Auffüllung unter Mutterboden

Diskutiere Auffüllung unter Mutterboden im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, so, nachdem ich mir das gestern persönlich auf der Baustelle angesehen und mit dem Tiefbauer gesprochen habe, ergbibt sich folgendes Bild...

  1. JanSN

    JanSN

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    Hallo,

    so, nachdem ich mir das gestern persönlich auf der Baustelle angesehen und mit dem Tiefbauer gesprochen habe, ergbibt sich folgendes Bild auf unserem Grundstück:

    In dem Bereich, auf dem die Bodenplatte hin soll, scheint vorher der Stellplatz/Straße o. ä. von dem Tiefbauunternehmen gewesen zu sein, die das Wohngebiet erschlossen haben. Unter dem Mutterboden befindet sich eine etwa 30 bis 40 cm starke Schicht mit Aufüllungen bestehend aus Erde, Steinen und gebrochenen Ziegeln.

    Da man durch die gebrochenen Ziegel wohl keine vernünftige Tragschicht herstellen kann muss das alles raus und neu verfüllt werden!

    Ist denn das normal/rechtens/gängige Praxis so etwas nach er Erschließung einfach zu hinterlassen und mit Mutterboden zu überdecken?
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Nein ist es nicht…
    Der Tiefbauer muss es den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

    Alles andere hat er auf seine Kosten zu entsorgen
     
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  3. #3 Gast 85175, 30.09.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jein, Du hast in deinem anderen Thread dazu geschrieben:

    "Der Bereich war mit antropogenen Auffüllungen gekennzeichnet." (Anm: anthropogen=menschengemacht)

    Ob das so "normal" ist spielt daher mE keine Rolle, du hast es halt so gekauft....

    Du müsstest jetzt dem Vorbesitzer mindestens beweisen können, dass er das arglistig verschwiegen hat, was ich da nicht sehe...

    Es könnte noch anders aussehen wenn da echte Altlasten, also Schadstoffe, raus kämen, aber selbst dann wirds schwierig. Rein nur die "Auffüllungen" hast halt gekauft wie (korrekt) angeboten.
     
  4. #4 VollNormal, 30.09.2022
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    Zumindest wird das wohl Z0-Material sein, alles Andere hätte er da gemäß LAGA gar nicht einbauen dürfen.

    Wer hat denn die Erschließung beauftragt? In dem Vertrag müsste ja auch festgelegt sein, wie die Fläche zu hinterlassen ist.
     
  5. JanSN

    JanSN

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    Ich habe eben gerade mit dem Tiefbaunternehmen die das 2008! erschlossen haben telefoniert. Das wird ein befestigter Lagerplatz gewesen sein, so seine Aussage. Das Material was die für so etwas nehmen ist wohl RC mit Z1.

    Ist das so das Z1 für so etwas nicht verwendet werden darf?
     
  6. Mok

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    Ne. Das hängt vorallem von den Grundwasserverhältnissen ab. Für den Einbau von RC ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die je nach Rahmenbedingung auch für Z 1.x erteilt werden kann.

    Auch ob der Tiefbauer verpflichtet gewesen wäre, die Auffüllungen wieder zu entfernen, können wir aus der Ferne nicht beurteilen.

    Ich denke du wirst dich damit abfinden müssen, da 2008 zum einen lange her ist und du zum anderen über dein Bodengutachten doch sogar Kenntis darüber hattest und das Grundstück mit diesem Wissen gekauft hast.
     
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  7. #7 Dachs Doedel, 01.10.2022
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    40 cm Bodenaustausch ist aber auch nicht die Welt, außer das Material ist wirklich belastet. Das mit dem RC Gedöns hat halt auch so seine Schattenseiten. Ich persönlich halte nicht viel davon, seinen Müll irgendwo einzubauen.
     
  8. SIL

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    Wie immer ohne Bodengutachten....

