Sichtestrich: Bauunternehmer verschweigt Imprägnierung

Diskutiere Sichtestrich: Bauunternehmer verschweigt Imprägnierung im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Juhuuu! Bei uns ist der Sichtestrich drin. Diesen haben wir imprägnieren lassen. Die Oberfläche ist jedoch mit sehr vielen Luftblasen versehen....

  1. #1 Wir bauen bald, 04.08.2021
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    Juhuuu! Bei uns ist der Sichtestrich drin. Diesen haben wir imprägnieren lassen. Die Oberfläche ist jedoch mit sehr vielen Luftblasen versehen. Diese wollten wir nun mit einer Versiegelung zumindest teilweise schließen. Angefragte Chemielieferanten wollen für eine Empfehlung einer Versiegelung die genaue Imprägnierung wissen. Leider sagt uns der Estrichleger nicht was er verwendet hat, verweist auf Geschäftsgeheimnisse und wir könnten die Versiegelung auch bei ihm beauftragen.
    Irgendwie ist uns unwohl dabei und fühlen uns erpresst. Wenn wir die Versiegelung erneuern wollen sind wir am gleichen Punkt wieder die Firma zu beauftragen wenn es diese dann noch gibt.
    Meine Frage dazu: haben wir Anspruch auf Nennung der Imprägnierung? Im Bauvertrag steht nur Imprägnierung, wir haben keinen Architekten mehr.

    Danke, auch wenn nur fürs Lesen!
     
  2. #2 Fred Astair, 04.08.2021
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    Bitteschön (fürs Lesen).
    Bereits abgenommen und bezahlt?
     
  3. #3 Wir bauen bald, 05.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.08.2021
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    Nein, Bezahlung der Restsumme aus der Schlussrechnung und Abnahme durch uns steht noch aus. Wir befürchten danach definitiv nichts mehr in Erfahrung bringen zu können...
     
  4. #4 Fred Astair, 05.08.2021
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    Die Befürchtung ist richtig. Bis zur Abnahme könnt Ihr ohne weitere Begründung die Mangelhaftigkeit behaupten und der Unternehmer muss die Mangelfreiheit beweisen. Nach der Abnahme ist es umgekehrt.
     
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  5. Cybso

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    Na dann... Geld gibt's erst, wenn er den Namen nennt. Und dann mal schauen, ob es ihm soviel Wert ist, dass er ne Klage riskiert. Vielleicht hat er ja auch gar nichts oder ein minderwertiges Produkt verarbeitet und will deswegen den Namen nicht nennen?
     
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  6. #6 Wir bauen bald, 05.08.2021
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    Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen!
    Dann gehen wir mal ins Gespräch.
     
  7. #7 Gast82596, 05.08.2021
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    Wieso sollte er euch die Imprägnierung nennen? war das vereinbart?
     
  8. Cybso

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    Warum sollte immer alles explizit vereinbart sein? Hab ich kein Recht zu erfahren, was in dem Haus verbaut wurde, dass ich bezahlt habe?
     
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  9. #9 Manufact, 05.08.2021
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    Laut meinem Verständnis ist eine Imprägnierung eine "dünnflüssige" Substanz, die bis zu einem gewissen Grade / Tiefe in den Estrich einzieht.
    Blasen können in einer Imprägnierung also nicht entstehen, höchstens Bereiche mit Haftungsstörungen (ähnlich Silikonkratern im Lack).
    Bei Blasenbildung handelt es sich um eine Beschichtung.
    Es wäre also zunächst definitiv abzuklären, ob es sich um eine Imprägnierung oder um eine Beschichtung handelt.
     
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  10. SIL

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    Ja,das andere ist Geschwätz natürlich hast du als Kunde für alles was verbaut wurde Anspruch auf Werks -Gütebescheinigung Konformität und Material.
     
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  11. #11 Gast82596, 05.08.2021
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    Na dann frag mal CocaCola ob Sie dir das Rezept geben, wenn du dir eine Flasche kaufst.:bierchen:
     
  12. #12 Tilfred, 05.08.2021
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    Nur weil man nicht zugeben möchte, dass man Blödsinn geschrieben hat, muss man nicht gleich noch den nächsten Blödsinn schreiben...
     
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  13. Mok

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    Der Vergleich hinkt zwar, aber um trotzdem dabei zu bleiben: Es wird ja nicht nach dem Rezept gefragt, sondern ob im Lokal Coca Cola oder Pepsi serviert wurde.
     
  14. #14 BaUT, 05.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.08.2021
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    Beim Estrich gilt Werkvertragsrecht und da gehört die Übergabe der Lieferscheine verarbeiteter Materialien oder zumindest die Produktangabe dazu.
    Bei Cola im Laden gilt Kaufvertragsrecht und Lebensmittelrecht. Da muss sogar auf jeder Flasche drauf stehen was drin ist. Denn wo CocaCola drauf steht muss auch CocaCola drin sein.

    Nix anderes will der TE, er will das Namensschild der verarbeiteten Imprägnierung und nicht eine Flasche ohne Etikett kaufen.

    Der TE hat Anspruch auf diese Information - schon allein um die Leistung als insgesamt fachgerecht abnehmen zu können. Bisher gibt es keinen Nachweis dass eine den Fachregeln entsprechende Imprägnierung vorgenommen wurde. Vielleicht wurde der Estrich ja auch mit Lehrlingsschweiß, Bärenfurz, Dieselöl oder einem anderen völlig ungeeigneten Produkt behandelt, welches in deutschen Wohnräumen gar nicht verwendet werden darf?!
     
  15. #15 Gast82596, 05.08.2021
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    Richtig. Könnte ja sein das er ein eigenes Produkt hat und welches auch zugelassen ist. Wieso sollte er die Rezeptur verraten wenn das die "Chemielieferanten" nicht kennen.
     
  16. Cybso

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    Wenn es zugelassen ist, hat er auch eine entsprechende Bescheinigung, und die ist kein Betriebsgeheimnis. Aber irgendwie glaube ich, dir geht es gerade nur darum, auf jeden Fall recht zu behalten? Im konkreten Fall hofft der Estrichleger schlicht auf einen Folgeauftrag, den er mit diesem Verhalten aber ziemlich sicher nicht kriegen wird (böse Alternative: er versucht, irgendeinen Pfusch zu verheimlichen).
     
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  17. BaUT

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    Dem Estrichleger gehört mal ordentlich heim geleuchtet...
     
  18. #18 tomtom79, 05.08.2021
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    Die Stoffe sind bekannt nur das Mischungsverhältnis und die Menge ist Geheim.
     
  19. #19 Cybso, 05.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.08.2021
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    Genaugenommen gibt es diverse Blindverköstigungen, die herausgefunden haben, dass die Hauptzutat von Coca-Cola schlicht die Marke ist. Sobald du den Leuten verschiedene Colas zur Blindverköstigung anbietest, schneidet Coca-Cola regelmäßig nur noch mittelmäßig ab. Hab das auch vor Jahren schon selbst versucht, zu der Zeit war ich absolut sicher, Coca-Cola eindeutig erkennen zu können - ich lag in allen Fällen daneben.

    Aber wir schweifen ab :D
     
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  20. #20 Manufact, 05.08.2021
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    Die Fragestellung primär ist ja:
    Kamen die Blasen nach Auftrag der "Imprägnierung" - oder sind diese Blasen schon im Estrich vor der "Imprägnierung" vorhanden gewesen.

    Falls durch die Imprägnierung: Mangelhafte Ausführung und Behebung durch Estrichleger - somit ist jede weitere Diskussion obsolet.
     
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