Folgeschäden nach Wasserschaden

Diskutiere Folgeschäden nach Wasserschaden im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo Im Oktober 2020 hatte ich einen relativ großen Wasserschaden (Austritt von über 80.000 Litern aus der städtischen Wasserversorgung) in den...

  1. RonRoy

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    Hallo

    Im Oktober 2020 hatte ich einen relativ großen Wasserschaden (Austritt von über 80.000 Litern aus der städtischen Wasserversorgung) in den Kellerräumen meines aus dem Jahr 1923 gebauten Hauses.

    1. Mittlerweile gibt es zahlreiche Verfärbungen an den Innenmauern und

    2. Wasser tritt nach sehr starken Regenfällen durch die Außenmauern in den Keller.

    3. Die Bodenfliesen lösen sich nach und nach vom Boden ab

    4. Ein 10 cm hoher Betonsockel zerfällt langsam in Staub

    Ich vermute, dass sich durch den Wasserschaden (das in großen Mengen durch die Wände drang), sich kleine Kanäle in dem 60 cm dicken, nach alter Methode (Sand/Kalk/Kieselsteine) erstellten Grundmauerwerk gebildet haben und jetzt dem Wasser freinen Eintritt verschafft haben. Die Bodenplatte aus Beton hat scheinbar ebenfalls gelitten.

    Hat jemand von Euch schon einen ähnlichen Fall gehabt und wie habt Ihr eventuell Abhilfe geschaffen ? Ich bin für jeden Rat sehr dankbar !

    PS. Könnte auch Fotos hochladen wenn benötigt
     
  2. ynnus

    ynnus

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    Hallo RonRoy,

    da es sich hier offenbar um erhebliche Schäden handelt, die man ggf. gar nicht alle mit bloßem Auge sieht, würde ich hier eine Fachfirma für Bautenschutz heran ziehen. Aus der Ferne - ohne das Objekt genau zu kennen - wird dir kaum jemand einen vernünftigen Rat geben können.

    Viele Grüße,
    Stefan
     
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  3. BaUT

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    Solche Probleme fallen regelmäßig in den Arbeitsbereich von @Manufact
    Das Gutachterbüro in dem ich arbeite kümmert sich auch um solche Geschichten.

    Die Frage ist eher:
    Was wurde denn als Schaden von der Versicherung der Stadtwerke an deinem Haus festgestellt und welche Sanierungssumme wurde bezahlt?
    Willst Du jetzt noch mal an die Versicherung ran oder geht es dir "nur" um die Sanierung?

    Deine Beschreibung klingt erstmal danach als wäre ein nachträgliche Bauwerksabdichtung erforderlich.

    1. Grundlagenermittlung (Baupläne? Messtechnische Prüfung auf Feuchteverteilung und Salzgehlat in den betroffenen Bauteilen? Abschätzung der Waserwege wo es reinläuft? Ortstermin eines Fachmanns zur Einschätzung der Zugänglichkeit der abzudichtenden Bauteile? etc.)
    2. Gibt es ein Bodengutachten? (Hanglage? Versickerungsfähigkeit des Bodens? Schichtenwasser? zeHGW? Welche Wassereinwirkklasse liegt vor?
    3. Erstellung eines Abdichtungskonzeptes: Außenabdichtung, Mauerwerksabdichtung, Innenabdichtung? usw.
     
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  4. RonRoy

    RonRoy

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  5. RonRoy

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    Ein Versicherungsexperte hat sich die Schäden angeschaut und meinte, dass die Schäden nicht durch den Wasserschaden, sondern durch das gegebene alte Mauerwerk verursacht wurden. Zu dieser Ansicht des Experten muss ich bemerken, dass er sich als Bauexperte mit 40-jähriger Erfahrung ausgab, ich jedoch nach umfangreicher Suche festgestellt habe, dass es sich um einen ehemaligen Versicherungsagenten handelt der dann eine Schulung zum Experten gemacht hat.

    Die Schäden, wie schon beschrieben, sind jedoch erst nach dem Wasserschaden entstanden. Zirka 80.000 Liter Wasser in die Hofeinfahrt, der Mauer entlang in den Untergrund und dann in den Keller durch die Mauern. Ich habe während des Schadenseintritts Videoaufnahmen gemacht und das Wasser floss regelrecht durch die Kellerraummauern.
     
