Zuschläge bei Sonderwünsche

Diskutiere Zuschläge bei Sonderwünsche im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Mitglieder, Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir bauen grade eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte mit einem Bauträger der eine Bauleitung...

  1. #1 Eschis2002, 21.01.2022
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    Liebe Mitglieder,
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Wir bauen grade eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte mit einem Bauträger der eine Bauleitung beauftragt hat den Bau zu überwachen.
    Sonderwünsche sind laut Bauträgerkaufvertrag zulässig. Auf die für die Sonderwünsche vereinbarten Kosten, berechnet der Bauträger einen koordinationsaufwand (Regiekosten) von insgesamt 20% inklusive der jeweiligen Umsatzsteuer. Was ja auch ok ist. Jetzt kommt aber unser Bauleiter auch noch daher, und schlägt „zusätzlich“ für seinen Koordinationsaufwand nochmal 15% Brutto auf. Das heißt, wir zahlen jetzt 35% Aufschlag auf die Sonderwünsche.
    Laut Kaufvertrag beinhalten die 20% ja schon die Koordination. Darf der Bauleiter wirklich uns diese 15% in Rechnung stellen oder muss er dies eigentlich dem Bauträger in Rechnung stellen, für den er ja arbeitet?
    Wir haben das Gefühl die hauen uns übers Ohr.

    ich hoffe ihr könnt uns helfen! Danke
     
  2. #2 SoL2000, 21.01.2022
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    Schau in Euren Vertrag?
     
  3. #3 Fred Astair, 21.01.2022
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    Das musst Du den Bauträger fragen.
    Ist es überhaupt einer? Wem gehört das Grundstück?
    Aber egal ob BT, GÜ, GU oder was auch immer,
    nach Vertragsunterzeichnung gilt der Grundsatz: Der Auftragnehmer kann für Sonderwünsche so ziemlich alles verlangen, wonach ihm der Sinn steht. Darum die Frage 20% oder 35% wovon?
    Umgekehrt gilt ebenso: Alles was Ihr aus dem ursprünglichen Vertragsinhalt herausnehmen wollt, kostet plötzlich fast gar nichts mehr.
     
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  4. #4 Kriminelle, 22.01.2022
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    Erstmal in den Vertrag schauen, ja.
    Aber: Um welche Kosten geht es denn? Kann man die Höhe noch verknusen, sodass man über den Ärger der 15% keine grauen Haare bekommt?
     
  5. #5 hanghaus2000, 22.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2022
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    Das ist leider oft dem Unwissen der Auftraggeber geschuldet. Denn bei entfallenden Leistungen hat der Unternehmer sehr wohl Anspruch auf den entfallenden Gewinn. Was ja in dem Fall nur 1% ist. Grundlage ist die Urkalkulation.

    Zum Thema. Bauleitung ist eine Nebenleistung und gehoert in die Gemeinkosten. Ausser es ist Euer Bauleiter, der den Bau beaufsichtigt. Dann hat der aber nichts auf der Rechnung des GU verloren.
     
  6. #6 Fred Astair, 22.01.2022
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    Das alles ist uns hinreichend bekannt, nützt aber dem TE gar nichts.
    ,die aber dem privaten Käufer/Bauherrn nicht zur Verfügung steht.
    Das betrifft ja in aller Regel Materialwechsel (plötzlich kosten die selbstbemusterten Fliesen das Zehnfache und die aus der BLB werden nur mit Billigstbeträgen gegengerechnet. Ganz extrem ist es bei Sanitärobjekten oder Elektroschaltern und Steckdosen.
    Das muss dann noch nichtmal Nepp sein.
    Das Standard-WC kostet halt nur 56,- Euro. Was kann der AN dafür, wenn sich die Frau des Hauses in ein V&B-Designstück, handsigniert und limitiert, für 1200,- verliebt?
     
  7. #7 hanghaus2000, 22.01.2022
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    Die Urkalkulation ist immer Grundlage einer Aenderung des Vertrags. Die muss der GU im Zweifel vorlegen zur Pruefung der Mehr- oder Minderkosten.
     