    Wenn der Verursacher bekannt ist kann ggf ein Prozess in Erwägung gezogen werden und nein auch ein Tiefbauer hat dort nichts zu 'verklappen' zumal nach Aussage TE dort Mutterboden aufgefüllt wurde.
    War das so explizit bekannt ?- dann Baugrund Bauherren Risiko
     
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  9. #9 simon84, 01.10.2022
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  10. #10 simon84, 01.10.2022
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    Ich zitiere mal aus dem anderen beitragsfaden

     
  11. JanSN

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    Anthropogene Auffüllungen sind für mich in so einem erschlossenen Baugebiet Auffüllungen, die aus natürlichem Material aus der Umgebung, z.B. beim Ausbaggern der Straße auf dam restlichen Gelände verzeilt werden, um die Grundstücke an das neue Niveau der Straße anzupassen wenn die etwas höher liegt. Das ist ja für so ein Erschließungsgebiet sicher ganz normal. Das da Ziegelrecycling zum Vorschein kommt, worauf man nicht gründen kann, damit hatte niemend gerechnet und war auch aus den drei Bohrungen für das Bodengutachten nicht zu erkennen. Die anthropogenen Auffüllungen wurden dort als normales Gestein aus der Umgebung interpretiert. Ich war damals selbst dabei. Ziegel waren da nicht zu erkennen.
     
  12. #12 simon84, 02.10.2022
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    das verstehe ich
    Aber für die Gegenseite ist das das equivalent von „viel Potential“ bei einem Haus Exposé

    Oder mit anderen Worten vollgestopft mit Müll

    so werden die argumentieren

    entscheiden wird es am Ende das Gericht

    sämtliche „Erfahrungen“ nützen dir wenig denn es geht schlussendlich um deinen konkreten Einzelfall.


    An der Stelle ist das was für einen Fachanwalt.
    Auch in Bezug auf Beweissicherung etc. das solltest du nicht alleine machen

    warum man bei solch einer Formulierung nicht gleich ein individuelles Boden Gutachten mit Schadstoff Analyse gemacht hat verstehe ich allerdings auch nicht.
     
  13. Mok

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    Das ist aber schon eine sehr spezielle Definition. Anthropogene Auffüllungen sind erstmal einfach nur "vom Menschen gemacht", das sagt noch gar nichts über Gründe und Qualitäten aus. Bevor du zum Fachanwalt gehst, würde ich den Boden erstmal untersuchen lassen, damit du weißt, worum es überhaupt geht. Ein paar Baustoffreste in Boden klingt jetzt erstmal nicht nach hochbelasteter Deponie.
    Spätestens daran wird's dann wahrscheinlich scheitern bzw. ein Prozess langwierig und teuer. Von wie viel m³ sprechen wir hier denn im Worst-Case? Ich glaube nicht, dass sich das lohnt. Wenn der Tiefbauer von 2008 da nicht zufällig seine Visitenkarte* verloren hat dürfte es schwierig sein, ihm nachzuweisen, dass das sein Zeug ist. Auch dass da davor Acker war, heißt noch lange nicht, dass da kein Müll liegen kann.

    * Ich habe tatsächlich schon mal für einen Auftraggeber Aushub nach Müll durchwühlt, um über die Datierung von gefundenem Verpackungsmaterial Ablagerungszeiträume herauszufinden und darüber Verantwortliche zu finden. Falls du die Muße hast ;)
     
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  14. #14 VollNormal, 02.10.2022
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    2008 ist ja nun schon ein paar Tage her. Das macht die Sache nicht einfacher.

    Für den uneingeschränkten offenen Einbau ist nur Z0-Material zugelassen. Z1 darf mit Einschränkungen offen eingebaut werden, Z2 nur mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen. Ein wesentliches Kriterium für den Einbau von Z1 ist der Wirkungspfad Boden-Grundwasser, die Nutzung ist ein weiteres. Z1 darf nur auf Flächen eingebaut werden, deren Nutzung als "unempfindlich" gilt. Außerdem gibt es noch ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot.

    Ob du nach fast 15 Jahren deiner freundlichen Bitte, der Tiefbauer möge doch seine Abfälle von deinem Grundstück entfernen, rechtssicher Nachdruck verleihen kannst, vermag ich nicht zu beurteilen. Da nach deiner Schilderung in dem anderen Fred dein Grundstück zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erschließung gar nicht zur Bebauung vorgesehen war, ist es möglich, dass das Zeug damals völlig legal und genehmigt dort liegen geblieben ist.
     
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