  6. RonRoy

    RonRoy

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    Zu deinen Fragen: (BaUT)

    1. Baupläne gibt es nicht (Haus aus dem Jahr 1923)

    1a eine messtechnische Prüfung auf Feuchteverteilung und Salzgehalt in den betroffenen Bauteilen wurde nicht gemacht. (der Experte benutzte ein Feuchtigkeitsmessgerät für Holz)

    1b eine Abschätzung der Wasserwege wo es reinläuft wurde ebenfalls nicht gemacht, da der Experte meinte, dass es sich um ein altes Haus handelt und der Wassereintritt normal wäre -

    2. ein Bodengutachten, eine Analyse der Versickerungsfähigkeit des Bodens oder Schichtenwasser aus der zeHGW ebenfalls nicht. Die Wassereinwirkklasse ist somit ebenfalls unbekannt.

    3. Das eine Abdichtung der Grundmauern erstellt werden sollte ist sicher notwendig, jedoch gab es vor dem Wasserschaden keine derartigen Probleme der Mauerfeuchtigkeit nach starken Regenfällen. Aufgrund dieser Phänomenen nehme ich an, das sich durch den Wasserschaden/Wassereinbruch kleine Kanäle in den Grundmauern gebildet haben, durch denen jetzt das Regenwasser eintritt.
     
  7. #7 Gast 85175, 04.10.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Können wir den einfach nur "Mann" nennen, von mir aus auch "der Onkel", aber bitte nicht mehr "Experte"....
     
  8. RonRoy

    RonRoy

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    Ja, leider nannte sich dieser Onkel „Experte“ bzw. Bausachverständiger. Bemerkung: Er wurde durch meine Versicherung beauftragt….( wahrscheinlich will man da unbedingt Geld sparen?)
     
  9. BaUT

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    Naja - eine nachträgliche Bauwerksabdichtung wirst du von der ersicherung nicht bezahlt bekommen, weil das Haus vor dem Schaden wohl auch keine ordentliche Abdichtung hatte. Argumente wie "war früher auch immer trocken und dicht" glaubt dir kein "Experte" und ist auch schwer zu beweisen.

    Dazu hättest du dir gleich einen eigenen Sachverständigen nehmen müssen, der für dich den Schaden dokumentiert und bewertet und die Ursachen klärt und die nötige Sanierung abschätzt und dann Sanierungskosten und Sowiesokosten (bzw. Neu für Alt) voneinander trennt. Zwei Jahre später stehen deine Chancen bei Null.
     
  10. RonRoy

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    Ja, würde ich wahrscheinlich auch so sehen und mich deiner Meinung anschließen. Was ich aber natürlich bei allen diesen Erklärungen vergessen habe, ist der genaue Zeitablauf, Bilder, Videos und die Bemerkung, das kurz nach dem Schaden bereits eine Dame (Schadensexpertin) aufgetreten ist. Werde in Kürze und zur besseren Übersicht ein Zeitfenster mit dem genauen Ablauf erstellen. Erst einmal besten Dank für deine Stellungnahme! Da gibt es dann noch lustige Sachen zu erklären…
     
  11. #11 Fabian Weber, 05.10.2022
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    Im Grunde ist das doch recht einfach.

    Wenn Dein Gebäude zur bei Dir vorherrschenden Wassereinwirkungsklasse passend abgedichtet ist und dann wegen der 80.000L eine nicht vorhersehbare Wassereinwirkungsklasse temporär erzeugt wurde, für die das Gebäude nicht abgedichtet ist (z.B. Bodenfeuchte statt drückendes Wasser) dann sehe ich hier schon einen Haftungsfall.
     
  12. ynnus

    ynnus

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    Problem ist nur, dass es für keine Versicherung der Welt so "einfach" ist. Bis da nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass hier wirklich ein Schaden vorliegt, der versichert ist, werden die kaum loslegen und irgendwelche Leistungen begleichen. Zumal sie ja schon einen "Gutachter" geschickt haben, der wohl nichts feststellen konnte, was ein Versicherungsfall wäre.
     
  13. BaUT

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    Wir wissen also nicht, ob und wie das Gebäude vorher abgedichtet war und selbst wenn eine Abdichtung vorhanden war (Teeranstrich außen und Teerpappe als Horizontalsperre) dürfte eine 100jährige Abdichtung heute auch das Zeitliche gesegnet haben.
     
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