Abweichung Steigung bei Treppenaustritt

Diskutiere Abweichung Steigung bei Treppenaustritt im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; So ich hab das nochmal überprüft. Also @BaUT ich verstehe deinen Gedankengang, der ist aber falsch. Das schöne an den DIN Normen ist ja das die...

  1. SvenvH

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    So ich hab das nochmal überprüft. Also @BaUT ich verstehe deinen Gedankengang, der ist aber falsch. Das schöne an den DIN Normen ist ja das die für jedermann im Netz verfügbar sind. Das Problem an der Sache ist aber dass diese in der Regel nicht vollständig sind. Warum nicht? Genau, die Kosten Geld.
    Die Tolleranzen gelten nicht nur für das Sollmaß sondern auch für die Stufen untereinander. Das bedeutet wenn ich ein Sollmaß von 18cm hab dann darf ich z.B. nicht die dritte Stufe 17,5cm hoch machen, die nächste 18,5 und die nächste wieder 17,5. Dann hab ich nämlich eine Abweichung von 10mm. Die Tolleranzen dürfen auf keinen Fall überschritten werden. Richtig wäre, 3 Stufe 17,5cm dann darf die nächste nur 18cm hoch sein, die nächste dürfte dann 18,5cm und die darauffolgende wiederum nur 18cm. Also immer nur ein Höhenunterschied von 5mm zur nächsten Stufe.
    Nimmt man jetzt die Tolleranz der Antrittstufe, darf ich zwar auf 19,5cm gehen, die nächste Stufe dann aber nur auf 18cm, sodass ich auch hier wieder nur einen Höhenunterschied von 15mm zur nächsten Stufe habe.
    In Kindergärten geht das sogar soweit dass dort 0 Tolleranz herrscht. Ist ebenfalls in der Frei verfügbare DIN nicht einzusehen.
     
  2. BaUT

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    Oh da ist ja 2020 eine neue Fassung rausgekommen!

    Ich habe lange nicht in diese Norm reingeschaut und stelle nun beim Studium der "alten" Version aus 2015 fest, dass die 15mm Toleranz sowieso nur für Treppen in Häusern bis zu zwei WE gilt. Also müste ich den ganzen schön erklärten Mist von weiter oben jetzt löschen. Aber nix da ich steh zu meinen Fehlern.

    Also für ein Mehrfamilienhaus mit aktuellem DG-Ausbau gilt für die notwendige Treppe als Teil des ersten Rettungsweges auch für die oberste (podestgleiche) Stufe eine max zul Sollmaßabweichung von +/- 5 mm !!!
    Ich guck morgen im Büro auch mal in die aktuelle Fasung der Norm von 2020.
     
  3. SvenvH

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    Das war aber auch vor 2020 schon so.
     
  4. BaUT

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    Die Regeln mit der Differenzbildung zwischen aufeinander folgenden Stufen habe ich noch nicht gefunden...
     
  5. #25 Jo Bauherr, 30.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 01.12.2021
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    Differenzbildung geht schon (also z.B.: vorvorletzte Stufe plus 5mm - vorletzte Stufe plus 10 mm - letzte Stufe plus 15mm - etc.).
    upload_2021-11-30_20-26-34.png
    Korrektur: war eigentlich eine super Idee ... aber geht so leider doch nicht. Siehe Folgebeiträge!

    ABER: nur begrenzt bis dahin:
    " ... Mindest- und Höchstmaße
    Die maximale Treppensteigung und der kleinste Treppenauftritt sind in jedem Fall einzuhalten. Auf die Mindest- und Höchstmaße für Steigung und Auftritt dürfen die Toleranzen nicht angewendet werden.. ). ... "
     
  6. SvenvH

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    Nein:mauer Das geht nicht. Dann bist du Außerhalb des des Tolleranzbereiches.
    In dem Link steht sogar drin:
    Zur sicheren Begehbarkeit bauordnungsrechtlich notwendiger Treppen dürfen die Istmaße von Treppensteigung s und Treppenauftritt a beim fertigen Treppenlauf gegenüber dem Nennmaß (Sollmaß) maximal um 5 mm abweichen. Von einer Stufe zur nächsten darf die Abweichung der Istmaße untereinander maximal 5 mm betragen.
     
