Zweites Fenster zur Schallisolierung einbauen

Diskutiere Zweites Fenster zur Schallisolierung einbauen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, direkt vor meiner Wohnung befindet sich eine Baustelle, die sich noch einige Jahre ziehen wird. Jetzt überlege ich, wie ich am...

  1. #1 maniman, 17.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 17.01.2022
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    Hallo zusammen,

    direkt vor meiner Wohnung befindet sich eine Baustelle, die sich noch einige Jahre ziehen wird. Jetzt überlege ich, wie ich am effektivsten den Lärm draußen halten kann. Mir kam die Idee die 10-15cm große Fensterbank dafür zu nutzen, ein zweites Fenster einsetzen zu lassen, sodass der Schall doppelt daran gehindert wird einzudringen.

    Es wäre quasi wie ein Kastenfenster, bei dem sich beide Fenster nach innen öffnen lassen. Die Funktion muss natürlich gegeben bleiben, um zwischendurch mal lüften zu können.

    Es sind insgesamt vier Fenster mit den Maßen 100x180cm. Da ich das ganze dem Vermieter natürlich noch schmackhaft machen muss, schaue ich auch gerade nach Angeboten für angemessene Fenster. Aus Kostengründen würde ich Kunststoff-Fenster bevorzugen. Da finde ich schon Modelle (z.B. Euro70) mit Schallschutz-Scheiben für je 340€. Ich denke mal, der Preis ist schwer zu unterbieten, oder?

    Handwerklich bin ich absolut nicht zu gebrauchen. Es müsste also von einem Handwerker gemacht werden. Ich wollte vorab aber mal eure Meinung einholen, ob es bei meinem Vorhaben potenzielle Probleme gibt oder Dinge, die ich unbedingt beachten sollte.

    Es wäre ganz nett, wenn ihr mir dazu ein paar Infos geben könntet :-)
     
  2. #2 Gast 85175, 17.01.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich glaube ich bekäme da ganz schnell ein paar Schallschutzmaßnahmen beim Bauherren der Dauerbaustelle herausverhandelt, aber wie ich dir das erklären soll…

    Wie auch immer, ob es tatsächlich an den Fenstern liegt, oder ob dir das nur so vor kommt weiß ich auch nicht. Du kannstbes versuchen, aber musst damit rechnen, dass das am Ende zwar „besser“, aber halt nicht „gut“ ist. Schallschutz ist ein etwas spezielles Thema und man kann das eigentlich nicht in einem Forum abhandeln, wenn das wirklich funktionieren soll, dann müssen da Spezialisten vor Ort ran…
     
  3. BaUT

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    Vielleicht gibt es ja noch ein Übersichtsfoto von der Einbausituation der bisherig vorhandenen Fenster?
     
  4. #4 maniman, 19.01.2022
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    Danke für eure Rückmeldung.

    Also es wird hier eine U-Bahn-Station gebaut. Ist natürlich klar, dass diese nicht lautlos gebaut werden kann, aber dennoch möchte ich mir den Lärm nicht antun. Ich bin gerade erst eingezogen und hatte mich sehr auf eine ruhige Wohnung gefreut.

    Die wohl einfachere Lösung wären im Vergleich zum Einbau eines zweiten Fensters bessere Schallschutzfenster, oder? Ich würde gerne herausfinden, was das für Fenster aktuell sind, um einschätzen zu können, wie groß der Unterschied sein wird. Ich habe mir einen DB-Messer gekauft (einen günstigen für 30€ wohlgemerkt). Laut der Messung macht das Fenster aktuell 23db wett. Wenn ich so etwas lese "Fenster mit einer normalen Verglasung haben einen Schalldämmwert von 29 dB" würde ich mal ganz klar sagen, dass der Makler mit seiner Aussage, dass es Schallschutzfenster sind, gelogen hat. Im Netz sehe ich Fenster, die einen Schalldämmwert von 45-50db versprechen. Bei einer ungefähren Verdopplung der Lautstärke je 10db, sollten gute Schallschutzfenster ja 4x leiser sein.

