Unterkonstruktion Holz

Diskutiere Unterkonstruktion Holz im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei uns wurden ca. 8 Quadratmeter Gipskartondecke zwischen DG und Spitzboden ergänzt. Zum Herstellen der UK wurden leider die grünen...

  1. #1 Bauherr24, 18.10.2021
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    Hallo,

    bei uns wurden ca. 8 Quadratmeter Gipskartondecke zwischen DG und Spitzboden ergänzt.

    Zum Herstellen der UK wurden leider die grünen imprägnierten Holzlatten verwendet.

    Ich möchte eigentlich nicht unbedingt nochmal anfangen (lassen). Daher würde ich gern wissen wie bedenklich ihr das bzgl. Ausdünstungen, etc. einschätzt?

    Der ausführende Betrieb hat sich wohl am Bestand - ca. 30 Jahre alt - orientiert und einfach den Deckenaufbau fortgesetzt. In der Bestandsdecke waren halt auch grüne Latten. Diese dünsten ja vermutlich aber nicht so aus wie Neue…

    Vielen Dank für eure Einschätzung.
     
  2. #2 DerSchreiner, 18.10.2021
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    Siehe Anhang DIN 66800
     

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  3. #3 Bauherr24, 18.10.2021
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    Vielen Dank für die Referenz.

    Die DIN ist eindeutig. Dennoch würde mich interessieren ob man jetzt zurückbauen sollte oder ob das übertrieben ist…
     
  4. #4 DerSchreiner, 19.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 19.10.2021
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    Din DIN kannst du als Appell ansehen , die will damit sagen das Umwelttechnisch keinen chemischen Schutz hinter dem Rigips brauchst ( zu viel Arbeitsaufwand ), weil da im normalfall keine Insekten ( Schädlinge) hinkommen, also steht sie unter der Gefährdungsklasse 0

    Also ich kenne einige Personen die, diese als UK wo haben... ich sag mal so, solange keine reinbeist oder daran leckt, passiert da garnichts, mach dir da keine Sorgen es ist ja alles versteckt ( zirkuliert nirgendwo die Luft ), normal gehören die aber schon ins Freie.

    Hier gibt es sogar welche die sind vom Obi als UK gedacht ( siehe Anwendungsbeispiel )
    Latte Fichte/Tanne sägerau imprägniert 24 mm x 48 mm x 2000 mm kaufen bei OBI

    @profil Kollege.. was sagst du denn dazu, auch schon verbaut bzw gesehen?
     
  5. #5 Bauherr24, 19.10.2021
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    Soweit ich es nachvollziehen kann - es war ein entsprechender Aufkleber auf einer Latte - kommen die Latten aus dem Baumarktsortiment von

    https://www.binderholz.com/fileadmin/user_upload/pdf/produkte/baumarkt.pdf

    Da steht nur

    „sägerau, technisch getrocknet, grün tauchimprägniert“

    Der Baumarkt ist nicht weit von uns entfernt. Daher vermutlich einfach dort eingekauft, weil Kleinmenge.
     
  6. #6 DerSchreiner, 19.10.2021
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    Wenn du raus bekommst welche Salze in der Impägnierung drin waren/sind, dann kann man es genau definieren wie schädlich der chemische Schutz ist..

    Oder deine Prüfprädikate von der Impägnierung, dann kann ich was GENAUES rausbekommen..

    upload_2021-10-19_7-58-29.png
     
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  7. #7 Bauherr24, 19.10.2021
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    Perfekt.

    Ich habe soeben mit dem Hersteller telefoniert. Sie schicken mir im Laufe des Tages ein Datenblatt zu. Dann sind wir schlauer. Ich melde mich wieder bei euch.

    Vielen Dank für eure Hilfe.
     
  8. #8 nordanney, 19.10.2021
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    Praxis: Was solls. Nimm ein paar Euro "Entschädigung" und das war es.
     
  9. #9 Bauherr24, 19.10.2021
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    Ich habe gerade die Antwort vom Hersteller bekommen:

    "
    Wolsit® EC-100 behandeltes Holz wurde nach den Anforderungen des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) geprüft und erfüllt die Anforderungen an die Innenraumluftqualität des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und auch die der französischen Verordnung über die Emission flüchtiger organischer Stoffe mit der besten Emissionsklasse A+ und ist somit für die Verwendung in Innenräumen von Gebäuden geeignet.
    "

    Wenn ich allerdings in die bauamtliche Zulassung des DIBt schaue, dann steht da

    "
    Das mit diesem Holzschutzmittel behandelte Holz darf nur in den Bereichen verwendet werden, die nach DIN 68800-31 der Gefährdungsklasse 1 oder 2 zugeordnet sind, jedoch im Hinblick auf die Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes
    − nicht, wenn das behandelte Holz bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebensoder Futtermitteln kommen kann,
    − nicht für Holzbauteile in Aufenthaltsräumen und zugehörigen Nebenräumen, es sei denn, das behandelte Holz wird zu diesen Räumen hin staubdicht abgedeckt, und
    − nicht, wenn das behandelte Holz großflächig2 in sonstigen Innenräumen eingesetzt werden soll, es sei denn, die großflächige Anwendung ist bautechnisch als unvermeidlich begründet.
    "

    https://www.dibt.de/pdf_storage/2019/Z-58.1-1494(1.58.1-3!18).pdf

    Widerspricht sich das nicht?
     