  7. #27 BaUT, 01.12.2021
    Zuletzt bearbeitet: 01.12.2021
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    @SvenvH
    Du bist aber auch streng mit uns :motz:respekt :konfusius

    Eigentlich eine tolle Idee von @Jo Bauherr! Leider nicht umsetzbar, weil aus der Steigungslinie dann eine Kurve werden würde, was nicht erlaubt ist.
    Begründung:
    Bei konstantem Auftritt von z.B. a = 28 cm
    und einer über die Treppe stetig zunehmenden Steigung von beispielsweise s = 16 - 16,5 - 17 - 17,5 - 18 - 18,5 - 19 - 19,5 - 20
    läge die mittlere Anstieg bei 18/28.
    Von dieser Steigungslinie würden dann leider die unterste und die oberste Stufe um jeweils 20 mm abweichen,
    was nicht zulässig ist bei notwendigen Treppen. Auch wenn das andere Kriterium einer Höhendifferenz benachbarter Stufen von 5 mm eingehalten ist.

    Für den TE bleibt nun die Info:
    Deine Anpasserei wird so vermutlich nix.

    Würde sowieso gerne mal ein Übersichtsbild von dem Treppenhauskopf sehen inkl. oberstes Podest und Wohnungseingangstür zur DG-Wohnung.
    Ich fürchte da geht mehr schief als nur die Podesthöhe im Abgleich mit der fluchtwegerelevanten Treppe...
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  8. SvenvH

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    Aber gut dass wir jetzt endlich alles beisammen haben.:bierchen:
     
  9. #29 Toby250375, 01.12.2021
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    @BaUT: Ich habe mal den Schnitt angeängt. Der Wohnungseingang liegt entgegen der Bauplaung auf Halber Etage Zwischen 1. OG und DG, Im Flur gibte es die eingezeichnete Tür nicht. Das Treppenhaus wurde mit einem ImRaumstehenden Kasten gegen die Wohnung abgeschlossen. Auf diese Weise sollte wohl das Bad auf der Halbetage in die Wohung wandern.
    Danke und Grüße,
    der Toby
     

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  10. BaUT

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    Das ist jetzt alles schon Bestand mit einer ordentlichen Teilungserklärung (weil WEG) oder wird das jetzt grad von dir erstmalig ausgebaut?
     
  11. #31 Toby250375, 01.12.2021
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    Das ist Bestand des Hauses. Wurde von mir als 4 Famlienhaus mit 3 Grundbüchern erworben.
    Teilungserklärung gibt es, abgenommen ist es somit wohl auch.
    Grundbücher werden jetzt wieder geschlossen, da die 4. Wohnung( ebenfalls genehmigt, aber Teilungserklärungen nicht aktualisiert) später in einem Hinterhaus errichtet wurde und die Neuaufteilung Aufwändiger geworden wäre als alles wieder zu einem ganzen zu verschmelzen.
    Danke und Gruß,
    der Toby
     
  12. SvenvH

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    Da hier ja nun mehr als 2 Wohnungen übereinander liegen gilt hier die 5mm Tolleranz für die Antrittsstufe. Es sei denn der obere Treppenlauf wird als separates betrachtet, weil der vom Rest abgetrennt ist.
     
    simon84 gefällt das.
  13. #33 Toby250375, 03.12.2021
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    Tja... und? Wird er als separat betrachtet? Immerhin wird die Treppe durch eine Tür und ein Podest /Flur Unterbrochen...?
    Danke und Grüße,
    der Toby
     
  14. BaUT

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    Ja, wenn die Treppen innerhalb einer Wohneinheit gelegen ist, dann gilt 1,5 cm als zulässige Abweichung für die oberste podestgleiche Stufe
     
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