Bodengutachten und andere Katastrophen

Diskutiere Bodengutachten und andere Katastrophen im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; @Smesching noch mal. Rein rechtlich gesehen habt ihr ein bebautes Grundstück gekauft und dann ein bestandsgebäude abgerissen sowie Garten gerodet...

  1. #21 simon84, 23.01.2022
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    @Smesching

    noch mal. Rein rechtlich gesehen habt ihr ein bebautes Grundstück gekauft und dann ein bestandsgebäude abgerissen sowie Garten gerodet etc. damit ihr etwas neues drauf bauen könnt, richtig ?

    was stand denn im Kaufvertrag zum Grundstück / altbestand drin in Bezug auf Haftung zu Boden etc. ?

    der Verkäufer kann dich ja nicht arglistig täuschen, wenn er selbst von einem Mangel gar nicht weiß, da seine Eltern oder Großeltern gebaut haben als er ein Kind war …..

    also ich finde das ist schon etwas einseitig betrachtet.

    Das Hauptproblem scheint doch zu sein, dass das erste Boden Gutachten mangelhaft ist . (Kommt aber auch drauf an was exakt beauftragt wurde)

    da würde ich ansetzen
     
  2. #22 Fred Astair, 23.01.2022
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    Ob es mangelhaft ist, hängt halt vom Auftrag ab:
    In den meisten Fällen reichen wohl 5-6 Sondierungen für ein EFH aus. Je engmaschiger desto genauer, aber auch teurer.
    Ist halt eine Risikobetrachtung und mal gewinnt der Unternehmer, mal verliert der Bauherr...
     
  3. #23 simon84, 23.01.2022
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    Der GU wird sich schön aus der Sache rausreden und sagen Baugrund ist Bauherren Risiko, wir bauen schließlich nur Ein Haus …

    Will jetzt nicht unbedingt sagen mit Architekt wäre es besser gelaufen, aber bei einem GUTEN Architekt oder GU, hätte dieser sicherlich bei den Gegebenheiten von Anfang an zu einem erweiterten Bodengutachten geraten. (Mit entsprechender Beauftragung)
    Ich könnt mir sogar vorstellen, dass der Verkäufer nichts gegen eine einzelne Testbohrung im Keller gehabt hätte.
    Denn das Haus kann man ja vor Kauf des Grundstücks nur schlecht abreissen..... Hätte aber wohl viele Probleme vermieden, dass sehr alte Häuser auf einem Müll bzw. Schuttberg stehen ist ja auch nix neues.
     
  4. #24 Smesching, 24.01.2022
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    Hallo zusammen,

    also erstmal sorry dass ich mit dem Vokabular nicht so firm bin, ich denke aber auch nicht, dass mich dies vor dieser "Bruchlandung" bewahrt hätte.

    Das Grundstück gehörte einer Privatperson. Das Grundstück wurde allerdings vom Bauunternehmer vermakelt, Courtage entfiel sofern wir mit ihm bauen.

    Es wurde also kein Haus o.ä. abgerissen, hätte man auch nicht sehen können. Das Grundstück war quasi ein zugewucherter Hang. Wir haben ja dann komplett roden lassen, damit der Vermesser überall hinkommt. Selbst danach war nichts ersichtlich.

    Erst nachdem die ersten Arbeiten schon begonnen habe (es wurde eine Trasse gezogen), hat man Bauschutt erkennen können. Daher die Vermutung, dass vor zig Jahren die ganze Nachbarschaft ihren Bauschutt dort abgeladen hat.

    Beim ersten Bodengutachten wurde folgendes Angebot beauftragt:

    Die Untersuchungsergebnisse werden in einem geotechnischen Bericht dokumentiert. Die Dokumentation beinhaltet,
    Folgende Leistungen werden im Rahmen der Baugrunduntersuchung erbracht
     Eine An- und Abfahrt zur Baustelle
     2 Rammkernsondierungen (Kleinrammbohrungen)
     1 Rammsondierung bei unterschiedlichen Rammkernsondierungen
     Profilaufnahme, schichtbezogene Entnahme gestörter Bodenproben, Aufnahme des Grundwasserstandes
     Einmessen der Sondierungen sowie eines Bezugspunktes
     Ggf. ein geotechnischer Laborversuch
     Erstellung des Gutachtens mit textlicher u. graphischer Darstellung der Ergebnisse
     Nur als EP LAGA - Untersuchung
    Inhalt des Gutachtens: Allg. Beschreibung der Baumaßnahme und des Geländes einschl. Geologie, Baugrundbeurteilung, Beschreibung der Grundwasserverhältnisse** und der Schichtenfolge, Gründungsempfehlung ggf. mit
    Alternativen, Angaben zu aufnehmbaren Sohldrücken und/oder Bettungsmoduln sowie Bodenkenngrößen (für Statik), Vorgaben und Hinweise für den Erdbau sowie zur Baugrubenerstellung, Angaben zur Bauwerksabdichtung, Bergbaugefährdung, Erdbebenzonen, Frosteinwirkungen, Wasserhaltung


    War das Angebot also schon unzureichend?
     
  5. #25 K a t j a, 24.01.2022
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    Was stand denn in dem 1. Gutachten jetzt wirklich? Es hat m.E. wenig Sinn, darüber zu philosophieren, was Ihr damals "positiv bewertet" habt. Wenn Du ehrlichen Rat willst, musst Du es schon hier einstellen (Adressen, Namen schwärzen). Davon abgesehen ist es vermutlich sinnvoller, einen Fachanwalt zu fragen, als hier im Forum im Trüben zu stochern.
     
  6. #26 simon84, 24.01.2022
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    Keiner der Nachbarn weiß etwas von dem
    Schutthaufen ? Niemand was gehört oder gesehen ?
    Mal etwas in der Weiteren Nachbarschaft rumfragen….

