Bauleistungsbeschreibung vs. Gesetz

Diskutiere Bauleistungsbeschreibung vs. Gesetz im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Nee Baut Fibi ,hat ausnahmsweise mal Recht,dies Bedarf auch keiner Erwähnung in einer BLB oder BV ,das ist geschuldet,auch wenn es nur...

  1. SIL

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    Nee Baut Fibi ,hat ausnahmsweise mal Recht,dies Bedarf auch keiner Erwähnung in einer BLB oder BV ,das ist geschuldet,auch wenn es nur Bodeneinstiegsluke oder Leiter zum unausgebauten Dach/Spitzboden wäre oder ist.
     
  2. #22 Gast85808, 01.08.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Nee @SIL, da seid Ihr auf der falschen Fährte. Es gibt etliche GU/GÜs die haben in Ihren BLB`s keine(!!) Treppe drin, selbst bei sogenannt schlüsselfertig. Und da ein Geländer zur Treppe gehört, folglich auch kein Geländer. Die entscheidende Frage ist, was war beauftragt. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß der Auftrag pauschal war, bau mal Spitzboden aus.

    Wie sagte einer mal so schön hier: den Auftrag bekommt derjeneige, der am meisten in seiner BLB vergisst...
     
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  3. #23 Mauerfall, 01.08.2021
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    Hallo zusammen,
    ja, mit dem Bauunternehmen hätten wir nicht bauen sollen... aber nachher ist man immer schlauer! Die Architektin ist übrigens eine Schulfreundin... wohnt zwei Orte weiter und wir haben sie zufällig getroffen, als wir mal schnell wegen der Baustelle im Supermarkt waren und sie meinte halt, sie schaut mal drüber, weil GU gerne mal etwas "vergessen".

    Ich habe jetzt mal soweit verstanden: wenns nicht explizit im Vertrag steht, muss es nicht notwendigerweise gemacht werden. Auch wenn die LBO es eigentlich fordert.

    Auftrag war: Estrich im Spitzboden, um diesen als Lagerfläche zu nutzen. Die Bodentreppe steht in der BLB als Zugang zu einem nicht ausgebauten Dachboden. Das ist interessant. Wenn aber laut BLB eine Treppe mit drin ist, hat man dann nicht den Anspruch, dass diese nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen eingebaut ist?

    Mal weiter gedacht:
    Wie ist das dann bei anderen gesetzlichen Bestimmungen? Es steht ja auch nichts genaues zu Leitungen in der BLB. Dürfte dann ein Bauunternehmer noch Bleileitungen verlegen? Oder Asbest? Oder Absturzsicherungen an bodentiefen Fenstern nur 50cm hoch ausführen? Oder Brandschutzklassen ignorieren? Oder sichert ein GU nicht stillschweigend analog den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu, das Gebäude analog gesetzlicher Bestimmungen zu errichten?

    Gruß
    Mauerfall
     
  4. #24 Fabian Weber, 01.08.2021
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    Also nochmal:

    Wer hat den Bauantrag eingereicht?
    Wer hat am Ende die Bauleitererklärung abgegeben?

    Wenn der Bauleiter der Baufirma bzw. deren Architekten das gegenüber dem Bauamt gemacht haben, dann haben diese eindeutig eine Falschaussage getätigt, denn das Bauwerk entspricht nicht den Vorgaben der LBO.

    Ob der Bauherr für das Geländer dann noch extra zahlen muss, ergibt sich aus dem Bauvertrag.

    Ich würde behaupten nein, denn im Bauvertrag ist bei Globalpauschalvertrag sonst ja auch nicht jedes notwendige Bauteil genau beschrieben (z.B. Grundleitungen). Trotzdem wird es ohne extra Rechnung eingebaut.
     
  5. #25 Kriminelle, 01.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2021
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    Oder oder oder? Nach „Stand der Technik“ oder nach DIN xyz besagt es aus. Dies wurde zumindest bei unserem GU in der BLB des Öfteren verwendet.

    Die alte Schulfreundin sollte hier und jetzt nicht so der Fokus sein.
    Aber warum hast Du den GU genommen? Ich gehe mal davon aus, dass der Preis attraktiv war, günstiger als manch anderer und Du auch nicht auf die Idee gekommen bist, die BLB und den Werkvertrag mal von einem SV überprüfen zu lassen?

    Da die BLB für uns nicht sichtbar ist und Deine eigene Wortwahl nicht die der BLB ist, ist es eine schlechte Diskussionsgrundlage.
    Wenn dem so ist wie es ist, sollte dort eine Brüstung vorhanden sein. Besagt die BLB etwas anderes oder ggf mit Erklärung (dazu müsste man die im ganzen überprüfen), dann eben nicht.
     
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  6. #26 Fabian Weber, 01.08.2021
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    Im übrigen hatte ich schon den Fall, dass der Schornsteinfeger das Betreten des Dachbodens genau wegen solch eines fehlenden Geländers verweigert hat. Die Baufirma hat ohne zu Murren sofort nachgebessert.
     
  7. #27 Mauerfall, 01.08.2021
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    Tja Kriminelle... warum haben wir den GU genommen?

    Wir waren jung, naiv und brauchten das Geld... Nein! Die Wahrheit ist: wir konnten als "Expats" nicht vor Ort sein. Der Bauunternehmer hat im Gegensatz zu den Architekten eine Fertigstellungsgarantie bis zu unserer Rückkehr gegeben (die er aber auch nicht gehalten hat). Das war eigentlich der Hauptgrund. Das Bauunternehmen kommt direkt aus der Nähe und hat hier bereits mehrere Häuser gebaut - alle mit guten Kritiken. Und der günstigste war er auch nicht.