  10. #10 DerSchreiner, 19.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 19.10.2021
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    Das ist der Satz was wichtig ist, alles gut diese Salze in der Impägnierung welche zur Gefährdungsklasse 1 -2 gehören sind zulässig in gedeckten Räume als Beispiel unter die Tabelle im Anhang.... siehe als nicht zulässiges Beispiel CK-Salze wäre bis zur Gefärdungsklasse 1-4 und die wären dann schädlich, du kannst deinem Bauhaus trauen..

    upload_2021-10-19_10-42-33.png
     
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  11. #11 Gast82596, 19.10.2021
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    Jetzt weis ich warum der BER so lange gedauert hat:mauer
     
  12. #12 Bauherr24, 19.10.2021
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    Vielen Dank für die Übersicht. Ich bin noch unsicher in welche Gruppe die beiden verwendeten Wirkstoffe gehören:

    4,50 % Propiconazol 1,25 % Permethrin

    Sie gehören scheinbar nicht zur Gruppe der Salze, sondern sind wohl üblicherweise in Lösemittel gelöst [1]:


    upload_2021-10-19_16-42-3.png

    Die Salze sind separat geführt [1]:

    upload_2021-10-19_16-44-38.png

    [1]
    https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0480.pdf
     
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  13. #13 DerSchreiner, 19.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 19.10.2021
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    ok cool, danke erstmal für das Wissen, kannte ich nicht wenn ich ehrlich bin diese Wirkstoffe ( woher denn auch )

    dann sind diese nicht Kesseldruckimpägniert ( KDI ) geworden, was noch besser ist, weil davon wird immer gewahrnt, dass diese speziellen und gefährliche Salze verbaut werden...( hast ja gesagt die sind getaucht )

    Egal wie schon vorhin von mir gesagt wurde ,regelt das ganze der Satz mit dem zu verwendeten Gebrauchsklassen 1 & 2 und diese sind für den Innebereich definiert !! Das ist Fakt zu 100% also lass sie so verbaut, hab da keine Sorgen..

    upload_2021-10-19_17-29-38.png
     
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  14. #14 Bauherr24, 19.10.2021
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    Vielen Dank für das viele Wissen, welches hier zusammengetragen wurde. Ich möchte noch eine Entdeckung teilen, welche mir seltsam vorkommt.

    In der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung von 2019 [1] findet sich die folgende Passage:

    "
    Dem Holzschutzmittel werden aufgrund seiner Wirksamkeit gegen holzzerstörende Einflüsse
    die folgenden Prüfprädikate nach DIN 68800-31 zugeteilt:
    Iv = gegen Insekten vorbeugend wirksam
    P = gegen Pilze vorbeugend wirksam (Fäulnisschutz)


    Das mit diesem Holzschutzmittel behandelte Holz darf nur in den Bereichen verwendet
    werden, die nach DIN 68800-31 der Gefährdungsklasse 1 oder 2 zugeordnet sind, jedoch im
    Hinblick auf die Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes
    − nicht, wenn das behandelte Holz bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens-
    oder Futtermitteln kommen kann,
    − nicht für Holzbauteile in Aufenthaltsräumen und zugehörigen Nebenräumen, es sei denn,
    das behandelte Holz wird zu diesen Räumen hin staubdicht abgedeckt, und
    − nicht, wenn das behandelte Holz großflächig2 in sonstigen Innenräumen eingesetzt
    werden soll, es sei denn, die großflächige Anwendung ist bautechnisch als unvermeidlich
    begründet.
    "

    In der Zulassung von 2013 findet sich die selbe Passage [2].

    In der ursprünglichen bauaufsichtlichen Zulassung von 2006 [3] findet sich allerdings:

    upload_2021-10-19_19-46-31.png

    Die Zusammensetzung des Produktes hat sich nicht geändert. In allen Zulassungen ist es

    4,50 % Propiconazol
    1,25 % Permethrin

    Könnt ihr euch das erklären?

    Vielen Dank


    [1]
    https://www.dibt.de/pdf_storage/2019/Z-58.1-1494(1.58.1-3!18).pdf

    [2]
    https://www.dibt.de/pdf_storage/2013/Z-58.1-1494(1.58.1-812-1!10).pdf

    [3]
    https://www.dibt.de/pdf_storage/2006/Z-58.1-1494(1.58.1-812-1!06).pdf
     
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  15. #15 DerSchreiner, 19.10.2021
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    Ja, ich vermute so wie es mit allen Schadstoffen am Bau ist, dass die "Schadstoffe" mit der Zeit einfach weiter getestet werden und die Stoffe somit anders betitelt oder definiert werden..

    Aber jedes Gesetzt oder auch DINs widersprechen sich auch mal sich miteinander/gegeneinander ( weissen irgendwo Lücken auf ) das ist normal wenn man genau alles untersucht..
     
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