    Hier auch mal ein Bild der Situation:

    [​IMG]
     
  5. #5 nordanney, 19.01.2022
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    Noch einmal die Frage: Wer soll das bezahlen und in Auftrag geben? Und daran schließt sich noch eine Frage an: Wem gehören die anderen Wohnungen? Ist es eine Eigentümergemeinschaft, dann kann der Vermieter nämlich gar nichts alleine machen. Und Du erst Recht nicht. Kurz und knapp gesagt, die Fenster gehören dann nämlich nicht dem Vermieter.
     
  6. #6 klappradl, 19.01.2022
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    U-Bahn.Ich erinnere mich noch an die Anzeigen in den Reisebüros: "Urlaub machen, wo keine U-Bahn gebaut wird".
    Die Stadt zahlt ganz sicher nichts für Lärmschutzfenster.
    Ich wüsste auch nicht, wie man in die Laibung noch ein weiteres Fenster einbauen sollte, so dass man beide öffnen könnte. Da ist nicht viel Platz.
     
  7. #7 Fred Astair, 19.01.2022
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    Das macht die Sache unkalkulierbar und teuer.
    Würdest Du das dem Makler mit dieser, Deiner Expertise ins Gesicht sagen?
    Du redest wie der Blinde von der Farbe, aber das sehr überzeugt.

    Im Übrigen sehe ich schon Möglichkeiten, ohne Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, innenseitig noch weitere Fenster einzubauen.
    Ich besitze ein denkmalgeschütztes Objekt bei dem die Sprossen-Kastenfenster erhalten bleiben mussten, aber weder schall- noch wärmeschutzmäßig zeitgemäß waren. Da wurden die raumseitigen Flügel gegen solche mit Wärme- und Schallschutzverglasung ausgetauscht. Hier bei Dir könnten temporäre Zusatzflügel in die Laibung eingestzt werden.
    Ausprobieren könnte man das mit genau zugeschnittenen Spanplatten, und da kommt dann die handwerkliche Unbrauchbarkeit ins Spiel.
     
  8. BaUT

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    Das ist je nach Teilungserklärung sehr unterschiedlich.
    Sieht man in Berlin bei vielen alten WEGs, dass jeder seine Fenster getauscht hat wann und wie er wollte.
    Der Einbau eines zusätzlichen Innenfensters dürfte übrigens "Privatvergnügen" sein ohne dass es die WEG etwas anginge. Aber Einfachn ist das sicher auch nicht, weil dazu mindestens die Fensterbank innen aus- bzw. umgebaut werden müsste damit das innere Fenster dann allseits größer ist als das eigentliche Fenster.

    Das vorhandene Fenster ist so groß, dass man das neue Innenfenster nur raumseitig mit einem Futterrahmen auf die Wand aufsetzen könnte. Das sieht dann sicher nicht so nice aus.
     
  9. #9 nordanney, 20.01.2022
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    Jep.
    Die Teilungserklärung zieht nicht. Denn sie sticht nämlich nicht die gesetzlichen Regelungen. Und die sind glasklar - WEG § 5 Abs 2 ;).

    Aber das sind m.E. eh akademische Fragen, da der Vermieter nicht das Portemonnaie aufmachen wird.
     
  10. BaUT

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    (2) Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume oder Teile des Grundstücks befinden.

    und du bist Jurist oder hast in einem juristischen Kommentar zu diesem Absatz gelesen, dass Fenster dazu gehören?
     
  11. #11 klappradl, 20.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 20.01.2022
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    Das wurde bereits von höchsten Gerichtshof geklärt. Da gibt es wohl nicht mehr viel zu interpretieren.
    Siehe z.B. hierzu einen Artikel.
     
  12. #12 Fred Astair, 20.01.2022
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    Leute beruhigt Euch. Auch ich bin der Meinung, dass Fenster zwingend in das Gemeinschaftseigentum gehören, weil sie
    Kenne aber auch Fälle, wo das anders gehandhabt wird.
    Das ist aber für den vorliegenden Fall völlig unerheblich, weil der TE nur raumseitig weitere Fenster einbauen möchte und daran kann den Eigentümer nichts hindern.
     
  13. #13 nordanney, 20.01.2022
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    Nein, aber auch in der WEG-Verwaltung tätig und damit auch juristisch bewandert. Und Fenster sind IMMER Gemeinschaftseigentum, allerdings kann die Kostentragungspflicht im Rahmen der Teilungserklärung auf die Eigentümer der Wohnung umgelegt werden. Vielleicht meinst Du das.
     
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