Nachbar mit tieferliegenden Grundstück mahnt Niederschlagswasser an

Diskutiere Nachbar mit tieferliegenden Grundstück mahnt Niederschlagswasser an im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Mein Nachbar bebaut derzeit sein Grundstück (Rohbauphase) und meinte heute zu mir, dass sein Gelände etwas unterhalb von meinem liegen würde. Mein...

  1. fehlow

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    Mein Nachbar bebaut derzeit sein Grundstück (Rohbauphase) und meinte heute zu mir, dass sein Gelände etwas unterhalb von meinem liegen würde. Mein Gartenbauer hat meine Außenanlagen kürzlich fertiggestellt und Mutterboden aufgebracht. An der Grundstücksgrenze befindet sich keine bauliche Abgrenzung wie Kanten- oder L-Steine. Der Mutterboden hört an der Grenze direkt auf, fällt natürlich etwas ab (geht nicht steil nach unten).

    Der Nachbar wies mich nun auf meine Pflicht hin, dass Wasser bei mir zu behalten. Soweit so klar und logisch.

    Für die Entwässerung des Niederschlags habe ich zwei Sickerschächte und eine Zisterne verbauen lassen, die über KG-Rohre mit den Fallrohren von Haus und Carport verbunden sind. Laut Gartenbauer wurde das fachgerecht berechnet anhand gewisser Formeln und Angaben einer Regenspende (kenne die Details nicht, hört sich aber fachgerecht an).

    Frage: Natürlich muss mein Wasser bei mir bleiben. Aber was soll ich nun tun?
    Das Wasser, welches bei mir auf dem Grundstück landet (also nicht auf dem Dach), bleibt ja erstmal auf der Erde/dem Rasen stehen und versickert bzw. verdunstet. Wenn es nun bei Starkregen riesige Pfützen gibt, würde das Wasser prinzipiell auf das Grundstück laufen können. Logisch. Aber: Ist das nicht in JEDEM Fall so, sobald Nachbar A höher liegt als Nachbar B? Kann Nachbar B dann in jedem Fall einfordern, dass A was unternimmt?
    Ich habe ja eine professionelle Entwässerung der Dächer. Genügt das nicht?

    Wie sieht ein pragmatischer Weg aus, um das zu lösen?

    Mein Nachbar auf der anderen Seite liegt auch höher als ich. Da würde ja im Prinzip dasselbe passieren. Ich frage mich, wie man generell damit umgeht.
     
  2. #2 VollNormal, 06.02.2023
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    Kuckst du ins Wasserhaushaltsgesetz § 37:
    Stellt sich die Frage, ob durch die Geländeumgestaltung der Abfluß zum Nachteil des Nachbarn verstärkt wurde. Bei unbefestigten Flächen würde ich das aus dem Bauch raus verneinen, solange der GaLaBauer nicht ein vorher nicht bzw. nicht in dem Maße vorhandenes Gefälle zum Nachbarn angelegt hat. Bei befestigten Flächen sieht das anders aus, das von das diesen abfließende Wasser ist (genau wie das vom Dach) Abwasser und darf nicht aufs Nachbargrundstück abgeleitet werden.
     
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  3. #3 Viethps, 06.02.2023
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    Mal ein Beispiel:
    Ganz am Anfang gab es einen Feldweg mit leichtem Gefälle von West nach Ost.
    Dazu eine stärkere Steigung Richtung Norden.
    Als das Gelände nördlich Baugebiet wurde, entstanden die rechtwinklig vermessenen Grundstücke.
    Also haben alle Grundstücke Diagonalgefälle von oben links nach unten rechts.
    Oben quer liegt ein kommunales Gelände ( angedachte Bolzwiese )
    Dort wurde aufgefüllt und ein wenig in Richtung normales Niveau erstellt.
    Es gab von dem an eine Böschung bis kurz vor die Grundstücksgrenzen der Baugrundstücke.
    Wie das immer so ist: Nach dem Richtfest gab es zufällig ein Gewitter...danach stand der Keller 50 cm unter Wasser.
    Wir haben uns mit den Nachbarn abgestimmt:
    - Eine Betonmauer mit Krone 25cm über Gelände zum Gemeindeland.
    - Jeder baut eine Stützmauer an rechter Seite

    Im großen und ganzen gab es seit dem keine Probleme mehr.....

    Diese Grundstücke haben aber alle nur um die 750 qm, da war das so händelbar.....
     
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