EFH mit Bodengutachten - Torfschicht

Diskutiere EFH mit Bodengutachten - Torfschicht im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, wir bauen ein EFH (Holzständerbauweise) mit Garage + Carport + Haus unterkellert. Kurz zum aktuellen Stand und Vorgeschichte: Wir...

  1. #1 Memento88, 16.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 16.01.2022
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    Hallo Zusammen,

    wir bauen ein EFH (Holzständerbauweise) mit Garage + Carport + Haus unterkellert.
    Kurz zum aktuellen Stand und Vorgeschichte:
    Wir haben mittlerweile die Baugenehmigung erhalten und wollten Anfang März 22 mit dem Aushub beginnen.
    Ich habe im Mai '21 zum ersten Mal Kontakt zu einem Bodengutachter aufgenommen, weil in diesem Neubaugebiet öfter mal die Rede von schlechtem Untergrund war, vorallem aber zur eignenen Absicherung. Im Neubaugebiet haben einige ein Bodengutachten und auch Keller, allerdings alle ohne Pfähle. Ein sehr großes gewerbliches Gebäude am Rande des Gebietes wurde auf Pfählen gegründet.

    Angeboten wurden dann 2 Kleinbohrungen auf ca. 7m Tiefe unter Gelände - falls bei 7m kein gründungsfähier Boden erreicht wird sollte bis zum gründungsfähigen Boden vertieft werden und eine schwere Rammsondierung (Tiefe >25m).
    Die Bohrungen wurden dann im September '21 gemacht. Die Kleinbohrungen wurden bei 6m und die Rammsondierung bei 10,90m abgebrochen. (Aussage vom Bodengutachter: Das sieht nicht so schlecht aus, und eine Gründung mit etwas Bodentaustausch sollte möglich sein).
    Die Torfschicht bei BS1 wurde bei dem Termin auch gesehen und angesprochen, sei jedoch für die Gründung nicht weiter kritisch. (Hätte der Bodengutachter hier Bedenken gehabt, hätte er sein Angebot ja erfüllt oder sehe ich das falsch?)

    In der Zwischenzeit haben wir unsere Finanzierung gemacht. In Absprache mit dem Kellerbauer einen "guten" Puffer für einen Bodenaustausch eingeplant (Auf Basis der Aussage des Gutachters damals vor Ort).

    So Ende vom Lied, nach mehrmaligen nachfragen kam jetzt im Januar 22 (1-2 Monate vor Baugebinn) das Gutachten mit Bauempfehlung:

    - Durchführung einer erneuten Großbohrung auf 20-30m Tiefe bei BS1 wegen der Torfschicht (m.M. hätte das der Gutachter mit seiner Erfahrung doch schon im September anordnen müssen?)
    Die Torfschicht stellt keinen tragfähigen Boden dar und sei sehr setzungsanfällig
    - Dringende Empfehlung zur Tiefgründung mit Rammpfählen

    Ich habe den Gutachter bei der Besprechung jetzt im Januar dann damit konfrontiert warum das nicht alles schon im September passiert ist, aber auch mit seiner Aussage, dass die Bohrungen nicht so schlecht ausgesehen hätten. Noch dazu kommt das natürlich alles andere als günstig 1-2 Monate vor Baubeginn und nach Abschluss der Finanzierung (ohne Pfalgründungen).
    Daraufhin hat der Gutachter Kontakt zum Statiker aufgenommen und will jetzt mit Hilfe der Bodenpressung, Setzungsberechnungen machen um die weiteren Bohrungen und ggf. die Pfähle zu umgehen.

    Meine Frage jetzt:
    Was denkt Ihr über diese Vorgehensweise? Wie würdet ihr weitermachen - ich will auf keinen Fall irgendeine Pfuschlösung mit der Ich als Bauherr in 5-10 Jahren alles ausbaden darf ohne jegliche Haftung.

    Eig. rechne ich schon damit, dass es auf eine Pfahlgründung rausläuft (mal davon abgesehen, dass die Finanzierung erstmal noch irgendwie geklärt werden muss). Somit müssen wir wahrsch. auch mit einer enormen Bauverzögerung rechnen oder?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
    VG




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  2. #2 Gast85808, 16.01.2022
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Da haben noch einige mehr gepennt. Insbesondere der Statiker, der beim Bauantrag unterschrieben hat. Eigentlich hätte der schon bei der Statik die Hände heben müssen und zumindest schon mal auf 4 Bohrungen bestehen müssen Je nach Bundesland hast Du nämlich dann auch noch das große Los mit dem Prüfstatiker gezogen.

    Nu kommt es natürlich auf die vertragliche Situation an, wer was mit wem für ein Verhältnis hat. Da gehts dann um dauerhafte Haftungsfragen.

    Generell: Torf ist eklig. Keine Experimente
     
  3. SIL

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    Ja, immer diese Pfähle...
    Schwimmend Gründen geht bei EFH eigentlich Recht gut, ist dein Schotterpolster stark genug ausgeführt- max die Hydrologie während des Aushubes und bis OK Decke KG fällt noch in Betracht.

    EFH
     
  4. SIL

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    Wie Skogen schon bemerkt hat -zuwenig und nicht tief genug gebohrt ...
     
