Dachbodenausbau Saarland

Diskutiere Dachbodenausbau Saarland im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Von meinen Eltern habe ich ein Einfamilienhaus (Keller, Ergeschoss,...

  1. Hungi

    Hungi

    Dabei seit:
    07.12.2021
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo, ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

    Von meinen Eltern habe ich ein Einfamilienhaus (Keller, Ergeschoss, Dachboden) geerbt und möchte es gerne verkaufen. Allerdings habe ich jetzt Fragen zum nachträglichen Dachbodenausbau und ob dieser Ausbau genehmigungspflichtig war/ist.

    Es handelt sich um einen großen Dachboden mit Dachfenstern, großen Fenstern an Stirn und Hinterseite, großen Dachgaubenfenstern. Der Zugang erfolgt durch eine normalbreite Treppe vom Erdgeschoss aus. Die lichte Höhe ist deutlich über 2,20 m über mehr als dreiviertel der Fläche. Fluchtmöglichkeiten gibt es über die Treppe und die Fenster, die Feuerwehr kann problemlos mit Leitern die Fenster erreichen.

    Mein Vater hat in Eigenregie den Dachboden zu zusätzlichem Wohnraum ausgebaut, der nur über die Treppe von der Diele im Erdgeschoss erreichbar ist.

    Ich habe mich durch die saarl. Bauordnung gekämpft, aber so ganz schlau werde ich daraus nicht.

    Meine Fragen:

    - war dieser Dachausbau genehmigungspflichtig?
    - falls ja, wo bekommt man eine Genehmigung her, muss man dafür einen Architekten engagieren oder wie läuft das?

    Bitte nicht hauen, ich habe als Frau kaum Ahnung und stehe jetzt vor dieser Dachbodengeschichte.Tante Google hat mir nicht so richtig weiterhelfen können.
     
  2. #2 Gast 85175, 07.12.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Was heißt „Eigenregie“? Das ist kein Begriff mit dem Mannheimer was anfangen könnte…

    Ich würde erstmal in den alten Bauantrag kucken. Wenn da schon Wohnraum in dem fraglichen Brereich genehmigt ist, dann ist es gleich sehr viel weniger kritisch. Man sieht das gut in den Plänen ob da „Zimmer“ eingezeichnet sind die sich nach Wohnraum „anhören“.
     
  3. #3 VollNormal, 07.12.2021
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.738
    Zustimmungen:
    1.617
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Aber wo ist das Problem? Wenn du das Haus verkaufst, wohnt doch niemand unterm Dach. Auch die saarländische Bauordnung dürfte nichts dagegen haben, wenn man den Dachboden großzügig belichtet. Falls vorher nicht in die Statik eingegriffen wurde, würde das hier in NRW erst genehmigungspflichtig, wenn der Dachboden tatsächlich zu (vorher nicht genehmigten) Wohnzwecken genutzt wird und damit eine Nutzungsänderung eintritt. Den dann ggf. erforderlichen Bauantrag würde ich doch gepflegt dem zukünftigen Besitzer überlassen.
     
  4. Hungi

    Hungi

    Dabei seit:
    07.12.2021
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Das heisst, das mein Vater zusammen mit meinem Bruder in ihrer Freizeit den Dachboden ausgebaut haben.

    Verstehe ich das richtig, solange das Dach ausgebaut ist im Sinne erweiterten Wohnraums, dort aber niemand wohnt, die Zimmer also leer stehen, solange ist das kein Problem und erst wenn jemand diese Zimmer richtig nutzt und bewohnt ist es ein Problem?
     
  5. #5 VollNormal, 10.12.2021
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.738
    Zustimmungen:
    1.617
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Ich wüsste nicht, dass es irgendwelche Gestaltungsvorschriften für Dachböden gibt. Wenn dein Vater das einfach schön gefunden hat, dass sein Dachboden aussieht wie eine Wohnung, heißt das doch noch lange nicht, dass er den auch als solche benutzt hat. Und dass jemals eine solche Nutzung stattgefunden hätte, davon weißt du doch schon mal erst recht nichts.

    Pass nur auf bei der Formulierung der Verkaufsanzeige, dass der Käufer nachher nicht die Nutzbarkeit des Dachbodens zu Wohnzwecken als zugesicherte Eigenschaft verstanden haben könnte.
     
  6. #6 JohnBirlo, 10.12.2021
    JohnBirlo

    JohnBirlo

    Dabei seit:
    28.05.2020
    Beiträge:
    1.134
    Zustimmungen:
    417
    In der Verkaufsanzeige musste ja die "Wohnfläche" angeben... Und da kannste den Dachboden nur angeben, wenn das auch als Wohnfläche genehmigt ist.

    Also einfach mal beim Bauamt anrufen und fragen, wie das mit Einsichtnahme in die Bauakte läuft. Dort sollte stehen, ob das bereits genehmigt ist.

    Du kannst das Thema beim Kauf auch komplett ignorieren und falls der Käufer fragt drauf hinweisen, dass du es schlichtweg nicht weißt, wie die rechtliche Situation ist.
     
    klappradl gefällt das.
Thema:

Dachbodenausbau Saarland

Die Seite wird geladen...

Dachbodenausbau Saarland - Ähnliche Themen

  1. Dachbodenausbau Fußboden

    Dachbodenausbau Fußboden: Moin, nach der Suche in vielen ähnlichen Fragen hier im Forum, habe leider noch keine genauere Antwort auf meine Frage. Einige Dinge halfen zwar...
  2. Dachbodenausbau zu Wohnraum

    Dachbodenausbau zu Wohnraum: Hallo zusammen, ich lese seit geraumer Zeit gerne im Forum mit, und brauche nun doch euren Rat / Empfehlung. Leider konnte ich zu diesem Thema...
  3. Reinigungsklappen Schornstein - Dachbodenausbau

    Reinigungsklappen Schornstein - Dachbodenausbau: Guten Morgen, wir haben unseren Dachboden ausgebaut. Nun sind in einem Zimmer zwei Schornsteine mit diesen hässlichen Beton-Reinigungsklappen...
  4. Dachbodenausbau Dachschräge Dampfbremse

    Dachbodenausbau Dachschräge Dampfbremse: [ATTACH] Hallo liebe Community, Wir bauen unseren Dachboden aus. Das dach hat eine Aufsparrendämmung (2019)von 16cm und natürlich eine neue...
  5. Dachbodenausbau Wände ordentlich verkleiden

    Dachbodenausbau Wände ordentlich verkleiden: Moin Zusammen, Wir sind gerade dabei unseren Dachboden auszubauen und dabei stehe ich vor einigen Herausforderungen und würde gerne mal eure...