    @Smesching egal ob Makler oder nicht
    Du hast das Grundstück doch von einer Privatperson gekauft ? Was steht denn im Kaufvertrag drin? Wie genau ist der Haftungsausschluss formuliert ?
     
  7. #27 Fred Astair, 24.01.2022
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    Würdest Du Deinem neuen Nachbarn auf die Nase binden, dass Du vor 20 Jahren Deinen Schutt auf sein Grundstück gekippt hast?
    Der Gedanke, da hinten ist Niemandsland, das gehört keinem, ist auch heute noch weit verbreitet.
     
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  8. #28 simon84, 24.01.2022
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    Du weißt doch wie das mit Nachbarn ist.
    Natürlich wird der, der abgekippt hat nix sagen.
    Aber der nachbar oder andere Anwohner der mit demjenigen der abgekippt hat zerstritten ist wird sehr gerne darüber reden….
     
  9. #29 Smesching, 24.01.2022
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    Hallo zusammen,

    ich habe mal printscreens aller Seiten des Gutachtens gemacht. Alle sensiblen Daten sind geschwärzt.

    Wer Interesse hat, gerne Rückmeldung.

    Vielen Dank 1.jpg 2.jpg 3.jpg 4.jpg 5.jpg 6.jpg 7.jpg 8.jpg 9.jpg 10.jpg
     
  10. SIL

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    Etwas sehr schwammig , aber ich sehe da entgegen @Mok keine Ansatzpunkte zum Regress, es erfolgte hier nur eine minimale Untersuchung wie beauftragt.
    Entscheidend ist da weder Gründungstiefe des Bauwerkes noch Abmessungen enthalten sind ( Keller etc ) was auch im Gutachten so dargestellt ist.

    Die geringe Anzahl und Tiefe der RKS beruht auf der Beauftragung, die hier nicht durch den Bauherren sondern der später geplanten errichtenden Firma erfolgte.
    Hier stehen die Chancen prozessual eher besser den GU in Haftung zu nehmen.
     
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  11. #31 K a t j a, 25.01.2022
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    Ich sehe das anders. Der Auftrag lautete, die Bebaubarkeit für ein Einfamilienhaus zu prüfen. Das Ergebnis lautet, eine Gründung ist möglich und zwar nur mittels Aushub. Das ist schlicht falsch. Wenn die Anzahl der Bohrungen für eine Aussage nicht ausreichen, hätte der Fachmann auf eine genauere Untersuchung drängen müssen.
    Ich würde klagen. (Bitte beachten: das ist eine Laienmeinung.)
     
  12. #32 hanghaus2000, 25.01.2022
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    Mit der Behauptung liegst Du falsch. Der Gutachter sagt:
    Gruendung..JPG
    Das ist genau das, was jetzt vorgesehen ist. Bodenaustausch.

    MMn ist eher die genannte GmbH ein Ansprechpartner, die haben ja auch die zusaetzlichen Gutachten nicht aus lauter Entgegenkommen kulanterweise uebernommen.
     
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  13. #33 K a t j a, 25.01.2022
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    Ich hatte gelesen:
    Ein Bodenaustausch von (ich lese im Gutachten 80cm) reicht ja gerade nicht (dachte ich). Auf einem Müllberg würde ich auch die 1,25m tiefen Fundamentgräben aus den Hinweisen zur Bauausführung als unzureichend sehen. Eine kompletten Bodenaustausch von mehren Metern kann ich nicht raus lesen. Es wird wörtlich auf tragfähige Böden hingewiesen. Diese Aussage war kaufentscheidend. Die gibt es aber nach den neuen Bodengutachten gerade nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.
     
  14. #34 hanghaus2000, 25.01.2022
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    Wie bereits geschrieben, hier sollte man einen Fachanwalt konsultieren.
     
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  15. #35 simon84, 25.01.2022
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    Exakt, an dieser Stelle ist das relativ unverbindliche Schwarmwissen erschöpft und das sehr verbindliche Fachwissen eines RA der die gesamte Aktenlage vor Ort hat erfordert.
     
  16. #36 K a t j a, 25.01.2022
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    Aber die Frage lautete ja gerade:
    Mit anderen Worten: "Wie seht Ihr die Erfolgschancen? Lohnt ein Anwalt?" Es ist problematisch einen Anwalt zu fragen, ob es sich lohnt einen Anwalt zu fragen. :D
    Aber das kann man natürlich trotzdem machen.
     
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  17. #37 simon84, 25.01.2022
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    Das sehe ich nicht so.
    Ein seriöser Anwalt wird natürlich immer etwas mehr dazu tendieren, dass sich seine Beauftragung lohnt.
    Denn es geht dem Anwalt übrigens nicht nur ums Geld, sondern auch darum Unrecht aufzuklären und Gerechtigkeit zu schaffen.

    Aber entscheiden muss man immer selbst und den Faktor kann man doch leicht in seiner eigenen Entscheidung einkalkulieren.
    Dahingegen ist mit der Rechtsschutz eine Erstberatung vermutlich komplett oder teilweise abgedeckt und diese würde ich auf jeden Fall in Anspruch nehmen,
    wenn dem Anwalt alle Unterlagen vorliegen kann er auch mal aus seiner Fachsicht eine erste Abschätzung geben wie er die Chancen sieht.
    Wesentlich besser und genauer als wir hier.
     
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  18. #38 K a t j a, 25.01.2022
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    Vor allem sind das hier ja auch Summen, auf die man nicht verzichtet, nur weil man die Anwaltskosten fürchtet. Insofern ist der Besuch beim Fachanwalt schon Pflicht.
     
  19. SIL

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    Ähm , sehr selten diese Exemplare :winken
     
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