung zum Keller auspumpen.

    wo schließt du es an ? Kanal ? Regenwasser Versickerung ? Was machst du dann wenn der Kanal eh schon staut ?

    also ob jetzt eine 20cm Schwelle die gesamte Lösung des Problems sein wird stelle ich auch mal in frage aber die Position des Fragestellers mit „ich will ne Pumpe“
    Sollte man auch mal genauer beleuchten
     
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  9. #9 Gast82596, 22.07.2021
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    Aha, du bist also der Meinung, das bei Hochwasser und einem überfluteten Keller, wo das Wasser zur Türe reinkommt ich erst fragen muss wohin ich das Wasser pumpen darf?
     
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  10. #10 simon84, 22.07.2021
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    Ich persönlich habe dazu eine ganz andere Meinung aber darum geht es nicht!

    es geht darum dass der Einsatz von den früher gerne in Sumpf verbauten kellerpumpen vielerorts untersagt wird !

    ein Beispiel mit älterer Quelle :

    Geflutete Keller – Statt Hilfe gibt es Ärger durch das Amt

    Vielmehr hast du eben als Hausbesitzer in einem
    Gebiet wo öfters diese Ereignisse auftreten dafür zu sorgen hast dass dein Haus dicht ist !

    von Naturkatastrophen wie in den letzten Wochen rede ich gar nicht, das ging auch aus dem Eingangsbeitrag nicht ganz klar hervor ob das Problem öfter passiert oder zu erwarten ist

    wenn die Feuerwehr deinen Keller auspumpt haben die 50m Schlauch dabei und sucht einen geeigneten Platz
    Hat auch Erfahrung damit

    der Privatmann mit seinem pümpchen versucht es doch erstmal in Kanalisation (staut gerne in der Situation eh schon zurück oder ist nicht zulässig) oder im Regen Entwässerung (in dem Moment oft eh schon überlastet)

    oder was macht er dann ? Schlauch aus dem Fenster raus und in die Hecke und dann läufts bei Nachbarn rein…..
     
  11. #11 Gast82596, 22.07.2021
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    Was hat Grundwasser mit Hochwasser zu tun?
     
  12. BaUT

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    Ich definiere:
    Hochwasser ist Grundwasser oberhalb Geländeoberkante und beides ist nass. :bierchen:
     
  13. #13 simon84, 23.07.2021
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    Kennt ihr die Geschichte von dem 7er BMW und der Familie Hackmann?
     
  14. BaUT

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    Hau raus...
     
  15. #15 simon84, 24.07.2021
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    Das muss vor ça 10 Jahren gewesen sein. Da ist so ein bekloppter betrunken mit 250 von der Straße abgekommen und wollte dann bmw verklagen weil angeblich die Sicherheitssysteme nicht funktioniert hätten

    die Mutter des Betroffenen besoffenen hat dann das halbe Internet (sehr sehr viele Autoforen) zugepflastert mit Beiträgen wie diesen :

    Chrysler - Dodge - Jeep - Auto - Forum | Off Topic | Unfall BMW 745 Sicherheitssysteme haben versagt


    Ist zwar nicht das gleiche wie hier aber schon krass dass man den Vermieter dafür verantwortlich machen will wenn man auf der Treppe auf die Schnauze fliegt !
     
  16. #16 jodler2014, 24.07.2021
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    Manchmal hinkt der Vergleich

    In der Autobild gibt es ja auch Leserbriefe
     
  17. #17 Fred Astair, 24.07.2021
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    Simon, hast Du Dich verlaufen?
    Der Treppensturz war woanders. Hier war der Typ mit der Kellertürschwelle, der sich seit dem Eingangspost nicht wieder gemeldet hat.
     
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  18. #18 simon84, 24.07.2021
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    Ja tatsächlich
     
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