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  5. #5 Memento88, 17.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 17.01.2022
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    Erstmal Danke für die schnellen Antworten.

    Bundesland ist Bayern. Grundsätzlich ist ein Bodengutachten für den Statiker ja nicht verpflichtend oder? Hätte ich das nicht selbst angestoßen, wäre in die Richtung auch nichts passiert. Es gibt dort auch Nachbarn die ohne Bodengutachten gebaut haben - die hatten ja auch einen Statiker.

    Vertragliche Situation ist recht einfach. Ich habe mit der Hausbaufirma einen Bauvertrag. Bodengutachter und Statiker habe ich separat via Angebot beauftragt. (Wobei sich Architekt und Statiker kennen)

    mir geht’s eig nur darum, was jetzt am sinnvollsten ist damit ich aus der Haftung raus bin? Vom Zeitplan verabschieden, nochmal Bohrungen machen und diese dann bis tragfähigem Untergrund? Und habe ich irgendwas gegen die Bauverzögerung/ Mehrkosten in der Hand?
     
  6. #6 matschie, 17.01.2022
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    Das Baugrundrisiko liegt grundsätzlich beim Bauherrn. Wenn das Grundstück euch gehört, ist das erstmal euer Problem.

    Eine Statik ohne Baugrundgutachten kann man nur machen, wenn es genug andere ähnliche BV mit Baugrundgutachten drum herum gibt.

    Der 1. Bodengutachter muss in seinem Baugrundgutachten doch Hinweise zur Gründung mit Angabe von statisch relevanten Bodenkennwerten gegeben haben, auf deren Grundlage der Statiker rechnen kann. Ohne diese Angaben bringt das Baugrundgutachten ja nix. Wenn das nicht drin steht, soll der Statiker mal beim Baugrundgutachter nachhaken und sich die Werte geben lassen.

    Weitere Bohrungen wird es geben müssen - ich bin zwar kein Baugrundgutachter, aber wenn mitten in der Torfschicht abgebrochen wurde kann man da eigentlich nur Kaffeesatz lesen.
    Gibt es keine Gutachten von direkten Nachbarn?
     
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  7. #7 Gast85808, 17.01.2022
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    Jo, dann hast Du wohl den Prüfstatiker gewonnen...

    BauVorlV: Anlage 2 Kriterienkatalog nach § 15 Abs. 3 - Bürgerservice

    Der Statiker hat in seiner Statik dann sicherlich drin stehen, daß vor Baubeginn die angenommenen Bodenkennwerte verantwortlich zu prüfen sind. Die Baubeginnsanzeige hat er ja auch zu unterschreiben.

    Und damit beginnt jetzt das Verfahren. Ich würde mal sagen, Deinen geplanten Baubeginn kannst Du knicken.
     
  8. #8 Memento88, 17.01.2022
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    Das Thema ist sicher, dass das alles sehr spät kommt. Sowohl Bodengutachten, als auch Statikberechnung beginnt jetzt erst. Bodengutachten vom direkten Nachbar hab ich gesehen - kein Torf. Allerdings hat dieser auch keinen Keller.

    Entschuldigt die dumme Frage. Die Baubeginnsanzeige ist noch nicht rausgegangen. D.h. Wenn wir die Statik anhand eines Bodengutachtens haben, ist der Prüfstatiker doch kein Thema oder?
     
  9. #9 Gast85808, 17.01.2022
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    Dumme Frage zurück: willst Du es vernünftig haben oder rumeiern, Marke AWG-Hormone?

    Bei dem, was wir hier wissen gibts nur eine Lösung. Und da gibts keine Diskussionen drüber, wie die auszusehen hat.
     
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    Nach 2,2 m Torf die Bohrung abzubrechen und die Unterkante unabgegrenzt lassen mag ein Fehler gewesen sein. Dann nach Monaten mit dem Gutachten anzukommen, weiteren Untersuchungsbedarf zu melden und die Verspätung damit zu entschuldigen, "dass die Bohrungen nicht so schlecht ausgesehen hätten", ist schon ein bisschen unverschämt. Das sieht nicht gut aus und wie schlecht es ist weißt du noch gar nicht.

    Die angebotene Setzungsberechnung würde ich mir (zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf jeden Fall) sparen. Auf welcher Grundlage möchte er die denn vornehmen? Aus den beiden Bohrungen lässt sich kein zuverlässiges Baugrundmodell ableiten. Hinzu kommt, dass die Setzungsberechnung nur von einer lastabhängigen Verformbarkeit ausgehen kann. Torf hat zusätzlich den Nachteil, dass er auch lastunabhängig durch Zersetzung stark an Volumen verlieren kann. Das kann zum Beispiel ganz schnell passieren, wenn in der Nachbarschaft bei einer anderen Baumaßnahme Grundwasser abgesenkt wird, der Torf entwässert und Sauerstoff zutritt.

    In jedem Fall erkennbar ist, dass du eine recht mächtige Torfschicht auf der einen Seite und (voraussichtlich) keinen Torf auf der anderen Seite des Gebäudes hast. Da sind Schiefstellungen vorprogrammiert.

    Ich würde den Torf erst mal abgrenzen und wenigstens zwei Bohrungen so tief führen, dass qualifiziert über eine Tiefgründung nachgedacht werden kann.
     
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