Nachbessung von Mängeln ohne Befähigung

Diskutiere Nachbessung von Mängeln ohne Befähigung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ich habe mal eine allgemeine Frage zu Mängelbeseitigung. Mängel kommen vor, was ist aber wenn ein z.B. Fensterbauer der Typ ist,...

  1. #1 luciluci, 09.12.2022
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    Guten Tag,

    ich habe mal eine allgemeine Frage zu Mängelbeseitigung. Mängel kommen vor, was ist aber wenn ein z.B. Fensterbauer der Typ ist, welcher seit 30 Jahren die Fenster so (mangelhaft) - entgegen der aRdT einbaut,
    Es zu befürchten ist, dass dieser die verbauten Fenster rausreißt ohne den modernen Anforderung gerecht zu werden und der Schaden noch größer wird.

    In diesem Beispiel hat der Ausführende mit Unterschrift eine Fachunternehmererklärung mit der Bescheinigung der sachgemäßen Durchführung der Maßnahme nach der Förderrichtlinie "Wärmeschutz im Gebäudebestand" bestätigt.

    Gibt es Möglichkeiten seine Fachkunde in Zweifel zu ziehen. Ist es angemessen z.B. zuvor eine Planung Ausführungsplanung einzufordern, die zuvor fachkundig geprüft werden kann?

    Das soll hier keine Rechtsberatung werden, aber mangelnde Fachkunde ist schon eoin Problem, wenn man zur Mängelbeseitigung auffordern muß. Wie geht man allgemein mit solch einer Situation um?
     
  2. Tilo

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  3. #3 Fabian Weber, 09.12.2022
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    Du kannst doch einen erneuten Mangel dann durch eine andere Firma beheben lassen.
     
  4. #4 msfox30, 09.12.2022
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    Sicher, wenn du das beauftragst. Aber was nützt dir die Planung, wenn er es am Ende anders macht.
    Sicher, entweder du kennst die entsprechenden Vorschriften oder es macht ein Bausachverständiger für dich.
     
  5. #5 profil, 09.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 09.12.2022
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    Bleiben wir mal bei dem gewählten "Fenster" Beispiel.
    Vor vielen Jahren wurde in einem Urteil festgeschrieben das für die Montage von Gewöhnlichen Fenstern keine besondere Berufliche Kenntnis/Qualifikation mehr erforderlich ist. Jeder darf das machen.
    Ich habe gelernt das Juristen das Recht auf Nachbesserung durch den Auftragnehmer sehr hoch bewerten.
     
  6. #6 hanghaus2000, 09.12.2022
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    Das ist ja nun auch kein Wunder. Ist ja im BGB geregelt.
     
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    Es gibt nicht wenige Bauherren die möchten bei/vor Nachbesserungen durch den Auftragnehmer genau wissen und/oder (Mit) bestimmen was wer wie macht.
    Soweit mir bekannt gibt es zwei gründe warum das eine schlechte Idee ist:
    1. BGB...
    2. Wenn die Nachbesserung von Auftraggeber vor Ausführung im Detail Kontrolliert und/oder Freigeben wird könnte das "Rechtlich" ein Nachteil sein falls die Nachbesserung aus irgendwelchen gründen nicht erfolgreich ist.
     
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    Ich kann Dir als ehemaliger Fensterfabrikant bestätigen, daß Du im zweiten Absatz goldrichtig erkannt hast, daß der Ausbau der alten Fenster das größere Problem darstellt (der Einbau hat lediglich Potential für Mängel, der Ausbau jedoch für Schäden), Deine Eingangs geäußerte Befürchtung jedoch völlig unbegründet ist: Fachregeln-Ignoranten findest Du zwar "an jeder Ecke" (und auf Empfehlungen von Vollpfosten sogar noch viel schlimmere) - aber daß die sich drei Jahrzehnte am Markt hielten, das ist ganz gewiß Seemannsgarn.

    Allerdings, zu welcher Mängelbeseitigung Du hier überhaupt fragst, habe ich nicht herauslesen können. "Allgemein" soll vermutlich bedeuten, daß wohl der Mangel konkret ist, aber die Pfuscherfirma ungenannt bleiben soll (?)
    Willst Du, daß ich mich totlache ? - Dir wird niemals nie nicht jemand für die durchschnittlich achtzehn verschiedenen Bauelemente eines Einfamilienhauses jeweils einen Satz Detailzeichnungen über deren korrekten Einbau anfertigen, und diese wie Abiturklausuren zwei Korrektoren vorlegen.
    Mit "Fachunternehmererklärung" dürfte wohl gemeint sein, daß der Liefer- und Einbaubetrieb in seinem Gewerbeschein einschlägig "Handel mit Bauelementen" stehen hat, und nicht "Hausmeister-Alldienst und Kleintransporte". Öffentlich vereidigte Fenstermonteure gibt es jedenfalls nicht.
     
  9. #9 Gast 85175, 09.12.2022
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    Gast 85175 Gast

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es da bereits um die Mängelbeseitigung, also darum nagelneue Fenster nochmal „herauszureißen“…?

    Wozu du da „die Fachkunde in Zweifel ziehen willst“ verstehe ich nicht, das bringt Null, das ist Humbug. Du hast Anspruch auf ein mängelfreies Werk, an dem seiner Fachkunde musst du nicht herumdoktern, die interessiert dich eigentlich nicht, der hat die Fachkunde einfach zu haben, Ende.

    Ich würde dem halt sagen, dass er die Fenster so lange rausreißt und neu macht, bis alle Mängel abgestellt sind. Sollte er dabei neue Mängel produzieren gilt das natürlich auch. Und dann mal kucken, ob das mit der Fachkunde nicht doch besser wird…
     
  10. #10 hanghaus2000, 10.12.2022
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    Der Unternehmer hat das Recht zur 2 maligen Nachbesserung. Fall Diese scheitern, kann auf seine Kosten ein anderer Unternehmer die Mangelbeseitigung vornehmen.
     
  11. SIL

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    Einmal hat der AN sowohl BGB und VOB/B , es ist hier abweichend zum ' Allg. Kaufrecht' zu betrachten, ein zweiter 'Versuch' ist schon eher im Bereich der 'Duldung oder good will' zu sehen.
     
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  12. #12 hanghaus2000, 10.12.2022
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    Ich kenne das mit 2 Versuchen und das ist auch etwas off Topic das hier zu vertiefen. Ich schicke Dir mal eine PM.
     
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    Dann ist allerdings nicht selten der Totengräber nicht mehr weit, und in der Insolvenz besetzen die Kunden meist die hintersten Ränge.
     
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