Abstützung Garten zu Nachbar

Diskutiere Abstützung Garten zu Nachbar im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Zusammen, mich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ausgangssituation: 4 Familien haben auf einen ehemals großen Grundstück gebaut. Das...

  1. #1 Daner90, 15.10.2021
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    Hallo Zusammen,

    mich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Ausgangssituation:

    4 Familien haben auf einen ehemals großen Grundstück gebaut. Das Grundstück war ca. 80m lang und 20m breit und wurde durch 4 geteilt (jeder hat ca. 20x20m). Es besteht ein Gefälle von ca. 5% zum jeweils nächsten Nachbarn.
    Wir sind mit unserem Grundstück leicht mit dem Niveau hoch gegangen (ca. 10cm), während der Nachbar 60cm abgetragen hat. Daher ist aktuell noch eine Böschung zwischen unseren Grundstücken.
    Nun sind wir an der Planung der Stellfläche für unser Auto und unserem Zaun. Unser Nachbar meint aber, dass er nur die Stellen abstützen muss an denen die Zaunspfosten sind und wir dafür Sorge tragen müssen, dass der „Hang“ an den anderen Stellen nicht rutscht.
    Mein Verständnis war immer, dass er den Teil den er abgegraben hat abstützen muss und ich den Teil den ich aufgeschüttet haben.

    In dem Beispielbild sehr Ihr die Böschung, den ehemaligen Verlauf des Grundstücks (blau) und den korrekten Grenzverlauf (rot).

    Danke vorab für Eure Antworten
     

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  2. #2 simon84, 16.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2021
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    Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage meint er das?

    sehe ich auch so. Derjenige der direkt an der Grenze den höhenverlauf geändert hat muss dafür sorgen, dass auf dem Nachbargrundstück keine Nachteile entstehen.

    hier sieht es ja so aus als ob der exakte Grenzverlauf gar nicht bekannt oder markiert ist, laut deiner Zeichnung im Foto wäre ja die Böschung teilweise auf deinem Grundstück und teilweise auf dem des Nachbarn.

    falls die Höhe direkt an der Grenze unverändert ist und die Böschung komplett auf der Nachbarseite so hat er recht und er muss nicht unbedingt etwas machen.

    also es ist durchaus auch eine Variante den höhenverlauf an der Grenze unangetastet zu lassen und nur auf dem eigenen Grundstück anzupassen.

    allerdings ist es meist sinnvoller eine für beide Seiten sinnvolle Lösung, hier evtl L Steine, umzusetzen und sich die Kosten 50/50 zu teilen
    Vermeidet viel Ärger
     
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  3. #3 klappradl, 16.10.2021
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    Der Nachbar muss den "Hang" auf seiner Seite abstützen, der ragt jetzt schon zu weit auf euer Grundstück.
    Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart bei der Teilung des Grundstücks.
     
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  4. #4 vollmond, 16.10.2021
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    Für mich schaut das so schon gut aus....
    Jeder hat eine einigermaßen geradre Rasenfläche. Lasst den Hang wie er ist, pflanzt von beiden Seiten ein paar Blumen rein und alle 5m ein Pflasterstein als "Grenzmarkierung"...
    Zaun und am besten noch L-Steine machen beide Grundstücke nur hasslicher..
     
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  5. #5 Daner90, 16.10.2021
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    Das hat ihm ein Tiefbauer mal so gesagt. Aber der hatte ja keinerlei Kenntnis über den Grenzverlauf, etc.
     
  6. #6 Daner90, 16.10.2021
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    Problem ist, dass wir einen Zaun setzen müssen, da wir einen Hund haben und dieser ja mitten im Hang verlaufen würde. Zusätzlich läuft Regenwasser immer wieder dem Hang hinunter und trägt dabei Dreck auf das Grundstück des Nachbarn.
    Im vorderen Teil soll zusätzlich unserer Einfahrt gepflastert werden, welche aber so keinen Halt in Richtung des Nachbarn bekommt. Ich würde bei der eh schon schmalen Einfahrt nochmal ca. 50cm einfach verschenken.
     
  7. #7 simon84, 16.10.2021
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    Genau das sehe ich als Hauptproblem
    Die Böschung befindet sich auf beiden Grundstücken.
    Gewünscht ? Ungewünscht? Ist das euch beiden eigentlich bewusst ?
     
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  8. #8 Daner90, 16.10.2021
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    Der 1. Tiefbauer hat damals Grundstücke so hergestellt, dass die Bauarbeiter die Häuser in Ruhe errichten konnten. Der 2. Tiefbauer, welcher dann die Abwasserkanäle erstellt hat, hatte keinerlei Kenntnisse über die Grenzverläufe und hat den Hang dann entsprechend so angelegt. Ich hatte zu dem Zeitpunkt keinerlei Kenntnisse über den korrekte Vorgehensweise und dachte "das ist schon so in Ordnung". Nun sind wir in der Planung der Außenanlagen und da wird dies nun zum Thema.

    Man muss auch dazu sagen, dass wir mit einem Generalunternehmer gebaut haben und die Außenanlagen nicht Vertragsbestandteil waren.