    BLB wörtlich: "Der Zugang zu einem nicht ausgebauten Spitzboden erfolgt über eine wärmegedämmte Bodentreppe." Das wars.

    Zum Bauantrag heißt es: "Unsere Architekten erstellen Ihren Bauantrag in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde inklusive aller für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen." Das Unternehmen hat diese auch an die Behörde übermittelt, nachdem wir den Antrag unterschrieben haben.

    Wir haben als Antragsteller eine Bauleitererklärung abgeben müssen, nach der der Bauleiter benannt wurde, nach der sich der Bauleiter verpflichtet, "darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme nach den Vorschriften des öffentlichen Baurechts durchgeführt wird."
     
  8. #28 Gast85808, 01.08.2021
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    Also, um noch mal ganz an den Anfang zurückzugehen. Wo in der LBO BaWü ist das niedergeschrieben? Fabians 38 MusterBauOrdnung kann man vergessen, es gilt die LBO BaWü. Und da steht genau was drin? Eben. Nichts. Oder ich bin zu blöd zum lesen, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Also bleibt nur die DIN 18irgendwas nach. Und die unterscheidet sehr wohl, zwischen Treppen als Zugang zu Wohnräumen und unausgebautem Spitzboden. Bemüht man jetzt mal die Bildersuche bei gugl und sieht sich die verschiedensten Varianten von Spitzböden an, da stellt sich automatisch die Frage, wie siehts denn aus bei Dir? Unter Strich streiten wir hier über ein Teil von 60 Euro, und da gebe ich Dir Brief und Siegel, spätestens wenn Du die Bodentreppe mal mit was schwerem hoch musst und musst Dich dann noch durch dieses enge etwas durchzwingen, dann wirst Du es hassen. Es sei denn, Du gehörst von der Größe her zur XS-Kategorie. Ich als XXL-Version kann da eh nur quer durch.
     
  9. #29 Fabian Weber, 01.08.2021
  10. #30 Kriminelle, 01.08.2021
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    Ich habe mir mal die Mühe gemacht und einsehbare BLBs hinsichtlich des Spitzbodens überprüft. Anscheinend gibt es wohl dort auch „Lücken“, so haben einige noch nicht einmal mehr die Bodenlukentreppe mit drin, wäre also ein Extraposten bauseits. Und diejenigen, die diese Bodeneinschubtreppe mit drin haben, erwähnen keine Sicherung.
    Dann hattet ihr keinen Bausachverständigen?
    Wie auch immer: im Netz gibt es eine Brüstung, also ein Holzgestell für diese Spitzböden für 60 Euro gerundet. ;)
     

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  11. #31 Gast85808, 01.08.2021
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  12. #32 Fabian Weber, 01.08.2021
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    Wie auch immer. Mag sein, dass das in BaWü anders geregelt ist, ich bin ehrlich gesagt zu faul, da jetzt weiter zu suchen.

    Der TE weiß jetzt wo er suchen muss oder er lässt es einfach sein, sich wegen sowas mit der Baufirma zu streiten und zimmert das Geländer da selber hin.

    Die Baufirma ist halt schön blöd, sowas nicht einfach als Bauherrenservice schnell zu erledigen, das wäre doch die beste Werbung für die. Jetzt gibt’s wahrscheinlich eher keine Empfehlung mehr vom Bauherrn.
     
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  13. #33 Gast85808, 01.08.2021
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    Deshalb warte ich ja auf die Fundstelle, wo die LBO das fordert. (Zitat TE). Das müsste die befreundete Architekten ja so mirnixdirnix aus dem Ärmel schütteln können.
     
  14. #34 Fred Astair, 01.08.2021
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    Wäre das so?
    Meinst Du der Bauherr würde alle Besucher auf den Dachboden zerren und wie in der Fielmann-Werbung laut rufen "und der Papa hat keinen Pfennig dazubezahlt"?
    Hat er denn den Unternehmer überhaupt schon danach gefragt oder traut er sich nicht?
     
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  15. #35 simon84, 01.08.2021
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    ich hoffe mal ganz schwer dass man sowas mit seinen Vertragspartnern zu klären versucht Bevor man in einem anonymen Internet Forum um Hilfe fragt und dann 20 Rückfragen sowie 30 Meinungen bekommt und gar nicht mehr weiß wo links und rechts ist ;)
     
  16. #36 Fabian Weber, 01.08.2021
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  17. #37 Fabian Weber, 01.08.2021
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    Nee aber ich kenne es halt so, dass man fragt, „hey tolles Haus, kannst Du die Baufirma empfehlen?“

    Und dann heißt es halt wegen sowas zum Beispiel, „nein kann ich nicht, die haben sich bei den kleinsten Dingen unglaublich schwer getan.“
     
  18. #38 Kriminelle, 02.08.2021
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    und dann die Nachfrage „und sonst so?“
    Na, alles gut, bis auf eben dieser Kleinigkeiten…
    Ok, damit kann ich leben - ist ja lächerlich !

    ;)
     
  19. #39 simon84, 02.08.2021
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    Gab es eine Zeichnung die die Treppe bzw. die Öffnung darstellt ?

    Ich würde wenn es mit dem GU eh schon schwierig ist wegen dem Lukenschutzgeländer nicht lang rummachen und das selber aufstellen...
    Als Expat verdient ihr vermutlich mehr Pro Stunde als das Ding überhaupt kostet und jeder Rechtsstreit kostet mehr.
     
  20. #40 simon84, 02.08.2021
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    Der Rest der Probleme wurde ja nicht hier im Faden diskutiert :) Bis jetzt !
     
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