Schmiergeld, steche ich jetzt in ein Wespennest ?

Diskutiere Schmiergeld, steche ich jetzt in ein Wespennest ? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Sondern, was sind sie Deiner Meinung nach ? Gleichwertige Vertragspartner...

  1. #101 Fabian Weber, 03.08.2021
    Fabian Weber

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    Gleichwertige Vertragspartner...
     
  2. #102 K a t j a, 03.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2021
    K a t j a

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    Das dachten andere Bauherren vor 5 Jahren auch schon.
    Vielleicht solltest Du Dich von der Last befreien, immer und überall das beste haben zu müssen. Seit es für Artikel 5 Sterne im Netz gibt, wird dies für viele zur Sucht. Oft mit dem Resulatat, dass sie am Ende gar nix kaufen oder total unzufrieden sind.
    Doch. Du willst was haben. Im Verkäufermarkt kannst Du froh sein, wenn Du 1 faires Angebot erhälst - nicht 20.
    Ein Hausbau ist kein Teppichbasar. Es basiert viel auf Vertrauen, Absprache und gegenseitige Rücksichtnahme. Dein Architekt des Vertrauens bietet Dir wiederum seine Handwerker des Vertrauens an. Die gibts nicht wie Sand am Meer - jeder davon kann Gold wert sein. Bevor Du einen ablehnst, immer erstmal überlegen, ob Du wirklich eine bessere Alternative kennst. Und nicht vergessen, wer billig kauft, kauft oft. Gilt auf dem Bau noch viel mehr als anderswo.
    Ab davon, als Bauherr bist Du sowieso am besten immer am Ball und auf der Baustelle. Das kann ich nur empfehlen.
    Das ist Dein Hauptproblem. Suche, bist Du einen findest, wo das Vertrauen da ist.
    Ja, ich fürchte schon. Dein 500K Haus ist für den Pillepalle und vermutlich wird es schon schwer, jemanden zu finden, der so ein "Minihaus" überhaupt übernimmt. Dass der jetzt bei jeder Ausschreibung auch noch ne Diplomarbeit anfertigt, ist hanebüchen.
    Ja, total unrealistisch. Normalisierung ist nicht absehbar. Die Kostenschätzung bekommst Du schon aber diese würde ich mit sehr viel Vorsicht geniessen. Meist sind sie viel zu niedrig angesetzt. Die Kostenplanung ist auch eine Sache, die ich an Deiner Stelle nicht komplett aus der Hand geben würde.
     
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  3. #103 RitchyNeu, 03.08.2021
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    Das freut mich zu hören ;)

    Ist das so? Das würde mich nicht freuen, das sowas nicht im normalen Zusammenspiel mit dem Architekten gegeben ist, sondern noch extra bepreist wird… nach der durch den EuGH erzwungenen Neufassung der HOAI kann ich mir vorstellen, das anders vereinbaren zu können…

    Hmm, das tut mir leid, aber ich sehe Architekten in der Tat als Dienstleister. Das ist nicht negativ gemeint, ich sehe auch Ärzte als Dienstleister oder halt andere wichtige Vertrauenspersonen, die Dienstleistungen erbringen. Keine Dienstleister sind z.B. Künstler, aber deren Werk kauft man auch erst nach Vollendung. Was ist falsch daran? Wer diese Einstellung und die daraus folgende Kundenorientierung als Architekt nicht mitbringt, wird es m.E. in Zukunft immer schwerer haben, an Aufträge zu gelangen.
     
  4. BaUT

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    Sinnlose Diskussion, da Architektenverträge doch i.d.R. Werkverträge sind und somit ein Werkerfolg geschuldet ist und Gewährleistungsansprüche daran geknüpft werden.
    Bei Dienstleistungsverträgen (wie z.B. bei Bauwerktrockenlegung per Zauberkästchen von Hydrodings oder Aquabumms) schuldet der Dienstleister nur Bemühungen aber nicht den Erfolg.

    So hat mir das zumindest der ein oder andere Richter und Baufachanwalt in entsprechenden Weiterbildungen erklärt.
     
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  5. #105 RitchyNeu, 03.08.2021
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    Dennoch bestehen Anforderungen an die Dienstleistungsqualität des Architekten - aus Baunetz.de:
    „Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Nach der gesetzlichen Regelung des § 631 BGB ist die vertragstypische Pflicht des Unternehmers (Architekt) die Herstellung des versprochenen Werkes. Gegenstand des Werkvertrages kann nach der gesetzlichen Regelung (§ 631 BGB) sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Die grundsätzliche Definition des Werkerfolges des Architekten mit dem "Entstehen lassen des Gebäudes" erfasst danach nicht den vollen Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung. Der Architekt hat regelmäßig die Arbeitsschritte zu erbringen, die als planerische Vorgaben für die Unternehmer erforderlich sind, damit diese die Planung vertragsrechtlich umsetzen können und die es dem Bauherrn ermöglichen zu überprüfen, ob der Architekt den geschuldeten Erfolg vertragsgemäß bewirkt hat. Das gilt auch dann, wenn wie hier die Parteien sich darauf verständigt haben, dass der Architekt nur die erforderlichen Leistungen aus dem Leistungskatalog (Grundleistung und besondere Leistungen) der HOAI zu erbringen hat.“
     
  6. #106 RitchyNeu, 03.08.2021
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    Liebe Katja, schön, dass Du meinst, mein Problem zu kennen oder aber etwaige Lasten, von denen ich mich befreien sollte. Ich kann Dir versichern, weder das eine noch das andere trifft zu. Jeder hat seine Art, auf die Welt zu blicken und in ihr zu agieren, hier unterscheiden wir uns offenbar deutlich.

    Ob der Markt sich mittelfristig Normalität bewegt oder nicht, wissen weder Du noch ich. Ich habe meine Gedanken unter der Voraussetzung dargestellt, dass es passiert (und irgendwann wird es ganz sicher passieren).

    Ist das so? Für 500.000 Euro nur für das Haus (das Grundstück habe ich ja schon) würde ich etwas mehr als ein Minihaus erwarten…
     
  7. BaUT

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    Schönes Zitat!
    ... ändert aber nix an der Richtigkeit meinen Darlegungen, oder?
     
  8. #108 K a t j a, 03.08.2021
    K a t j a

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    Ha, na dann würde ich vorschlagen, wir unterhalten uns nach dem Hausbau nochmal.
    Für einen echten Architekten? Ja, ich fürchte schon. Ein Großteil fängt bei unter 1 Mio nicht mehr an. Viele machen überhaupt keine EFHer mehr. Lohnt sich nicht. Ist natürlich regional verschieden. An der tschechischen Grenze ist es sicher anders, als an der Schweizerischen.
     
  9. BaUT

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    Ja leider!!!
    Hab grad im Urlaub wieder gesehen, dass dort nicht mal ortsansässige Makler tätig sind, sondern viele Objekte von Maklern aus anderen Bundesländern vermakelt werden. Vermutlich kann man von den Provisionen der Objekte allein nicht leben...
     
  10. 11ant

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    Das würde ich nicht unbedingt als Fehler der Honorarordnung ankreiden, die Idee von Incentives oder gefäßchirurgischer Präzision bei Budget-Punktlandungen nicht zum Konstruktionsziel gehabt zu haben. Da finde ich das zweite gastronomische Gesetz (p...ers kostet extra) schon passend. Man kann nicht ernsthaft erwarten, daß Preisfindungskulturen extra für den Fall daß der Kunde BWL-Freak ist erarbeitet werden. Ein bißchen one Size fits all ist schon okay, man kann ja individuell variieren.
     
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