  8. #8 Eschis2002, 22.01.2022
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    Also, es ist nicht UNSER Bauleiter. Es ist der Bauleiter der vom Bauträger beauftragt ist den Bau zu leiten.
    Bei den Sonderwünschen schlägt uns eben der Bauträger (20% lt. Kaufvertrag) drauf und der Beuleiter nochmal 15%. Diese 15% schlägt er ohne vertragliche Vereinbarung bei unseren Sonderwünschen drauf.
    Kostet unsere Bemusterte Duschwanne als z.B. 500 Euro mehr als der Standard berechnen die wie folgt:
    500 plus MwSt = 595 Euro
    595 plus 15% Bauleiter = 684,25 Euro
    684,25 plus 20% Regiekosten Bauträger = 821.10 Euro
    Der Bauträger schlägt die 20% sogar noch auf die Bauleiterkosten oben drauf. Da stimmt doch was nicht…
     
  9. #9 Fabian Weber, 22.01.2022
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    Sorry, aber das ist Quatsch.

    Entgangener Gewinn kann erst geltend gemacht werden, wenn die Baufirma insgesamt 10% unter Auftrag bleibt. Wenn also die teuren Fliesen entfallen und dafür die Fenster aber teurer werden und sich das in der Gesamtsumme bei -+ 10% hält, hat der Bauunternehmer überhaupt keinen Anspruch auf entgangen Gewinn.
     
  10. #10 Fabian Weber, 22.01.2022
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    Sorry das auch.

    Es gilt einzig und allein der Vertrag. Selbst beim öffentlichen Bauen muss der Bauunternehmer die Urkalkulation nicht vorlegen, wenn diese nicht schon im Zuge der Vergabe vertraglich zur Übergabe vereinbart wurde.
     
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  11. #11 Fabian Weber, 22.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2022
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    Dein Gefühl stimmt. Du hast ja gar keinen Vertrag mit dem Bauleiter der Baufirma. Wie kommt dieser darauf Euch eine Rechnung stellen zu wollen? Vielleicht ist dieser ja Angestellter, der Baufirma.

    Üblicherweise ist der Bauleiter ja in den 20% Aufschlag schon drin (BGKs).

    Außerdem ist ja erstmal die Frage, worin sich der angebliche Mehraufwand begründet. Aber auf inhaltliche Diskussionen lasse ich mich grundsätzlich nicht ein, wenn schon formal alles falsch ist.
     
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  12. #12 hanghaus2000, 22.01.2022
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    Ich habe ja geschrieben im Zweifel. Wie will der denn sonst den urspruenglichen Preis nachweisen? Von einer Uebergabe habe ich nichts geschrieben.
     
  13. #13 hanghaus2000, 22.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2022
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    Wurde der Bauleiter gesondert beauftragt?
    Du schreibst:
    "Wir bauen grade eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte mit einem Bauträger der eine Bauleitung beauftragt hat den Bau zu überwachen."

    Den hast Du doch beauftragt oder?

    Dann gibt es auch einen Verguetungsanspruch.

    Regieleistungen muessen doch auch vom Bauleiter organisiert werden.
     
  14. #14 Eschis2002, 22.01.2022
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    Wir haben die Bauleitung nicht beauftragt. Der arbeitet für den Bauträger
     
  15. #15 Fabian Weber, 22.01.2022
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    Er muss ja gar nichts nachweisen, ist ja höchstwahrscheinlich gar kein VOB-Vertrag.
     
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  16. #16 Eschis2002, 22.01.2022
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    Nein… der arbeitet für den Bauträger
     
  17. #17 hanghaus2000, 22.01.2022
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    Wie begruendet der GU dann die zusaetzlichen Kosten fuer den Bauleiter?
     
  18. #18 Eschis2002, 22.01.2022
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    Garnicht… wir werden angeschrieen und Telefonate werde aufgelegt… die verarschen uns von hinten bis vorne…
    Wir laufen hier grade nach Motto: friss oder stirb. Wir haben Angst dass er irgendwann sagt: wenn ihr hier anfangt rum zu diskutieren über die Kosten macht er garnichts mehr an Sonderwünschen.
     
  19. #19 Fred Astair, 22.01.2022
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    Das wäre auch das Gescheiteste und würde ihn maßlos ärgern.
    Ich verstehe nie, wo die ganzen verspäteten Sonderwünsche herkommen. Die Hausausstattung zurrt man vor Vertragsabschluss fest.
    Niemand würde auf die Idee kommen, nach dem Autokauf, Farbe, Motorisierung und Ausstattung zu ändern aber bei Häusern fangen die Leute erst hinterher das Denken an, als ob ihnen jemand den Revolver zur Vertragsunterzeichnung an die Schläfe gehalten hätte.
     
  20. #20 hanghaus2000, 22.01.2022
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    Dann wuerde ich den Bauleiter raus streichen auch ohne Begruendung. An den Sonderwuenschen verdient der doch erst richtig, warum sollte Er die nicht ausfuehren wollen?
     
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