    Dass der Hang auf beiden Grundstücken ist, ist uns bewusst, nur der Nachbar denkt nach wie vor das ein abstützen der Zaunpfosten reicht, um mein Grundstück entsprechend abzusichern. Ich werde nochmal das Gespräch mit ihm suchen.

    Dennoch wäre ich gerne auf den worst-case vorbereitet. Was passiert, wenn ich den Hang in Eigenregie den korrekten Verhältnissen anpasse, meine Zaunpfosten und Randsteine setze (alles nach Stand der Technik) und diese dann nach einer gewissen Zeit doch abrutschen? Kann man dann noch den Nachbar belangen, dass er den Hang hätte korrekt sichern müssen?
     
  9. #9 Fred Astair, 16.10.2021
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    Wenn der Nachbar mit der Böschung zufrieden ist, muss er nichts weiter tun. Er muss sich noch nichtmal um die Zaunpfosten kümmern, wenn Du zaunpflichtig bist.
    Falls Du Probleme hast, die Pfosten zu stellen, zwingt Dich niemand, sie direkt an die Grenze zu bauen. Du kannst auch weiter reinrücken.
    Mir kommt die Böschung allerdings etwas steil vor. Je nach Bodenbeschaffenheit gibt es Schüttkegel, die als Vorgaben dienen können. Du musst Deinerseits dafür sorgen, dass nicht Dein Regenwasser auf das Nachbargrundstück gespült wird und das lose Erdreich bei Dir durch Bepflanzung oder andere Maßnahmen befestigt wird.
     
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  10. #10 Daner90, 16.10.2021
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    Zaunpflichtig ist bei uns niemand (Bundesland Bayern), wir haben uns aber darauf geeinigt, dass jeder zu seinem nächsten Nachbarn den Zaun errichtet.

    Der Böschungswinkel passt laut Tiefbauer so, da wir sehr bindigem Boden (fast nur Lehm) haben.

    Aber dennoch muss doch die Böschung vom Verhältnis her angepasst werden oder? Der Teil bis zum ursprünglichen Niveau muss auf seinem Grundstück abgeböscht werden und der Teil vom ursprünglichen Niveau bis zu meinem neuen Niveau auf meinem Grundstück. Richtig?
     
  11. #11 simon84, 16.10.2021
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    das wird aber vermutlich fast das gleiche kosten wie die Hälfte einer ordentlichen Lösung
    Und löst dein Problem mit carport / garage und Zaunständer auch nicht wirklich
     
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  12. #12 Fred Astair, 16.10.2021
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    Das liest sich hier aber deutlich anders:
    Was heißt eigentlich "jeder zu seinem nächsten Nachbarn"? Zu welchem Nachbarn denn sonst? Und das wären dann jeweils zwei Zäune, Rücken an Rücken?
     
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  13. #13 Fabian Weber, 16.10.2021
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    Dein Nachbar muss eigentlich nur bis zu der alten Von Dir noch nicht aufgeschütteten Geländehöhe auf seiner Seite böschen.

    Das letzte bisschen Höhe müsste dann von Dir kommen, entweder geböscht oder wegen Stellplatz halt mit L-Winkel.


    Ob sich der Böschungswinkel beim Nachbarn ändern muss, da man ja sonst einen lastfreien Streifen bei Böschung vorsehen muss, ist eine interessante Frage.

    So oder so würde ich einen Statiker einschalten bei der Planung.
     
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  14. #14 simon84, 16.10.2021
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    Grade der Lehmboden kann zickig sein
    Lehm ist nicht Lehm
    Und Wasserabtransport etc. kommt noch dazu
     
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  15. #15 Daner90, 16.10.2021
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    Da habe ich mich leider schlecht ausgedrückt. Wir müssen keinen Zaun erstellen, weil eine Pflicht besteht seitens der Bauordnung oder ähnlichem, sondern wir sind es unserem Hund verpflichtet, da dieser sonst die Biege macht :D.

    Auch bezüglich des „jeder zu seinem nächsten Nachbar“ war ich zu undeutlich. Entschuldige bitte. Es soll heißen wir setzen unseren Zaun zu diesen Nachbar, er zum nächsten, der wiederum zum nächsten und der Letzte zur Straße. So haben wir es untereinander ausgemacht, da es ein schlauchartiges Grundstück war, welches geteilt wurde. Wir sind quasi in 4. Reihe. Ich hoffe das war verständlich so :)
     
  16. #16 Daner90, 16.10.2021
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    ja, genau so hatte ich es auch gemeint und so interpretiere ich auch die Rechtslage.

    Danke nochmal an Alle die bis jetzt geantwortet haben. Im Großen und Ganzen bestätigt dies meine Gedanken dazu. Ich werde nochmal das Gespräch suchen und mich aber gleichzeitig rechtlich beraten lassen, um nicht in ein Fettnäppfchen zu treten. Wozu hat man eine Grundstücksrechtsschutzversicherung sonst :)
     
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  17. #17 simon84, 17.10.2021
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    Kann dir nur raten hier nicht nur rein finanziell zu rechnen.
    So eine Nachbarschaft hat man Jahrzehnte.
    Schaut dass ihr was hinbekommt was für beide passt sonst nimmt der Streit danach kein Ende
     
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